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Häufige Fragen (FAQs)

FAQ: Internationale Steuergestaltung

Die häufigsten Fragen unserer Mandanten zur Firmengründung im Ausland, von der Legalität über Substanz und Betriebsstätte bis zu Banking und BEPS. Jede Antwort verlinkt dorthin, wo das Thema in der Tiefe behandelt wird.

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Häufige Fragen

Beratung zur internationalen Steuergestaltung

Ich möchte mich zum Thema internationale Steuergestaltung beraten lassen. Wie gehe ich vor?

Sie können ein einstündiges Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn buchen. Die Buchung läuft über unsere Mandatierungs-Seite bei Perspektive Ausland. Das Gespräch findet per Telefon oder Video statt; Termine vor Ort sind nach Vereinbarung möglich.

Sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja. Als Steuerkanzlei mit britischer Zulassung unterliegen wir der standesrechtlichen Schweigepflicht.

Was ist, wenn bereits nach der Hälfte der gebuchten Zeit alle Fragen beantwortet sind?

Es kommt immer wieder vor, dass sich die Fragen von Mandanten in weniger als der gebuchten Zeit beantworten lassen. Ebenso ist es nicht selten, dass Sie nach einer halben Stunde so viele Informationen erhalten haben, dass Sie diese zunächst ordnen müssen. Gerne machen wir dann einen weiteren Termin einige Tage später aus oder setzen die Beratung per E-Mail fort. Die von Ihnen gebuchte Zeit verfällt nicht.

Legitimität von Auslands- und Offshore-Gesellschaften

Kann ich Auslandsgesellschaften überhaupt noch verwenden?

Ja, die Verwendung von Auslandsgesellschaften ist nach wie vor möglich und legal. Allerdings wird die steuerrechtlich korrekte Ausgestaltung immer wichtiger. Ein Briefkasten reicht schon lange nicht mehr aus. Die Auslandsgesellschaft muss mit Leben gefüllt werden und Substanz haben.

Ist der Besitz einer Offshore-Firma illegal?

Der Besitz allein ist nicht illegal. Die unkorrekte Strukturierung und unbedachte Nutzung kann aber schnell als Gestaltungsmissbrauch bewertet werden. Eine der drei folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Erstens, Sie leben in einem Land ohne Hinzurechnungsbesteuerung bzw. CFC-Regime oder verlegen Ihren Wohnsitz dorthin. Zweitens, die Auslandsgesellschaft hat genug Substanz am Sitzstaat (Betriebsräume, Mitarbeiter, Geschäftsführung). Drittens, Sie etablieren eine Holding- und Management-Gesellschaft mit Substanz, etwa in Malta oder Irland, welche die Geschäfte der Offshore-Gesellschaft leitet. Wird keine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist der Betrieb mit hohen Risiken verbunden, bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung. Wir sagen dies in aller Deutlichkeit.

Wie muss ich eine Auslandsfirma ausgestalten, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?

Die Gesellschaft muss im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an Ihrem Wohnsitzstaat und am Sitzstaat gegründet und betrieben werden. Im Grundsatz gilt: Die Gesellschaft braucht Substanz und eine Betriebsstätte am Sitzstaat; es darf keine Betriebsstätte an Ihrem Wohnsitzstaat entstehen; Sie dürfen die geschäftliche Oberleitung nicht von Ihrem Wohnsitz aus ausüben; und die Gesellschaft muss aktive Einkünfte nachweisen.

Muss ich den Besitz an einer Auslandsfirma dem Finanzamt melden?

Ja, das ist vorgeschrieben; bei Nichterfüllung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ein bewährter Weg, die Meldelage einfach zu halten: Sie gründen eine Holding in der EU und lassen diese die Anteile an weiteren Gesellschaften halten. Gemeldet wird die Beteiligung an der EU-Holding, die ihrerseits alle Anforderungen an eine ordentlich geführte Gesellschaft erfüllen muss. Verschleiern lässt sich damit nichts, ordnen sehr wohl.

Gibt es automatischen Informationsaustausch mit den Behörden in meinem Wohnsitzstaat?

Ja, seit 2016 ist der internationale automatische Informationsaustausch nach OECD CRS aktiv. Details und die Länderliste im Beitrag CRS-Länder.

Kann meine Auslandsgesellschaft „auffliegen“?

