
Körperschaftsteuer 2028: Österreich 24 Prozent über einer Million, Deutschland 14
Im selben Jahr drehen die beiden Nachbarn in entgegengesetzte Richtungen. Österreich hebt die Körperschaftsteuer für große Gewinne an, Deutschland senkt sie für alle. Wer die beiden Zahlen nebeneinanderstellt, 24 gegen 14, könnte meinen, eine GmbH in Linz oder Wels werde ab 2028 zum teureren Standort.
Das Gegenteil ist richtig. Eine österreichische GmbH zahlt 2028 auf keinem einzigen Gewinn mehr Ertragsteuer als eine deutsche GmbH in der günstigsten Gemeinde Deutschlands. Der Grund steht nicht im Körperschaftsteuergesetz, sondern in der Gewerbesteuer, und die hat der deutsche Gesetzgeber in diesem Sommer an ihrem unteren Ende gerade angehoben.
Die Änderung, die österreichische Gesellschafter tatsächlich Geld kosten kann, steht im selben Gesetz ein paar Paragrafen weiter vorne und gilt ein Jahr früher.
Der Beschluss in Wien
Der Nationalrat hat das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 am 8. Juli beschlossen, der Bundesrat hat am 16. Juli keinen Einspruch erhoben, verkündet ist es als BGBl. I Nr. 62/2026. Das Finanzministerium ordnet es als Teil eines Konsolidierungspakets von 2,5 Milliarden Euro bis 2028 ein, mit dem Ziel, das Defizit unter drei Prozent zu bringen.
Die neue Fassung des Körperschaftsteuertarifs ist kurz: Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro erhöht sich der Satz auf 24 Prozent. Es ist eine Stufe, keine Sprungstelle. Die erste Million bleibt bei 23 Prozent, auch wenn der Gewinn zehn Millionen beträgt.
Zwei Einzelheiten stehen in der Übergangsbestimmung:
- Die Stufe gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen. Wer ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat, das etwa am 1. Juli beginnt, ist erst ab dem Wirtschaftsjahr 2028/29 betroffen.
- Bei einer Unternehmensgruppe zählt die Million für das gesamte Gruppeneinkommen beim Gruppenträger, nicht je Mitglied.
In Geld ist die Stufe klein. Ein Prozentpunkt auf den Teil über einer Million bedeutet bei 1,8 Millionen Gewinn 8.000 Euro mehr, bei fünf Millionen 40.000 Euro. Der Durchschnittssatz nähert sich den 24 Prozent, erreicht sie aber nie.
Die deutsche Seite
Der deutsche Körperschaftsteuersatz beträgt bis 2027 15 Prozent, 2028 14 Prozent und sinkt dann jährlich um einen Punkt bis auf zehn Prozent ab 2032. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer. Was die Stufen über beide Ebenen bringen, haben wir im September 2025 durchgerechnet.
Seitdem hat sich an einer Stelle etwas bewegt. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Messzahl von 3,5 Prozent mal dem Hebesatz der Gemeinde. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt ab dem Erhebungszeitraum 2027 bei 280 Prozent. Eingeführt hat das ein Gesetz vom 29. Juni, das dem Namen nach vor allem das Steuerberatungsrecht ändert. Wer seine GmbH bisher in einer Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz führte, zahlt ab 2027 mehr, unabhängig davon, was die Gemeinde beschließt.
Die günstigste mögliche Belastung einer deutschen GmbH im Jahr 2028 liegt damit bei 14 Prozent Körperschaftsteuer, 0,77 Prozent Solidaritätszuschlag und 9,8 Prozent Gewerbesteuer. Zusammen 24,57 Prozent. Österreichs Spitzenstufe liegt darunter, und der österreichische Durchschnittssatz erst recht.
