Irland

Limited Company (Ltd.) in Irland mit rein irischer Betriebsstätte und Firmensitz in Dublin – €4.420

Die Präsenz von Google, Facebook, Microsoft und Apple macht Irland zu einem top-seriösen europäischen Niedrigsteuerland und vor allem für IT-nahe Unternehmen interessant.

Perspektive Ausland Podcast: Firma in IRLAND gründen –Steuern niedrig, Hürden hoch

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Irland. Hören Sie jetzt rein.

Im Honorar von €4.420 enthaltene Leistungen

 
  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

  • Gründung Ihrer Limited Company in Irland

  • Behördliche Gebühren

  • Beantragung EU VAT-Nummer (UST-ID-Nummer)

  • Repräsentatives Registered Office & Virtual Office in Dublin

  • Stellung des Company Secretary

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand berechnet)

Das klassische Niedrigsteuerland in der EU. 12,5 % Körperschaftsteuer haben schon viele Unternehmen nach Irland gelockt. Die Krise der letzten Jahre hat den Standort eher attraktiver gemacht, da die irische Regierung eine Anzahl von Bestimmungen gelockert hat, die es ausländischen Unternehmern noch einfacher machen, eine Gesellschaft in Irland zu betreiben.

Irland ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel Irland. Er grenzt im Norden an das Vereinigte Königreich (Nordirland) und ist im Osten von der irischen See und im Westen und Süden vom Atlantik umgeben. Irland ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union. Der Großteil der Bevölkerung (> 85 %) bekennt sich zum römisch-katholischen Glauben.

 

Vorteile der irischen Limited Company

  • Sicher in der EU und der Eurozone - auch nach Brexit

  • Mit Apple, Facebook, Google, Microsoft und vielen anderen sind Sie in bester Gesellschaft

  • Mit 12,5% mit der niedrigste Körperschaftssteuersatz in der EU

  • Unternehmerfreundliche CFC Rules

  • Die irische Limited funktioniert wie die UK Limited und ist eine alte Bekannte

  • Sehr unternehmerfreundliches, innovatives Umfeld

  • Außerhalb Dublins günstiges Lohnniveau

Unser Leistungspaket zur irischen Limited mit Head Office Dublin

  • Über unser Büro in Dublin gründen wir Ihre irische Limited Company (Ltd.) in rund 10 Tagen.

  • Sie erhalten von uns nach erfolgter Registrierung Ihre Gründungsurkunde sowie die im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung erstellten Dokumente direkt per E-Mail zugestellt. Wenn Sie eine Übersetzung oder Beglaubigung benötigen, können Sie dies unter Zusatzleistungen direkt bei der Bestellung mit angeben.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Dublin domiziliert.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft(en) auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

€2.650

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

€4.420

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

    In der Gründungsphase gibt es die meisten Fragen wie zum Bsp. zum internationalen Steuerrecht, wo ist der ideale Wohnsitz, oder wie die Gewinnoptimierung der Gesellschaft am besten gestaltet werden kann. Wir erklären Ihnen nicht nur den genauen Ablauf der Gründung, sondern auch verschiedene zu Ihrem Vorhaben passende Gestaltungs-Varianten. Auch wenn Sie viele Informationen auf unserer Website finden, ersetzt das nicht die individuelle persönliche Beratung.

  • Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater

    In Irland erfolgt die Gründung der Gesellschaft ähnlich wie in UK. Die Gründungsunterlagen werden von uns erstellt, und Ihnen per E-Mail zugestellt. Nach Prüfung und Unterzeichnung senden Sie uns die Dokumente wieder per E-Mail zurück. Wir reichen Ihre Unterlagen direkt beim Companies Registration Office (CRO) in Dublin für Sie ein. Die Gesellschaft ist dann üblicherweise in 3 Tagen eingetragen.

  • Registered Office & und Geschäftsadresse

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Irland domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das Büro auch stundenweise oder für Meetings nutzen.

    Bei unserem Büro in Dublin handelt es sich um unsere eigenen Räumlichkeiten in einem Business Center, die wir langfristig angemietet haben.

    Mehr zu unserem Virtual Office Service erfahren

  • Stellung des Company Secretary

    Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen.

    Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft und in Irland gesetzlich vorgeschrieben. Er vertritt die Firma vor den Behörden.

    Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Pflichten der Firma gegenüber dem Firmenregister erledigt werden.

  • Nutzung unserer Büros

    Unser Büro steht Ihnen in Irland zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • VAT Registrierung

    Wir registrieren Ihre Gesellschaft für die Umsatzsteuer in Irland. Sie erhalten somit eine EU USt-IdNr., mit welcher Sie in der ganzen EU umsatzsteuerfrei fakturieren können. Für Holding-Gesellschaften und ähnliche Firmentypen ist eine VAT-Regstrierung nicht erforderlich.

    Für die VAT Registrierung in Irland müssen Sie bis zu 3 Monate einplanen. Ist es für Sie wichtig schneller eine USt-IdNr. zu haben um mit Ihrer Limited operativ tätig zu werden, sprechen Sie uns bitte an. Damit Sie in kürzester Zeit handlungsfähig sind, haben wir eine Lösung.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung - €800

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - €2,200

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur - €2,000

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - €4,900

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - €2,500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - €1,400

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten - €850

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten - €650

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - €750

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - €1,800

Nach Aufwand erbrachte Leistungen

  • Kommunikation mit den irischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

Bildergalerie: Hier ist Ihre irische Ltd zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in Dublin, in denen wir Ihre irische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in Irland und in Dublin besuchen.

Die irische Limited Company in der Übersicht

Wie in England, so kennt auch Irland „Private“ und „Public“ Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht „Limited Companies“.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Irland Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen. Erfahren Sie hier mehr zur Firmengründung in Liechtenstein.

Stammkapital

Das Minimumkapital ist €1. Wir gründen Gesellschaften standardmäßig mit einem Stammkapital von €1,000 und 1,000 Aktien. Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden.

Inhaberaktien

Inhaberaktien („Bearer Shares“), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Treuhand (Nominee Shareholder)

Seit dem Inkrafttreten der „4. Direktive gegen die Geldwäsche“ auf EU-Basis am 01.01.2020 kann Geschäftsführern und Gesellschaftern durch Treuhand-Gesellschafter keine Anonymität mehr gewährleistet werden. Im Zuge des internationalen Informationsaustausches nach OECD CRS wurden die Begünstigten (Beneficial Owners) einer Gesellschaft bis dato ohnehin durch die Banken an die Finanzbehörden in deren Wohnsitzstaaten gemeldet.

Die neue Regelung verpflichtet Unternehmen nun nicht nur dazu, selbst ein Transparenzregister zu führen, sondern zudem alle Beneficial Owner in das öffentliche RBO-Register („Register of Beneficial Ownership”) einzutragen. Dieses gilt als Ergänzung zum Handelsregister. Angeführt werden müssen all jene, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder sich in einer Führungsposition befinden. Rein theoretisch kann um die Anonymisierung der Daten angesucht werden, praktisch ist das Transparenzregister jedoch öffentlich einsehbar.

Unsere Kanzlei bietet nachwievor Treuhand-Dienstleistungen in Irland an. Dies passiert unter Einhaltung der Regelungen zur Eintragung in das RBO-Register. Das heißt, sämtliche wirtschaftlich Berechtigten, oder anderweitig ins Firmengeschehen Involvierte müssen in dem öffentlichen Register aufgeführt werden.

Hier erfahren Sie mehr zum Treuhand-Service

Handelsregister

Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.

Geschäftsführer (Directors)

Die Gesellschaft muss steuerrechtlich mindestens einen in Irland ansässigen Geschäftsführer haben. Ansonsten werden nicht 12,5 % Steuer auf die Gewinne der Gesellschaft fällig, sondern 25 %.

Idealerweise verlegen Sie selbst ihren Wohnort nach Irland oder stellen mindestens einen Mitarbeiter mit Wohnsitz in Irland ein. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den substanziellen Anforderungen.

Direktoren müssen gesellschaftsrechtlich in der EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sein. Ist der Direktor in einem anderen Land ansässig, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen, mit einer Deckung über €25,000. Diese würde fällig werden, falls sich die Gesellschaft verschuldet und der Direktor nicht aufzufinden ist. Es entstehen Kosten von rund €2,000 pro Jahr für eine solche Versicherung.