Selbstverständlich, und das kommt in der Tat immer wieder vor: Eine rachsüchtige Ex-Ehefrau „verpfeift“ Sie. Ehemalige Mitarbeiter zeigen Sie an. Bei einer Betriebsprüfung Ihres Kunden wird man auf Ihre Rechnungen aufmerksam. Umso wichtiger ist, dass eine Gesellschaft ruhig auffliegen kann, weil sie so strukturiert und geführt ist, dass sie einer Nachprüfung standhält. Die Kunst besteht darin, kein Versteck zu spielen, sondern sich so zu verhalten, dass die Behörden alles nachvollziehen, aber nichts Unrechtmäßiges finden können.

Arbeiten Sie mit den Behörden zusammen?

Wir sind nicht-britischen Behörden gegenüber nicht auskunftspflichtig und sehen uns auch nicht als Erfüllungsgehilfen der Finanzbehörden. Als in England zugelassene Steuerkanzlei sind wir verpflichtet, auf Anfrage der regulierenden UK-Behörde bzw. bei richterlichem Beschluss konkrete Informationen zu spezifischen englischen Mandanten-Gesellschaften herauszugeben; nicht-englische Gesellschaften sind davon nicht betroffen.

Betriebsstätte und Substanz

Was ist eine steuerliche Betriebsstätte und warum ist das wichtig?

Damit die Auslandsgesellschaft von den niedrigen Steuersätzen im Sitzstaat profitieren kann und nicht in Ihrem Wohnsitzstaat veranlagt wird, muss eine im Sitzstaat eingerichtete Betriebsstätte nachgewiesen werden: Büroräume (oder Fabrikationsstätte), qualifizierte Mitarbeiter, ein lokaler Direktor, aktive Einkünfte. Ausführlich auf der Seite Betriebsstätte und Substanz.

Wie realistisch ist es, im Sitzstaat eine Betriebsstätte einzurichten?

In den von uns vorgeschlagenen Sitzstaaten ohne Weiteres möglich. Konkret empfehlen wir, ein kleines Büro anzumieten (15 bis 20 Quadratmeter) und eine Teilzeitkraft anzustellen. Beides ist nicht sofort bei Gründung nötig und kann im Laufe der ersten Monate geschehen. Den Drei-Phasen-Plan dazu finden Sie auf der Betriebsstätten-Seite.

Was ist Minimalsubstanz?

Die minimale Anforderung, die eine Betriebsstätte vorweisen muss, um noch als solche anerkannt zu werden: im Grunde alles, was mehr als ein Briefkasten ist: Virtual Office, lokale Meetings, lokal ausgeführte Tätigkeiten. Bei Niedrigsteuerländern (aus deutscher Sicht: Ertragsteuerbelastung unter 15 %) reicht Minimalsubstanz nicht aus; dort braucht es den vollen Substanznachweis.

Muss auch bei EU-Gesellschaften auf eine ordentliche Betriebsstätte geachtet werden?

Ja. Für die meisten EU-Länder reicht anfangs Minimalsubstanz, solange es sich nicht um ein Niedrigsteuerland handelt. Für Einkünfte aus Niedrigsteuerländern wurde die Hinzurechnungsbesteuerung auch innerhalb der EU angewandt, was der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig erklärte; seither gilt: Zur Verhinderung der Negativwirkungen muss ausreichende Substanz im Sitzstaat nachgewiesen werden (Substance Escape). Die Zusammenhänge erklärt die Seite EU-, DBA- und Nicht-DBA-Sachverhalt.

Direktoren-Service

Stellen Sie lokale Direktoren?

Ja, für von uns gegründete Gesellschaften stellen wir je nach Sitzstaat einen lokalen Direktor. Welche Produkte das einschließt, steht auf der jeweiligen Produktseite. Von uns gestellte Direktoren sind immer natürliche Personen und stehen der Gesellschaft langfristig zur Verfügung.

Hat Ihr Direktor Zugriff auf das Bankkonto meiner Gesellschaft?

Stellen wir den einzigen Direktor der Gesellschaft, ist dieser auf dem Konto zeichnungsberechtigt. Ein Direktor ohne Zeichnungsberechtigung wäre ein reiner Erfüllungsgehilfe und kein tatsächlicher Geschäftsführer. Als Geschäftsführer sind wir zudem in erheblichem Maße haftbar und möchten zu unserer Absicherung in die Kontoführung involviert sein. Häufig arrangieren wir die Zeichnungsberechtigung als „joint signatories“: unser Direktor und Sie gemeinsam. Sind Sie selbst als weiterer Geschäftsführer eingetragen, ist unser Direktor üblicherweise nicht zeichnungsberechtigt.

