Irland

Achtung Firmengründung Irland: 7 wichtige Steuerfakten, die Gründungsagenturen verschweigen

Was Sie bei Gründung Ihrer irischen Ltd unbedingt beachten müssen, damit die Firmengründung in Irland nicht zur Steuerfalle wird

Perspektive Ausland Podcast: Firma in IRLAND gründen –Steuern niedrig, Hürden hoch

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Irland. Hören Sie jetzt rein.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine irische Limited Company zu gründen, sollten Sie sich vorab umfassend zu den steuerlichen Konsequenzen der Firmengründung in Irland beraten lassen. Denn schnell kann die Ltd in Irland zur Steuerfalle werden.

Wir distanzieren uns an dieser Stelle insbesondere von Billiggründern. Jeder kann für ein paar hundert Euro eine Limited in Irland gründen (beim irischen Handelsregister kriegen Sie die Gründung sogar für €50!)

Aber der Gründungsaufwand auf der Insel ist die kleinste Herausforderung, wenn es um die rechtssichere und steuerrechtlich korrekte Ausgestaltung der irischen Gesellschaft und deren anschließenden Betrieb geht. Denn nach der Gründung geht der Spaß erst richtig los!

Tatsächlich hat die EU den Iren vorgeschrieben, es ausländischen Unternehmern so schwer wie möglich zu machen. Das sollte niemanden verwundern: Schließlich wollen es die Hochsteuerländer Ihren Bürgern nicht zu einfach machen.

Hier ist eine Liste der 7 wichtigsten Steuerfakten zur irischen Firma, die von Gründungsagenturen häufig verschwiegen werden:

Fakt 1: Körperschaftsteuersatz 12.5% setzt aktive Geschäftsführung in Irland voraus

Ohne einen in Irland ansässigen Geschäftsführer wird ein Steuersatz von 25% auf die Gewinne der Gesellschaft erhoben.

Daher sollten Sie entweder einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in Irland vom lokalen Arbeitsmarkt anstellen oder Sie verlegen selbst idealerweise Ihren Wohnsitz nach Irland bzw. melden einen zweiten Wohnsitz an und erhalten eine Arbeitserlaubnis.

Fakt 2: Ohne eine tatsächliches Büro in Irland erhalten Sie keine irische USt-ID-Nummer

Können Sie keinen Mietvertrag für Büroräume nachweisen, erhalten Sie keine USt-ID-Nummer in Irland. Eine bloße Büroadresse reicht für Irland Firmen nicht aus. Die Steuerbehörde kommt das Büro besuchen und vergewissert sich, dass es sich um eine tatsächliche Betriebsstätte handelt.

In unserem Leistungspaket zur Gründung und Betreuung Ihrer Irland-Gesellschaft ist ein tatsächlicher Firmensitz in Dublin enthalten, der Ihnen zur Nutzung offen steht und in welchem wir schon mehrfach die Steuerbehörden empfangen haben. Ebenso ist die USt-Registrierung in Irland in unserem Paket enthalten. Einen behördlich anerkannten Mietvertrag erhalten Sie selbstverständlich auch!

Fakt 3: Ohne den Plan, in Irland Substanz zu schaffen und ohne irischen Geschäftsführer erhalten Sie kein Geschäftskonto in Irland

Die irischen Banken vergewissern sich, dass Sie auch tatsächlich in absehbarer Zukunft planen, vor Ort in Irland Tätigkeiten auszuüben. Sonst erhalten Sie kein irisches Bankkonto für Ihre irische Gesellschaft.

Wir arbeiten mit allen großen Banken in Irland zusammen (AIB, Bank of Ireland, Ulster Bank usw.) Als Teil unserer Dienstleistung besucht der von uns gestellte in Irland lebende Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft die Bank mit Ihnen zusammen. Er bereitet den Termin mit Ihnen vor und legt mit Ihnen eine Strategie fest, um die Bank für Ihr Vorhaben zu gewinnen. Wir konnten bisher für alle Mandanten ein Konto bei einer der großen irischen Banken eröffnen!

Fakt 4: Fristversäumnis Handelsregister = Testatspflicht

Wird die Frist zur Einreichung der Jahresmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister CRO auch nur um einen Tag überschritten, muss die Bilanz der Gesellschaft durch einen irischen Wirtschaftsprüfer testiert werden. Kostenpunkt: Mindestens 10.000 Euro!

In Irland kümmern sich unsere qualifizierten Steuerberater und Buchhalter um die laufende Betreuung und Fristenkontrolle in Irland. Wir sind seit 10 Jahren in Irland tätig und haben noch nie eine Abgabefrist versäumt!

Fakt 5: Vorsicht 20% Quellensteuer bei Gewinnausschüttung

Ist der Gesellschafter einer irischen Gesellschaft eine juristische oder natürliche Person, die in einem Land außerhalb der EU ansässig ist, der kein Abkommensstaat Irlands ist, fallen in Irland 20% Quellensteuer bei Gewinnausschüttung and den Gesellschafter an. Offshore-Gesellschaften sind daher nicht als Holding-Gesellschaft einer irischen Limited geeignet!

Wenn Sie eine Holding-Gesellschaft für Ihre irische Limited benötigen, können wir Sie dahingehend umfassend beraten und oftmals eine entsprechende Gesellschaft für Sie gründen und verwalten.

Fakt 6: Achtung 25% Steuersatz bei manchen Dienstleistungen

Bei bestimmten Dienstleistungen wie z.B. Steuerberatung, Rechtsberatung oder auch Vermittlungsgeschäften, die von einer irischen Gesellschaft erbracht werden, gilt der Steuersatz von 12.5% auf Gewinne nicht. Stattdessen wird ein Steuersatz von 25% erhoben. Andere Dienstleistungen, z.B. Werbeagenturen, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Lassen Sie sich vor Gründung der Gesellschaft von uns beraten, damit wir gemeinsam sicherstellen können, dass Irland für Ihr Vorhaben der beste Sitzstaat ist.

Fakt 7: Substanzvorschrift zu Hause

Wenn Sie in einem Land wie Deutschland, Österreich, den USA oder in einem anderen wichtigen Industrieländer leben, müssen Sie davon ausgehen, dass die Gesellschaft in Irland in den ersten 2 Jahren nach Gründung Substanz entfalten muss. Sie brauchen einen festangestellten Geschäftsführer mit ortsüblichem Gehalt, Personal und eigene Geschäftsräume. Sonst laufen Sie Gefahr, dass die Gewinne Ihrer irischen Gesellschaft zu Hause versteuert werden müssen.

Wir stellen die optimale Anfangssubtanz für Ihre irische Gesellschaft und helfen Ihnen dabei, schrittweise und entsprechend Ihrer Geschäftsentwicklung die notwendige Substanz in Irland aufzubauen.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zu Irland beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Irland? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Irland?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Irland sind.

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Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.