Panama trägt im deutschen Sprachraum zwei Bilder gleichzeitig: das Sehnsuchtsland und die Schlagzeile von 2016. Wer heute eine Panama S.A. gründet, nutzt weder das eine noch das andere, sondern ein Steuersystem: das Territorialprinzip. Panama besteuert nur Einkünfte aus panamaischen Quellen. Gewinne, die deine Gesellschaft außerhalb Panamas erwirtschaftet, bleiben in Panama steuerfrei, ohne Antrag und ohne Sonderstatus, weil das Gesetz allein Inlandseinkünfte erfasst. Die Sociedad Anónima selbst ist eine der ältesten Offshore-Rechtsformen der Welt, geregelt in der Ley 32 von 1927. Und sie ist heute eine regulierte Größe: Panama nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, führt ein vertrauliches Register der wirtschaftlich Berechtigten und verlangt seit der Ley 254 von 2021, dass Buchführungsunterlagen beim Registered Agent vorliegen. Wichtig für deutsche Anteilseigner: Bei passiven Einkünften kann die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG greifen. Die Panama S.A. ist deshalb das Richtige für Unternehmer, die ihren Wohnsitz bereits außerhalb von Deutschland und Österreich haben, häufig in Lateinamerika, wo Panama als Drehkreuz zwischen den Zeitzonen Europas und Amerikas liegt.
Die wichtigsten Vorteile
- Territorialprinzip: Auslandseinkünfte in Panama steuerfrei
- Rechtsform mit fast 100 Jahren Geschichte (Ley 32 von 1927)
- Jahresgebühr (Tasa Única) von 300 USD
- Vertrauliches Register der wirtschaftlich Berechtigten
- CRS-Teilnehmer seit 2018: eine regulierte, anerkannte Struktur
Im Paket enthalten
- Gründung der Sociedad Anónima beim Registro Público
- Registered Agent (panamaische Anwaltskanzlei) für 12 Monate
- Registered Office für 12 Monate
- Alle Gründungsdokumente (Escritura, Statuten, Aktienregister)
- Stellung der erforderlichen Direktoren auf Wunsch
- Einrichtung der Buchführungsablage nach Ley 254
- Deutschsprachige Betreuung
Erforderliche Unterlagen
- Reisepasskopie aller wirtschaftlich Berechtigten
- Adressnachweis (aus den letzten 3 Monaten)
- Bankreferenz oder professionelle Referenz
- Kurzbeschreibung der Geschäftstätigkeit und Mittelherkunft
Steuerliche Einordnung
Panama besteuert nach dem Territorialprinzip: Nur Einkünfte aus panamaischen Quellen unterliegen der Steuer (Körperschaftsteuer 25 % auf Inlandsgewinne). Auslandseinkünfte einer Panama S.A. sind in Panama steuerfrei. Jährlich fällt die Tasa Única von 300 USD an. Panama nimmt seit 2018 am CRS teil; wirtschaftlich Berechtigte werden in einem vertraulichen Register erfasst, und Buchführungsunterlagen müssen seit Ley 254 (2021) beim Registered Agent vorgehalten werden. Für deutsche Anteilseigner kann bei passiven Einkünften die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG greifen. Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung ist ein steuerlicher Wohnsitz außerhalb von Deutschland und Österreich.
Ideal für
- Auswanderer mit Wohnsitz in Lateinamerika
- Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit internationalen Kunden
- Holding-Strukturen unter dem Territorialprinzip
- Unternehmer, die Wohnsitz und Firma in derselben Region bündeln wollen
Häufige Fragen
Ist eine Panama-Firma nach den Panama Papers noch tragbar?
Ja, gerade weil sich seither viel geändert hat. Panama nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch teil, führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten und verlangt Buchführungsunterlagen beim Registered Agent. Wer heute eine S.A. gründet, nutzt eine regulierte, dokumentierte Struktur mit Territorialprinzip.
Sind Auslandsgewinne wirklich steuerfrei?
In Panama ja: Das Territorialprinzip erfasst nur Einkünfte aus panamaischen Quellen. Entscheidend für deine tatsächliche Steuerlast ist aber dein persönlicher steuerlicher Wohnsitz. Der Vorteil entsteht, weil dein Wohnsitz bereits außerhalb von Deutschland und Österreich liegt. Steht dieser Schritt bei dir noch bevor, beginn dort: Unsere Schwester-Properties Wohnsitz Ausland und Plan B Projekt begleiten die Wohnsitzverlagerung, danach passt die Firma.
Was fragt meine Hausbank, wenn Panama im Register steht?
Nach dem wirtschaftlichen Hintergrund: wer hinter der Gesellschaft steht, woher die Mittel stammen, was die Gesellschaft tut. Genau dafür ist die Struktur ausgelegt: Mit Registerauszug, Buchführung und dokumentierter Mittelherkunft lassen sich diese Fragen sauber beantworten.
Wie viele Direktoren braucht die S.A.?
Drei Direktoren sind gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch stellen wir diese; die Kontrolle über die Gesellschaft bleibt über die Aktien und Vollmachten bei dir.
Für wen eignet sich die Panama S.A.?
Für Unternehmer mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb von Deutschland und Österreich, besonders für Auswanderer nach Lateinamerika, die Firma und Lebensmittelpunkt in derselben Region bündeln wollen.
Fachwissen zur Panama S.A.
Die Regeln hinter dieser Struktur, ausführlich erklärt:
- EU-, DBA- und Nicht-DBA-SachverhaltWie der Sitzstaat über Hinzurechnung, Betriebsstättenfragen und Quellensteuern entscheidet: die drei Sachverhalte im Vergleich.
- CRS-Länder: wer Kontodaten austauschtWelche Staaten nach dem Common Reporting Standard austauschen, welche außen vor bleiben und welche Konten der Standard nicht erfasst.
- Offshore-Gesellschaften: was heute noch funktioniertWofür Offshore-Gesellschaften heute taugen, für wen sie funktionieren und woran Briefkastenmodelle scheitern.
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