Irland

Warum Sie einen in Irland ansässigen Geschäftsführer für Ihre irische Limited brauchen

Was Sie zu den Anforderungen an den Direktor Ihrer Gesellschaft in Irland wissen müssen

Um in den Genuss des niedrigen Körperschafts-Steuersatzes von 12.5% zu gelangen sowie eine Ust.-ID und ein Bankkonto bei einer irischen Bank zu erhalten, muss ein Geschäftsführer oder mindestens ein Mitarbeiter mit Wohnsitz in Irland bei der Gesellschaft angestellt sein und Einkünfte beziehen.

Da der Geschäftsführer nicht nur ein sogenannter “Frühstücksdirektor” sein kann sondern an der Willensbildung beteiligt ist, Entscheidungen trifft und künftige Wertschöpfung in Irland sicherstellen muss, stellen wir keinen lokalen Direktor. Idealerweise verlegen Sie selbst Ihren Wohnsitz nach Irland oder melden einen zweiten Wohnsitz in Irland an. Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie gern.

Ohne einen in Irland ansässigen Geschäftsführer und ohne sonstige heilende Substanz („Substance Escape“) werden Gewinne der irischen Gesellschaft mit 25% Körperschaftsteuer in Irland belegt.

Schneller Start in Kombination mit dem Virtual Office die ideale Anfangssubstanz (auf Dauer müssen Sie aber mehr Substanz schaffen)

Sie können so schnell geschäftlich aktiv werden und Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der irischen Steuerbehörde und irischen Banken. Außerdem können Sie gegenüber Dritten und Außenstehenden mit einem professionellen Set-Up punkten. Da ja Sie und / oder ein erster Mitarbeiter den Wohnsitz nach Irland verlegen, können Sie für eine Zeit sowohl aus dem Homeoffice Ihrer Wohnung in Irland heraus arbeiten und auch unser Virtual Office in Kombination nutzen.

Es ist jedoch von enormer Wichtigkeit, hier von Anfangssubtanz zu sprechen. In keinem Fall genügt unser Setup in Dublin langfristig, um den Anforderungen z.B. des deutschen Steuerrechts zu genügen.

Wenn Sie eine Auslandsgesellschaft erwerben, sind Sie verpflichtet, den Erwerb gegenüber Ihrem Finanzamt anzuzeigen. In Folge werden Sie vom Finanzamt ggf. dazu aufgefordert werden, den Mietvertrag für das Büro in Irland und den Arbeitsvertrag für den Director einzureichen.

Es ist auch für das Finanzamt in Ordnung, wenn Sie erklären können, dass sie aus Kostengründen mit einer Minimalsubstanz in Irland starten. Allerdings werden Sie damit nach 18-24 keinen Erfolg mehr haben.

Sie müssen daher bis dahin die Substanz in Irland weiter ausbauen, damit die irische Gesellschaft nicht in Ihrem Wohnsitzstaat steuerlich veranlagt wird. Substanz heißt, dass Sie z.B. eigene Geschäftsräume anmieten, Mitarbeiter in Festanstellung beschäftigen und auch der Geschäftsführer vor Ort kümmert sich um das Tagesgeschäft der Gesellschaft.

Bitte erwarten Sie nicht von uns, dass wir für Sie gegenüber den Behörden lügen und einen Sachverhalt präsentieren, der nicht der Wahrheit entspricht.

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Transparenzregister & PSC (Persons with Significant Control)

Bitte beachten Sie die laufende und anstehende EU-weiter Einführung von sogenannten Transparenzregistern. Dabei handelt es sich um Ergänzungen zum elektronischen Handelsregister.

Im Transparenzregister müssen Personen veröffentlicht werden, die ein Unternehmen de facto leiten, auch wenn sie kein offizielles Organ der Gesellschaft sind („Persons with Significant Control“ = PSCs). Üblicherweise sind Gesellschafter einer Gesellschaft mit einem Anteil von mehr als 20% in jedem Fall PSCs. Auch sogenannte „Schattendirektoren“ sind PSCs, also Personen, die wie graue Eminenzen aus dem Hintergrund die Strippen ziehen.

Seien Sie sich bewusst, dass auch Ihre irischen Gesellschaft davon betroffen sein wird.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

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