Luxemburg

Holding Gesellschaft in Luxemburg gründen (SOPARFI)

Wenn Sie eine Holding-Gesellschaft in der EU gründen wollen und Ihnen Irland und Malta zu weit weg sind, bietet sich die SOPARFI in Luxemburg als interessante Alternative an.

Perspektive Ausland Podcast: Für welche Unternehmen bleibt Luxemburg interessant?

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Luxemburg. Zu Gast ist Luxemburg Experte RA Joram Moyal. Hören Sie jetzt rein.

Enthaltene Leistungen

 
  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

  • Gründung Ihrer SOPARFI in Luxemburg und Veröffentlichung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS)

  • Bei Bedarf wird ein ansässiger Geschäftsführer gestellt

  • Behördliche Gebühren

  • Beantragung EU VAT-Nummer (UST-ID-Nummer)

  • Repräsentatives Registered Office & Virtual Office in Luxemburg

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand berechnet)

Luxemburg im Überblick

 
 

Eine “Société de Participations Financières”, kurz SOPARFI ist eine luxemburgische Holding- und Finanzierungsgesellschaft, bietet eine Reihe von interessanten steuerlichen Vorteilen und ist damit eine der beliebtesten Holding-Vehikel weltweit.

Luxemburg ist ein repräsentativer Standort und bietet einen vorteilhaften rechtlichen Rahmen für Ihr unternehmerisches Vorhaben.

Vorteile der SOPARFI in Luxemburg

  • gutes Image, hervorragende wirtschaftliche Lage des Landes

  • Moderne, transparente Gesetzgebung

  • hohe Rechtssicherheit

  • sehr niedrige Körperschaftsteuer

  • keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Unser Leistungspaket zur SOPARFI in Luxemburg

Über unser Büro und unsern Kooperationspartner in Luxemburg gründen wir Ihre Luxemburgische Soparfi.

  • Vorbereitung der Gründungsdokumente wie Satzung der Gesellschaft und notwendige Vollmachten durch einen Anwalt

  • Gründungsprozess der Gesellschaft (siehe Details zum Ablauf der Gründung unter Gründungsprozess)

  • Veröffentlichung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS)

  • Ihre Gesellschaft wird in Luxemburg domiziliert

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Preis auf Anfrage

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Preis auf Anfrage

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

    In der Gründungsphase gibt es die meisten Fragen wie zum Bsp. zum internationalen Steuerrecht, wo ist der ideale Wohnsitz, oder wie die Gewinnoptimierung der Gesellschaft am besten gestaltet werden kann. Wir erklären Ihnen nicht nur den genauen Ablauf der Gründung sondern auch verschiedene zu Ihrem Vorhaben passende Gestaltungs-Varianten. Auch wenn Sie viele Informationen auf unserer Website finden, ersetzt das nicht die individuelle persönliche Beratung.

  • Gründung Ihrer SOPARFI in Luxemburg

    In Luxemburg folgt die Gründung der operativen Gesellschaft nicht elektronisch wie in UK. Die Gründungsunterlagen werden zunächst von uns erstellt und unterschrieben. Dann senden wir diese per Kurier (z.B. Fedex) zu Ihnen. Sie unterschreiben die Unterlagen ebenfalls an den vorgegebenen Stellen (alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen unterschreiben). Danach geben wir die Unterlagen persönlich beim Registration Office in Luxemburg ab. Die Gesellschaft ist dann üblicherweise in wenigen Tagen eingetragen.

  • Sämtliche behördlichen Gebühren

    In dem von uns erstellten Angebot sind sämtliche Gebühren, welche die Behörden in Luxemburg für die Gesellschaftseintragung erheben, enthalten.

