
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 auf zehn Prozent. Auf dem Privatkonto kommen davon vier Punkte an.
Es gibt ein Gespräch, das in diesem Land seit zwei Jahrzehnten geführt wird, meistens spät am Abend und meistens mit einer Zahl darin, die zu hoch ist. Rund dreißig Prozent auf den Gewinn einer GmbH, und wer ausschütten will, zahlt die Kapitalertragsteuer obendrauf. Irgendwann fällt der Satz, den alle kennen: so kann man hier nicht mehr wirtschaften.
Seit dem Sommer gibt es dazu eine neue Zahl. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer, Jahr für Jahr um einen Punkt, von fünfzehn auf zehn Prozent im Jahr 2032.
Das ist die größte Senkung seit 2008. Und sie ist ein schwächeres Argument, als sie klingt, aus einem Grund, der nichts mit Politik zu tun hat, sondern mit Arithmetik.
Was im Gesetz steht
§ 23 Körperschaftsteuergesetz führt die Staffel seit dem 18. Juli wörtlich auf: 15 Prozent bis 2027, dann 14, 13, 12, 11 und ab 2032 zehn Prozent.
Zwei weitere Punkte desselben Gesetzes wirken sofort, nicht erst in zweieinhalb Jahren:
- Degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.
- Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen mit 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr, im selben Fenster.
Ortrun in Kassel, über beide Ebenen gerechnet
Ortrun führt eine GmbH für Laborausstattung in Kassel, Gewinn 400.000 Euro, Gewerbesteuerhebesatz 490 Prozent.
Erste Ebene, die Gesellschaft.
| heute | ab 2032 | |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15,00 % | 10,00 % |
| Solidaritätszuschlag darauf | 0,83 % | 0,55 % |
| Gewerbesteuer bei Hebesatz 490 | 17,15 % | 17,15 % |
| zusammen | 32,98 % | 27,70 % |
| auf 400.000 Euro | 131.900 Euro | 110.800 Euro |
Ersparnis in der Gesellschaft: 21.100 Euro im Jahr. Fünf Punkte, nicht die fünf, die in der Überschrift stehen, sondern 5,28 auf die Gesamtbelastung.
Zweite Ebene, das Privatkonto. Von den verbleibenden 268.100 Euro gehen bei Ausschüttung 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag ab, also 70.711 Euro. Bei Ortrun landen 197.389 Euro, eine Gesamtbelastung von 50,65 Prozent.
Ab 2032 bleiben in der Gesellschaft 289.200 Euro, davon 76.276 Euro Kapitalertragsteuer, bei Ortrun landen 212.924 Euro, eine Gesamtbelastung von 46,77 Prozent.
Der Unterschied auf ihrem Konto beträgt 15.535 Euro auf 400.000 Euro Gewinn. Das sind 3,88 Punkte, nach sieben Jahren Reform.
Es ist echtes Geld. Es ist nicht das, was die Zahl zehn verspricht.
Warum die Gewerbesteuer den Unterschied macht
Der Grund steht in Ortruns Tabelle in der dritten Zeile. Die Gewerbesteuer ändert dieses Gesetz nicht, und sie ist inzwischen der größere der beiden Blöcke. Über sie entscheidet nicht der Bund, sondern die Gemeinde.
Bei einem Hebesatz von 490 wie in Kassel sind es 17,15 Prozent. In München oder Frankfurt liegt er höher, in manchen Umlandgemeinden bei 250 und damit bei 8,75 Prozent. Der Unterschied zwischen zwei Gemeinden ist größer als die gesamte Körperschaftsteuersenkung über sieben Jahre. Wer wissen will, was das Gesetz für ihn bedeutet, rechnet mit dem Hebesatz seiner Gemeinde, nicht mit dem Bundesgesetzblatt.
Wer stärker profitiert
Ortrun schüttet aus. Wer thesauriert, steht anders da, weil er nur auf der ersten Ebene belastet wird und die Entlastung voll behält: 5,28 Punkte statt 3,88.
Damit wächst der Vorteil der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft. Bei einer Personengesellschaft schlägt der persönliche Einkommensteuersatz durch, bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig davon, ob entnommen wird. Ein thesaurierender Betrieb liegt heute bei knapp 33 Prozent und 2032 bei knapp 28. Der Abstand zum Spitzensatz wächst auf mehr als siebzehn Punkte. Für wachsende Betriebe, die Gewinne im Unternehmen lassen, verschiebt das die Rechtsformfrage spürbar, und zwar innerhalb Deutschlands, ohne dass eine Grenze überschritten werden müsste.
Für die Standortfrage verschiebt sich etwas, nur nicht das Offensichtliche
Gegenüber Standorten mit Regelsatz wird Deutschland spürbar konkurrenzfähiger. Eine Zypern Ltd liegt nach der dortigen Reform bei fünfzehn Prozent, Irland bei zwölfeinhalb, die Emirate bei neun außerhalb der Freezone-Privilegien. Der Abstand zu Ortruns 27,7 Prozent bleibt, aber er ist nicht mehr die Kluft, die er war, und er schrumpft weiter, wenn man Substanzkosten und Verwaltungsaufwand des ausländischen Standorts dagegenrechnet.
