
Zypern nimmt acht Prozent auf Krypto und rechnet Deine Verluste nicht dagegen
Acht Prozent. Flat, ohne Haltefrist, ohne Stufen, mit einer eigenen Vorschrift im Gesetz statt einer Auslegung, auf die man hofft.
Das ist in Europa ein Spitzenwert, und es ist vor allem planbar, was in diesem Feld mehr wert ist als ein niedriger Satz. Deutschland nimmt auf kurzfristige Gewinne im Privatvermögen den persönlichen Satz bis 45 Prozent, Österreich 27,5, die Schweiz stellt private Kapitalgewinne frei und holt es sich über die Vermögenssteuer.
Die Information dieser Reform steht trotzdem nicht in der Zahl acht. Sie steht in dem Halbsatz, der danach fehlt.
Verluste werden nicht gegengerechnet, in keiner Richtung
Artikel 20Ε des zyprischen Einkommensteuergesetzes erfasst Gewinne aus Verkauf, Tausch und Übertragung von Kryptowerten und belegt sie mit acht Prozent.
Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht vorgesehen. Weder gegen Gewinne anderer Einkunftsarten, noch, und das wiegt schwerer, als Vortrag in die Folgejahre. Jeder Vorgang mit positivem Ergebnis steht für sich, jeder Vorgang mit negativem Ergebnis steht daneben und wird nicht angesehen.
Wiebke handelt in Limassol und zahlt 128 Prozent
Wiebke ist aus Lübeck nach Limassol gezogen, hat den Non-Dom-Status und handelt privat. Vier Positionen in einem Jahr, zwei laufen gut, zwei schlecht:
| Ergebnis | |
|---|---|
| Position 1 | +50.000 € |
| Position 2 | −40.000 € |
| Position 3 | +30.000 € |
| Position 4 | −35.000 € |
| Wirtschaftliches Jahresergebnis | +5.000 € |
| Bemessungsgrundlage nach Artikel 20Ε | 80.000 € |
| Steuer bei 8 % | 6.400 € |
Wiebke hat fünftausend Euro verdient und zahlt sechstausendvierhundert. Die effektive Belastung liegt bei 128 Prozent des Gewinns.
Das ist kein konstruierter Fall, sondern der Regelfall bei aktivem Handel in einem volatilen Markt. Wer wenige Positionen lange hält, für den sind acht Prozent ein Geschenk. Wer viel handelt, für den ist der Satz eine Falle mit freundlichem Gesicht, und je erfolgreicher das Jahr in absoluten Umsätzen war, desto härter schlägt sie zu.
Dieselben vier Positionen, wäre sie geblieben
Die Zahl acht ist nur im Vergleich mit anderen Sätzen niedrig. Im Vergleich mit anderen Systemen ist sie es nicht, weil alle drei Heimatrechtsordnungen den Verlustausgleich kennen.
| Wohnsitz | Behandlung der vier Positionen | Steuer |
|---|---|---|
| Zypern | 8 % auf die Summe der Gewinne, 80.000 € | 6.400 € |
| Deutschland | privates Veräußerungsgeschäft, Verluste im Jahr verrechnet, 42 % plus Soli auf 5.000 € | 2.216 € |
| Österreich | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsart, 27,5 % auf 5.000 € | 1.375 € |
| Schweiz | privater Kapitalgewinn, steuerfrei; Vermögenssteuer auf den Bestand | 0 € auf den Gewinn |
Der Standort mit dem niedrigsten Satz ist auf diesen Zahlen der teuerste von vieren, um das Drei- bis Fünffache. Ein Satz beschreibt, was gerechnet wird, nachdem feststeht, worauf. Wer nur die linke Spalte vergleicht, vergleicht die falsche Spalte.
Der Tausch löst aus, auch wenn kein Euro fließt
Erfasst ist nicht nur der Verkauf gegen Euro. Ein Portfolio, das mehrfach umgeschichtet wird, erzeugt bei jedem Schritt einen steuerbaren Vorgang. Bei zwanzig Umschichtungen entstehen zwanzig Bemessungsgrundlagen, und weil nur die positiven zählen, addieren sie sich ungebremst.
Drei Vorgänge, an die dabei selten jemand denkt:
- Der Tausch in einen Stablecoin. Wirtschaftlich fühlt es sich an wie Parken. Systematisch ist es eine Veräußerung, und der Kurs des Tages ist der Preis.