  • Registered Office & Virtual Office in unserem Büro in Luxemburg

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Luxemburg domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das auch Büro stundenweise oder für Meetings oder zum Arbeiten vor Ort nutzen.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und beim Registre de commerce et des sociétés - RCS eingereicht. Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die einzuhaltenden Fristen und erledigen die fristgerechte Einreichung.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag)

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch)

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch)

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten

  • EU-Umsatzsteuer-ID beschaffen

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Kommunikation mit den luxemburgischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts), sowie Testat

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

Bildergalerie: Hier ist Ihre SOPARFI zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck Luxemburgs und der Büroräume unserer Partnerkanzlei in Luxemburg, in denen wir Ihre luxemburgische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten machen Sie mal einen kurzen Abstecher nach Luxemburg und kommen uns besuchen.

Die SOPARFI in Luxemburg in der Übersicht

Eine “Société de Participations Financières”, kurz SOPARFI ist eine luxemburgische Holding- und Finanzierungsgesellschaft.

Die SOPARFI bietet eine Reihe von interessanten steuerlichen Vorteilen und ist damit eine der beliebtesten Holding-Vehikel weltweit.

Dividenden und Kapitalgewinne aus den Beteiligungen einer SOPARFI sind von der luxemburgischen Körperschaftsteuer befreit, sollten die Voraussetzungen für die Beteiligungsabzug (“Participation Exemption”) erfüllt sein. Des Weiteren könnte die Rückführung von Gewinnen aus der SOPARFI steuerlich effizient strukturiert werden.

Eine SOPARFI kann auch an gruppeninternen Finanzierungen beteiligt sein (Kreditaufnahme und Weiterleihe).

Mit der richtigen Strukturierung ist die SOPARFI lediglich auf eine (nominale) Zinsmarge im Zusammenhang mit ihrer Finanzierungstätigkeit steuerpflichtig (d. h. die Differenz zwischen den Zinserträgen und dem Zinsaufwand).

Eine SOPARFI kann von jeder Art von Investoren jeden Typs verwendet werden und kann jede Art von Vermögenswert halten (Beteiligungen, Immobilien, IP, etc.).

In dem Fall, dass eine SOPARFI qualifizierende IP-Vermögenswerte besitzt, können diese in den Genuss einer 80%igen Steuerbefreiung auf Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne im Rahmen des Luxemburger IP-Steuersystems führen.

Regulatorische Aspekte

Die SOPARFI:

  • erfordert keine vorläufige oder formale Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde, zur Durchführung Ihrer Holding- und konzerninternen Finanzierungs-Aktivitäten;

  • unterliegt nicht der Aufsicht einer Luxemburger Regulierungsbehörde;

  • unterliegt den Anti-Geldwäsche-Gesetzen;

  • kann in ein Investitionsvehikel, wie z.B. in eine Verbriefungsgesellschaft (SV), Investmentgesellschaft mit Risikokapital (SICAR), spezialisierter Investmentfonds (SIF), EU-Passporting oder Nicht-EU-Passporting Gesellschaft für kollektive Investitionen (UCI) umgewandelt werden.

Gesellschaftsrechtlicher Kontext

SOPARFIs gelten als Kapitalgesellschaften, die den gesetzlichen Bestimmungen des Luxemburger Gesellschaftsrechts mit Fassung vom 10. August 1915 unterliegen.

SOPARFIs unterliegen keinen anderen spezifischen rechtlichen Bestimmungen.

Eine SOPARFI kann die Rechtsform annehmen von 

  • einer Aktiengesellschaft (S.A. – société anonyme),

  • einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l. – société à responsabilité limitée),

  • einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A. – société en commandite par actions),

  • einem Genossenschaftsunternehmen (S.C. – société Genossenschaft) oder

  • einer europäische Gesellschaft (société européenne).

Gemäß luxemburgischem Gesellschaftsrecht muss sich die Zentralverwaltung der SOPARFI in Luxemburg befinden, um auch als Luxemburgisches Unternehmen zu gelten.

