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Eine Frau steht auf einer Marinakaje in einer Golfstadt im Goldlicht und blickt seitlich am Wasser entlang, dahinter helles Pflaster, Dattelpalmen und weiße Motoryachten an ihren Liegeplätzen

Die 30-Prozent-Abschreibung endet 2027. Wer im Dezember kauft, bekommt 2,5 Prozent.

Die degressive Abschreibung ist befristet zurück, und die Berichterstattung nennt den Satz. Sie nennt nicht die Zwölftelung, die aus 72.000 Euro Abzug 6.000 macht, und sie nennt nicht die eine Ausnahme, für die das nicht gilt.

Über das Investitionssofortprogramm ist vor allem eine Zahl berichtet worden: die Körperschaftsteuer, die ab 2028 fällt. Die zweite Maßnahme desselben Gesetzes wirkt seit Juli 2025 und läuft am 31. Dezember 2027 aus. Sie heißt degressive Abschreibung, sie steht in § 7 Abs. 2 EStG, und sie erlaubt bis zu 30 Prozent im Jahr auf den Restwert.

Die Rechnung, die dazu überall steht, unterschlägt einen Satz des Gesetzes. Es ist der vorletzte, und er kostet zwei Drittel des Effekts.

Der Satz, der die Rechnung umwirft

Absatz 2 Satz 3 ordnet an, dass Absatz 1 Satz 4 entsprechend gilt. Dahinter steht die Zwölftelung: Im Jahr der Anschaffung vermindert sich der Abschreibungsbetrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat.

Wer im Dezember kauft, bekommt also nicht dreißig Prozent, sondern ein Zwölftel davon: 2,5 Prozent.

Karsten führt in Hameln einen Zerspanungsbetrieb und plant ein Bearbeitungszentrum für 240.000 Euro, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zehn Jahre. Linear wären das zehn Prozent, das Dreifache sind dreißig, der Deckel greift also nicht.

Jahr linear, Kauf Januar degressiv, Kauf Januar degressiv, Kauf Dezember
1 24.000 € 72.000 € 6.000 €
2 24.000 € 50.400 € 70.200 €
3 24.000 € 35.280 € 49.140 €
4 24.000 € 24.696 € 34.398 €
nach vier Jahren 96.000 € 182.376 € 159.738 €

Im ersten Jahr trennen die beiden Kaufzeitpunkte 66.000 Euro Abzug. Bei einer Gesamtbelastung von rund dreißig Prozent für eine GmbH mit Hebesatz 400 sind das rund 19.800 Euro Steuer, die ein Jahr früher oder später fällig werden. Der Betrag holt sich über die Laufzeit weitgehend wieder ein, der Zinsvorteil nicht.

Praktisch heißt das: Die Empfehlung lautet nicht, vor Ende 2027 zu kaufen, sondern früh in einem Jahr zu kaufen. Eine Anschaffung im Januar 2027 ist der Anschaffung im Dezember 2027 deutlich überlegen, obwohl beide im Fenster liegen.

Die eine Ausnahme, bei der der Monat egal ist

§ 7 Abs. 2a EStG regelt Elektrofahrzeuge im selben Zeitfenster, und zwar mit einer festen Staffel statt eines Prozentsatzes vom Restwert: 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, dann zehn, fünf, fünf, drei und zwei Prozent der Anschaffungskosten.

Der letzte Satz des Absatzes lautet, dass Absatz 1 Satz 4 nicht gilt. Für Elektrofahrzeuge gibt es keine Zwölftelung.

Elke betreibt in Bocholt einen Sanitärbetrieb und schafft am 18. Dezember 2027 einen elektrischen Transporter für 58.000 Euro an.

Behandlung Abzug 2027
Linear, sechs Jahre Nutzungsdauer, ein Zwölftel 806 €
Degressiv nach Absatz 2, ein Zwölftel 1.450 €
Staffel nach Absatz 2a 43.500 €

Der Unterschied ist kein Rechenfehler, sondern gewollt. Zwei Bedingungen hängen daran: Es muss ein Elektrofahrzeug im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG sein, und für dasselbe Wirtschaftsgut darf keine Sonderabschreibung in Anspruch genommen worden sein.

Was Du aufgibst, wenn Du degressiv wählst

Zwei Punkte, die selten dabeistehen.

Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind ausgeschlossen, solange degressiv abgeschrieben wird. Wer eine Maschine anschafft, die durch einen Technologiesprung entwertet werden könnte, gibt damit das Instrument auf, das genau diesen Fall abbildet.

Der Wechsel geht nur in eine Richtung. Von degressiv auf linear ist er nach Absatz 3 zulässig und irgendwann sinnvoll, weil die degressive Methode den Wert nie auf null bringt. Umgekehrt ist er ausgeschlossen. Wer linear beginnt, kommt nicht mehr in das Fenster hinein, auch wenn es noch offen ist.

Warum ein Abzug 2027 mehr wert ist als 2032

§ 23 KStG trägt die Treppe jetzt im Wortlaut: fünfzehn Prozent bis einschließlich 2027, dann vierzehn, dreizehn, zwölf, elf und ab 2032 zehn Prozent.

Für eine GmbH mit Gewerbesteuerhebesatz 400 heißt das eine Gesamtbelastung von rund 29,8 Prozent heute und rund 24,8 Prozent ab 2032. Jeder Euro Abschreibung, den Du in das Fenster ziehst, ist damit rund fünf Prozent mehr wert als derselbe Euro nach 2032. Das kommt zum Zinsvorteil hinzu und ist der eigentliche Grund, warum die Reihenfolge der beiden Maßnahmen stimmt.

Was daneben im Kasten liegt, und wo die Türen zu sind

§ 7g EStG ist für kleinere Betriebe der größere Hebel, hat aber zwei harte Grenzen, die in der üblichen Darstellung fehlen.