- Die Zahlung mit Coins. Wer eine Rechnung in Kryptowerten begleicht, veräußert sie im selben Moment.
- Die Übertragung zwischen zwei eigenen Gesellschaften. Zwei Rechtssubjekte, ein Vorgang, ein fremdüblicher Preis.
Bei dieser Systematik bestimmt die Zahl der Vorgänge die Steuer, nicht das Jahresergebnis. Wer das umdreht, rechnet sich seine Belastung um den Faktor zehn zu klein.
Die Steuer bleibt bei Dir hängen, weil die Grundlage nicht anerkannt wird
Und hier liegt der Punkt, der die Struktur betrifft und den kein Satz von acht Prozent löst.
Acht Prozent liegen unter fünfzehn. Fünfzehn ist die Grenze, an der § 8 Absatz 5 Außensteuergesetz und § 10a Körperschaftsteuergesetz ihre Niedrigbesteuerung festmachen. Gewinne aus Kryptowerten in einer Auslandsgesellschaft sind passiv. Der Fall für die Hinzurechnung ist damit eindeutig.
Nur wirkt sie anders, als die meisten erwarten.
Traude in Amstetten hält über ihre österreichische GmbH eine zyprische Ltd, die genau Wiebkes vier Positionen handelt. Der Hinzurechnungsbetrag wird nach österreichischen Ermittlungsregeln bestimmt, und die kennen den Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsart.
| Zyprische Bemessungsgrundlage | 80.000 € |
| Zyprische Steuer 8 % | 6.400 € |
| Österreichischer Hinzurechnungsbetrag (Nettoergebnis) | 5.000 € |
| Österreichische Körperschaftsteuer 23 % darauf | 1.150 € |
| anrechenbar, begrenzt auf die inländische Steuer | 1.150 € |
| nicht erstattungsfähige zyprische Steuer | 5.250 € |
Die Anrechnung ist auf die inländische Steuer gedeckelt, und die inländische Steuer bemisst sich nach der kleinen Zahl. Die zyprische Steuer wurde auf achtzigtausend erhoben, angerechnet wird auf fünftausend, und die Differenz ist verloren. Kein Vortrag, keine Erstattung, kein Verfahren.
Für einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter ist die Mechanik dieselbe, nur greift § 8 AStG dort auch bei einer natürlichen Person als Beherrschender, während § 10a in Österreich nur Körperschaften erfasst. Die Zahl am Ende ändert das nicht.
Curdin in Chur zahlt auf den Bestand statt auf den Gewinn
Die Schweiz stellt private Kapitalgewinne frei und kennt keine Hinzurechnung. Für Curdin ist das erst einmal die bessere Lage, und sie hat zwei Haken.
Der erste ist die Vermögenssteuer. Sie trifft den Bestand am Stichtag, nicht das Ergebnis. Bei zwei Millionen Franken Kryptovermögen und einem kantonalen Satz um drei Promille sind das rund 6.000 Franken im Jahr, in einem Verlustjahr genauso wie in einem Gewinnjahr.
Der zweite ist die Einstufung als gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel. Kurze Haltedauern, hohes Transaktionsvolumen im Verhältnis zum Vermögen, Fremdfinanzierung und der Einsatz von Derivaten führen dazu, dass die Gewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert werden, samt Sozialabgaben. Wiebkes vier Positionen mit einem Umsatz vom Vielfachen des Bestands sind genau das Muster, auf das die Verwaltung sieht.
Auf Zypern selbst bleiben zwei Zahlen übrig
Für den, der wirklich dort lebt, entfaltet die Regel ihren Wert, und dann sind noch zwei Posten zu rechnen.
Der Gesundheitsbeitrag von 2,65 Prozent trifft Dividenden auch bei Non-Doms, gedeckelt bei einem Gesamteinkommen von 180.000 Euro, also höchstens 4.770 Euro im Jahr. Auf die Krypto-Pauschale nach Artikel 20Ε wirkt er nicht, auf Ausschüttungen aus einer Gesellschaft schon.