Warum ist Ihr Direktor ein aktiver Direktor?

Unsere Direktoren sind aktiv in das Tagesgeschäft involviert: Sie unterschreiben Verträge und in der Regel auch die Bilanz und befassen sich mit den steuerlichen Belangen der Gesellschaft. Ein bloßer Strohmann würde die Substanzanforderungen nicht erfüllen.

Kann ich die Kontrolle über die Gesellschaft verlieren?

Nein. Gesellschafter können den Direktor jederzeit abberufen und einen neuen Geschäftsführer bestellen. Üblicherweise sind Sie ohnehin selbst als Geschäftsführer eingetragen oder erhalten eine Generalvollmacht, mit der Sie in allen Belangen für die Gesellschaft handeln können. Vertraglich geregelt wird beides über ein Director Agreement und eine Power of Attorney. Beide erhalten Sie unterschrieben zu Ihren Akten.

Steuerliche Fragen

Ist es gut oder schlecht, wenn ein Sitzstaat ein DBA mit meinem Wohnsitzstaat hat?

DBAs sind immer zu begrüßen, da sie eine positive Abschirmwirkung haben: Das DBA ist ein Indiz, dass der Sitzstaat bei Ihren Finanzbehörden nicht auf einer schwarzen Liste steht. Halten Sie sich an die DBA-Vorgaben zur Betriebsstätte, greift die Hinzurechnungsbesteuerung nicht, und Sie können die Gesellschaft nach außen als Vertreter repräsentieren, ohne eine Betriebsstätte am Wohnsitz auszulösen.

Wie werden Gewinnentnahmen aus meiner Auslandsfirma zu Hause versteuert?

Halten Sie sich an die Vorgaben (Betriebsstätte vor Ort, aktive Einkünfte, Sitz der Oberleitung im Sitzstaat), wird der an Sie ausbezahlte Nettogewinn an Ihrem Wohnsitzstaat mit Kapitalertragsteuer belastet, in Deutschland mit 25 % Abgeltungsteuer. Erfüllt die Gesellschaft die Bedingungen nicht, werden ihre Einkünfte Ihnen direkt zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, egal, ob Sie das Geld je erhalten haben. Alle Entnahmewege im Detail: Gewinnentnahme aus der Auslandsgesellschaft.

Was sind aktive und passive Einkünfte?

Aktive Einkünfte sind die Einkünfte, welche die Gesellschaft mehrheitlich erzielen muss, um nicht als funktionslose Zwischengesellschaft eingestuft zu werden; sie sind gesetzlich genau definiert. Eine Übersicht führt unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland. Passive Einkünfte sind alle übrigen. Erzielt eine Gesellschaft überwiegend passive Einkünfte, lässt sich das über den Substance Escape heilen: genug Substanz am Sitzstaat, also ein Büro und im Zweifel fest angestellte Mitarbeiter.

Einsatzmöglichkeiten von Auslandsgesellschaften

Wie kann eine Auslandsgesellschaft Rechnungen an meine eigene Firma stellen?

Nur in engen Grenzen. Die neun Fallstricke von Fremdvergleich bis Funktionsverlagerung behandelt ausführlich die Seite Rechnungsstellung an das eigene Unternehmen.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft zur Abrechnung von Dienstleistungen?

Befinden sich Ihre Kunden in der EU, sollte auch die Gesellschaft eine EU-Gesellschaft sein. Erbringen Sie die Dienstleistungen vor Ort im Ausland, ist die Gestaltung am einfachsten. Wird die Dienstleistung von Ihrem Wohnsitzstaat aus erbracht, muss es im Ausland Substanz geben, etwa Mitarbeiter oder Partner, die mitwirken. Ideal ist eine Dienstleistung, die von überall erbracht werden kann, zum Beispiel Software-Entwicklung.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft als Handelsgesellschaft?