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt bis zu fünfzig Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor der Investition. Zugang hat nur, wessen Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt, gerechnet ohne die Abzugsbeträge selbst. Und die Summe der offenen Abzugsbeträge im Abzugsjahr und den drei Vorjahren darf je Betrieb ebenfalls 200.000 Euro nicht übersteigen. Karsten mit seinem Bearbeitungszentrum liegt über beiden Grenzen und bekommt nichts davon.

Die Sonderabschreibung von vierzig Prozent im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren hängt an derselben Gewinngrenze.

Die Forschungszulage ist keine Abschreibung, sondern eine Gutschrift auf die Steuer, und sie wirkt auch bei Verlusten. Für entwickelnde Betriebe ist sie oft der größere Posten als jede Abschreibungsregel.

Österreich rechnet in Halbjahren, nicht in Zwölfteln

§ 7 Abs. 1a EStG kennt die degressive Abschreibung mit höchstens dreißig Prozent vom Restbuchwert, ohne Enddatum. Zwei Unterschiede zur deutschen Regel wiegen schwer.

Erstens die Zeitregel. Wird das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, gibt es den vollen Jahresbetrag, sonst die Hälfte. Ein Dezemberkauf bringt in Österreich also fünfzehn Prozent, in Deutschland 2,5.

Zweitens die Ausnahmen. Österreich schließt gebrauchte Wirtschaftsgüter von der degressiven Abschreibung aus, dazu unkörperliche Wirtschaftsgüter außerhalb von Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit sowie Anlagen für fossile Energieträger und Luftfahrzeuge. Deutschland schließt nichts davon aus. Wer eine gebrauchte Maschine kauft, ist in Deutschland besser gestellt.

Dazu kommt der Investitionsfreibetrag nach § 11 EStG: zehn Prozent der Anschaffungskosten als zusätzliche Betriebsausgabe, fünfzehn Prozent bei Ökologisierung, gedeckelt auf eine Million Euro Anschaffungskosten im Wirtschaftsjahr, Mindestnutzungsdauer vier Jahre. Er lässt die Abschreibung ausdrücklich unberührt, kommt also obendrauf.

Benedikt kauft in Steyr dasselbe Bearbeitungszentrum für 240.000 Euro, ebenfalls im Dezember.

Deutschland Österreich
Zeitregel im Anschaffungsjahr ein Zwölftel halber Jahresbetrag
Degressive Abschreibung 6.000 € 36.000 €
Investitionsfreibetrag keiner 24.000 €
Abzug im Jahr 1 6.000 € 60.000 €

Das Zehnfache, bei identischer Maschine und identischem Kaufdatum.

Die Schweiz schreibt seit dreißig Jahren so ab, wie Deutschland es jetzt darf

Die Normalsätze der Merkblätter zur direkten Bundessteuer gelten degressiv vom Buchwert und liegen dort, wo die deutsche Ausnahme aufhört: Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken 30 Prozent, Maschinen im Schichtbetrieb und Motorfahrzeuge 40 Prozent, Datenverarbeitungsanlagen 40 Prozent, Werkzeuge und Geräte 45 Prozent, Software 100 Prozent. Wer stattdessen vom Anschaffungswert abschreibt, halbiert die Sätze.

Domenic aus Landquart schreibt sein Bearbeitungszentrum mit dreißig Prozent ab wie Karsten, dauerhaft und ohne Fenster. Ehrlich unklar bleibt das Anschaffungsjahr: Die Merkblätter regeln Jahressätze, die Behandlung eines Kaufs im Dezember folgt der kantonalen Praxis und ist nicht bundeseinheitlich. Wer darauf plant, fragt vorher beim kantonalen Steueramt nach.

Der größere Unterschied liegt bei den Gebäuden. Die Schweiz lässt auf Fabrik-, Lager- und Gewerbebauten acht Prozent auf das Gebäude allein zu, sieben Prozent auf Gebäude und Land zusammen. Deutschland gewährt auf Betriebsgebäude drei Prozent. Für einen Betrieb mit eigener Halle ist das über zwanzig Jahre der größte Einzelposten des ganzen Vergleichs.

Warum das bei einem Anbieter von Auslandsgesellschaften steht

Weil es die Frage beantwortet, die im Beratungsgespräch als Erstes kommt: ob sich die Verlagerung lohnt.

Für einen investierenden Betrieb ist die Antwort öfter nein, als die Diskussion vermuten lässt. Ein Standort mit neun Prozent Steuer und ohne Abschreibungsregeln kann für Karsten teurer sein als Hameln, jedenfalls in den Jahren, in denen er investiert. Wer Steuersätze nebeneinanderlegt und die Bemessungsgrundlage weglässt, vergleicht die halbe Formel.

Wo die Verlagerung trägt, ist bei Geschäften ohne nennenswertes Anlagevermögen: Beratung, Software, Lizenzen, Handel. Dort gibt es nichts abzuschreiben, und dann zählt nur der Satz. Wie sich das aufteilt, steht im Überblick zur Steuergestaltung mit Auslandsholdings.

Und wer erwägt, vorhandenes Anlagevermögen in eine Zypern Ltd oder eine andere Auslandsgesellschaft zu überführen, rechnet die Entstrickung mit. Die Überführung eines Wirtschaftsguts löst in Deutschland die Besteuerung der stillen Reserven aus, und die kann den Vorteil des niedrigeren Satzes für Jahre auffressen.

Für Karsten bleibt eine Entscheidung, die keine Struktur braucht: Er legt die Bestellung so, dass die Maschine im Januar geliefert und in Betrieb genommen wird, nicht im Dezember davor. Das ist ein Termin im Kalender und sechsundsechzigtausend Euro Abzug.

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