Banking

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung idealerweise bereits Ihren Wohnsitz nach Irland verlegt haben und vor Ort sind, ist die Kontoeröffnung sehr einfach und schnell erledigt. Wir unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung bei einer traditionellen und / oder Fintech Bank und bereiten Ihnen die notwendigen Unterlagen vor. Sie erhalten auch Online-Banking Zugangsdaten und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit-Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort gern bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.). Erfahren Sie hier mehr zu Den automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS) vermeiden

Einige Banken haben während der Pandemie ihre Verfahren dahingehend angepasst, dass der Geschäftsführer nicht persönlich bei der Eröffnung anwesend sein muss, jedoch müssen in diesem Fall die erforderlichen Dokumente notariell beglaubigt eingereicht werden. Dies muss jedoch im Einzelfall mit der Bank im vorhinein abgesprochen werden. Gehen Sie im Zweifelsfall davon aus, dass Sie nach Dublin kommen müssen. FinTech-Banken wie zum Beispiel Revolut bieten die Online Eröffnung eines Geschäfts-Kontos an.

Mehr zu Kontoeröffnung und Banking erfahren

Besteuerung & Steuerliche Behandlung am Wohnsitzstaat / Entnahme von Gewinnen

Die Gesellschaft bezahlt 12,5 % Körperschaftsteuer auf alle Gewinne. Lassen Sie sich die Gewinne als Dividende ausschütten, fällt nur dann 20 % Quellensteuer in Irland an, wenn der Gesellschafter in einem Land außerhalb der EU lebt mit dem Irland kein DBA unterzeichnet hat.

An Ihrem Wohnsitzstaat sind vereinnahmte Gewinne nochmals mit Kapitalertragsteuer zu versteuern. In Deutschland ist dies die Abgeltungsteuer und liegt bei 25 % plus Soli.

Mehr zur Besteuerung der irischen Limited Company und über aktive Einkünfte gemäß Außensteuergesetz und DBA-Sachverhalt.

Mögliche Einsatzbereiche

Die irische Limited Company lässt sich vielfältig einsetzen. Am häufigsten wird sie als steuergünstige operative Gesellschaft eingesetzt, die aktiv Geschäft betreibt. Aber auch als Gruppengesellschaft oder Holding kann sie interessant sein.

Mehr zu möglichen Einsatzbereichen der irischen Limited Company erfahren

Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per E-Mail zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

Mehr zu irischen Vorratsgesellschaften erfahren

Malta oder Irland – was ist besser?

Manche Mandanten ziehen eine Gesellschaftsgründung in Irland oder in Malta in Betracht. Hier haben wir eine kleine Entscheidungshilfe für Sie zusammengestellt.

Mehr zum Vergleich Irland und Malta als Sitzstaat erfahren

Die irische Gesellschaft für Non-Dom-Steuerzahler

Wer Non-Dom-Steuerzahler in UK oder Malta ist oder erwägt, aus diesem Grund in eines dieser Länder umzuziehen, braucht eine Auslandsgesellschaft, die Einkünfte generiert. Diese können dann steuerfrei als Non-Dom-Auslandseinkommen vereinnahmt werden. Erfahren Sie hier mehr zu 7 wichtigen Steuerfakten bei Firmengründung in Irland und Firma gründen in der Schweiz als Deutscher.

In Malta funktioniert dies einwandfrei. Mandanten, die in Malta leben und die Eigentümer einer irischen Gesellschaft sind, können Gewinnausschüttungen aus der irischen Gesellschaft steuerfrei in Malta vereinnahmen.

Im UK ist dies nicht zulässig. Dort sind Einnahmen aus irischer “Quelles expressis verbis” als Non-Dom-Einkommen unzulässig. Hier müssten Sie also eine Holding-Gesellschaft, z. B. in Malta, über der irischen Gesellschaft installieren, welche dann die Gewinne der Gesellschaft vereinnahmt. Als UK Non-Dom können Sie dann Gewinnausschüttungen aus Malta steuerfrei beziehen.

Mehr zum Non-Dom-Status erfahren

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zu Irland beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Irland? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Irland?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Irland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Irland planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Irland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.