
Zypern nimmt jetzt 15 Prozent. Damit fällt es aus der deutschen Hinzurechnung.
Im Dezember lief die Meldung so: Zypern erhöht die Körperschaftsteuer, das billige Ende der Europäischen Union wird teurer. Sieben Monate später lässt sich sagen, wem die Reform tatsächlich etwas kostet und wem sie etwas bringt, und die Verteilung ist eine andere, als der Winter vermuten ließ.
Zwei Gesetze tragen die Reform, 244(I)/2025 für die Einkommensteuer und 245(I)/2025 für die Sonderabgabe zur Verteidigung, beide im Amtsblatt Nr. 5070 vom 31. Dezember 2025, beide in Kraft seit dem 1. Januar. Die Nummer 207(I)/2025, die in Zusammenfassungen kursiert, gehört zu einem anderen Vorgang. Den Volltext der zweiten kannst Du Dir ansehen, auch wenn Du kein Griechisch liest: Die Zahlen stehen als Zahlen darin.
Die Zeile, um die es wirklich geht
Der Körperschaftsteuersatz steigt von 12,5 auf 15 Prozent. Das ist die Zeile, die als Verschärfung gemeldet wurde. Für einen Gesellschafter in Deutschland oder Österreich ist sie das Gegenteil.
Das deutsche Außensteuergesetz rechnet einem beherrschenden Gesellschafter die passiven Einkünfte einer Auslandsgesellschaft persönlich zu, wenn diese Gesellschaft niedrig besteuert ist. Niedrig besteuert heißt: eine Belastung von weniger als 15 Prozent. Du findest den Satz im fünften Absatz, er ist kurz.
Zwölfeinhalb sind weniger als fünfzehn. Fünfzehn sind es nicht.
Zypern ist seit dem 1. Januar kein Niedrigsteuerland im Sinne dieser Vorschrift mehr. Für jeden, der in Deutschland wohnt und eine zyprische Gesellschaft mit passiven Einkünften hält, ist das die größte Änderung seit Jahren, und sie stand in keiner Schlagzeile.
Korbinian in Rosenheim rechnet es durch
Korbinian entwickelt Konstruktionssoftware für den Werkzeugbau und lizenziert sie an Hersteller in Europa. Die Lizenzen laufen über eine zyprische Gesellschaft, die er zu hundert Prozent hält. Gewinn nach allen Kosten: 500.000 Euro im Jahr. Entwickelt wird die Software von Korbinian, an seinem Schreibtisch in Rosenheim.
Bis Ende 2025 sah das so aus: Zypern nahm 12,5 Prozent, also 62.500 Euro. Lizenzeinkünfte sind passiv, wenn die Ergebnisse nicht ohne Mitwirkung des Gesellschafters entstanden sind, und Korbinian schreibt den Code selbst. Die Gesellschaft war niedrig besteuert, er beherrschte sie, also wurden ihm die 500.000 Euro zugerechnet und mit 44,31 Prozent besteuert. Das sind 221.550 Euro, angerechnet auf die zyprische Steuer, macht 159.050 Euro für Deutschland. Gesamt 221.550 Euro, ob er ausschüttet oder nicht.
Seit dem 1. Januar 2026 nimmt Zypern 15 Prozent, also 75.000 Euro. Die Zurechnung entfällt. Solange Korbinian die Gewinne in der Gesellschaft lässt, ist er damit fertig. Schüttet er alles aus, kommen in Deutschland 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag auf 425.000 Euro dazu, also 112.094 Euro.
- Vollausschüttung: 187.094 Euro statt 221.550. Ersparnis 34.456 Euro im Jahr.
- Thesaurierung: 75.000 Euro statt 221.550. Ersparnis 146.550 Euro im Jahr.
Die 12.500 Euro, die ihn der höhere Satz kostet, sind der Eintrittspreis. Er ist gut angelegt.
Wolfram in Paphos verliert genau diese 12.500
Für den umgekehrten Fall gilt dieselbe Rechnung mit anderem Vorzeichen.
Wolfram ist 2019 von Wien nach Paphos gezogen und hält dieselbe Gesellschaft mit demselben Gewinn. Er ist in Zypern ansässig, aber nicht domiziliert, denn dafür müsste er entweder ein zyprisches Herkunftsdomizil haben oder in 17 der letzten 20 Jahre dort ansässig gewesen sein. Beides trifft frühestens 2036 zu.
Für ihn ändert der Fall der Sonderabgabe von 17 auf 5 Prozent nichts, weil er nie 17 gezahlt hat. Nicht domizilierte Personen sind von dieser Abgabe befreit. Das ist der Punkt, an dem die meisten Zusammenfassungen an unseren Lesern vorbeigehen: Die spektakulärste Zahl der Reform betrifft sie nicht.
Was Wolfram zahlt, ist der Beitrag zum Gesundheitssystem, 2,65 Prozent auf Dividenden, gedeckelt bei einem Gesamteinkommen von 180.000 Euro. Das sind höchstens 4.770 Euro im Jahr, vor und nach der Reform gleich.
Seine Bilanz: Körperschaftsteuer 75.000 statt 62.500 Euro, alles andere unverändert. Wolfram verliert 12.500 Euro im Jahr. Das ist die ehrliche Zahl für einen zugezogenen Unternehmer auf Zypern, und sie ist überschaubar.
