Der OECD Common Reporting Standard (OECD CRS) ist seit 2016 aktiv, und inzwischen machen über 120 Länder mit: Wenn Sie heute bei einer Bank im Ausland ein Privat- oder Firmenkonto eröffnen, wird Ihr Finanzamt automatisch darüber informiert. Dies ist freilich völlig unproblematisch, wenn Sie den Erwerb der Auslandsgesellschaft bzw. die Kontoeröffnung Ihrem Finanzamt wie vorgeschrieben melden.
Wer muss im OECD CRS erfasst werden?
Die offizielle Liste der am automatischen Informationsaustausch teilnehmenden Länder führt die OECD selbst. Sie können sie hier direkt bei der OECD abrufen.
Natürlich raten wir Ihnen nicht dazu, den automatischen Informationsaustausch (AIA) absichtlich zu umgehen. Weiter unten auf dieser Seite haben wir diese Position näher erläutert. Allerdings gibt es einige Szenarien, die vom OECD CRS ganz bewusst nicht erfasst werden, und diese stellen wir hier vor.
So funktioniert der Austausch mechanisch: wer meldet was an wen
Der CRS ist kein diffuses Überwachungsnetz, sondern ein präzise definierter Meldeweg mit drei Stationen. Erste Station: Ihre Bank. Der Standard legt fest, welche Finanzinstitute melden müssen, welche Kontoarten und Kontoinhaber erfasst werden und nach welchen einheitlichen Due-Diligence-Verfahren die Institute die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden feststellen. Deshalb füllen Sie bei jeder Kontoeröffnung im Ausland heute eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit aus. Zweite Station: die Steuerbehörde des Bankenlandes, an die das Institut die erfassten Kontodaten übermittelt. Dritte Station: Ihr Wohnsitz-Finanzamt, an das diese Behörde die Daten in einem vordefinierten Format weiterreicht, und zwar automatisch, ohne Anfrage und ohne Anfangsverdacht.
Der Meldeweg des Common Reporting Standard: drei Stationen, ein fester Jahresrhythmus.
Der Rhythmus ist jährlich: einmal pro Jahr, Jahrgang für Jahrgang, Konto für Konto. Die rechtliche Grundlage bilden das multilaterale Amtshilfeübereinkommen in Steuersachen, an dem inzwischen 150 Staaten und Gebiete teilnehmen, und die darauf aufbauende multilaterale Behördenvereinbarung zum CRS. Die Dimension des Systems zeigt eine Zahl der OECD: Allein für das Jahr 2022 wurden Informationen zu 123 Millionen Konten mit einem Vermögen von rund 12 Billionen Euro ausgetauscht.
Zwei Konstruktionsmerkmale sollten Sie kennen, bevor Sie über Lücken nachdenken. Erstens wurde der CRS von Anfang an bewusst breit angelegt, bei den meldepflichtigen Instituten, den erfassten Konten und den erfassten Kontoinhabern, gerade um Ausweichgestaltungen wenig Raum zu lassen. Zweitens verpflichtet der Standard die teilnehmenden Staaten ausdrücklich, Anti-Missbrauchsregeln gegen Praktiken einzuführen, die die Melde- und Sorgfaltspflichten umgehen sollen. Wer eine „Lücke“ gefunden zu haben glaubt, sollte also damit rechnen, dass genau für diese Lücke bereits eine Gegenregel existiert oder in Arbeit ist. 2023 hat die OECD den Standard nach einer umfassenden Überprüfung zudem in einer überarbeiteten Fassung beschlossen.