Gründungsprozess

Am Prozess der Gründung einer SOPARFI sind die Gründungsgesellschafter, die luxemburgischen Rechtsanwälte (unsere Partnerkanzlei), ein uns bekannter Corporate Service Provider (in Fällen, in denen der Mandant keine Präsent in Luxemburg hat), eine luxemburgische Bank sowie einen luxemburgischer Notar beteiligt.

Der Prozess erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Der Mandant wählt den Namen der SOPARFI aus. Die Anwaltskanzlei überprüft die Verfügbarkeit des Namens beim Luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister (die "RCS").

  2. In Abstimmung mit dem Mandanten, eröffnet der Corporate Service Provider ein Bankkonto bei einer Bank in Luxemburg.

  3. Die Anwaltskanzlei verfasst die Gründungsdokumente, inklusive der Satzung der SOPARFI (gemäß den Spezifikationen des Mandanten).

  4. Die Anwaltskanzlei entwirft die Vollmachten, mit denen die Gründungsaktionäre der SOPARFI die Anwaltskanzlei bevollmächtigen, die Gründungsaktionäre bei der Gründungsversammlung vor einem luxemburgischen Notar vertreten. Diese unterschreiben Sie bei Ihrem lokalen Notar.

  5. Die Anwaltskanzlei verfasst Erklärung zu den wirtschaftlich Berechtigten.

  6. Erfassung der KYC-Informationen. 

  7. Die Gründungsaktionäre überweisen das Stammkapital auf das neu eröffnete Konto der SOPARFI.

  8. Die luxemburgische Bank erlässt eine “Sperrbescheinigung” (certificat de blocage) zum Nachweis der Verfügbarkeit des Stammkapitals auf dem Bankkonto der SOPARFI.

  9. Abhaltung der Gründungsversammlung vor einem Luxemburger Notar durch die Gründungsgesellschafte (in der Regel in Vertretung durch die Anwaltskanzlei).

  10. Der Notar stellt eine "Entsperrungsbescheinigung" aus mit der Angabe, dass die SOPARFI existiert und dass die Mittel jetzt zur Verfügung des Unternehmens stehen.

  11. Der Notar reicht die Gründungsurkunde bei der RCS ein und registriert das Unternehmen beim RCS.

  12. Veröffentlichung der Gründungsurkunde im Magazin “Officiel du Grand-Duché de Luxembourg”, Recueil Electronique des Sociétés et Associations (Luxemburger Amtsblatt).

Steuerliche Aspekte

Gründung

Die Gründung einer SOPARFI, sowie alle Änderungen ihrer  Satzung, unterliegen einer Zulassungssteuer in Höhe des Festbetrags von EUR 75.

Ertragssteuern

Eine SOPARFI unterliegt der Luxemburger Körperschaftsteuer ("CIT"), der kommunalen Gewerbesteuer ("MBT") sowie dem Beitrag für die Arbeitslosenkasse, die in Kombination zu einer Gesamtsteuerbelastung von 24,94% führen (anwendbar ab dem Geschäftsjahr 2019 für Unternehmen mit Sitz in Luxemburg-Stadt).

Vermögensteuer

Eine SOPARFI unterliegt zudem auch der Vermögensteuer ("NWT") mit einem Satz von 0,5% auf das Nettovermögen des Unternehmens (Vermögen minus Verbindlichkeiten) am 1. Januar eines jeden Jahres. Ein Nettovermögen von mehr als 500 Mio. EUR unterliegt der NWT mit einer Rate von 0,05%. Beachten Sie auch, dass Beteiligungen, die für den Beteiligungsabzug (“Participation Exemption”) qualifizieren von der NWT befreit sind. Ansonsten sind von der NWT befreite Verbindlichkeiten zur Finanzierung von Beteiligungen nicht von der NWT-Basis abzugsfähig.

Eine NWT von mindestens 4.815 EUR pro Jahr fällt bei SOPARFIs an, deren (i) ihr Vermögen zu mindestens 90% aus Finanzanlagen besteht (z.B. Aktien, Intercompany, Forderungen, Wertpapiere und Barmittel) besteht und (ii) die Summe der Vermögenswerte mindestens EUR 350,000 betragen. In allen anderen Fällen hängt die minimale NWT von der Bilanzsumme ab und variiert zwischen EUR 535 und EUR 32.100.

