
Deutschland senkt die Körperschaftsteuer auf 10 Prozent. Lohnt Warten statt Wegziehen?
Es gibt ein Gespräch, das in diesem Land seit zwei Jahrzehnten geführt wird, meistens spät am Abend und meistens mit einer Zahl darin, die zu hoch ist. Rund dreißig Prozent auf den Gewinn einer GmbH, und wenn man ausschütten will, kommt die Kapitalertragsteuer obendrauf. Irgendwann in diesem Gespräch sagt jemand den Satz, den alle kennen: so kann man hier nicht mehr wirtschaften.
Seit dem Sommer gibt es dazu eine neue Zahl. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer, Jahr für Jahr um einen Punkt, von fünfzehn auf zehn Prozent im Jahr 2032.
Das ist die größte Senkung seit der Unternehmensteuerreform 2008. Und sie ist ein schwächeres Argument, als sie klingt, aus einem Grund, der nichts mit Politik zu tun hat, sondern mit Arithmetik.
Was beschlossen ist
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm steht seit dem 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt. Drei Punkte daraus betreffen Unternehmer unmittelbar:
- Körperschaftsteuersatz ab dem Veranlagungszeitraum 2028 in fünf Schritten von 15 auf 10 Prozent, also 14 Prozent 2028, 13 Prozent 2029, und so weiter bis 10 Prozent ab 2032.
- Degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
- Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen mit einer Abschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr, im selben Zeitfenster.
Die beiden letzten Punkte wirken sofort. Der erste wirkt in zweieinhalb Jahren, und er wirkt nicht dort, wo die meisten ihn erwarten.
Die Rechnung, die selten aufgemacht wird
Die Körperschaftsteuer ist nur eine von zwei Steuern auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Die andere ist die Gewerbesteuer, und die ändert dieses Gesetz nicht.
| heute | ab 2032 | |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15,00 % | 10,00 % |
| Solidaritätszuschlag darauf | 0,83 % | 0,55 % |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) | 14,00 % | 14,00 % |
| Gesamtbelastung | rund 29,8 % | rund 24,6 % |
Fünf Punkte weniger. Das ist echtes Geld, und es ist deutlich weniger als der Sprung von fünfzehn auf zehn suggeriert. Der Grund ist, dass die Gewerbesteuer inzwischen der größere Block ist, und über sie entscheidet nicht der Bund, sondern die Gemeinde. In München oder Frankfurt liegt der Hebesatz erheblich höher als in den 400 Prozent dieser Beispielrechnung, in manchen Gemeinden im Umland deutlich darunter.
Wer wissen will, was das Gesetz für ihn bedeutet, rechnet deshalb nicht mit dem Bundesgesetzblatt, sondern mit dem Hebesatz seiner Gemeinde.
Und die zweite Ebene bleibt vollständig unangetastet
Die Zahlen oben betreffen den Gewinn in der Gesellschaft. Was passiert, wenn Du ihn haben willst, steht auf einem anderen Blatt.
Bei Ausschüttung an eine natürliche Person fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer an, plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung von Gewinn bis Privatkonto liegt heute bei etwa 48 Prozent und läge nach vollständiger Umsetzung bei etwa 44 Prozent.
Vier Punkte auf die Gesamtbelastung. Das ist der ehrliche Wert dieser Reform für einen Unternehmer, der seine Gewinne entnimmt. Wer thesauriert, profitiert stärker, weil er nur auf der ersten Ebene entlastet wird.
Was das für die Standortfrage heißt
Und hier wird es interessant, weil die Reform tatsächlich etwas verschiebt, nur nicht das Offensichtliche.
Gegenüber Standorten mit Regelsatz wird Deutschland spürbar konkurrenzfähiger. Eine Zypern Ltd liegt seit der dortigen Reform bei fünfzehn Prozent, Irland bei zwölfeinhalb, die Emirate bei neun außerhalb der Freizonen-Privilegien. Der Abstand zu einer deutschen GmbH bei rund 25 Prozent Gesamtbelastung bleibt bestehen, aber er ist nicht mehr die Kluft, die er war.
Gegenüber Nullsteuer-Standorten ändert sich gar nichts, weil dort ohnehin nie der Steuersatz das Argument war. Wer eine Gesellschaft auf den Cayman Islands hält und in Deutschland wohnt, zahlt nicht null, sondern das, was die Hinzurechnungsbesteuerung ihm zurechnet. Diese Rechnung berührt die Reform an keiner Stelle.