Nur mit deutlichem Auslandsbezug: Sie importieren oder exportieren, verkaufen ausländische Produkte an Kunden im Ausland, haben eine Produktionsstätte, ein Logistikzentrum oder aktive Partner im Ausland. Besteht kein Bezug zum Ausland, entsteht unweigerlich eine Betriebsstätte in Ihrem Wohnsitzstaat, und zwar vermutlich die einzige.

Kann ich Teile meines Betriebes ins Ausland verlagern?

Ja, solange es glaubwürdig darstellbar ist: Auslandskundengeschäft, Buchhaltung, Einkauf, Software- oder Marketingproduktion lassen sich ins Ausland verlegen, wenn dort Personal und Infrastruktur vorhanden sind. Grundsätzlich geht alles, solange es Sinn ergibt. Es muss in der Außendarstellung einen anderen Grund für die Auslandsgesellschaft geben als die reine Steueroptimierung. Beachten Sie: Wird eine bestehende Funktion verlagert, besteuert Deutschland das übertragene Gewinnpotenzial wie einen Verkauf (Details auf der Rechnungsstellungs-Seite).

Kann ich Flugzeug oder Jacht über eine Auslandsgesellschaft halten?

Als Eigentums- und Haftungsvehikel ja. Eine Gesellschaft kann teure Investitionsgüter halten und verchartern. Die früher beliebten Modelle, über ausländische Vermietungsstrukturen die Mehrwertsteuer zu sparen, sind dagegen weitgehend Geschichte: EU-Kommission und Rechtsprechung haben die Mietkonstruktionen mit symbolischen Nutzungsgebühren beendet. Heute trägt eine solche Struktur nur noch mit echter kommerzieller Nutzung.

Kann ich geistiges Eigentum in eine Auslandsgesellschaft auslagern?

Das klassische Modell (Patente in der Steueroase, Lizenzrechnungen an die Firma im Inland, wie es Google mit seiner Bermuda-Struktur vormachte) funktioniert nicht mehr: Der Nexus-Ansatz verlangt, dass hinter begünstigten Lizenzeinkünften eigene Entwicklung vor Ort steht. Welche Standorte heute funktionieren, zeigt der Beitrag Die besten Standorte für IP-Holding-Gesellschaften.

Was ist ein Special Purpose Vehicle (SPV)?

Eine Gesellschaft, die in der Regel nur ein Asset hält: eine Liegenschaft, ein Patent, ein Flugzeug. Soll das Asset verkauft werden, wird die Gesellschaft verkauft, nicht das Asset selbst; in manchen Ländern fallen bei einem solchen Share Deal geringere Steuern an als beim direkten Verkauf. Die Melde- und Registerpflichten für wirtschaftlich Berechtigte gelten dabei uneingeschränkt.

Was bringt mir eine Holding-Gesellschaft?

Vor allem Kontrolle über den Zeitpunkt der Besteuerung: Gehört Ihre operative Gesellschaft einer EU-Holding, fließen die versteuerten Gewinne abzugsfrei an die Holding. Dort können Sie sie ausschütten, reinvestieren oder thesaurieren. Innerhalb der EU wirkt die Mutter-Tochter-Richtlinie; bei einer deutschen Holding-Kapitalgesellschaft bleiben Dividenden zu 95 % steuerfrei, effektiv verbleibt eine Belastung von rund 1,5 %. Erst bei Ausschüttung an Sie als natürliche Person fällt die Abgeltungsteuer an. Alle Strukturen im Detail: Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften.

Gründung, Verwaltung und Banking

Muss ich zur Firmengründung anreisen?

Nein, dies ist in keinem unserer Sitzstaaten erforderlich. Einzelne Schritte (etwa Visum-Termine in Dubai oder manche Kontoeröffnungen) können einen kurzen Aufenthalt vor Ort erfordern; das steht jeweils auf der Produktseite.

Welche Unterlagen werden zur Firmengründung benötigt?

In der Regel nur Ihre Passkopie und ein Adressnachweis; die Formulare füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus. Ist der Gesellschafter eine andere Kapitalgesellschaft, brauchen wir zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gründungsurkunde.

Wie lange dauert die Firmengründung?

In den meisten Sitzstaaten eine Woche oder weniger. Die genauen Zeiten stehen auf den Produktseiten.

Kann ich mit einer Auslandsfirma Rechnungen an meine Kunden senden?