Und die 60-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit bleibt bestehen. Die Reform hat sie nicht gestrichen, sondern die frühere Bedingung entfernt, in keinem anderen Staat ansässig zu sein. Übrig bleiben sechzig Tage Anwesenheit, eine Wohnung in Eigentum oder Miete, ein Geschäft, eine Anstellung oder eine Organfunktion und höchstens 183 Tage in jedem anderen Staat. Wie die Ansässigkeit auf Zypern in der Praxis aufgesetzt wird, führt unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland, die persönliche Krypto-Seite unsere Spezial-Property Kryptosteuern.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall
Zum selben 1. Januar hat in über vierzig Staaten die Datenerhebung für den automatischen Austausch über Kryptowerte begonnen. Börsen und Verwahrer erfassen Identität, Ansässigkeit und Transaktionsvolumen; gemeldet wird ab 2027.
Eine Steuer und ein Meldesystem, die am selben Tag starten, gehören zusammen. Zypern führt eine Vorschrift ein, weil ab jetzt nachvollziehbar ist, worauf sie anzuwenden wäre. Welche Daten wohin fließen, steht in unserer Übersicht zu den meldenden Staaten.
Ohne Anschaffungsdaten wird geschätzt
Acht Prozent auf den Gewinn setzen voraus, dass der Gewinn ermittelbar ist, und dafür braucht es den Anschaffungspreis jeder einzelnen Position.
Wer Coins seit 2017 über vier Börsen und drei Wallets bewegt hat, von denen zwei nicht mehr existieren, hat ein Dokumentationsproblem, das kein Steuersatz löst. Geschätzt wird dann, und Schätzungen fallen selten zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Bei einer Bemessungsgrundlage, die ohnehin nur die Gewinne kennt, ist eine zu niedrig geschätzte Anschaffung doppelt teuer.
Staking und Verleih stehen nicht in der Vorschrift
Artikel 20Ε spricht von Gewinnen aus Verkauf, Tausch und Übertragung. Er sagt nichts darüber, was mit laufenden Erträgen geschieht, die kein Veräußerungsvorgang sind: Staking-Belohnungen, Zinsen aus Verleihgeschäften, Erträge aus Liquiditätspools.
Zwei Lesarten sind vertretbar. Entweder sie fallen unter die allgemeine Einkommensteuer mit dem Tarif, dann kann derselbe Bestand zwei verschiedene Sätze tragen. Oder sie gehen erst beim späteren Verkauf in die Pauschale ein, dann wäre der Zufluss selbst unbesteuert. Eine Äußerung der Steuerverwaltung, die das klärt, liegt bisher nicht vor.
Solange sie fehlt, ist die einzige belastbare Vorgehensweise, beide Ströme von Anfang an getrennt aufzuzeichnen: Veräußerungsvorgänge in der einen Aufstellung, Zuflüsse aus Staking und Verleih in der anderen, jeweils mit Datum und Tageskurs. Wer beides in einer Summe führt, kann später keine der beiden Lesarten mehr sauber belegen.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge
Zieh jetzt die vollständige Transaktionshistorie, von jeder Plattform, auch von den stillgelegten Konten. Börsen schließen, Exportfunktionen verschwinden, und das ist die einzige Arbeit auf dieser Liste, die später niemand mehr nachholen kann.
Rechne Dein letztes Jahr nach der neuen Systematik durch. Nimm nicht das Nettoergebnis, sondern die Summe der positiven Vorgänge. Das Ergebnis überrascht fast jeden, der aktiv handelt.
Prüfe, ob die Werte in eine Gesellschaft gehören. Für langfristig gehaltene Bestände einer Privatperson ist die Gesellschaft meist die teurere Ebene, mit Bilanzierung, Bewertung und einer Meldung, die ohnehin bei Dir ankommt. Für operative oder gemeinschaftliche Vorhaben ist eine Zypern Ltd das passende Vehikel.
Und trenne Anlage und Handel, bevor es jemand für Dich tut. Ist der Handel Teil der laufenden Tätigkeit einer zyprischen Gesellschaft, greifen die Regeln für Handelsgewinne mit fünfzehn Prozent Körperschaftsteuer statt der Pauschale. Diese Abgrenzung wird die Streitfrage der nächsten Jahre, und sie entscheidet sich an Unterlagen, die vor dem ersten Trade entstanden sein müssen: eine dokumentierte Haltestrategie, getrennte Bestände, eine über alle Jahre gleich angewandte Bewertungsmethode mit einem Kursanbieter.
Acht Prozent sind ein guter Satz. Ein Satz ohne Verlustverrechnung ist kein Satz, sondern eine Wette darauf, dass jede einzelne Position gewinnt.