Die Altgewinne und die Uhr, die noch läuft
Wer domiziliert ist oder es wird, hat zwei Töpfe und zwei Fristen.
Gewinne bis einschließlich 2025 unterliegen bei Ausschüttung weiterhin der Sonderabgabe von 17 Prozent, wenn die Ausschüttung bis zum 31. Dezember 2031 zufließt. Danach fallen sie in die neue Welt. Das ist eine Einladung zum Warten, und sie ist bei größeren Rücklagen sechsstellig etwas wert.
Die fiktive Ausschüttung ist für Gewinne ab 2026 gestrichen, aber sie läuft für die nicht ausgeschütteten Gewinne der Jahre 2024 und 2025 noch bis Ende 2027 weiter. Wer glaubt, das Thema sei mit dem Jahreswechsel erledigt, bekommt in diesen beiden Jahren noch eine Rechnung für Gewinne, die er nie entnommen hat.
Beides gilt nur für die Sonderabgabe und damit nur für domizilierte Personen. Für Wolfram sind beide Fristen ohne Bedeutung.
Neu ist dafür eine Vorschrift, die niemand auf dem Zettel hatte: Die private Nutzung von Gesellschaftsvermögen gilt als Ausschüttung und wird mit 10 Prozent belegt. Der Firmenwagen, die Wohnung, das Boot. Auch das trifft nur Domizilierte, aber es trifft sie unabhängig davon, ob Geld geflossen ist.
Was sonst noch stehen geblieben und was besser geworden ist
Die 60-Tage-Regel gibt es weiter, und sie ist besser als vorher. Wer 60 Tage in Zypern verbringt, dort eine Wohnung hält, einer Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Organfunktion nachgeht und sich in keinem anderen Staat länger als 183 Tage aufhält, ist in Zypern ansässig. Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, ist gestrichen. Das nimmt eine Unsicherheit aus der Planung, die vorher unangenehm war.
Kryptogewinne werden nach der Reform mit einem festen Satz von 8 Prozent belegt, ohne Verlustvortrag.
Und der Ausstieg aus der Sonderabgabe lässt sich verlängern, gegen eine Vorauszahlung von 250.000 Euro je Fünfjahreszeitraum, höchstens zweimal. Wann sich das rechnet und wann nicht, haben wir gesondert durchgerechnet.
Klagenfurt und Schaffhausen
Siglinde aus Klagenfurt profitiert vom selben Mechanismus wie Korbinian, und zwar erst seit diesem Jahr. Die österreichische Niedrigsteuergrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls bei 15 Prozent, vorher waren es 12,5. Zwei Schwellen sind gleichzeitig auf dieselbe Zahl gewandert, und Zypern hat sich auf denselben Wert gesetzt. Das ist kein Zufall, sondern die Wirkung derselben internationalen Vorgabe auf drei Gesetzgeber. Der österreichische Text steht in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem.
Für Siglinde kommt hinzu, dass in Österreich nur eine Körperschaft beherrschend sein kann. Hält sie privat, war sie ohnehin außen vor.
Andrin aus Schaffhausen hat keine Hinzurechnungsbesteuerung. Für ihn ändert die zyprische Reform genau eine Zahl: 15 statt 12,5 Prozent auf den Gewinn seiner Gesellschaft. Sein Risiko liegt woanders, nämlich am Ort der Geschäftsleitung, und daran hat Nikosia nichts geändert.
Was daran ehrlich unklar ist
Der Satz allein entscheidet die deutsche Prüfung nicht. Gemessen wird die tatsächliche Belastung der Einkünfte, ermittelt nach deutschen Regeln. Zypern kennt weiterhin den fiktiven Zinsabzug auf neues Eigenkapital und eine Begünstigung für geistiges Eigentum, die 80 Prozent der qualifizierenden Erträge freistellt. Wer beides nutzt, kann trotz eines Satzes von 15 Prozent unter 15 Prozent landen und steht dann wieder in der Zurechnung. Wer aus dem neuen Satz Sicherheit ableiten will, muss vorher rechnen, nicht danach.
Und ob die Verwaltungspraxis der Reform folgt, wissen wir noch nicht. Sieben Monate sind für eine Steuerverwaltung kein Zeitraum. Die ersten Veranlagungen nach neuem Recht laufen 2027, und erst dann zeigt sich, wie die Übergangsregel bei gemischten Rücklagen tatsächlich angewendet wird.
Was jetzt sinnvoll ist
Wenn Du in Deutschland oder Österreich wohnst und eine zyprische Gesellschaft hältst, gehört Deine Hinzurechnung neu gerechnet. Der Fall, der 2025 noch zugerechnet wurde, wird es 2026 vielleicht nicht mehr, und das ändert nicht nur die Zahl, sondern auch die Erklärung.
Wenn Du in Zypern wohnst und domiziliert bist oder es wirst, gehört die Ausschüttungsplanung auf den Tisch, und zwar vor 2028. Die eine Frist läuft bis Ende 2027, die andere bis Ende 2031, und beide belohnen Leute, die vorher rechnen.
Bring Deine Rücklagen nach Jahren getrennt mit, dazu Deine Ansässigkeit und Deine Beteiligungsquote. Dann sagen wir Dir, welcher Euro in welchem Jahr am billigsten herauskommt.