Internationale Steuerabkommen

Als ein in Luxemburg steueransässiges Unternehmen ist die SOPARFI berechtigt

  • das luxemburgische Steuerabkommen-Netzwerks, dass 83 Steuerabkommen umfasst (Stand Januar 2019) zu nutzen (siehe unten);

  • die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, die EU-Zins-und-Lizenzrichtlinie und die EU-Fusionsrichtlinie zu nutzen;

Participation Exemption

Dividenden, Liquidationserlöse und Kapitalerträge, welche der SOPARFI aus ihren Beteiligungen zufließen, können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) vom luxemburgischen Beteiligungsabzug profitieren, welche eine 100%ige Befreiung von Luxemburger Ertragsteuern vorsieht.

Um in den Genuss der Participation Exemption zu kommen, muss die SOPARFI

  1. mindestens 10 % der Aktien (oder alternativ eine Beteiligung mit einem Kaufpreis von mindestens EUR 1,2 Mio., für die Befreiung von Dividenden und 6 Mio. EUR für die Befreiung von Veräußerungsgewinnen) in

  2. einer qualifizierten Tochtergesellschaft (im Allgemeinen eine steuerpflichtige luxemburgische Gesellschaft, eine Gesellschaft im Sinne der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder eine Gesellschaft, die einer ähnlichen Steuerbelastung wie in Luxemburg unterliegt)

  3. während eines Zeitraums von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Monaten halten oder sich dazu verpflichten.

Für die Zwecke der Participation Exemption gilt eine ausländische Steuerbelastung als mit Luxemburg vergleichbar, wenn diese mindestens 8,5% beträgt.

Quellensteuer

Dividenden, die von einer SOPARFI ausgeschüttet werden, unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 15% ("WHT"). Die WHT kann jedoch nach den Bestimmungen eines anwendbaren Steuerabkommens reduziert oder im Rahmen einer inländischen WHT-Befreiung (z. B. nach der luxemburgischen Umsetzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) von der Steuer befreit werden. Beachten Sie , dass die WHT auch in anderen Fällen bei bei richtiger Strukturierung vermieden werden kann.

Die Verteilung des (Vor-)Liquidationserlöses unterliegt nicht der Luxemburger WHT.

Steuerpflicht in Luxemburg bei Veräußerung

Ein nicht-ansässiger Aktionär einer SOPARFI unterliegt nicht der luxemburgischen Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung seiner Anteile an der SOPARFI, es sei denn:

  • der gebietsfremde Aktionär hält eine bedeutende Beteiligung (d. h. mehr als 10 % des Grundkapitals der SOPARFI) und

  • der Verkauf findet innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb der Beteiligung statt.

Wer also die Anteile an der SOPARFI für mindestens 6 Monate hält, muss deren Veräußerung nicht mehr in Luxemburg versteuern. In Fällen, in denen diese Kapitalertragsteuer anwendbar ist, hindern die von Luxemburg geschlossenen Steuerabkommen Luxemburg normalerweise daran, diese Kapitalertragsteuer zu erheben.

Darstellung steuerlicher Szenarien

 

Beispiel 1: Steuerbefreiung von Dividenden

 

Dividendenerträge, welche die SOPARFI erhält, sind beim luxemburgischen CIT und MBT steuerfrei. Auf Dividenden, welche die SOPARFI an ihren Aktionär zahlt, würde keine WHT anfallen.

Wichtig: Die SOPARFI sollte in Luxemburg angemessene Substanz haben (siehe unten)

Dividend Exemption.png

Beispiel 2: Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinn

 

Veräußerungsgewinne, welche die SOPARFI aus dem Verkauf ihrer Tochtergesellschaft erzielt, sind in Luxemburg steuerfrei.

