Die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich vom steuerfreien Sehnsuchtsort zu einem regulierten, aber weiterhin höchst attraktiven Standort entwickelt. Seit Juni 2023 gilt eine Corporate Tax von 9 % auf steuerpflichtige Gewinne über AED 375.000. Free-Zone-Gesellschaften können auf ihre qualifizierenden Einkünfte (Qualifying Income) weiterhin 0 % erzielen. Den Status als Qualifying Free Zone Person sichern sie sich über echte Substanz, also reale Präsenz, qualifiziertes Personal und Betriebsausgaben in der Free Zone. Wird auch nur eine Bedingung verfehlt, gilt der Satz von 9 % auf alle steuerpflichtigen Gewinne. Dazu kommt der praktische Vorteil, der die VAE für viele Auswanderer ausmacht: ein Aufenthaltsvisum, das eine echte steuerliche Ansässigkeit ermöglicht.
Die wichtigsten Vorteile
- 0 % auf qualifizierte Free-Zone-Einkünfte (bei Erfüllung der Substanzanforderungen)
- 9 % UAE Corporate Tax auf Gewinne über AED 375.000
- UAE-Aufenthaltsvisum inklusive
- 100 % ausländisches Eigentum
- Gewinne unterhalb AED 375.000 bleiben steuerfrei
Im Paket enthalten
- Gründung der Dubai Free Zone Company (FZCO)
- Gewerbelizenz
- Establishment Card
- E-Visa Bearbeitung
- Unterstützung bei Emirates ID
- Beratung zur Kontoeröffnung
- Deutschsprachige Betreuung
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
- Passfoto mit weißem Hintergrund
- 5 Namensvorschläge für die Firma
- Kurzbeschreibung der Geschäftstätigkeit
- Persönliche Angaben (Adresse, Eltern, Familienstand)
Steuerliche Einordnung
Seit dem 1. Juni 2023 gilt in den VAE ein Corporate Tax von 9 % auf steuerpflichtige Gewinne über AED 375.000 (ca. EUR 95.000). Free-Zone-Gesellschaften können auf Qualifying Income weiterhin 0 % erzielen, wenn sie die Substanz- und Qualifying-Income-Anforderungen der jeweiligen Freihandelszone erfüllen. Gewinne unterhalb AED 375.000 sind weiterhin steuerfrei. Die VAE nehmen am automatischen Informationsaustausch teil. Gegenüber Deutschland läuft er einseitig: Deutschland erhält Kontodaten aus den VAE, übermittelt aber selbst keine dorthin.
Ideal für
- Unternehmer, die Steuern legal optimieren wollen
- Digitale Nomaden und Remote-Worker
- Investoren und Trader
- Alle, die ein UAE-Aufenthaltsvisum benötigen
Häufige Fragen
Zahlt eine Dubai Free Zone Company wirklich 0 % Steuern?
0 % gilt nur auf qualifizierende Einkünfte und nur, wenn die Gesellschaft alle Bedingungen einer Qualifying Free Zone Person erfüllt, insbesondere ausreichende wirtschaftliche Substanz. Andernfalls greift der reguläre Satz von 9 % auf Gewinne über AED 375.000.
Bekomme ich mit der Firma ein Aufenthaltsvisum?
Ja. Das UAE-Aufenthaltsvisum ist im Basis-Paket enthalten und ist die Grundlage, um in den VAE steuerlich ansässig zu werden. Für die Visumbearbeitung und die Emirates ID ist ein kurzer Aufenthalt vor Ort nötig.
Melden die VAE meine Konten automatisch?
Die VAE nehmen am automatischen Informationsaustausch teil. Gegenüber Deutschland läuft er einseitig: Deutschland erhält Kontodaten aus den VAE, übermittelt aber selbst keine dorthin. Melde deine Ansässigkeit dennoch überall korrekt an und kläre deine persönliche Situation mit einem Steuerberater.
Wie lange dauert die Gründung?
Die Lizenz ist in der Regel in 3 bis 5 Werktagen ausgestellt. Für Visum und Emirates ID kommen 3 bis 5 Tage vor Ort hinzu.
Fachwissen zur Dubai Company
Die Regeln hinter dieser Struktur, ausführlich erklärt:
- Betriebsstätte und SubstanzWas einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb ausmacht, wo Anwaltsadressen enden und wie Substanz planvoll aufgebaut wird.
- EU-, DBA- und Nicht-DBA-SachverhaltWie der Sitzstaat über Hinzurechnung, Betriebsstättenfragen und Quellensteuern entscheidet: die drei Sachverhalte im Vergleich.
- CRS-Länder: wer Kontodaten austauschtWelche Staaten nach dem Common Reporting Standard austauschen, welche außen vor bleiben und welche Konten der Standard nicht erfasst.
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