Die Gründung einer Vermögensschutz-Stiftung in Liechtenstein

Wenn Sie ein Unternehmer oder eine vermögende Privatperson sind und Sie Ihre Vermögenswerte vor möglichen Risiken und Angriffen schützen möchten, kann die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein eine ausgezeichnete Option für Sie sein. Doch wie läuft dieser Prozess genau ab und welche Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden? In diesem Artikel stellen wir Ihnen den praktischen Ablauf der Gründung einer Stiftung für den Schutz ihres Vermögens in Liechtenstein vor erläutern die Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um sie erfolgreich zu etablieren.

Steuerrechtliche Aspekte und der richtige Ansatz

Die meisten Unternehmer denken bei der Stiftung zunächst einmal daran, wie sie ihre vorhandenen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen in Sicherheit bringen können. Doch dies ist häufig nicht der beste Ansatz.

Vermögende Privatpersonen Stiftung - Tatsächlich sollten Sie bei der Stiftungsgründung vor allem darauf achten, liquide Vermögenswerte zu schützen, da diese meist als erstes betroffen sind. Deshalb sollten Sie mit der Einbringung liquider Vermögenswerte beginnen und sich dann auf die Immobilien und Unternehmensbeteiligungen fokussieren.

Bei der Stiftungserrichtung müssen auch die steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf die Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuer. Dabei sollte der Stiftungsstandort dort ansässig sein, wo ein günstiges Steuersystem vorzufinden ist. Die meisten Unternehmen schauen sich dabei im Ausland um. Eine Liechtensteiner Stiftung bietet beispielsweise eine Reihe von Steuervorteilen, die von Stiftern genutzt werden können, darunter niedrige Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuersätze sowie spezielle Steuervorteile für Familienstiftungen.

Schritt 1: Schutz liquider Vermögenswerte

Liquides Vermögen Privatperson: Der erste Schritt bei der Gründung einer Liechtensteinischen Stiftung als Maßanzug der Asset Protection (Vermögensschutz) ist also die Überlegung, welche liquiden Anlagen geschützt werden sollen. Zu den liquiden Mitteln gehören alle Vermögenswerte, die kurzfristig in Bargeld umgewandelt werden können. Dazu zählen beispielsweise Schecks, Wertpapiere und Zahlungsforderungen Ihres Unternehmens. Diese sind jederzeit verfügbar und dienen als wichtige Liquiditätsreserven. Auch bestimmte Güter, wie beispielsweise Waren oder Rohstoffe, können hierzu gehören. Diese haben zwar einen konkreten Wert, müssen jedoch erst verkauft werden, um zu Geld gemacht zu werden. Immobilien und Maschinen gehören ebenfalls dazu.

Um ihr Vermögen bestmöglich zu schützen, empfiehlt sich als erster Schritt die Absicherung der liquiden Vermögenswerte. Häufig werden diese bei einer teuren Privatbank verwaltet, was nicht nur kostspielig sondern auch steuerlich ineffizient sein kann. Darüber hinaus sind liquide Vermögenswerte wie Bankkonten und -depots besonders gefährdet, da sie für Gläubiger leichter zu verwerten sind als illiquide Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Eine Stiftungsstrategie kann dabei helfen, das Vermögen bestmöglich vor Risiken in geschäftlicher, privater oder steuerpolitischen Sphären zu schützen. Darüber hinaus sind sie einfacher und schneller zu sperren und zu pfänden als illiquide Anlagen.

Des Weiteren hat die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein mit liquiden Vermögenswerten, den Vorteil, dass es administrativ viel einfacher ist als beispielsweise die Übertragung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Im Gegensatz zu den häufig vorhandenen Bedenken, dass das Geld dann in der Stiftung verschwinden wird und nicht mehr zugänglich ist, kann ein modernes Konzept diese Bedenken leicht entkräften.

Schließlich bietet die Asset-Klasse im Vergleich zu Immobilien und Unternehmensbeteiligungen höhere steuerliche Vorteile. Sowohl in Bezug auf die laufenden Ertragsteuern als auch auf Schenkungs- und Erbschaftsteuern sind die relativen Vorteile einer Stiftung höher. Insgesamt kann dies langfristig zu erheblichen Einsparungen führen und das Vermögen der Stiftung stärken.

Schritt 2: Schutz illiquider Vermögensbestandteile

In einem Familien- und Unternehmervermögen steckt oft viel Wert, der über Generationen hinweg weitergegeben wird. Da ist es nur verständlich, dass man sich um die Sicherheit dieses Vermögens Gedanken macht. Im ersten Schritt können bereits liquide Vermögensbestandteile geschützt werden, aber meist liegt der größte Teil des Vermögens in illiquiden Bestandteilen, wie Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Diese stellen daher oft die größte Sorge dar. Doch auch für diese Vermögenswerte gibt es Schutzmaßnahmen. Dies kann vor allem für Vermögensbestandteile sinnvoll sein, bei denen ein hoher unternehmerischer oder emotionaler Konnex zum Stifter und seinen Familienmitgliedern besteht.

