Großbritannien bleibt eine der am stärksten deregulierten großen Volkswirtschaften der Welt und für Firmengründer einer der schnellsten Rechtsräume überhaupt. Eine Gesellschaft ist bei Companies House in der Regel binnen 24 Stunden eingetragen, ohne Notartermin und ohne nennenswertes Mindestkapital. Das Gesellschaftsrecht ist flexibel, die Verwaltung läuft vollständig digital, englischsprachige Vertragspraxis und Common Law sind international anschlussfähig, und die Schließung einer nicht mehr benötigten Gesellschaft ist ebenso unkompliziert wie ihre Gründung.
Warum das Vereinigte Königreich als Standort funktioniert
Steuerlich ist der Rahmen klar: Auf Gewinne fällt Körperschaftsteuer von 19 % bei Gewinnen bis 50.000 Pfund und 25 % ab 250.000 Pfund an, dazwischen mit gleitender Entlastung. Auf Dividenden an in- wie ausländische Gesellschafter erhebt das Vereinigte Königreich keine Quellensteuer, einer der Gründe, warum britische Gesellschaften als Holding-Ebene beliebt sind; Veräußerungsgewinne aus wesentlichen Beteiligungen sind unter Bedingungen steuerfrei. Mehr zur Standortwahl im Beitrag Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften.
Was sich geändert hat
Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des Binnenmarkts: EU-Richtlinien wie die Mutter-Tochter-Richtlinie gelten im Verhältnis zu UK-Gesellschaften nicht mehr, an ihre Stelle treten die Doppelbesteuerungsabkommen. Für die meisten Gestaltungen unserer Mandanten (Holdings, steuertransparente Strukturen, Rechnungsstellung an internationale Kunden) ändert das wenig; wer EU-Passporting für regulierte Tätigkeiten braucht, schaut dagegen nach Irland oder Malta.
Die zweite Zäsur betrifft den Zuzug: Das traditionsreiche Non-Dom-Regime, mit dem im Vereinigten Königreich ansässige Ausländer ihre Auslandseinkünfte von der britischen Steuer fernhalten konnten, wurde zum April 2025 abgeschafft. An seine Stelle ist eine zeitlich eng begrenzte Regelung für Neuzuzügler getreten, die Auslandseinkünfte nur noch in den ersten vier Jahren freistellt. Großbritannien bleibt damit ein exzellenter Firmenstandort. Als dauerhaftes Wohnsitzland für steueroptimierte Auswanderer hat es an Glanz verloren. In Irland besteht das Non-Dom-Regime dagegen unverändert fort.
Die Rechtsformen, mit denen wir arbeiten
- Schottische Limited Partnership: steuertransparent mit eigener Rechtspersönlichkeit, die britische Antwort auf die US LLC, geeignet für Gesellschafter ohne UK-Bezug.
- UK Company Limited by Guarantee: die Rechtsform ohne Gesellschafter und Stammkapital, ein Strukturwerkzeug für Vermögens- und Mitgliederorganisationen, kein Steuersparmodell.
- Irische Limited mit UK-Holding: die Kombination aus irischem Betrieb und britischer Holding-Ebene betreut unsere Schwester-Property Saol Nua Plan.
Die klassische UK Limited als operative Gesellschaft, PLCs für Kapitaleinwerbung und weitere britische Sonderformen setzen wir im Mandat auf. Sprechen Sie uns über Kontakt darauf an.