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AuslandsUnternehmen
Ein deutsches Gewerbegebiet an einem grauen Morgen, lange niedrige Produktionshallen aus Profilblech, davor ein weiter leerer Asphalthof

30 Prozent Abschreibung im ersten Jahr. Das Fenster schließt Ende 2027.

Die degressive Abschreibung ist zurück, befristet und großzügiger als je zuvor. Sie wirkt sofort, sie wirkt in Deutschland, und sie ist der einzige Teil des Investitionsprogramms, der nicht erst 2028 anfängt.

Es gibt in der deutschen Steuerpolitik zwei Arten von Entlastung. Die eine senkt einen Satz und wirkt in fünf Jahren. Die andere verschiebt eine Zahlung und wirkt sofort.

Das Investitionssofortprogramm enthält beides, und in der Berichterstattung ging fast nur um das erste: die Körperschaftsteuer, die ab 2028 in fünf Schritten von fünfzehn auf zehn Prozent sinkt.

Der zweite Teil wirkt seit dem 1. Juli 2025, und er endet am 31. Dezember 2027. Zwischen diesen beiden Daten gibt es in Deutschland eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent.

Was genau gilt

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, angeschafft oder hergestellt nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028, kann statt der linearen Abschreibung eine degressive gewählt werden:

  • Bis zum Dreifachen des linearen Satzes, gedeckelt bei 30 Prozent im Jahr.
  • Angewendet auf den Restbuchwert, nicht auf die Anschaffungskosten.
  • Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich und irgendwann sinnvoll, weil die degressive Methode den Wert nie auf null bringt.

Erfasst sind Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge, Serverhardware. Nicht erfasst sind Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen oder Firmenwerte.

Für Elektrofahrzeuge gilt im selben Zeitfenster eine eigene, noch großzügigere Regel: 75 Prozent im Anschaffungsjahr.

Was das rechnerisch bringt

Nimm eine Maschine für 100.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.

Jahr linear degressiv 30 %
1 10.000 € 30.000 €
2 10.000 € 21.000 €
3 10.000 € 14.700 €
4 10.000 € 10.290 €
Summe nach 4 Jahren 40.000 € 75.990 €

Nach vier Jahren sind fast 76.000 Euro abgeschrieben statt 40.000. Bei einer Gesamtbelastung von rund 30 Prozent entspricht das einer Steuerverschiebung von etwa 10.800 Euro in die ersten vier Jahre.

Wichtig: Das ist eine Verschiebung, keine Ersparnis. Die Summe der Abschreibungen bleibt gleich, sie fällt nur früher an. Der Vorteil ist Liquidität und Zinseffekt, und beides ist in einer Phase hoher Zinsen mehr wert als in einer Phase niedriger.

Wo der Vorteil größer ist als der Zinseffekt

Drei Konstellationen, in denen die degressive Abschreibung mehr bringt als die reine Verschiebung:

Ein Gewinnhoch, das nicht anhält. Wer dieses Jahr einen ungewöhnlich hohen Gewinn hat und nächstes Jahr einen normalen, verschiebt Abzug in das teure Jahr.

Ein bevorstehender Satzwechsel in die falsche Richtung. Weil die Körperschaftsteuer ab 2028 sinkt, ist ein Abzug heute mehr wert als ein Abzug in 2032. Das ist eine ungewöhnliche Konstellation und sie spricht klar für die degressive Methode.

Eine geplante Veräußerung. Wer den Betrieb oder das Wirtschaftsgut in absehbarer Zeit verkauft, hat vom vorgezogenen Abzug mehr, weil der Restbuchwert niedriger und der Effekt bereits realisiert ist.

Wo sie nichts bringt

Bei Verlusten. Ein Abzug, der auf einen Verlust trifft, wirkt sich erst über den Vortrag aus, und dann ist der Zeitvorteil weg.

Bei kurzer Nutzungsdauer. Bei drei Jahren liegt der lineare Satz schon bei 33 Prozent, und der Deckel von 30 Prozent macht die degressive Methode schlechter als die lineare.

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die sind ohnehin sofort abziehbar oder laufen im Sammelposten.

Warum das in einer Rubrik über Auslandsgesellschaften steht

Weil es eine Frage beantwortet, die in Beratungsgesprächen ständig auftaucht: Ob es sich lohnt, den Betrieb ins Ausland zu verlagern.

Für einen Betrieb, der investiert, ist die Antwort öfter nein, als die Diskussion vermuten lässt. Deutschland bietet mit der degressiven Abschreibung, den Sonderabschreibungen für kleinere Betriebe, dem Investitionsabzugsbetrag und der Forschungszulage ein Instrumentarium, das in dieser Dichte in kaum einem der niedrig besteuerten Standorte existiert.

Ein Standort mit neun Prozent Steuer und ohne Abschreibungsregeln kann für einen investierenden Betrieb teurer sein als einer mit dreißig Prozent und großzügiger Abschreibung, jedenfalls in den ersten Jahren. Diese Rechnung wird selten gemacht, weil sie unbequem ist.

