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Offshore

Firmengründung auf Jersey und Guernsey

Die Kanalinseln gehören zu den wenigen echten Nullsteuer-Standorten Europas, direkt vor der französischen Küste, unter der britischen Krone, mit einem Finanzsektor von Weltrang. Wer hier gründen will, muss allerdings mehr mitbringen als früher: echte Präsenz.

Klippenpfad durch blühenden Ginster über türkisfarbenen Buchten

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0% Steuer: Firmengründung Isle of Man, Jersey und Guernsey

Standorte & Jurisdiktionen

Jersey und Guernsey sind Kronbesitzungen („Crown Dependencies“): Sie unterstehen der britischen Krone, regieren sich aber selbst, mit eigenen Parlamenten, eigenen Steuergesetzen und eigenen Gerichten. Sie waren nie Mitglied der EU und sind es auch nach dem Brexit nicht.

Der Status der Inseln

Ihre Steuerpolitik machen sie selbst, unter wachsamer Beobachtung von EU und OECD. Beide Inseln haben sich früh für Kooperation entschieden: Sie tauschen Kontodaten nach dem OECD-Standard aus, führen Register wirtschaftlich Berechtigter und stehen seit Jahren nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen.

Das Steuersystem: null als Standard

Beide Inseln fahren das sogenannte Zero-Ten-Modell: Der Standardsatz der Körperschaftsteuer beträgt 0 %, auch auf lokal erwirtschaftete Gewinne. Reguliert besteuert werden nur bestimmte Sektoren: Finanzdienstleister zahlen 10 %, Versorgungsbetriebe und Erträge aus Inselimmobilien 20 %. Es gibt keine Mehrwertsteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer; natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Inseln zahlen eine Einkommensteuer von 20 %.

Eine Einschränkung ist neu: Seit dem 1. Januar 2025 setzen Jersey und Guernsey die globale Mindeststeuer um. Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz zahlen auch auf den Kanalinseln effektiv 15 %. Für alle kleineren Unternehmen bleibt es beim Nullsatz. Hintergründe im Beitrag Globale Mindeststeuer für Unternehmen.

Die Substanzregeln: seit 2019 kein Briefkasten mehr

Auf Druck der EU haben beide Inseln 2019 Substanzanforderungen („Economic Substance“) eingeführt. Gesellschaften mit Einkünften aus den relevanten Tätigkeiten (Banking, Versicherungen, Fondsverwaltung, Finanzierung und Leasing, Hauptverwaltungsfunktionen, Schifffahrt, Holdingtätigkeit, geistiges Eigentum sowie Vertriebs- und Servicezentren) müssen nachweisen, dass sie auf der Insel geleitet und verwaltet werden, dort über angemessenes Personal, Räumlichkeiten und Ausgaben verfügen und ihre einkommensbringenden Kernaktivitäten vor Ort ausüben. Reine Holdinggesellschaften unterliegen reduzierten Anforderungen; für Gesellschaften, die konzernintern erworbenes geistiges Eigentum verwerten, gelten verschärfte Nachweispflichten.

Praktisch bedeutet das: Die anonyme Vermögensverwaltungs-Gesellschaft ohne Präsenz, die die Inseln jahrzehntelang geprägt hat, ist Geschichte. Auch die Banken ziehen mit: Wer ein Konto eröffnen will, braucht dokumentierte wirtschaftlich Berechtigte, nachvollziehbare Mittelherkunft und in vielen Fällen lokale Geschäftsführung.

Für wen sich die Kanalinseln heute lohnen

  • Fonds- und Vermögensstrukturen mit echter Verwaltung vor Ort: Der Finanzsektor ist der mit Abstand größte Wirtschaftszweig der Inseln; Administratoren, Anwälte und Direktoren mit Substanz sind vorhanden. Wer sie nutzt und bezahlt, besteht auch den Substanztest.
  • Aktive Unternehmen mit Inselpräsenz: Beide Regierungen fördern gezielt die Digitalwirtschaft; wer Betrieb, Personal und Leitung tatsächlich auf die Insel verlagert, bekommt einen Nullsteuer-Standort mit britischer Rechtstradition eine Flugstunde von London.
  • Holdings als oberste Strukturebene: mit reduzierten Substanzanforderungen und ohne Quellensteuern auf Ausschüttungen, im Zusammenspiel mit einer EU-Holding, wie im Beitrag Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften beschrieben.

Zwei Besonderheiten noch: Auf Jersey sind viele Gesellschaften von der Prüfungspflicht befreit, was die laufenden Kosten senkt; auf Guernsey gilt grundsätzlich Prüfungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit für kleinere Gesellschaften. Und wer eine bestehende britische Gesellschaft auf die Inseln verlegen will, scheitert am britischen Recht. Das Vereinigte Königreich kennt den Wegzug einer Gesellschaft nicht, es braucht eine Neugründung.

Ob die Kanalinseln, die Karibik oder ein EU-Standort die richtige Ebene für Ihre Struktur sind, hängt an Wohnsitz, Tätigkeit und Bankenzugang. Die Einordnung dazu liefert der Beitrag Offshore-Gesellschaften: macht das noch Sinn?

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