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Moderne Dachterrasse hoch über dem Wasser in Dubai im warmen Spätnachmittagslicht, heller Sandstein, ein schmaler Pool, Glasbrüstung und Dattelpalmen, dahinter die Hochhäuser im goldenen Dunst, ein Mann steht von hinten gesehen an der Brüstung

Substanz in Dubai rettet Deine Firma vor der Bank, nicht vor dem Finanzamt.

Büro, Personal, Lizenz, Visum: Der deutsche Substanznachweis, der die Hinzurechnungsbesteuerung abwehrt, steht Gesellschaften in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum offen. Sonst niemandem. Wer Dir Dubai-Substanz gegen die Zurechnung verkauft, verkauft Dir etwas, das im Gesetz nicht steht. In Österreich ist es umgekehrt, in der Schweiz gibt es die Regel gar nicht.

Der Standardrat lautet seit Jahren gleich. Deine Auslandsgesellschaft brauche Substanz: ein eigenes Büro statt einer Registeradresse, angestellte Menschen statt eines Nominee, Verträge, Kosten, Betrieb. Dann halte sie einer Prüfung stand.

Der Rat ist nicht falsch. Er ist nur an der Stelle falsch, an der er am teuersten verkauft wird.

Der deutsche Substanznachweis, mit dem sich die Hinzurechnungsbesteuerung abwehren lässt, gilt ausschließlich für Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Das ist keine Auslegung und kein Streitstand. Es ist ein Satz im Außensteuergesetz, direkt unter der Vorschrift über die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit. Er ist eine Zeile lang und er steht frei zugänglich im Netz: Lies den zweiten Absatz, dann den dritten. Der dritte nimmt dem zweiten für Dubai, Hongkong, Panama, Singapur, die Kanalinseln und die Britischen Jungferninseln jede Wirkung.

Wer Dir also ein Freezone-Büro mit zwei Angestellten als Schutz gegen die deutsche Zurechnung verkauft, verkauft Dir etwas, das im Gesetz nicht vorgesehen ist. Das Büro kann trotzdem richtig sein. Nur nicht dafür.

Was für eine Drittstaatsgesellschaft tatsächlich entscheidet

Wenn der Substanznachweis ausfällt, bleibt eine andere Prüfung, und die ist älter. Das Gesetz führt eine Liste von Tätigkeiten, deren Erträge nicht zugerechnet werden: Land- und Forstwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung, Bankgeschäft, Handel, Dienstleistungen, bestimmte Vermietung, bestimmte Beteiligungserträge.

Bei Handel und Dienstleistungen steht die entscheidende Einschränkung im Nebensatz. Sie zählen nicht als aktiv, wenn die Gesellschaft sich für die Leistung des inländischen Gesellschafters bedient oder die Leistung an ihn erbringt. Übersetzt: Wenn Du selbst die Arbeit machst, die Deine Auslandsgesellschaft in Rechnung stellt, hilft Dir kein Büro und kein Angestellter.

Das ist die eigentliche Nachricht für den Ein-Personen-Fall, und sie hat mit Substanz überhaupt nichts zu tun. Sie hat damit zu tun, wo Du sitzt und wer die Leistung erbringt.

Gunda aus Wasenweiler rechnet es durch

Gunda ist Unternehmensberaterin und lebt am Kaiserstuhl. Sie hält hundert Prozent an einer Freezone-Gesellschaft in Dubai, die europäische Mittelständler berät. Jahresgewinn nach allen Kosten: 300.000 Euro. Beraterin ist Gunda. Die Gesellschaft hat ein Büro in der Freezone, eine Lizenz, ein Visum und einen angestellten Office Manager. Dieses Paket kostet sie 34.000 Euro im Jahr.

In den Emiraten fällt darauf null Steuer an, weil die Gesellschaft die Bedingungen für den Freezone-Nullsatz erfüllt.