Gegenüber Nullsteuer-Standorten ändert sich gar nichts, weil dort nie der Steuersatz das Argument war. Wer eine Gesellschaft auf den Cayman Islands hält und in Deutschland wohnt, zahlt nicht null, sondern das, was die Hinzurechnungsbesteuerung ihm zurechnet. Diese Rechnung berührt das Gesetz an keiner Stelle.
Innerhalb Europas verschiebt sich die Gewichtung weg vom Satz und hin zu den Nebenbedingungen: Substanzanforderungen, Quellensteuern auf Ausschüttungen, Verfügbarkeit von Abkommensvorteilen, Aufwand der Verwaltung. Darum geht es in unserem Fachwissen zur Steuergestaltung mit Auslandsholdings.
Der Blick über die Grenze
Österreich hat den Körperschaftsteuersatz zuletzt auf 23 Prozent gesenkt, und dort ist die Körperschaftsteuer die einzige Ertragsteuer der Gesellschaft, weil es keine Gewerbesteuer gibt. Ortruns österreichische Kollegin liegt damit heute schon unter dem deutschen Wert nach vollständiger Umsetzung.
Die Schweiz liegt je nach Kanton zwischen etwa zwölf und einundzwanzig Prozent, für große Gruppen seit 2024 durch die Ergänzungssteuer nach oben begrenzt. Für kleinere Gesellschaften bleibt der kantonale Wettbewerb der entscheidende Faktor, und er ist schärfer als der zwischen deutschen Gemeinden.
Der deutsche Schritt schließt also zu einem Feld auf, das sich in der Zwischenzeit weiterbewegt hat.
Die Zahl, die dabei unangenehm nah aneinanderrückt
Ein Nebeneffekt, über den bisher niemand spricht, obwohl er die Systematik betrifft.
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn eine Auslandsgesellschaft passive Einkünfte erzielt und ihre tatsächliche Belastung unter fünfzehn Prozent liegt. Diese Grenze steht im Außensteuergesetz und wird von diesem Gesetz nicht angefasst.
Ab 2032 beträgt die deutsche Körperschaftsteuer zehn Prozent. Eine deutsche Kapitalgesellschaft läge damit, allein an der Körperschaftsteuer gemessen, fünf Punkte unter der Schwelle, die Deutschland an ausländische Gesellschaften anlegt. Dass sie trotzdem weit darüber liegt, verdankt sie ausschließlich der Gewerbesteuer.
Praktische Folge hat das keine, weil die Hinzurechnung auf die tatsächliche Gesamtbelastung abstellt und Deutschland kein Ausland ist. Aber es zeigt, wie schief die Debatte geführt wird. Der Satz, den Deutschland ausländischen Standorten als zu niedrig vorhält, unterschreitet es künftig selbst, und niemand hält das für einen Widerspruch, weil jeder weiß, dass der Satz allein nichts aussagt. Genau dasselbe gilt für Zypern, Irland und die Emirate, nur wird es dort selten so gelesen.
Warum die Senkung erst 2028 beginnt
Der Abstand zwischen Verkündung und Wirkung ist der am häufigsten kritisierte Teil des Gesetzes und hat einen nüchternen Grund. Die Körperschaftsteuer teilen sich Bund und Länder, und die Länder haben deutlich gemacht, dass sie Ausfälle dieser Größenordnung nicht in einem Zug tragen. Die Staffelung über fünf Jahre verteilt die Mindereinnahmen und macht sie in den Haushaltsplanungen darstellbar.
Der Preis dafür ist die Signalwirkung. Eine Entlastung, die 2028 mit einem Prozentpunkt beginnt, ändert heute keine Investitionsentscheidung. Und jede der fünf Stufen steht in einem eigenen Haushaltsjahr. Haushaltsjahre haben die Eigenschaft, schlechter ausfallen zu können als geplant, und ein Satz, der in § 23 steht, lässt sich mit demselben Aufwand wieder ändern, mit dem er hineingeschrieben wurde.
Drei Dinge, die sich daraus jetzt ergeben
Das Fenster für die degressive Abschreibung nutzen. Es ist der Teil, der sofort wirkt, und es schließt am 31. Dezember 2027. Für investierende Betriebe ist das der größere Hebel als die Satzsenkung, weil er Liquidität vorzieht.
Ausschüttungen zeitlich prüfen. Die Senkung wirkt auf den Gewinn des jeweiligen Jahres, nicht auf Altrücklagen. Wer thesaurierte Gewinne aus Jahren mit fünfzehn Prozent später ausschüttet, hat davon nichts.
Die Standortfrage nicht am Satz aufhängen. Wer über eine Auslandsstruktur nachdenkt, tut das fast nie wegen fünf Punkten Körperschaftsteuer. Er tut es wegen Substanz, Märkten, Banking und persönlicher Ansässigkeit. Ist die persönliche Ansässigkeit der eigentliche Punkt, gehört sie an den Anfang; unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland behandelt genau diesen Schritt.
Ortruns 15.535 Euro sind die ehrliche Antwort auf das Gespräch am Abend. Sie sind ein Argument. Sie sind nicht das Argument, als das die Zahl zehn gehandelt wird.