Wolfgang in Wels und Jobst in Minden
Wolfgang führt in Wels eine GmbH, die Hydraulikkomponenten herstellt. Jobst führt in Minden eine gleich große GmbH derselben Branche. Beide machen 2028 einen Gewinn von 1,8 Millionen Euro. Für Minden rechnen wir einmal mit einem angenommenen Hebesatz von 450 Prozent und einmal mit dem gesetzlichen Minimum, vereinfacht ohne gewerbesteuerliche Hinzurechnungen.
| 2028, Gewinn 1,8 Mio. Euro | Wels | Minden, Hebesatz 450 | Minimum, Hebesatz 280 |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 422.000 | 252.000 | 252.000 |
| Solidaritätszuschlag | 0 | 13.860 | 13.860 |
| Gewerbesteuer | 0 | 283.500 | 176.400 |
| Gesellschaft zusammen | 422.000 | 549.360 | 442.260 |
| Belastung | 23,44 % | 30,52 % | 24,57 % |
Wolfgangs Körperschaftsteuer setzt sich aus 230.000 Euro auf die erste Million und 192.000 Euro auf die restlichen 800.000 Euro zusammen. Nach altem Tarif wären es 414.000 Euro gewesen. Die Stufe kostet ihn 8.000 Euro im Jahr. Jobst spart durch die Senkung von 15 auf 14 Prozent 18.990 Euro, bleibt aber in Minden um 127.360 Euro über Wolfgang.
Schütten beide den Rest aus, kommt die zweite Ebene dazu. In Österreich gilt dafür der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, in Deutschland die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent.
- Wolfgang: 27,5 Prozent auf 1.378.000 Euro sind 378.950 Euro. Gesamtbelastung 800.950 Euro oder 44,50 Prozent.
- Jobst in Minden: 26,375 Prozent auf 1.250.640 Euro sind 329.856 Euro. Gesamtbelastung 879.216 Euro oder 48,85 Prozent.
- Die deutsche GmbH in der günstigsten Gemeinde: 26,375 Prozent auf 1.357.740 Euro sind 358.104 Euro. Gesamtbelastung 800.364 Euro oder 44,46 Prozent.
Das ist die eigentlich bemerkenswerte Zeile. Über beide Ebenen liegen Österreich und die günstigste deutsche Gemeinde 2028 praktisch gleichauf, getrennt durch 586 Euro auf 1,8 Millionen. Jede reale Gemeinde mit einem Hebesatz über dem Minimum ist teurer.
Wann sich das Blatt wendet
Die deutsche Treppe läuft weiter, die österreichische Stufe bleibt. Rechnet man mit dem Mindesthebesatz, liegt die deutsche GmbH 2029 bei 23,52 Prozent, 2030 bei 22,46 Prozent und ab 2032 bei 20,35 Prozent.
Ab 2030 ist eine GmbH in einer deutschen Gemeinde am unteren Rand also günstiger als jede österreichische. In Gemeinden mit Hebesätzen um 400 Prozent und mehr passiert das auch 2032 nicht. Für Leser in Deutschland entscheidet damit weiterhin die Gemeinde, nicht der Bundestag.
Eine GmbH in Wels, geführt aus Minden
Die Tabelle verführt zu einem naheliegenden Gedanken: Wenn die österreichische GmbH auf der ersten Ebene so viel günstiger ist als die deutsche in einer normalen Gemeinde, warum nicht dort gründen und von Deutschland aus führen?
Weil die Rechnung dann nicht mehr stimmt. Eine Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung im Inland hat, gleich wo sie eingetragen ist. Führt Jobst eine GmbH mit Sitz in Wels von seinem Schreibtisch in Minden aus, ist sie in Österreich wegen des Sitzes und in Deutschland wegen der Geschäftsleitung voll steuerpflichtig. Wer am Ende besteuert, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten, und bis das geklärt ist, hat Jobst zwei Finanzverwaltungen am Tisch. Die günstigere Tabellenspalte gibt es nur für eine Gesellschaft, die auch wirklich in Österreich geführt wird, mit einer Geschäftsführung, die dort entscheidet. Für einen Gründer, der in Deutschland wohnen bleibt, ist das selten mehr als eine Theorie.
Die Änderung, die Wolfgang teurer kommen kann
Im selben Gesetz steht eine Regel, über die weniger gesprochen wird und die schon ab dem Wirtschaftsjahr gilt, das 2027 endet. Sie betrifft das Verrechnungskonto, also das, was der Gesellschafter seiner GmbH schuldet, weil er private Ausgaben über sie laufen lässt oder Geld entnommen hat, ohne auszuschütten.
Nach der neuen Vorschrift muss eine solche Forderung gegenüber einem Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, zum Bilanzstichtag ausgeglichen sein. Alternativ kann sie in einen fremdüblichen Kredit umgewandelt werden, schriftlich, laufend verzinst, mit Rückzahlungspflicht. Geschieht keins von beidem, gilt der Betrag über 50.000 Euro als offen ausgeschüttet, spätestens fünf Monate nach dem Stichtag.