Für Deutschland heißt das: Die Gesellschaft ist niedrig besteuert, denn die Grenze liegt bei 15 Prozent. Gunda beherrscht sie zu hundert Prozent. Und die Beratungsleistung erbringt sie selbst, die Tätigkeit ist also nicht aktiv. Damit werden ihr die 300.000 Euro zugerechnet und mit ihrem persönlichen Satz besteuert, ob sie ausschüttet oder nicht. Bei Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag sind das 44,31 Prozent oder 132.930 Euro.

Die 34.000 Euro Substanz haben an diesem Ergebnis keinen einzigen Euro geändert. Gunda zahlt für ihre Nullsteuerstruktur 166.930 Euro im Jahr.

Und wenn sie den Freezone-Nullsatz verliert, wird es nicht besser, nur anders verteilt. Dann zahlt sie in den Emiraten neun Prozent auf alles über 375.000 Dirham, das sind rund 18.500 Euro. Neun Prozent liegen unter fünfzehn, die deutsche Zurechnung bleibt also bestehen, die emiratische Steuer wird nur angerechnet. Unter dem Strich landet sie wieder bei rund 133.000 Euro. Es gibt in dieser Konstruktion keinen Weg, an dem Ergebnis vorbeizukommen, solange Gunda in Deutschland wohnt und selbst berät.

Eine Grenze gibt es, und sie ist niedrig: Passive Einkünfte bleiben außer Ansatz, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Gesamteinkünfte ausmachen und zusammen 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Gunda sind es hundert Prozent der Einkünfte. Die Tür ist zu.

Der gleiche Fall in Villach und in Zug

Hier wird es interessant, denn die drei Länder halten es unterschiedlich, und der Unterschied ist groß genug, um über einen Standort zu entscheiden.

Roland aus Villach hat dieselbe Beratungsgesellschaft in derselben Freezone. Für ihn greift die österreichische Hinzurechnungsbesteuerung aus zwei voneinander unabhängigen Gründen nicht.

Erstens zählt Beratung dort gar nicht zu den passiven Einkünften. Die österreichische Liste ist abschließend und nennt Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Finanzierungsleasing, Bank- und Versicherungstätigkeiten sowie substanzarme Abrechnungsgesellschaften. Beratungshonorare stehen nicht darin. Zweitens kann beherrschende Gesellschaft nur eine Körperschaft sein. Roland hält privat, nicht über eine GmbH.

Und selbst wenn beides anders läge, stünde ihm der Substanznachweis offen, ohne jede geografische Einschränkung. Der österreichische Gesetzestext knüpft ihn an Personal, Ausstattung, Vermögenswerte und Räumlichkeiten und sagt kein Wort über die Europäische Union. Du kannst das in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem nachlesen, vierter Absatz, dritte Ziffer. In Österreich kauft Substanz in Dubai also genau das, was sie in Deutschland nicht kauft.

Beat aus Zug hat es noch einfacher: Die Schweiz kennt überhaupt keine Hinzurechnungsbesteuerung. Es gibt keine Vorschrift, die ihm die Gewinne seiner Dubai-Gesellschaft zurechnet, solange sie dort bleiben.

Damit ist Beat aber nicht aus dem Schneider, und Roland ebenso wenig. Das Risiko verschiebt sich nur an eine andere Stelle: an den Ort der Geschäftsleitung. Wird die Gesellschaft faktisch vom Schreibtisch in Zug oder in Villach aus geführt, ist sie dort unbeschränkt steuerpflichtig, mit vollem Satz auf den ganzen Gewinn. Das Bundesgericht hat 2024 bestätigt, dass für die Feststellung des Orts der tatsächlichen Verwaltung die überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht. Es braucht also keinen Beweis, es braucht nur ein plausibleres Bild als Deines.

Und genau gegen diesen Angriff wirkt Substanz. In allen drei Ländern.