Der Beitrittsfahrplan: von 49 Staaten 2017 auf 130 heute
Der Austausch startete gestaffelt, und die offizielle OECD-Verpflichtungsliste (Stand 27. Juli 2026) liest sich wie ein Protokoll der schwindenden Ausweichmöglichkeiten: 49 Staaten und Gebiete tauschten erstmals 2017 aus, darunter Deutschland, Zypern, Luxemburg, Gibraltar und praktisch alle klassischen britischen Offshore-Zentren von den Cayman Islands über die British Virgin Islands bis zu den Kanalinseln. 2018 folgten 51 weitere, darunter Österreich, die Schweiz, Panama, die Vereinigten Arabischen Emirate, Hongkong, Singapur, die Bahamas, Monaco und Vanuatu. Danach wurde der Kreis der Nachzügler klein und kleiner: zwei Staaten 2019, drei 2020, und in den Folgejahren traten vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer bei, von Albanien und Kasachstan über Georgien und die Ukraine bis Armenien, Marokko und Uganda.
Die Liste reicht inzwischen bis in die Zukunft: Kamerun hat sich zu ersten Austauschen bis 2026 verpflichtet, Paraguay, die Mongolei, Papua-Neuguinea und Cabo Verde bis 2027, Fidschi, Tunesien und Sambia bis 2028. Zusammengerechnet stehen damit 130 Staaten und Gebiete auf der Verpflichtungsliste. Die Richtung ist eindeutig: Jedes Jahr kommen Länder hinzu, keines verlässt das System. Wer seine Planung darauf baut, dass ein bestimmtes Land „noch nicht meldet“, baut auf einen Zustand mit Ablaufdatum.
Was das für die wichtigsten Firmenstandorte bedeutet
Für die Jurisdiktionen, in denen unsere Mandanten Gesellschaften führen, ist der Austausch seit Jahren Alltag. Zypern, die Cayman Islands und die British Virgin Islands melden seit der ersten Runde 2017. Panama tauscht seit 2018 aus, ebenso Hongkong und Singapur. Ein Sonderfall sind die Vereinigten Arabischen Emirate: Sie nehmen am automatischen Informationsaustausch teil, gegenüber Deutschland läuft er aber einseitig. Deutschland erhält Kontodaten aus den VAE, übermittelt aber selbst keine dorthin. Für die Kontoseite einer Dubai-Gesellschaft ändert das nichts an der Grundregel dieser Seite: Ihr deutsches Finanzamt erfährt von Ihren VAE-Konten.
Die praktische Konsequenz ist immer dieselbe: Eine Auslandsgesellschaft wird auf Offenlegung geplant, nicht auf Verborgenheit. Alle unsere Strukturen sind so gebaut, dass die Meldung ankommen darf, weil Erwerb und Konto dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt wurden und die Struktur auch bei voller Transparenz funktioniert. Was der CRS dann tatsächlich nicht erfasst, sind die folgenden, vom Standard selbst so vorgesehenen Konstellationen.
Active Non-Financial Entity (NFE): Auslandsgesellschaft mit aktiven Einkünften
Sie gründen eine Gesellschaft im Ausland, die weniger als 50 % ihrer Einnahmen aus „passiven“ Einkünften wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Provisionen oder Mieten erzielt. Diese Gesellschaft nimmt am normalen Wirtschaftsleben des Sitzstaates teil. Sie hat also Substanz am Sitzstaat (Mitarbeiter, Geschäftsräume, Geschäftsführung, Finanzkonten). Außerdem richtet sich das Angebot der Gesellschaft nachweisbar auch an Kunden im Sitzstaat.
Wichtig: Hat die Bank Zweifel an der Klassifizierung Ihres Unternehmens als Active NFE, wird das Konto Ihrer Gesellschaft im AIA-Report erfasst.
Start-up, das weniger als zwei Jahre alt ist
Ein Start-up, das weniger als zwei Jahre alt ist und Kapital von Investoren erhält, aber noch keine aktiven Einkünfte erzielt, ist eigentlich keine Active NFE (Definition siehe oben). Das Unternehmen wird aber vom AIA nicht erfasst, wenn der Bank etwa über einen Businessplan glaubhaft gemacht werden kann, dass im Laufe der Zweijahresfrist aktive Einkünfte erzielt werden.
Wichtig: Hat die Bank Zweifel an der Klassifizierung Ihres Unternehmens als Start-up oder an Ihrem Businessplan, wird das Konto Ihrer Gesellschaft vom AIA erfasst.