Für die Standortwahl innerhalb Europas verschiebt sich die Gewichtung weg vom Satz und hin zu den Nebenbedingungen: Substanzanforderungen, Quellensteuern auf Ausschüttungen, Verfügbarkeit von Abkommensvorteilen, Aufwand der Verwaltung. Genau darum geht es in unserem Fachwissen zur Steuergestaltung mit Auslandsholdings.
Was die Nachbarn machen
Österreich hat den Körperschaftsteuersatz bereits gesenkt, zuletzt auf 23 Prozent, und dort ist die Körperschaftsteuer die einzige Ertragsteuer der Gesellschaft, weil es keine Gewerbesteuer gibt. Die Gesamtbelastung liegt damit schon heute unter dem deutschen Wert nach vollständiger Umsetzung.
Die Schweiz liegt je nach Kanton zwischen etwa zwölf und einundzwanzig Prozent, ist aber seit 2024 für große Gruppen durch die Ergänzungssteuer nach oben begrenzt. Für kleinere Gesellschaften bleibt der kantonale Wettbewerb der entscheidende Faktor.
Der deutsche Schritt schließt also zu einem Feld auf, das sich in der Zwischenzeit weiterbewegt hat. Ob er reicht, entscheidet sich nicht am Satz.
Warum die Senkung erst 2028 beginnt
Der Abstand zwischen Verkündung und Wirkung ist der am häufigsten kritisierte Teil des Gesetzes, und er hat einen nüchternen Grund: die Gemeinden.
Die Körperschaftsteuer teilen sich Bund und Länder, und die Länder haben in der Abstimmung deutlich gemacht, dass sie Ausfälle in dieser Größenordnung nicht in einem Zug tragen. Die Staffelung über fünf Jahre verteilt die Mindereinnahmen und macht sie in den Haushaltsplanungen darstellbar. Der Preis dafür ist die Signalwirkung: Eine Entlastung, die 2028 mit einem Prozentpunkt beginnt, ändert heute keine Investitionsentscheidung.
Für die Praxis folgt daraus zweierlei. Erstens, dass die eigentliche Wirkung des Gesetzes in den Abschreibungsregeln liegt, nicht im Satz, weil nur sie sofort greifen. Zweitens, dass eine Satzsenkung, die über sieben Jahre gestreckt ist, politisch angreifbar bleibt. Jede der fünf Stufen steht in einem eigenen Haushaltsjahr, und Haushaltsjahre haben die Eigenschaft, dass sie schlechter ausfallen können als geplant.
Die Rechnung für eine Personengesellschaft
Wer nicht als GmbH firmiert, sondern als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft, findet in diesem Gesetz zunächst nichts. Der Körperschaftsteuersatz betrifft ihn nicht.
Mittelbar betrifft ihn die Reform doch, und zwar über die Frage der Rechtsform. Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt in der Thesaurierung: Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, wird er niedrig besteuert. Bei einer Personengesellschaft schlägt der persönliche Einkommensteuersatz durch, bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig davon, ob entnommen wird oder nicht.
Mit sinkender Körperschaftsteuer wächst dieser Vorteil. Ein thesaurierender Betrieb, der heute bei knapp 30 Prozent liegt, liegt 2032 bei knapp 25. Der Abstand zum Spitzensatz der Einkommensteuer wächst damit auf zwanzig Punkte. Für wachsende Betriebe, die Gewinne im Unternehmen lassen, verschiebt das die Rechtsformfrage spürbar, und zwar innerhalb Deutschlands, ohne dass eine Grenze überschritten werden müsste.
Was jetzt zu tun ist
Das Fenster für die degressive Abschreibung nutzen. Es ist der Teil des Gesetzes, der sofort wirkt, und er schließt am 31. Dezember 2027. Für investierende Betriebe ist das der größere Hebel als die Satzsenkung, weil er den Liquiditätseffekt vorzieht.
Ausschüttungen zeitlich prüfen. Die Satzsenkung wirkt auf den Gewinn des jeweiligen Jahres, nicht auf Altrücklagen. Wer thesaurierte Gewinne aus Jahren mit fünfzehn Prozent später ausschüttet, hat davon nichts.
Die Standortfrage nicht am Satz aufhängen. Wer über eine Auslandsstruktur nachdenkt, tut das fast nie wegen fünf Punkten Körperschaftsteuer. Er tut es wegen Substanz, Märkten, Banking und persönlicher Ansässigkeit. Und wenn die persönliche Ansässigkeit der eigentliche Punkt ist, gehört sie an den Anfang: Unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland behandelt genau diesen Schritt.
Eine Senkung um fünf Punkte, die in zweieinhalb Jahren beginnt und sieben Jahre braucht, ist keine Antwort auf die Frage, die abends gestellt wird. Sie ist eine Anpassung. Wer sie als Anpassung liest, kann sie richtig einordnen.