Non Dom: 0 % Steuern auf Ausländische Einkünfte

Der Non Dom Status ist vor allem für Firmen- und Unternehmensgründer interessant, die mit Auslandsgesellschaften hohe Umsätze erzielen und diese steuerfrei vereinnahmen wollen. 

Nur mal ein Gedankenspiel: Sie gründen eine steuerfreie LLC in den USA und diese erwirtschaftet $500.000 an Provisionen mit asiatischen Partnern (hier haben wir mehr Infos zum Thema Firmengründung in den USA für Sie zusammengefasst). Die $500.000 sind für Sie als Non Dom komplett steuerfrei, solange diese nicht auf ein Konto in ihrem Wohnsitz fließen. 

Je nach Umständen lohnt es sich auch eine maltesische oder zypriotische Gesellschaft zu gründen. Was Sie als Unternehmer beachten müssen, um von diesem attraktiven Steuersystem zu profitieren, erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast. Zu Gast ist der Steuerexperte Sebastian Sauerborn, der uns auch erklärt, für wen der Non Dom Status geeignet ist und für wen nicht.

Was bedeutet Non Dom?

Als Non Doms werden Ausländer bezeichnet, die in Großbritannien, Irland, Malta oder Zypern leben und sich dort bestimmte Steuervorteile zunutze machen. Den Non-Domicile Status können Personen beantragen, die in dem jeweiligen Land keine Wurzeln haben, das heißt der Vater nicht dort geboren ist.

Im Zusammenhang mit dem Non Dom Status wird auch oft von der “Remittance Basis of Taxation” gesprochen. Die Bezeichnung kommt daher, weil nur Auslandseinkünfte im Wohnsitzland versteuert werden müssen, die dorthin überwiesen (remitted) oder dort verbraucht wurden.

Für wen ist der Non Dom Status geeignet?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich der Non Dom Status besonders für Personen eignet, die privat und geschäftlich viel international unterwegs sind und Auslandseinkünften von über 250.000 € erzielen. Das wichtigste Kriterium ist, dass Sie in der Lage sind, im Ausland passive Einkünfte zu erzielen.

Das heißt für jemanden, der gern das ganze Jahr über am gleichen Ort ist, ist dieser Status eher ungeeignet oder sogar nachteilig.

Ist der Non Dom Status für Trader und Investoren geeignet? 

Auch wenn die Non Dom Staaten auf den ersten Blick vielleicht wie ein Steuerparadies für Trader wirken, doch ganz so einfach ist das nicht. Denn die Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte gilt nur für Personen, die nicht gewerblich bzw. hauptberuflich mit Aktien handeln. Sobald es eine gewerbliche Tätigkeit ist, muss lokal die Einkommensteuer entrichtet werden.

Das heißt, dass sich die Länder mit Non Dom Status vor allem für Personen eignet, die bereits Vermögen aus Investitionen haben. Denn auf das sogenannte Bestandsvermögen besteht tatsächlich Steuerfreiheit. Das heißt, wer als Non Dom reine Vermögensverwaltung betreibt und vielleicht den ein oder anderen Verkauf macht, kann von dieser Sonderregelung profitieren.

Die Behörden nehmen die Steuerregelungen auch sehr genau und man muss damit rechnen, dass es Überprüfungen gibt. Dafür werden die “Badge of Trade” Tests gemacht, um festzustellen, ob es sich bei einer Tätigkeit lediglich um ein Hobby oder eine gewerbliche und somit steuerpflichtige Tätigkeit handelt.

Es gibt jedoch für Trader die Möglichkeit, über einen Umweg trotzdem die Steuerlast erheblich zu senken. Und zwar über die Gründung einer Offshore-Gesellschaft. In Zypern und Malta gestaltet sich das Gründen einer Gesellschaft relativ einfach und sie müssen keinerlei Steuern auf Dividenden zahlen.

Gibt es auch eine Alternative zum Non Dom Status?

Der Non Dom Status ist nicht für jeden geeignet oder kann sich sogar negativ auswirken. Das trifft unter anderem auf Unternehmer zu, die Gewinne aus einer deutschen oder Schweizer Gesellschaft bekommen. Denn deutsche Einkünfte müssen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen entweder vollständig in Deutschland oder im Wohnsitzland versteuert werden. Auch auf Gewinne aus einer Schweizer Firma wird eine Quellensteuer in Höhe von 35 % fällig, außer Sie versteuern diese in ihrem Wohnsitzstaat.

In diesem Fall könnte der NHR (Non Habitual Resident) Status in Portugal Steuervorteile bieten.

Denn seit Anfang 2020 erhebt Portugal eine Steuer Flatrate von 10%. Das mag zwar nicht vorteilhaft erscheinen, ist aber immer noch um einiges besser, als die 25 % Kapitalertragsteuer in Deutschland abzugeben. Außerdem hat Portugal, ähnlich wie die Schweiz auch keine Vermögensteuer. 

Lesen Sie auch mehr über die Unternehmensgründung und ein Leben in Montenegro, Zypern,  Kanalinseln Jersey und Guernsey und andere aktuelle Artikel wie z.B. über die Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften oder das internationale Steuerrecht im Hinblick auf Gesellschaften in steuergünstigen Ländern auf Auslandsunternehmen.

 
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