Wo die Verlagerung dagegen wirklich trägt, ist bei Geschäften ohne nennenswertes Anlagevermögen: Beratung, Software, Lizenzen, Handel. Dort gibt es nichts abzuschreiben, und dann zählt nur der Satz. Wie sich das im Detail aufteilt, steht in unserem Fachwissen zur Steuergestaltung mit Auslandsholdings.

Was Österreich und die Schweiz machen

Österreich kennt die degressive Abschreibung ebenfalls, mit einem Satz von bis zu 30 Prozent, allerdings unbefristet und ohne das deutsche Zeitfenster. Dazu kommt die Investitionsfreibetragsregelung. Die österreichische Lage ist damit dauerhaft das, was die deutsche befristet ist.

Die Schweiz kennt die degressive Abschreibung als Regelfall und lässt Sätze zu, die deutlich über den deutschen liegen, teils bis 40 Prozent auf Maschinen. Sie ist in diesem Punkt der großzügigste der drei, und das ist einer der Gründe, warum produzierende Betriebe dort gut aufgehoben sind.

Wer den Vergleich anstellt, sollte deshalb nicht nur Steuersätze nebeneinanderlegen, sondern auch Abschreibungsregeln. Sie machen bei kapitalintensiven Betrieben mehr aus als fünf Punkte auf den Satz.

Der Zusammenhang mit der Satzsenkung

Hier liegt eine Feinheit, die man ausnutzen kann. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 stufenweise. Ein Abzug in 2026 wirkt sich mit rund 30 Prozent Gesamtbelastung aus, ein Abzug in 2032 mit rund 25.

Jeder Euro Abschreibung, den Du in das Fenster bis 2027 ziehst, ist rund fünf Prozent mehr wert als derselbe Euro nach 2032. Das ist zusätzlich zum Zinseffekt und es ist der eigentliche Grund, warum dieses Fenster für investierende Betriebe wichtig ist.

Der Gesetzgeber hat beide Maßnahmen im selben Gesetz beschlossen, und in dieser Kombination ergeben sie eine klare Empfehlung: investieren, solange der Satz noch hoch ist und die Abschreibung großzügig.

Was das für Dich heißt, je nachdem wo Du sitzt

Bist Du in Deutschland ansässig und führst dort einen Betrieb, ist das Fenster die konkreteste Steuermaßnahme dieses Jahrzehnts für Dich. Sie verlangt nur eine Entscheidung: die Investition zeitlich in das Fenster zu legen.

Bist Du in Österreich ansässig, gilt die dortige Regelung dauerhaft, und es gibt keinen Anlass zur Eile.

Bist Du in der Schweiz ansässig, sind die kantonalen Abschreibungssätze meist ohnehin günstiger.

Hältst Du eine Auslandsgesellschaft und überlegst, Anlagevermögen dorthin zu verlagern, rechne beide Seiten. Die Verlagerung eines Wirtschaftsguts löst in Deutschland eine Entstrickung aus, also eine Besteuerung der stillen Reserven, und die kann den Vorteil des niedrigeren Satzes für Jahre auffressen.

Was jetzt zu tun ist

Zieh geplante Investitionen in das Fenster. Was 2028 ohnehin angeschafft würde, ist 2027 deutlich mehr wert, und der Unterschied ist rechenbar.

Prüfe jedes Wirtschaftsgut einzeln. Die Wahl zwischen linear und degressiv wird je Gut getroffen, nicht pauschal, und bei kurzer Nutzungsdauer ist linear besser.

Denk an den Wechselzeitpunkt. Die degressive Methode lohnt sich, bis der lineare Restwertabzug höher wäre. Ab dann wird gewechselt, und dieser Punkt sollte in der Anlagenbuchhaltung hinterlegt sein, nicht im Kopf des Steuerberaters.

Und lass Dich von der Satzsenkung nicht ablenken. Sie beginnt 2028 mit einem Prozentpunkt. Das Fenster endet 2027. Von den beiden Maßnahmen ist nur eine heute wirksam, und es ist nicht die, über die geschrieben wurde.

Was daneben noch im Instrumentenkasten liegt

Die degressive Abschreibung ist eine von mehreren Regeln, die zusammenwirken, und die Kombination ist stärker als jede einzelne.

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt kleineren Betrieben, bis zu fünfzig Prozent der geplanten Anschaffungskosten schon vor der Investition abzuziehen, mit einer Frist von drei Jahren für die tatsächliche Anschaffung.

Die Sonderabschreibung kommt für dieselben Betriebe hinzu und erlaubt zusätzliche vierzig Prozent im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren.

Die Forschungszulage ist keine Abschreibung, sondern eine Gutschrift auf die Steuer, und sie greift auch bei Verlusten. Für entwickelnde Betriebe ist sie oft der größere Hebel als jede Abschreibungsregel.

Zusammen kann ein kleiner Betrieb im Jahr der Anschaffung einen erheblichen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Diese Kombination gibt es in keinem der niedrig besteuerten Standorte, und sie ist der Grund, warum die Verlagerungsfrage bei produzierenden Betrieben anders ausfällt als bei Dienstleistern.

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