Auf Dividenden, welche die SOPARFI an ihren Aktionär zahlt, würde keine WHT anfallen.

Capital gain  dividend exemption.png

Beispiel 3: Nicht gebietsansässige Kapitalertragsteuer

 

Keine Besteuerung von Kapitalgewinnen für Aktionäre in Luxemburg, sofern der Aktionär die Anteile der SOPARFI in mindestens 6 Monaten gehalten oder Anspruch auf die Vorteile eines Steuerabkommens hat, welches Luxemburg daran hindert, diese Besteuerung zu erheben.

Non resident Capital gains taxation.png

Beispiel 4: Besteuerung konzerninterner Finanzierungstätigkeiten

 

Zinserträge sind bei der SOPARFI voll steuerpflichtig, allerdings ist der Zinsaufwand aber steuerlich absetzbar.

Die SOPARFI würde auf eine Zinsmarge (d. h. die Differenz zwischen den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen) besteuert werden, die zu marktüblichen Bedingungen erfolgen muss und durch eine Verrechnungspreisanalyse unterstützt werden sollte. Bei richtiger Strukturierung kann die Zinsmarge nominal sein.

Die von der SOPARFI zu fremdvergleichsüblichen Zinszahlungen unterliegen nicht der Luxemburger WHT. 

Die SOPARFI muss über Eigenkapital-Mittel in einer Höhe verfügen, die ausreicht, um die bei ihrer Finanzierungstätigkeit eingegangenen Risiken abzudecken. Die Höhe des Eigenkapitals sollte ebenfalls durch eine Verrechnungspreisstudie ermittelt werden.

Die SOPARFI muss in Luxemburg über angemessene Substanz verfügen; spezifische Bedingungen werden von der LTA in einem Verwaltungsrundschreiben festgelegt.

Die luxemburgische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung beinhaltet eine Zinsbegrenzungsregel; die Zinsbegrenzungsregel berührt in diesem Fall jedoch nicht die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands.

Taxation of intra-group financing activities (1).png

Beispiel 5: IP-Steuersystem

 

Lizenzeinnahmen und Veräußerungsgewinne aus qualifiziertem UZ würden von einer 80%igen Befreiung vom CIT und MBT profitieren.

Qualifiziertes geistiges Eigentum umfasst insbesondere Patente und urheberrechtlich geschützte Software.

IP-Vermögenswerte, die für die IP-Steuerregelung in Frage kommen, sind ebenfalls von der NWT ausgenommen.

Ausländische WHT auf Lizenzeinnahmen können dem luxemburgische CIT gutgeschrieben werden, aber nicht dem MBT, was zu einem effektiven Steuersatz von ca. 5% führt.

IP tax regime.png

Netzwerk der luxemburgischen DBAs

 

1 Andorra

2 Armenien

3 Österreich

4 Aserbaidschan

5 Bahrain

6 Barbados

7 Belgien

8 Brasilien

9 Brunei

10 Bulgarien

11 Kanada

12 China (China)

13 Kroatien

14 Zypern

15 Tschechische Republik

16 Dänemark

17 Estland

18 Finnland

19 Frankreich

20 Georgien

21 Deutschland

22 Griechenland

23 Guernsey

24 Hongkong SAR

25 Ungarn

26 Island

27 Indien

28 Indonesien

29 Irland

30 Isle of Man

31 Israel

32 Italien

33 Japan

34 Trikot

35 Kasachstan

36 Korea (Süd)

37 Laos

38 Lettland

39 Liechtenstein

40 Litauen

41 Mazedonien

42 Malaysia

43 Malta

44 Mauritius

45 Mexiko

46 Moldawien

47 Monaco

48 Mongolei

49 Marokko

50 Niederlande

51 Norwegen

52 Panama

53 Polen

54 Portugal

55 Katar

56 Rumänien

57 Russische Föderation

58 San Marino

59 Saudi-Arabien

60 Senegal

61 Serbien, Republik

62 Seychellen

63 Singapur

64 Slowakische Republik

65 Slowenien

66 Südafrika

67 Spanien

68 Sri Lanka

69 Schweden

70 Schweiz

71 Taiwan

72 Tadschikistan

73 Thailand

74 Trinidad und Tobago

75 Tunesien

76 Türkei

77 Ukraine

78 Vereinigte Arabische Emirate

79 Vereinigtes Königreich

80 Vereinigte Staaten von Amerika

81 Uruguay

82 Usbekistan

83 Vietnam

Substanzanforderungen

 