Illiquide Vermögenswerte stellen eine erhebliche Herausforderung dar, da sie aufgrund ihrer Komplexität und der Schwierigkeit, sie zu liquidieren, oft auch schwer zu bewerten sind. Die politischen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die sich schnell ändern können, verschärfen diese Herausforderungen zusätzlich.

Eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit illiquiden Vermögenswerten ist die Wegzugsbesteuerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ab 1%. Diese politische Maßnahme wurde 2022 verschärft und betrifft insbesondere Unternehmer und Unternehmerinnen.

Ein weiteres Risiko, dem Immobilieneigentümer gegenüber stehen, sind Eigentumseingriffe durch den Staat, die über die deutschen Grundbücher erfolgen können. Eine wirtschaftlich schädliche Verschärfung der Mieterschutzgesetze oder Steuererhöhungen können ebenfalls eine Realität für Immobilienbesitzer sein.

Das Überführen von illiquiden Vermögenswerten in eine liechtensteinische Stiftung kann komplex sein und oft mit hohen Steuerzahlungen einhergehen. Daher empfiehlt es sich, bei dem Schutz dieser Vermögenswerte indirekt vorzugehen.

Eine Möglichkeit besteht darin, der Familienstiftung eine Kaufoption auf die Unternehmensanteile einzuräumen. Diese Option kann zu einem angemessenen Basispreis erworben werden. Wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt und die Stiftung einen Käufer findet, kann sie dann ihr Vorkaufsrecht an den Anteilen ausüben und diese an den künftigen Investor weiterverkaufen. So kann man illiquide Vermögenswerte in der Stiftung schützen, ohne dabei eine einmalige Steuerzahlung leisten zu müssen.

Auch bei schuldenfreien Immobilien gibt es eine Möglichkeit, diese indirekt in einer Stiftung zu schützen. Man kann die Immobilien beispielsweise grunderwerbsteuerfrei an eine familieneigene Immobilienverwaltungsgesellschaft verkaufen, die dann durch Banken refinanziert werden. Die Mittel, die durch den Verkauf oder Refinanzierung der Immobilien freiwerden, können als liquide Mittel in der Stiftung geschützt werden. Dies ist mit geringeren Transaktionskosten verbunden als die Immobilien selbst zu schützen. Zusätzlich können die Immobilien in Deutschland steuerlich wieder abgeschrieben und die Zinsen auf die Kredite steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Vollübertragung von Vermögenswerten auf eine Auslandsstiftung kann in der Praxis schwierig sein und mit vielen Problemen verbunden sein. Indem man jedoch den Vermögensschutz in kurzer Zeit erreicht, wird die finanzielle Sicherheit für die Familie und ihre langfristige Versorgung im Alter sichergestellt. Dies ist besonders wichtig für die Förderung nachfolgender Familienmitglieder und auch bei unvorhersehbaren Ereignissen im Notfall.

Weitere Vorteile

Die Einrichtung einer liechtensteinischen Stiftung bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Tatsache, dass der Stifter auch weiterhin "Herr im Haus" bleibt, wenn es darum geht, sich an Unternehmen oder Immobilien zu beteiligen. Zusätzlich wird die vorhandene Liquidität geschont und bleibt grundsätzlich im Zugriff, ohne dass steuerpflichtige Stiftungsleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass die Familie nicht gezwungen ist, umzuziehen, um einen guten Vermögensschutz zu erzielen.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht gesteht einem Stifter innerhalb geltendem Recht sehr grossen Gestaltungsspielraum zu. Liechtensteins Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bringt mit sich, dass liechtensteinische Rechtsformen und somit auch die liechtensteinische Stiftung grundsätzlich im EU-Raum anerkannt werden.

Alles in allem ist die Einrichtung einer liechtensteinischen Stiftung eine gute Wahl für diejenigen, die ihr Vermögen auf effektive und konforme Weise schützen möchten.

Fazit

Die Einrichtung einer Vermögensschutz-Stiftung in Liechtenstein ist ein komplexer Prozess, der eine umfassende Planung und Vorbereitung erfordert. Daher empfehlen wir, erfahrene Berater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt werden. Ein erfahrener Berater kann auch dabei helfen, die am besten geeignete Struktur und den Zweck der Stiftung zu definieren. Wir bei Auslands Unternehmen verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Gründung von Vermögensschutz-Stiftungen in Liechtenstein und können Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite stehen.

 
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