Das hängt von Ihren Kunden und dem Sitzstaat ab. Gewerbliche Kunden in der EU werden Rechnungen aus „fragwürdigen“ Staaten kaum akzeptieren, vor allem ohne Auslandsbezug: Wenn Sie als deutscher IT-Consultant vor Ort in Wuppertal beim Kunden arbeiten und Ihr Kunde weiß, dass Sie in Wuppertal wohnen, wird man sich am Kopf kratzen, wenn Sie eine Rechnung aus Hongkong präsentieren. Verkaufen Sie dagegen chinesische Taschenrechner als Großhändler und die Rechnung kommt aus Hongkong, sieht es anders aus.

Kann meine Auslandsfirma an meinen Betrieb zu Hause Rechnungen stellen?

Wenn der Kontext stimmt und die Rechnung wie unter fremden Dritten Sinn ergibt, ja. Haben Sie ein Baugeschäft in Salzburg und eine Firma in Hongkong, bekommen Sie allergrößte Probleme, wenn Sie von dort eine Beratungsrechnung über 100.000 Euro schicken. Kaufen Sie aber Spezialmaterial in China ein, das 50 % billiger ist als in Österreich, und berechnen es von Hongkong mit einem Aufschlag weiter, der dem Fremdvergleich standhält, sollte es keine Probleme geben.

Gibt es Bilanzierungs- und Belegaufbewahrungspflichten? Muss eine Steuererklärung eingereicht werden?

Das hängt vom Sitzstaat ab: je seriöser der Standort, desto eher. In fast allen Ländern außer manchen Nullsteuerländern ist eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen; das erledigen in der Regel wir.

Wie ist es um das Bankgeheimnis bestellt?

Aufgrund des automatischen Informationsaustauschs nach OECD CRS gibt es de facto kein Bankgeheimnis mehr. Der Bank sind Sie als wirtschaftlich Berechtigter in jedem Fall bekannt, und verschleiern lässt sich das weder gegenüber der Bank noch gegenüber dem Finanzamt. Anonyme Karten oder Konten gibt es nicht. Wer Ihnen so etwas verkauft, verkauft Ihnen ein Strafverfahren.

Ich bin um meine Privatsphäre besorgt. Was kann ich tun?

Wer seine Beteiligungen nicht im öffentlichen Handelsregister sehen möchte (etwa bei Scheidung, Konkurrenzverbot oder Prominenz), hat legale Optionen auf der Ebene der Registerpublizität: Die Gesellschafter einer schottischen Limited Partnership als Holding werden nicht im Handelsregister veröffentlicht. Gegenüber Banken und Behörden gilt diese Diskretion ausdrücklich nicht. Trusts und Stiftungen helfen bei der Anonymität ebenfalls nicht mehr. Sie werden vom CRS voll erfasst.

Außensteuerrecht und CFC-Regeln

Was bedeutet CFC-Rules?

„Controlled Foreign Corporation“: gesetzliche Bestimmungen zu beherrschten Auslandsgesellschaften, vor allem in Niedrigsteuerländern. In Deutschland und Österreich sind sie Teil des Außensteuerrechts; praktisch alle großen Hochsteuerländer kennen sie. Die Schweiz hat keine CFC-Regeln.

Welche Rechtsfolgen haben CFC-Rules?

Zunächst die Meldepflicht der Beteiligung. Liegt die Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland (aus deutscher Sicht: Ertragsteuerbelastung unter 15 %) und erzielt passive Einkünfte, werden diese Ihnen direkt zugerechnet und mit Ihrem Einkommensteuersatz belastet. Details auf der Seite EU-, DBA- und Nicht-DBA-Sachverhalt.

Wie vermeide ich die Negativwirkungen der CFC-Rules?

Wer in einem Hochsteuerland lebt, sollte keine Gesellschaften in Steueroasen besitzen, sondern auf EU-Standorte mit Substanz ausweichen. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit kann der Besitz solcher Gesellschaften keine pauschalen Negativwirkungen haben. Bedingung ist echte Substanz am Sitzstaat. Für natürliche Personen kennen Malta und Irland keine Hinzurechnungsregeln; seit den EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinien gelten für Gesellschaften allerdings unionsweit CFC-Regeln, sodass nachgeschaltete Offshore-Strukturen sorgfältige Gestaltung brauchen. Pauschal „völlig legal“ ist hier nichts mehr, richtig aufgesetzt aber vieles.

