
Zyperns Pauschale kostet 250.000 Euro: Unter 294.000 Euro Dividende zahlst Du drauf.
Der zyprische Non-Dom-Status läuft nach siebzehn Jahren ab. Wer 2009 gekommen ist, hat das jetzt hinter sich, und seit Januar gibt es dafür eine Tür im Gesetz 245(I)/2025, die vorher nicht da war.
Sie heißt im Gesetz nicht Verlängerung, sondern alternative Art der Erhebung der Sonderabgabe. Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Der Status kommt nicht zurück. Was zurückkommt, ist ein Preisschild statt einer Bemessungsgrundlage: 50.000 Euro im Jahr, zahlbar als eine Rate von 250.000 Euro für fünf Jahre.
Ob sich das lohnt, hängt an einer Zahl, die im ganzen Gesetz nicht steht.
Was der Artikel wirklich verlangt
Sieben Bedingungen, und sie sind schärfer als das, was im Umlauf ist.
- Nur für Personen ohne zyprisches Herkunftsdomizil, die allein über die Siebzehn-Jahres-Regel als domiziliert gelten.
- Der Antrag muss bis zum 30. Juni des ersten Jahres der Fünfjahresperiode auf einem vorgeschriebenen Formular gestellt und vom Steuerkommissar angenommen werden.
- Gezahlt wird bis zum Ende des Monats nach der Annahme, in einer Rate. Wer die Frist verstreichen lässt, für den gilt der Artikel für kein einziges Jahr, und die Sonderabgabe wird wieder nach Einkünften erhoben.
- Unwiderruflich und bindend für alle fünf Jahre.
- Keine Verrechnung mit anderen Steuerschulden oder Guthaben, keine Erstattung aus irgendeinem Grund.
- Keine Anrechnung ausländischer Steuer auf diesen Betrag.
- Höchstens zwei Perioden, also zehn Jahre. Danach ist Schluss.
Dafür ist mit der Zahlung jede Verpflichtung zur Sonderabgabe für diese fünf Jahre erledigt, ausdrücklich unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Der Umschlagpunkt liegt nicht bei einer Million
Die Reform hat die Sonderabgabe auf Dividenden von siebzehn auf fünf Prozent gesenkt. Wer nur diese Zahl nimmt, rechnet: 50.000 geteilt durch fünf Prozent, also eine Million Euro Ausschüttung im Jahr. Darunter lohnt die Pauschale nicht.
Diese Rechnung ist für die nächsten sechs Jahre falsch, und zwar deutlich.
Das Gesetz hält an siebzehn Prozent fest, wo es zählt:
| Einkunftsart | Satz |
|---|---|
| Dividenden aus Gewinnen ab 2026 | 5 % |
| Dividenden aus Gewinnen bis einschließlich 2025, ausgeschüttet innerhalb von sechs Jahren ab 1.1.2026 | 17 % |
| Zinsen | 17 % |
| Verdeckte Ausschüttung, etwa Privatnutzung von Firmenvermögen | 10 % |
| Fiktive Ausschüttung der Gewinne 2024 und 2025 | 17 % |
| Mieten | abgeschafft |
Bei siebzehn Prozent liegt der Umschlagpunkt bei 294.118 Euro im Jahr, nicht bei einer Million. Und weil jeder, der 2009 nach Zypern gezogen ist, seine Gewinne seit Jahren in der Gesellschaft stehen hat, kommt sein Geld genau aus dem Topf, der siebzehn Prozent kostet.
Ewald, Limassol, zwei Rechnungen mit demselben Mann
Ewald ist 2009 aus Duisburg nach Limassol gezogen und hält eine Zypern Ltd, die Vermessungssoftware an Bauunternehmen in Europa lizenziert. 2026 ist sein achtzehntes Jahr. Der Status ist weg, die Frage liegt auf dem Tisch.
Erste Rechnung: er schüttet aus dem Altbestand aus. Die Gesellschaft hat 2,4 Millionen Euro Gewinne aus den Jahren bis 2025 stehen. Ewald nimmt fünf Jahre lang je 400.000 Euro heraus.
| ohne Pauschale | mit Pauschale | |
|---|---|---|
| Ausschüttung je Jahr | 400.000 € | 400.000 € |
| Sonderabgabe 17 % je Jahr | 68.000 € | 0 € |
| Über fünf Jahre | 340.000 € | 250.000 € |
Er spart 90.000 Euro. Die Pauschale trägt.
Zweite Rechnung: derselbe Mann, aber die Gesellschaft ist jung. Alle Gewinne stammen aus 2026 und später, der Satz ist fünf Prozent.
| ohne Pauschale | mit Pauschale | |
|---|---|---|
| Sonderabgabe 5 % je Jahr | 20.000 € | 0 € |
| Über fünf Jahre | 100.000 € | 250.000 € |
Er zahlt 150.000 Euro zu viel. Gleiche Person, gleiche Ausschüttung, gegenteiliges Ergebnis. Entscheidend ist nicht, wie viel Du entnimmst, sondern aus welchem Jahr die Gewinne stammen.
Die Zahlung, für die Du gar nichts tun musst
Es gibt eine Position, die viele aus der Rechnung lassen, weil sie ohne Beschluss kommt.
Eine zyprische Gesellschaft gilt als Ausschütterin von siebzig Prozent ihrer Gewinne der Jahre 2024 und 2025, jeweils zwei Jahre nach Ende des betreffenden Jahres, und darauf werden siebzehn Prozent fällig. Tatsächlich gezahlte Dividenden innerhalb dieser zwei Jahre werden angerechnet, aber wer thesauriert, zahlt trotzdem.
