Firma gründen in der Schweiz als Deutscher

Möchten Sie als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen und dort expandieren? Dann sind sie nicht allein. Das Nachbarland hat aufgrund seiner wirtschaftlichen und politischen Stabilität sowie niedriger Steuersätze eine Menge zu bieten. Doch wie funktioniert das mit der Firmengründung in der Schweiz, welche Anforderungen müssen erfüllt werden und welche Risiken gibt es? In diesem Artikel erfahren Sie alles zur Unternehmensgründung als Deutscher in der Schweiz und worauf Sie achten müssen.

Vorteil einer Unternehmensgründung in der Schweiz

Die Schweiz ist ein attraktive Option für viele Unternehmer, wenn es darum geht, eine Firma zu gründen. Eine Firma in der Schweiz bietet für deutsche Händler die Aussicht auf einen attraktiven Markt. Neben der geografischen Nähe zu Deutschland sind vor allem die unterschiedlichen Steuergestaltungen der Kantone ein großer Vorteil. Zudem ist die Schweizer Währung und Politik stabil, was für viele Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung ist. Ein weiterer Pluspunkt ist das hochqualifizierte, internationale Personal, das hier zur Verfügung steht. Auch die Umsatzsteuerpflicht erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF sowie der vergleichsweise geringe Wert bei der Einlage für Stammkapital bei GmbH, mit nur mindestens 20.000 CHF, sprechen für eine Firmengründung in der Schweiz. Im Durchschnitt beträgt der Gewinnsteuersatz hierzulande 14,7 %, während die Mehrwertsteuer bei 7,7 % liegt.

Welche Rechtsformen gibt es und was sind die Anforderungen?

Wenn Sie in der Schweiz eine Firma gründen möchten, gibt es verschiedene Rechtsformen, die Ihnen bekannt sein sollten. Zu den populärsten gehören die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Als Kapitalgesellschaften bieten sie beide Vorteile wie Haftungsbeschränkungen und flexible Möglichkeiten bei der Finanzierung. Obwohl Sie letztendlich selbst entscheiden müssen, welche Rechtsform für Ihre Zwecke am besten geeignet ist, ist es wichtig zu wissen, dass Sie für die Gründung einer GmbH nur 20.000 CHF an Stammkapital benötigen, während es bei der AG bereits 100.000 CHF sind. Davon müssen jedoch nur die Hälfte einbezahlt werden.

Beide Rechtsformen fordern, dass sowohl die Geschäftsadresse in der Schweiz liegt als auch der Wohnsitz mindestens eines Geschäftsführers. Ebenso müssen beide die Identitäten der Gründungsmitglieder beim Notar nachweisen, einen Gesellschaftsvertrag haben, Informationen zu den Anteilseignern vorlegen und die Einzahlung des Stammkapitals nachweisen.

Für deutsche Staatsbürger ist es möglich, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Schweiz aufzuhalten, ohne dass dafür ein Visum erforderlich ist. Sollte der Aufenthalt jedoch über diesen Zeitraum hinausgehen, benötigt man eine Aufenthaltsbewilligung, die durch ein Unternehmen in der Schweiz leichter bewilligt werden kann. Obwohl es verlockend sein mag, das Visum zu umgehen, um Zeit und Geld zu sparen, ist es ratsam, sich an die Vorschriften zu halten, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden

Steuern

In der Schweiz gibt es ebenso wie in Deutschland eine Vielzahl an Steuern, von der Umsatzsteuer bis zur Kirchensteuer. Allerdings müssen Unternehmen in der Schweiz erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF die Umsatzsteuer abführen. Der Normalsatz beträgt dabei 7,7 % und der reduzierte Satz 2,5 %. Im Vergleich dazu liegt die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland bereits ab einem Umsatz von 22.000 EUR und die Sätze belaufen sich auf 19 bzw. 7 %. Darüber hinaus sind die allgemeinen Unternehmenssteuern in Deutschland mit 29,94 % höher als in der Schweiz mit 19,7 % (Stand 2021). Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, muss somit insgesamt weniger Steuern zahlen als in Deutschland.

Kann ich ein Schweizer Unternehmen haben und zeitgleich in Deutschland arbeiten?

Die Schweiz ist bekanntlich kein Mitglied der Europäischen Union, aber Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der EU können dennoch ohne Einschränkungen in der Schweiz leben und arbeiten. Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es den EU-Bürgern, sich frei in der Schweiz zu bewegen, dort zu arbeiten und sogar ein Unternehmen zu gründen. Personen aus Drittstaaten hingegen, brauchen eine Arbeitsbewilligung der Behörde für Arbeitsmarktaufsicht und eine Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes.

Wenn Sie daran denken, eine Firma im Ausland zu gründen und von Deutschland aus zu betreiben, könnte die Schweiz eine passende Option sein. Wie bereits erwähnt müssen Sie sicherstellen, dass mindestens einer der Geschäftsführer oder Verwaltungsräte einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Außerdem muss der Firmensitz in der Schweiz sein, um wichtige Post für Ihr Unternehmen zu empfangen. Dabei spielt es keine Rollen ob Sie Gründer einer Einzelfirma, AG oder GmbH sind, die Regelungen gelten für alle Rechtsformen. Sobald diese beiden Aspekte geregelt sind, steht Ihrer Schweizer Firma mit deutschem Wohnsitz nichts mehr im Wege.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie, wenn Sie eine Firma im Ausland gründen ohne Wohnsitz, unter Umständen nach deutschem Recht besteuert werden können. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen in der Schweiz keine Substanz aufweist.

Falls Sie eine Firma in der Schweiz haben, aber die Umsätze ausschließlich in Deutschland generieren, sollten Sie sich bewusst sein, dass die deutsche Gesetzgebung auch in diesem Fall gilt. Selbst wenn Sie eine GmbH oder AG in der Schweiz gründen, die lediglich als Briefkastenfirma fungiert, kann das deutsche Außensteuergesetz Anwendung finden. Es macht also wenig Sinn, eine Firma in der Schweiz zu haben, wenn Sie weiterhin in Deutschland arbeiten. Wägen Sie ihre Optionen daher genau ab und lassen Sie sich gegebenenfalls professionell beraten.

Fazit

Es gibt eine Reihe von Vorteilen und Überlegungen, die bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz als Deutscher zu berücksichtigen sind. So können Unternehmer beispielsweise von der vertrauten Sprache, hoch qualifiziertem Personal, keinen nennenswerten Mehrkosten im Vergleich zu Deutschland und niedrigen Steuersätzen profitieren. Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden, ob eine Unternehmensgründung in der Schweiz für ihn die richtige Entscheidung ist. Bevor man einen solch großen Schritt wagt, sollte man sich gründlich informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Firmengründung in der Schweiz haben, empfehlen wir Ihnen daher ein Gespräch mit unserem professionellen Berater zu buchen.

Es ist daher empfehlenswert einen Berater hinzuzuziehen

 
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