Wohnsitz und digitale Nomaden

Helfen Sie beim Umzug in ein steuergünstiges Land?

Ja, über unsere Schwester-Properties: Malta One für Malta, Saol Nua Plan für Irland und Wohnsitz Ausland für den Gesamtüberblick über die Wohnsitzländer.

Ist der Nomadenstatus aus steuerlicher Sicht realistisch?

Der „reine“ Nomadenstatus ohne jeden Wohnsitz ist de facto unmöglich geworden: Für Banken ist er ein rotes Tuch: Ohne Nachweis, dass Sie irgendwo steuerpflichtig sind, lehnen sie die Geschäftsbeziehung ab. Und in Ermangelung eines nachweisbaren Lebensmittelpunkts droht die Konstruktion eines Wohnsitzes durch die Behörden, im Zweifel im Herkunftsland.

Was ist Ihr Rat für digitale Nomaden?

Lassen Sie nicht zu, dass hinsichtlich Ihres steuerlichen Wohnsitzes Zweifel aufkommen: Richten Sie sich einen echten Wohnsitz in einem steuerlich attraktiven Land ein, mieten Sie dort eine richtige Wohnung, melden Sie sich an, reichen Sie eine Steuererklärung ein. Achten Sie darauf, sich nicht in einem Drittstaat 183 Tage oder länger aufzuhalten. Und bedenken Sie: Auch ein kürzerer Aufenthalt kann Steuerpflicht auslösen, eine gehaltene Wohnung im Herkunftsland macht diese fast sicher, und wo Ehepartner und Kinder leben, liegt regelmäßig Ihr Lebensmittelpunkt.

OECD BEPS

Was ist der Hintergrund von BEPS?

Durch das Internet ist es möglich geworden, international tätig zu sein, ohne lokale Infrastruktur zu unterhalten, und Gewinne an der Steuer vorbei zu verlagern, wie es Google und Amazon vorgeworfen wurde. Hier greift BEPS ein, indem es altbekannte Begriffe des Steuerrechts (etwa die Betriebsstätte) neu definiert. Den Überblick gibt der Beitrag BEPS: das OECD-Programm gegen Gewinnverlagerung.

Betrifft BEPS nur Großunternehmen?

BEPS setzt sich aus 15 Aktionspunkten zusammen. Einige davon (etwa die länderbezogene Berichterstattung) betreffen nur Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz. Wichtige Maßnahmen wie der geschärfte Betriebsstättenbegriff, die Verrechnungspreisregeln und der Missbrauchsvorbehalt in den Abkommen treffen aber auch kleinere, international tätige Unternehmen.

Was sind konkrete Konsequenzen für Online-Händler?

Wer in Deutschland ein Warenlager unterhält, aber mit dem Firmensitz aus einem anderen Land operiert, konnte die dort erwirtschafteten Gewinne früher unversteuert lassen. Das Lager galt nicht als Betriebsstätte. In den nach 2017 angepassten Abkommen gilt die Lager-Ausnahme nur noch für echte Hilfstätigkeiten; der Betriebsstätte zugerechnete Gewinne sind vor Ort zu versteuern.

Was sind die Konsequenzen für Verrechnungspreise und geistiges Eigentum?

Konzerninterne Leistungen ohne echtes wirtschaftliches Risiko dürfen nur noch zu Kostenpreisen plus kleinem Aufschlag verrechnet werden, und der bloße Besitz von geistigem Eigentum genügt nicht mehr, um Lizenzgebühren zu vereinnahmen. Substanz ist der Schlüsselbegriff. Unternehmen mussten ihr IP aus den Nullsteuerländern zurückholen oder vor Ort echte Entwicklung aufbauen.

Was ist die beste Strategie, um von BEPS möglichst wenig berührt zu werden?

Die Konzentration der unternehmerischen Präsenz in einem Land mit günstigen Steuersätzen und echter Substanz, statt der Verteilung über Briefkästen. Wo das für Ihre Konstellation liegt, klären wir im Beratungsgespräch.

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Die Regeln ändern sich laufend. Wir sagen dir rechtzeitig Bescheid.

Neue Meldepflichten, neue Substanzanforderungen, neue Steuersätze: Was sich für Unternehmer mit einer Gesellschaft im Ausland ändert, bekommst du von uns per E-Mail. Kurz, konkret und auf Deutsch.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft? Dann ist es höchste Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland zu sprechen.