Ewalds Gesellschaft hat 2025 einen Gewinn von 800.000 Euro gemacht. Nach fünfzehn Prozent Körperschaftsteuer bleiben 680.000 Euro. Siebzig Prozent davon sind 476.000 Euro, fiktiv ausgeschüttet zum 31. Dezember 2027, Sonderabgabe 80.920 Euro in einem einzigen Jahr.
Wer den Antrag nach dieser Zahl richtet, statt nach der geplanten Dividende, kommt oft zu einem anderen Ergebnis. Und wer den Antrag bis zum 30. Juni 2026 stellen muss, entscheidet über ein Ereignis, das erst Ende 2027 eintritt.
Wem das Gesetz nützt
Die Antwort steht in der Arithmetik. Bei fünf Prozent auf Dividenden ist die Pauschale erst ab einer Million Euro Ausschüttung im Jahr sinnvoll, bei siebzehn Prozent ab 294.118 Euro. Beides sind Größenordnungen, die eine kleine Gruppe betreffen.
Für alle anderen ist die eigentliche Nachricht der Reform eine gute, und sie hat mit dem neuen Artikel nichts zu tun: Der Verlust des Non-Dom-Status kostet ab 2026 fünf Prozent statt siebzehn. Ein Status, dessen Ablauf früher vierzehn Prozentpunkte kostete, kostet jetzt vier. Das nimmt der Frage die Dramatik, für die der Artikel 3D geschaffen wurde.
Der Gesetzgeber hat also im selben Gesetz eine Tür eingebaut und den Grund entfernt, sie zu benutzen. Das ist bemerkenswert ehrlich und für die Planbarkeit besser als eine Vergünstigung, die jederzeit gestrichen werden kann.
Für Dich in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der Status setzt zyprische Ansässigkeit voraus. Wer sie nicht hat, für den ist der ganze Artikel gegenstandslos, und die relevanten Zahlen sind andere.
Hedwig aus Kassel hält eine zyprische Gesellschaft mit 200.000 Euro Gewinn. Zypern nimmt fünfzehn Prozent Körperschaftsteuer, also 30.000 Euro. Auf die Ausschüttung von 170.000 Euro zahlt sie in Deutschland Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag, rund 26,4 Prozent, also 44.880 Euro. Gesamt 74.880 Euro, 37,4 Prozent. Zyprische Sonderabgabe fällt nicht an, weil Hedwig dort nicht ansässig ist.
Wichtig für sie: Die fünfzehn Prozent Körperschaftsteuer liegen genau auf der Schwelle des § 8 Abs. 5 AStG. Zypern ist damit kein Niedrigsteuerland mehr, und die Hinzurechnung fällt aus. Vorbehalt: gemessen wird die tatsächliche Belastung. Wer den Abzug für fiktive Eigenkapitalzinsen oder die Patentbox nutzt, drückt sie unter fünfzehn Prozent, und dann greift die Hinzurechnung wieder. Diese Rechnung gehört einmal im Jahr gemacht, nicht einmal beim Gründen.
Rupert aus Villach steht vor derselben Schwelle. § 10a Abs. 3 KStG ist zum 1. Januar 2026 von 12,5 auf fünfzehn Prozent gewandert. Sein zyprischer Gewinn von 200.000 Euro wird mit 30.000 Euro belastet, die Ausschüttung von 170.000 Euro mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, also 46.750 Euro. Gesamt 76.750 Euro, 38,4 Prozent.
Gaudenz aus Chur hat die einfachste und die unbequemste Regel. Führt er die Gesellschaft faktisch aus Chur, ist sie nach Art. 50 DBG in der Schweiz ansässig, und der zyprische Satz ist ohne Bedeutung. Führt er sie tatsächlich aus Nikosia, hält er eine Beteiligung, und auf der Ausschüttung liegt die Teilbesteuerung ab zehn Prozent Quote, kantonal unterschiedlich ausgestaltet.
Was aus der Gesellschaft heraus sonst noch geht
Die Dividende ist der offensichtliche Weg und nicht immer der beste. Gehalt mindert den Gewinn auf Gesellschaftsebene, kostet beim Empfänger den normalen Einkommensteuertarif und Sozialversicherung. Thesaurierung kostet nur die Körperschaftsteuer, ist aber auf Zypern für die Jahre 2024 und 2025 durch die fiktive Ausschüttung entwertet.
Das Darlehen an den Gesellschafter ist seit Januar am teuersten geworden: Der neue Artikel 3A erfasst die Privatnutzung von Firmenvermögen als verdeckte Ausschüttung mit zehn Prozent, bemessen am Marktwert, und bei fehlendem betrieblichen Zusammenhang gilt hundert Prozent Privatnutzung. Zurückgezahlt wird die Abgabe nicht, auch wenn die Nutzung später endet. Welcher Weg im Einzelfall trägt, steht im Überblick zur Gewinnentnahme aus der Auslandsfirma.
Wer die Pauschale erwägt, hat bis zum 30. Juni Zeit, und die Entscheidung braucht drei Zahlen: die geplante Ausschüttung, den Jahrgang der Gewinne, aus denen sie kommt, und die fiktive Ausschüttung, die Ende 2027 ohnehin fällig wird. Wer nur die erste kennt, rechnet mit einem Drittel der Aufgabe.