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Cayman Islands

Cayman Islands Ltd

Null Steuern. Volle Kontrolle. Globale Anerkennung.

Diese Struktur funktioniert, wenn dein steuerlicher Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Österreichs liegt oder dein Umzug bereits läuft. Warum das so ist, steht auf Wohnsitz zuerst, Firma danach. Noch daheim? Dann klär die Reihenfolge im Beratungsgespräch.

ab $6.400 · Komplettpaket erstes JahrGründung: 10 bis 15 Werktage
Boote ankern im türkisen Flachwasser vor dem Strand von Grand Cayman

Die Cayman Islands Exempted Company ist das bevorzugte Vehikel für internationale Holding-Strukturen, Fonds und Vermögensschutz. Cayman erhebt keine direkten Steuern: keine Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer. Bestehende Gesellschaften können sich diese Steuerfreiheit per staatlicher Zusicherung über Jahrzehnte garantieren lassen. Für bestimmte Tätigkeiten (etwa Finanzierung, Holding oder geistiges Eigentum) gelten Economic-Substance-Anforderungen. Wichtig für deutsche Anteilseigner: Cayman ist CRS-Teilnehmer, und bei passiven Einkünften kann die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG greifen. Die Cayman Ltd ist eine steuerneutrale, global anerkannte Hülle für sauber strukturierte internationale Vorhaben, gebaut für Unternehmer, deren Wohnsitz bereits außerhalb von Deutschland und Österreich liegt.

Die wichtigsten Vorteile

  • Keine Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer
  • Staatliche Garantie: Steuerfreiheit für bestehende Firmen auf Jahrzehnte zugesichert
  • 100 % ausländisches Eigentum
  • Vertrauliches Gesellschafterregister
  • Ideal für Holding-Strukturen und Fonds

Im Paket enthalten

  • Vollständige Gründung der Exempted Company
  • Registered Office für 12 Monate
  • Registered Agent für 12 Monate
  • Alle Gründungsdokumente (Certificate of Incorporation, M&A, Register)
  • Economic Substance Prüfung und Meldung
  • Jahresmeldung an das Handelsregister
  • Deutschsprachige Betreuung

Erforderliche Unterlagen

  • Beglaubigte Reisepasskopie
  • Beglaubigter Adressnachweis
  • Formular zur Herkunft der Gelder
  • Individual Details Form
  • Company Formation Questionnaire

Steuerliche Einordnung

Keine direkten Steuern auf den Cayman Islands. Keine Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer. Die Regierung garantiert diese Steuerfreiheit für bestehende Gesellschaften. Achtung: Cayman Islands ist CRS-Teilnehmer. Für deutsche Anteilseigner kann § 7 ff. AStG (Hinzurechnungsbesteuerung) bei passiven Einkünften greifen.

Ideal für

  • Internationale Holding-Strukturen
  • Vermögensschutz und Trusts
  • Fonds und Family Offices
  • Unternehmer mit globalem Fokus
  • US-nahe Investments

Häufige Fragen

Wie steuerfrei ist eine Cayman-Gesellschaft wirklich?

Auf den Cayman Islands fallen keine direkten Steuern an: keine Körperschaft-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer. Das betrifft die Ebene der Gesellschaft. Deine persönliche Steuerpflicht richtet sich nach deinem Wohnsitzland.

Was bedeutet die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung hier?

Bei in Deutschland ansässigen Anteilseignern können passive Einkünfte einer Cayman-Gesellschaft nach § 7 ff. AStG dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und in Deutschland besteuert werden. Dieser Punkt sollte vor Gründung mit einem Steuerberater geklärt werden.

Gibt es Substanzanforderungen?

Für bestimmte relevante Tätigkeiten gelten Economic-Substance-Regeln. Reine Holding-Gesellschaften haben geringere Anforderungen als aktiv operierende Einheiten. Die Substanzmeldung ist im Service enthalten.

Für wen eignet sich die Cayman Ltd?

Für internationale Holding-Strukturen, Fonds und Family Offices, Vermögensschutz sowie Unternehmer mit globalem Fokus, jeweils mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb von Deutschland und Österreich.

Fachwissen zur Cayman Islands Ltd

Die Regeln hinter dieser Struktur, ausführlich erklärt:

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