Steht Wolfgangs Verrechnungskonto am 31. Dezember 2027 bei 120.000 Euro, gelten 70.000 Euro als Ausschüttung. Darauf fallen 27,5 Prozent an, 19.250 Euro, ohne dass ein Euro zusätzlich geflossen wäre. Das ist mehr als doppelt so viel wie die neue Körperschaftsteuerstufe ihn im Jahr kostet. Die Regel gilt auch bei mittelbaren Beteiligungen, also auch dann, wenn Wolfgang über eine Holding hält.
Wer an eine Auslandsgesellschaft denkt
Für Leser, die ihre Gesellschaft ins Ausland verlagern wollen, ändert keine der beiden Reformen die entscheidende Grenze. Deutschland wie Österreich betrachten eine ausländische Gesellschaft mit passiven Einkünften als niedrig besteuert, wenn sie weniger als 15 Prozent zahlt, Deutschland im Außensteuergesetz, Österreich im Körperschaftsteuergesetz.
Das führt in Deutschland 2028 zu einer Merkwürdigkeit. Der eigene Körperschaftsteuersatz liegt mit 14 Prozent unter der Schwelle, ab der das Gesetz eine ausländische Belastung für zu niedrig hält. Legte man denselben Maßstab an eine deutsche GmbH an, hielte sie ihn nur wegen der Gewerbesteuer ein. Die Schwelle ist bei der Senkung nicht mitgewandert, und sie wird es bis 2032 nicht, solange niemand das Außensteuergesetz ändert.
Und in Österreich trifft die Hinzurechnung nur eine beherrschende Körperschaft. Wer die ausländische Gesellschaft privat hält, ist davon nicht betroffen. Das eigentliche Risiko verlagert sich an den Ort der Geschäftsleitung, und dagegen hilft keine Tarifstufe, sondern Substanz am richtigen Ort.
Für Wolfgang ist die Rechnung nüchtern: 8.000 Euro Mehrbelastung im Jahr sind kein Grund, eine gewachsene Industrie-GmbH umzuziehen. Der Aufwand für Substanz im Ausland, das Risiko einer Wegzugsbesteuerung und die Frage, wer die Gesellschaft tatsächlich führt, wiegen um ein Vielfaches schwerer.
Offene Punkte
Ob sich die Million durch Aufteilung umgehen lässt. Außerhalb einer Unternehmensgruppe zählt der Tarif je Körperschaft. Zwei Schwestergesellschaften mit je 900.000 Euro Gewinn blieben rechnerisch ganz bei 23 Prozent. Der Tarif selbst sagt dazu nichts. Eine Aufteilung, die nur der Stufe dient, müsste sich am allgemeinen Missbrauchsverbot messen lassen, und das greift, wenn einer der wesentlichen Zwecke der Steuervorteil ist. Bei einem Vorteil von höchstens einem Prozentpunkt auf den Teil über einer Million lohnt sich der Streit selten.
Und ob die Stufe bleibt. Das Ministerium begründet sie mit der Haushaltslage bis 2028. Eine Befristung steht nicht im Gesetz.
Für Leser in der Schweiz ändert sich an der eigenen Gesellschaft nichts. Der Vergleich wird dort wichtig, wo eine Tochter in Österreich oder Deutschland im Spiel ist: Deren Gewinn trägt ab 2028 die neue Belastung, bevor er in die Schweiz ausgeschüttet wird.
Was wir dafür machen
Wir rechnen Deine Gesellschaft über beide Ebenen durch, mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde oder dem österreichischen Tarif, und prüfen, ob Dein Verrechnungskonto zum Stichtag 2027 ein Problem wird. Wer eine Holding über die Grenze hinweg aufbaut, findet die Grundlagen im Fachwissen zur Steuergestaltung mit Auslandsholdings und zur Gewinnentnahme aus der Auslandsgesellschaft. Wer in Österreich über einen Anteilsverkauf nachdenkt, sollte vorher die neue Grunderwerbsteuer bei Share Deals kennen. Das Gespräch dazu vereinbarst Du über die Beratung zur internationalen Steuergestaltung.
Quellen
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- ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40279878/NOR40279878.html
- ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40279877/NOR40279877.html
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- bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/neue-gesetze/2026/Budgetbegleitgesetz-2027-und-2028-Teil-Steuern.html
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- gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__23.html
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