🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
AuslandsUnternehmen
← Fachwissen · Vor der Entscheidung
Internationale Steuertipps

9 internationale Steuertipps für Startup-Gründer

Ambitionierte Startup-Unternehmer mit internationaler Ausrichtung aufgepasst: Was Sie vor dem Gründen bedenken sollten, damit das Startup nicht zur Steuerfalle wird.

Hände an einem aufgeklappten Notebook auf einem hellen Schreibtisch, von oben
Vor der Entscheidung

Als britische Steuerkanzlei sind wir seit 2006 in London präsent. In dieser Zeit haben wir viele Startups aus dem deutschsprachigen Raum bei der Internationalisierung betreut und beraten.

Dabei fällt leider immer wieder auf, dass vielen Startup-Gründer bei der Gründung Ihres Unternehmens kompetente steuerliche Beratung fehlt. Das rächt sich später, wenn das Startup erstmal richtig erfolgreich ist: Die vermeidbaren steuerlichen Negativwirkungen können erheblich sein, wenn das Start up erstmal satte Gewinne einfährt, vom späteren Unternehmensverkauf ganz zu schweigen.

Wir raten daher allen mit internationalen Ambitionen die ein Start up gründen wollen, sich von Anfang an umfangreich zu den steuerlichen Implikationen der Startup-Gründung beraten zu lassen. Dieses vorausschauende Handeln kann enorme steuerliche Vorteile haben. Und je erfolgreicher Ihr Startup später ist, desto größer sind die steuerlichen Mitnahmeeffekte.

Im Folgenden haben wir neun praktische Steuertipps für Startup Gründer zusammengestellt:

Tipp 1: Gründen Sie Ihr Startup im steuergünstigen EU-Ausland

Insbesondere dann, wenn in absehbarer Zeit hohe Gewinne zu erwarten sind, kann es Sinn machen, Ihr Startup im steuergünstigen EU-Ausland zu gründen. Ein späterer Umzug des Unternehmens ist mit hohen steuerlichen Negativwirkungen verbunden. Malta lockt mit 5% effektiver Körperschaftsteuer, Irland mit 12,5%. Auch die Türkei ist interessant.

Tipp 2: Etablieren Sie eine Betriebsstätte im Ausland

Die Firmengründung im Ausland alleine reicht meist nicht aus, um von den dortigen steuergünstigen Bedingungen zu profitieren. Sie müssen im Sitzstaat auch den üblichen Geschäftsbetrieb des Start ups aufbauen.

Lesen Sie auch: Warum Sie einen in Irland ansässigen Geschäftsführer für Ihre irische Limited brauchen

Tipp 3: Bringen Sie Ihr Startup in eine Auslandsholding ein

Egal ob Sie Ihr Startup im Inland oder im Ausland gründen: Es kann auf jeden Fall Sinn machen, die Gesellschaft von Anfang an in eine Auslandholding (US Holding-Gesellschaft) einzubringen. Vor allem bei einem späteren Verkauf des Startups oder beim Einstieg weiterer Investoren können die steuerlichen Vorteile enorm sein.

Interessant für Sie: Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften

Tipp 4: Beachten Sie steuerliche Regelungen zum geistigen Eigentum

Wenn geistiges Eigentum und Startup Ideen (z.B. Software, Patente, Marken etc). beim Aufbau Ihres Startups eine wichtige Rolle spielen, sollten Sie sich genau darüber informieren, welche steuerlichen Regelungen es im angedachten Sitzstaat des Startups zu geistigem Eigentum gibt. Manche EU-Staaten erlauben die steuerbegünstigte oder sogar steuerfreie Verwertung von geistigem Eigentum.

Lesen Sie auch: So gründen Sie ein Unternehmen für geistiges Eigentum

Tipp 5: Besser gleich in den USA gründen

Wenn Sie es vor allem auf den US-Markt abgesehen haben oder vornehmlich amerikanische Investoren ansprechen wollen, kann es Sinn machen, von Anfang an ein Unternehmen in den USA zu gründen. Beachten Sie, dass es oft mit steuerlichen Negativwirkungen verbunden ist, wenn Sie ein bereits etabliertes Unternehmen umstrukturieren, daher hilft es, alles von Anfang an richtig zu machen.

Tipp 6: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland

Wenn die Wohnsitzverlagerung ins Ausland für Sie in Frage kommt, können Sie damit enorme steuerliche Effekte erzielen. Wer z.B. als Ausländer in Malta wohnt, zahlt auf Auslandseinkommen, das er nicht nach Malta überweist, keine Steuern. In Kombination mit einer Maltagesellschaft würden Sie so also insgesamt nur 5% Steuern bezahlen.

Tipp 7: Spätere Option Börsengang bedenken

Auch wenn der Börsengang noch in ferner Zukunft liegen mag: Sie sollten bereits jetzt mögliche steuerliche Implikationen hinsichtlich eines Börsengangs bedenken und wenigstens die richtigen Weichen stellen.

Tipp 8: Suchen Sie sich den richtigen steuerlichen Berater

Die wenigsten Steuerberater kennen sich wirklich mit der internationalen Steuermaterie aus. Noch weniger Steuerberater wissen, welchen Rat junge, schnell wachsende Unternehmen benötigen, um in ihrer Entwicklung optimal gefördert zu werden. Suchen Sie sich Ihren Steuerberater gut aus. Je erfolgreicher Sie sind, um desto mehr Steuern geht es am Ende.

Tipp 9: Keep it simple

Vergessen Sie am besten komplizierte Firmenstrukturen und andere komplexe Gestaltungen. Finanzämter, Mitinvestoren und mögliche Käufer Ihres Startups haben eines gemeinsam: Die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte Ihres Startups sollen so einfach wie möglich gestaltet sein. Kompliziert klingt nach Risiko und Risiko will jeder vermeiden.

Wie weiter?

Machen wir uns nichts vor: Wenn Ihr Startup ohnehin nur lokal ausgelegt ist und Sie keine internationalen Ambitionen haben, ist auch die internationale steuerliche Gestaltung für Sie nicht weiter relevant.

Das gleiche gilt, wenn Ihr Startup einen Wert von €250.000 nie übersteigen wird. Die von uns angestellten Überlegungen sind vor allem für erfolgreiche und schnell wachsende Unternehmen von Bedeutung.

Wenn Sie allerdings auf absehbare Zeit die Internationalisierung Ihres Startups planen und mit diesem expandieren möchten, dann sollten die hier angesprochenen Themen hochinteressant für Sie sein.

In einem einstündigen Beratungsgespräch mit einem der Partner unserer Kanzlei können Sie jetzt diese und andere Themen intensiv besprechen und den ersten Schritt machen, um Ihr Startup steuerlich optimiert für die Zukunft aufzustellen.

Die meisten strategischen Fragen können zumindest auf einem hohen Level bereits geklärt werden. Sie erhalten wertvolle Anregungen und Ideen, die konkret umgesetzt werden können.

Sie erhalten richtungsweisende und konzentrierte Beratung und können sich mit einem außenstehenden Experten austauschen, der jedes Jahr mit hunderten von Unternehmern spricht.

Auf dem Laufenden bleiben

Die Regeln ändern sich laufend. Wir sagen dir rechtzeitig Bescheid.

Neue Meldepflichten, neue Substanzanforderungen, neue Steuersätze: Was sich für Unternehmer mit einer Gesellschaft im Ausland ändert, bekommst du von uns per E-Mail. Kurz, konkret und auf Deutsch.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft? Dann ist es höchste Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland zu sprechen.