Idealerweise sollte die SOPARFI in Luxemburg so viel Substanz haben, dass deutlich wird, dass das Unternehmen tatsächlich / effektiv vor Ort in Luxemburg geführt wird. 

Die tatsächlich zu etablierende Substanz hängt dabei im Wesentlichen von den Anforderungen ab die

  • in den Ländern gelten, in denen die SOPARFI Beteiligungen hält; und

  • in den Ländern gelten, wo massgebliche Aktionäre oder Management-Mitglieder der SOPARFI wohnansässig sind.

Basierend auf Erfahrungswerten aus der Beratungspraxis können wir die folgenden konkreten Empfehlungen aussprechen:

  • Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats/Direktoriums sollte in Luxemburg ansässig sein;

  • Die Sitzungen des Vorstands/Direktoriums sollte physisch in Luxemburg mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern stattfinden;

  • Wichtige Entscheidungen und Ausführungen relevanter Vereinbarungen, an denen ein luxemburgisches Unternehmen beteiligt ist sollten in Luxemburg stattfinden (d.h. Kauf und Kaufverträge, Darlehensverträge usw.);

  • Detaillierte Protokolle, in denen der Ort der Sitzung(en) angegeben ist, sollten erstellt und am Sitz der Gesellschaft aufbewahrt werden. Diese Protokolle sollten die Diskussionen zwischen den Vorstandsmitgliedern und den Nutzen der beschlossenen Entscheidungen für das Unternehmen dokumentieren;

  • Die Gesellschafterversammlungen (mindestens eine pro Jahr) sollten in Luxemburg stattfinden;

  • Die luxemburgische Gesellschaft sollte angemessen kapitalisiert sein;

  • Die Leitung des Tagesgeschäfts sollte in Luxemburg durchgeführt werden. Die Mitarbeiter und/oder Vorstandsmitglieder einer SOPARFI sollten in den Adressaten der Briefe, Mails, Berichte usw. enthalten sein, welche an die SOPARFI gesendet werden;

  • Die SOPARFI sollte sicherstellen, dass in ihrem Jahresabschluss nachgewiesen wird, dass ihr verschiedene Kosten entstanden sind und dass sie für diese auch verantwortlich ist, genauso wie sie in einem voll funktionsfähigen und eigenständigen Unternehmen ebenfalls entstehen würden;

  • Die Bücher und Aufzeichnungen einer SOPARFI sollten in Luxemburg an ihrem Sitz aufbewahrt werden und die Gesellschaft sollte über luxemburgische Bankkonten tätig sein.

  • Die SOPARFI muss alle ihre Steuererklärungspflichten und im Allgemeinen auch alle luxemburgischen Gesellschaftsrechts-, Melde- und Veröffentlichungspflichten erfüllen;

  • Das Unternehmen sollte seine Aktivitäten idealerweise von einem standardmäßigen, voll ausgestatteten und möblierten Büro aus betreiben (z. B. Computer, Telefon, Fax, E-Mail, Internet usw.);

  • Wenn die Arbeitsbelastung es rechtfertigt, sollte das Unternehmen idealerweise einen (Vollzeit- oder Teilzeit-) Mitarbeiter einstellen. Die Stellenbeschreibung sollte die Funktionen umfassen, die erforderlich sind, um das luxemburgische Unternehmen als eigenständige Einheit zu betreiben.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

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