Die drei Stellen, an denen Substanz wirklich zählt

Erstens am Ort der Geschäftsleitung. Wer die Entscheidungen dort trifft, wo er wohnt, hat keine Auslandsgesellschaft, sondern eine inländische mit ausländischem Register. Dagegen hilft nur ein Geschäftsführer vor Ort, der tatsächlich entscheidet, dafür bezahlt wird und es dokumentiert. Ein Name im Register hilft nicht, ein Vollmachtsträger, der Deine Weisungen abzeichnet, erst recht nicht.

Zweitens in den Emiraten selbst. Der Nullsatz für Freezone-Gesellschaften ist an einen eigenen Substanztest gebunden: Die wertschöpfenden Tätigkeiten müssen in der Freezone stattfinden, mit angemessenem Vermögen, angemessenen Betriebsausgaben und einer angemessenen Zahl vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter. Teilzeit zählt nicht. Die Grundlagen dafür sind die Ministerialentscheidung von 2023 zu qualifizierenden und ausgeschlossenen Tätigkeiten und die zugehörige Kabinettsentscheidung; die Tätigkeitsliste ist 2025 überarbeitet worden, und was heute noch qualifiziert, haben wir gesondert aufgeschrieben. Hier kostet fehlende Substanz neun Prozent, und die zahlst Du an die Emirate, ganz unabhängig davon, was Deutschland macht.

Drittens bei der Bank. Keine Substanz, kein Konto. Das ist kein Steuerthema und es ist trotzdem das, woran die meisten Strukturen zuerst scheitern.

Was daran ehrlich unklar ist

Zwei Punkte, die wir nicht glatter darstellen, als sie sind.

Der Rettungsanker im Dienstleistungspunkt ist strittig. Das Gesetz erlaubt den Nachweis, dass die Gesellschaft einen eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält und die Leistung ohne Mitwirkung des Gesellschafters erbringt. Dieser Nachsatz steht hinter dem zweiten von zwei Fällen. Die herrschende Lesart bezieht ihn nur auf diesen zweiten Fall, also auf Leistungen an den Gesellschafter, und nicht auf den ersten, also auf Leistungen, die der Gesellschafter selbst beisteuert. Wer eine Gestaltung darauf baut, dass die andere Lesart trägt, sollte wissen, dass er sich auf eine Auseinandersetzung einlässt.

Und das europäische Kapitel ist nicht geschlossen. Der Richtlinienvorschlag gegen Briefkastenfirmen ist zurückgezogen worden, das haben wir an anderer Stelle nachgezeichnet. Die Kommission prüft aber ausdrücklich, ob sich dieselben Ziele über die bestehende Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen erreichen lassen. Wer aus dem Rückzug schließt, das Thema sei erledigt, wird sich in zwei Jahren wundern.

Die drei Wege, die tatsächlich funktionieren

Erstens: Du gehst selbst. Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt einen unbeschränkt Steuerpflichtigen voraus. Gibst Du Deinen deutschen Wohnsitz auf, ist die ganze Debatte für Dich beendet, und zwar sofort. Das ist bei Gundas Zahlen der mit Abstand größte Hebel: 132.930 Euro im Jahr gegen einen Umzug.

Zweitens: Du nimmst eine Gesellschaft, für die der Substanznachweis überhaupt gilt. Zypern, Irland, Malta. Dort ist Substanz genau das Instrument, als das sie verkauft wird, und dort zahlst Du sie auch nicht umsonst. Was dafür an Personal und Räumen nötig ist, steht im selben Absatz, der für Dubai nicht gilt.

Drittens: Du baust den Drittstaat so, dass die Tätigkeit im Katalog landet. Das heißt ein Team vor Ort, das die Leistung ohne Dich erbringt, und Kunden, die nicht Du sind. Das ist teuer, es dauert, und es ist die einzige Variante, in der eine Dubai-Gesellschaft für einen in Deutschland Ansässigen dauerhaft trägt.

Welcher der drei Wege bei Dir rechnet, hängt an drei Zahlen: Deinem Gewinn, Deinem Anteil daran und der Frage, wie viel von der Arbeit Du selbst machst. Bring die mit, dann rechnen wir es durch, bevor Du irgendwo ein Büro mietest.

Quellen

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