Zypern bleibt auch nach der Steuerreform 2026 einer der attraktivsten Unternehmensstandorte in der EU. Zwar stieg der Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf 15 %, doch die Reform brachte im Gegenzug spürbare Entlastungen auf der Ausschüttungsebene: Die Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden sank auf 5 %, die fiktive Gewinnausschüttung wurde abgeschafft, und auf Dividenden an Nicht-Ansässige fällt nach wie vor keine Quellensteuer an. Über den gesamten Lebenszyklus der Gewinne betrachtet ist die Gesamtbelastung oft vergleichbar mit dem Niveau vor der Reform. Für EU-Unternehmer, Holding-Strukturen und IP-Halter bleibt die Cyprus Ltd damit eine der saubersten Optionen innerhalb des Binnenmarkts.
Die wichtigsten Vorteile
- 15 % Körperschaftsteuer (seit 2026, Pillar-Two-konform)
- 0 % Quellensteuer auf Dividenden an Nicht-Ansässige
- IP-Box: rund 2,5 % effektiv auf qualifizierte IP-Gewinne
- Umfangreiches DBA-Netzwerk (über 60 Länder)
- EU-Mitglied mit vollem Marktzugang
Im Paket enthalten
- Gründung der Private Limited Company
- Registered Office in Nikosia für 12 Monate
- Company Secretary für 12 Monate
- Alle Gründungsdokumente
- Steuerliche Registrierung
- Deutschsprachige Betreuung
Erforderliche Unterlagen
- Reisepasskopie aller Direktoren und Gesellschafter
- Adressnachweis (aus den letzten 3 Monaten)
- Ausgefüllter KYC-Fragebogen
Steuerliche Einordnung
Zypern erhebt seit dem 1. Januar 2026 eine Körperschaftsteuer von 15 % auf Gewinne (zuvor 12,5 %), angehoben zur Angleichung an die globale Mindeststeuer (Pillar Two). Der Satz gilt für alle in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaften. Im Gegenzug wurde die Sonderverteidigungsabgabe (SDC) auf Dividenden von 17 % auf 5 % gesenkt und die fiktive Gewinnausschüttung (Deemed Dividend Distribution) abgeschafft. Auf Dividenden an nicht-ansässige Gesellschafter fällt weiterhin keine Quellensteuer an. Die IP-Box erlaubt einen 80-prozentigen Abzug auf qualifizierte IP-Gewinne, was zu einem effektiven Satz von rund 2,5 % führt. Seit 2026 gilt zudem der Inkorporationstest: In Zypern gegründete Gesellschaften gelten grundsätzlich als dort steuerlich ansässig, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes vorsieht.
Ideal für
- EU-Unternehmer mit internationalem Fokus
- Holding-Strukturen innerhalb der EU
- IP-Holding (Intellectual Property Box)
- Handelsunternehmen mit EU-Kunden
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Zypern 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 % (zuvor 12,5 %). Die Anhebung dient der Angleichung an die globale Mindeststeuer nach Pillar Two und gilt für alle in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaften.
Fällt Quellensteuer auf Dividenden an?
Nein. Auf Dividenden an nicht in Zypern ansässige Gesellschafter erhebt Zypern keine Quellensteuer, unabhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift.
Lohnt sich Zypern trotz der Erhöhung auf 15 % noch?
Für viele Strukturen ja. Die Reform senkte gleichzeitig die Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden auf 5 % und schaffte die fiktive Gewinnausschüttung ab. Zusammen mit der IP-Box (rund 2,5 % effektiv) und dem EU-Marktzugang bleibt Zypern wettbewerbsfähig.
Wann ist eine Cyprus Ltd das richtige Vehikel?
Für EU-Unternehmer mit internationalem Fokus, Holding-Strukturen innerhalb der EU, IP-Halter und Handelsunternehmen mit EU-Kunden. Voraussetzung ist ein steuerlicher Wohnsitz außerhalb von Deutschland und Österreich.
Fachwissen zur Cyprus Ltd
Die Regeln hinter dieser Struktur, ausführlich erklärt:
- Steuergestaltung mit internationalen Holding-GesellschaftenWie Holding- und Zwischenholding-Strukturen Beteiligungen bündeln, was sie steuerlich leisten und woran sich die Standortwahl entscheidet.
- Die besten Standorte für IP-Holding-GesellschaftenPatent- und Lizenzboxen im Vergleich, der Nexus-Ansatz und die Quellensteuer, die den Vorteil auffressen kann.
- Die EU-Mutter-Tochter-RichtlinieWann Ausschüttungen zwischen EU-Gesellschaften ohne Quellensteuer fließen und welche Voraussetzungen daran hängen.
- EU-, DBA- und Nicht-DBA-SachverhaltWie der Sitzstaat über Hinzurechnung, Betriebsstättenfragen und Quellensteuern entscheidet: die drei Sachverhalte im Vergleich.
- Globale Mindeststeuer: wen die 15 % treffenWarum die Mindeststeuer erst ab 750 Millionen Euro Konzernumsatz greift und was das für alle darunter bedeutet.
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