
Kontoeröffnung & Banking für Ihre Auslandsgesellschaft
So funktioniert die Eröffnung & Nutzung Ihres Geschäftskontos
Die Gründung einer internationalen Gesellschaft ist nur der erste Schritt. Damit Ihr Unternehmen tatsächlich geschäftsfähig wird, begleiten wir auch die Kontoeröffnung – professionell, zuverlässig und auf Ihre Gesamtstruktur abgestimmt.
Wichtig: Kontoeröffnungen bieten wir nicht als eigenständige Dienstleistung an. Sie sind immer Bestandteil unserer umfassenden Pakete zur Gesellschaftsgründung und internationalen Strukturierung.
Gesellschafts-Jurisdiktionen
Wir eröffnen Geschäftskonten für Unternehmen, die in folgenden Jurisdiktionen gegründet werden:
Vereinigtes Königreich (UK)
Irland
Cayman Islands
USA
Hongkong
Singapur
Malta
Schweiz
Bank-Jurisdiktionen
Die Konten werden für diese Gesellschaften in etablierten internationalen Finanzzentren eröffnet, darunter:
Belize
British Virgin Islands
Cayman Islands
Hongkong
Malaysia
Mauritius
St. Kitts & Nevis
St. Lucia
Singapur
Vereinigte Arabische Emirate (U.A.E.)
Vanuatu
Vereinigtes Königreich (UK)
Vereinigte Staaten (USA)
Remote oder persönliche Anwesenheit
In vielen Jurisdiktionen ist eine vollständige Remote-Eröffnung möglich.
In klassischen Finanzplätzen wie Hongkong, Singapur oder den USA ist jedoch häufig eine persönliche Anwesenheit notwendig.
Wir beraten Sie vorab, wo welche Bedingungen gelten und wie Sie am effizientesten zum Ziel kommen.
Mindesteinlagen
In Offshore-Zentren wie Belize, St. Lucia oder Vanuatu reichen oft niedrige Einlagen im unteren fünfstelligen Bereich.
In Finanzplätzen wie Singapur oder Hongkong verlangen Banken in der Regel hohe Einlagen, teilweise im sechsstelligen Bereich.
In Europa und den USA liegen die Anforderungen zwischen diesen Extremen, abhängig von Bank, Geschäftsmodell und Risikoprofil.
Typische Anforderungen der Banken
Damit eine Kontoeröffnung erfolgreich ist, benötigen Banken in aller Regel eine vollständige und konsistente Dokumentation. Dazu gehören insbesondere:
Gründungsdokumente der Gesellschaft (z. B. Certificate of Incorporation, Articles of Association)
Nachweise zur Identität und Adresse aller Direktoren, Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigten (z. B. Reisepasskopien, Wohnsitznachweise)
Certificate of Good Standing (für bestehende Gesellschaften)
Nachweise zur Geschäftstätigkeit, etwa Verträge, Rechnungen oder Zahlungsbelege
Businessplan mit Angaben zu Tätigkeit, Märkten und geplanten Umsätzen
Bank- oder Geschäftsempfehlungen, falls von der Bank verlangt
Finanzhistorie in Form von Kontoauszügen bestehender Geschäftsbeziehungen
Offenlegung besonderer Risiken, z. B. politische Exponiertheit oder frühere Insolvenzen
Wir kümmern uns darum, dass diese Unterlagen korrekt, vollständig und in der von den Banken gewünschten Form vorbereitet werden. So werden Rückfragen minimiert und die Erfolgschancen maximiert.
Wichtiger Hinweis zu Annahmerichtlinien
Nicht alle Banken akzeptieren alle Jurisdiktionen, Branchen oder Risikoprofile.
Eine Kontoeröffnung kann daher nicht garantiert werden.
Sollte eine Bank ablehnen, leiten wir den Antrag auf Wunsch bei bis zu drei alternativen Banken ein.
Keine Rückerstattung: Auch wenn am Ende kein Konto eröffnet werden kann, bleibt unsere Leistung vollständig erbracht, da die umfangreiche Vorbereitung, Dokumentenprüfung und Kommunikation mit den Banken bereits erfolgt ist.
Unser Service
Dokumentenaufbereitung und -prüfung nach lokalen Standards
Klärung der Remote-Möglichkeiten oder Organisation persönlicher Termine
Begleitung und Nachverfolgung des gesamten Prozesses bis zur Freigabe
Beratung zu Mindesteinlagen, Fristen und Abläufen in den einzelnen Bankjurisdiktionen
Langjährige Erfahrung mit internationalen Strukturen und Bankenanforderungen
👉 Hinweis: Unsere Mandanten profitieren von einer schlüsselfertigen Lösung – Gründung, Strukturierung und Kontoeröffnung erfolgen aus einer Hand.