US-Gesellschaft mit US-Bankkonto
Auch wenn die USA die Einführung des OECD Common Reporting Standards mitbeschlossen haben und ihn politisch unterstützen, nehmen US-Banken nicht am AIA teil. Grund: Die USA haben mit FATCA ihren eigenen automatischen Informationsaustausch implementiert. Auch FATCA ist reziprok, das heißt, die USA tauschen Kontoinformationen von US-Konten ausländischer Kontoinhaber mit den Steuerbehörden der jeweiligen Staaten aus. Allerdings betrifft diese Maßnahme in der Praxis nur die Konten natürlicher Personen. Konten juristischer Personen (also Konten von US-Gesellschaften, die ausländischen Gesellschaftern gehören) sind davon regelmäßig nicht betroffen. Mehr zu US-Rechtsformen bei unserer Spezial-Property Nullsteuer LLC.
Banken in Ländern, die nicht am CRS teilnehmen
Die meisten Entwicklungsländer können sich die teuren technischen Implementationen, die mit der Einführung des AIA einhergehen, nicht leisten und nehmen daher am AIA nicht teil, darunter Staaten wie der Kongo, Eritrea oder der Irak. Wenn Sie also eine Kontoeröffnung in Zentralafrika nicht scheuen, stehen Ihnen hier alle Möglichkeiten offen. Welche Länder tatsächlich melden, zeigt tagesaktuell nur die oben verlinkte OECD-Liste.
Bevor Sie diesen Gedanken weiterspinnen, drei praktische Einwände. Erstens ist ein Konto in einem Nichtteilnehmer-Staat nur so lange „unsichtbar“, wie das Geld dort liegen bleibt: Jede Überweisung in die CRS-Welt läuft über Korrespondenzbanken, die ihre eigenen Prüfungen fahren, und landet am Ende auf einem meldepflichtigen Konto. Zweitens hat die Lücke, wie oben gezeigt, ein Ablaufdatum: Länder, die heute nicht melden, stehen morgen auf der Verpflichtungsliste, wie es der Fahrplan bis 2028 bereits vorzeichnet. Und drittens bleibt Ihre steuerliche Erklärungspflicht von der Meldelage völlig unberührt: Ein Konto, das nicht gemeldet wird, ist deshalb kein Konto, das nicht erklärt werden muss. Wer auf die Nichtteilnahme eines Staates baut, verwechselt eine technische Lücke mit einer rechtlichen.
CRS 2.0 und Krypto: der Rahmen wächst weiter
Wer glaubt, wenigstens Kryptowährungen blieben außen vor, sollte die jüngste Ausbaustufe kennen. Im April 2021 beauftragten die G20 die OECD, einen Rahmen für den automatischen Austausch steuerlich relevanter Informationen über Krypto-Werte zu entwickeln. Im August 2022 verabschiedete die OECD das Ergebnis: das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), das die standardisierte Meldung von Transaktionen in Krypto-Werten mit dem Ziel des automatischen Austauschs vorsieht. Der OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch umfasst heute ausdrücklich beide Bausteine, den CRS und das CARF: Teilnehmende Staaten erheben die Daten nicht mehr nur bei ihren Finanzinstituten, sondern auch bei Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, und tauschen sie mit dem Wohnsitzstaat der Nutzer aus.
Parallel dazu wurde der CRS selbst überarbeitet: Nach einer umfassenden Überprüfung beschloss die OECD 2023 eine Reihe von Änderungen am Standard, in der Praxis oft „CRS 2.0“ genannt. Die Staaten arbeiten derzeit an der Umsetzung; das Global Forum schult seine Mitglieder seit 2026 in eigenen Veranstaltungsreihen zur geänderten Fassung. Für Ihre Planung heißt das: Die Erfassung wird in den kommenden Jahren enger, nicht weiter. Eine Struktur, die nur funktioniert, solange eine bestimmte Anlageklasse oder ein bestimmter Anbieter noch nicht meldet, ist keine Struktur, sondern eine Wette gegen die Zeit.
Seit dem 1. Januar 2026 ist aus der Ankündigung Praxis geworden: In über 45 Staaten und Gebieten werden die Daten nach der geänderten Fassung des Standards und nach dem CARF erhoben, der erste Austausch dieser Daten ist für 2027 vorgesehen. Neu erfasst sind dabei insbesondere E-Geld-Produkte, digitales Zentralbankgeld und Krypto-Werte. Die Erhebung läuft also bereits, während der erste Datensatz noch nicht übermittelt ist.
Für Ihre Planung folgt daraus eine unbequeme Reihenfolge: Das Jahr, das gemeldet wird, ist immer das Jahr davor. Wer 2026 eine Struktur ändert, weil er den Austausch 2027 fürchtet, ändert sie zu spät. Die Daten für 2026 werden bereits gesammelt.
Wechseln Sie Ihr Finanzamt: Wohnsitzverlegung (von uns empfohlen)
Unser Tipp: Schluss mit den Tricksereien und dem ständigen Katz-und-Maus-Spiel. Wenn Sie in das richtige Land im europäischen Ausland umziehen, kann Ihnen der AIA nichts anhaben. Wenn Sie in einem Land wie Malta oder Irland leben, ist bei richtiger Gestaltung nicht nur Ihr gesamtes Auslandseinkommen ganz legal steuerfrei. Sie können auch nach Herzenslust Gesellschaften im Ausland besitzen und verwalten. Mehr zur Wohnsitzverlagerung nach Malta bei Malta One, zum Wohnsitz in Irland bei Saol Nua Plan.
Übrigens: Mit Treuhand-Strukturen, Stiftungen und Trusts sind Sie auf dem Holzweg
Treuhand-Strukturen, Stiftungen und Trusts sind im Rahmen des AIA voll transparent und müssen gegenüber der kontoführenden Bank aufgedeckt werden, welche dann wiederum den Datenaustausch anstößt. Diese Methoden sind nicht geeignet, sich dem AIA zu entziehen.
Grundsätzliche Überlegungen
Jahrelange Erfahrung im Bereich der internationalen Steuergestaltung haben mich gelehrt: Immer wenn der Staat die Daumenschrauben anzieht und Steuergesetze verschärft, fühlen sich findige Steuerexperten dazu herausgefordert, einen „Trick“ oder einen „Hack“ aufzuspüren, mit dem die neuen Vorschriften ausgehebelt werden können. Es ist ein ständiges und oft ermüdendes Katz-und-Maus-Spiel.
So hat es mich nicht überrascht, dass die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD Common Reporting Standard von ähnlichen Nebengeräuschen begleitet wurde. Meine Philosophie ist das nicht. Ich vertrete die Ansicht, dass es klüger ist, im Kontext der aktuellen Steuergesetzgebung „mit dem Strom zu schwimmen“, sich in das Unausweichliche zu fügen und sich so aufzustellen, dass man möglichst minimal von steuerlichen Negativwirkungen betroffen ist.
Denn wer die hier wirkenden Kräfteverhältnisse mit gesundem Menschenverstand auch nur oberflächlich analysiert, muss einsehen, dass es auf Dauer wenig erfolgversprechend ist, permanent gegen das System anzukämpfen. If you can’t beat them, join them!
Wir haben kein Interesse daran, hier „Steuertricks“ zu enthüllen, mit denen Sie den OECD CRS umgehen können. Die Vermeidung des Informationsaustausches sollte auch gar nicht Ihr Ziel sein. Sie müssen sich vielmehr darüber Gedanken machen, wie Sie ein geschäftliches Vorhaben und Ihre persönliche Lebenssituation so ausrichten können, dass Ihnen der AIA nicht schaden kann.
Strategisch richtige Entscheidungen führen nicht nur dazu, dass Sie besser schlafen. Sie können sich auch aus dem Katz-und-Maus-Spiel verabschieden und relativ sicher sein, dass Sie auch für zukünftige Gesetzesänderungen bestens gewappnet sind.