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Ein Mann und eine Frau sitzen am späten Nachmittag an einem kleinen Tisch mit zwei Kaffeetassen auf einer Dachterrasse in einem Wohnviertel von Dubai und lächeln in die Kamera, umgeben von Palmen in Terrakottakübeln und einer Pergola mit pinkfarbener Bougainvillea

VAE: null Körperschaftsteuer bis 3 Millionen Dirham Umsatz, jetzt bis 2029

Die Emirate haben die Small Business Relief um drei Jahre verlängert. Wer dort lebt, spart bis zu 56.250 Dirham im Jahr. Wer in Deutschland wohnt und selbst die Arbeit macht, schiebt das Geld nur zum eigenen Finanzamt und zahlt obendrauf etwas Solidaritätszuschlag.

Die Emirate haben eine Frist verlängert, die in kaum einem Gründungsprospekt steht. Eine Gesellschaft mit höchstens drei Millionen Dirham Umsatz kann sich so behandeln lassen, als hätte sie keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielt. Bisher galt das für Steuerzeiträume, die spätestens am 31. Dezember 2026 enden. Jetzt gilt es bis Ende 2029.

Der Staatsminister für Finanzen hat die Entscheidung am 29. Juli unterschrieben, das Finanzministerium hat sie am 7. August bekanntgemacht. Sie ist eine Seite lang und ersetzt genau einen Satz. Du kannst sie im Wortlaut beim Finanzministerium lesen: Die Schwelle gilt für Steuerzeiträume ab dem 1. Juni 2023 und für alle folgenden, die bis zum 31. Dezember 2029 enden.

Für jemanden, der in Dubai lebt, sind das drei zusätzliche Jahre ohne Körperschaftsteuer. Für jemanden, der in Deutschland wohnt und die Arbeit selbst macht, ist es ein Nullsummenspiel, das am Ende sogar ein paar hundert Euro kostet. Beide Sätze folgen aus derselben Rechnung.

Drei Millionen Umsatz, nicht Gewinn

Die Grenze hängt am Umsatz, nicht am Gewinn. Die Steuerbehörde definiert ihn in ihrem Leitfaden zur Small Business Relief als die gesamten Bruttoerträge eines Steuerzeitraums, also auch den Erlös aus dem Verkauf eines Anlageguts. Ob Deine Marge bei zehn oder bei sechzig Prozent liegt, spielt für die Frage, ob Du hineinkommst, keine Rolle.

Drei Millionen Dirham sind nach dem Monatsendkurs der Bundesbank für August, 4,26 Dirham je Euro, rund 704.000 Euro.

Die zweite Bedingung ist strenger, als sie klingt: Der Umsatz darf die Schwelle im laufenden Zeitraum und in keinem früheren überschritten haben. Ein einziges Jahr mit 3,1 Millionen, und die Entlastung ist für immer weg, auch wenn der Umsatz danach wieder auf zwei Millionen fällt. Der Leitfaden rechnet genau diesen Fall vor.

Ohne die Entlastung sind die ersten 375.000 Dirham steuerpflichtigen Einkommens mit null besteuert, alles darüber mit neun Prozent. Die Entlastung hat also nur dort einen Wert, wo der Gewinn über diese 375.000 Dirham hinausgeht, das sind rund 88.000 Euro. Darunter ändert sie an der Steuer nichts, nur am Aufwand.

Das ergibt zwei Gruppen, die von der Verlängerung wenig haben. Ein Handelsunternehmen mit 2,9 Millionen Dirham Umsatz und 300.000 Dirham Gewinn zahlt auch ohne Entlastung null, es spart nur Buchhaltung. Eine Beratungsgesellschaft mit 3,2 Millionen Umsatz und zwei Millionen Gewinn kommt gar nicht hinein. Den vollen Wert hat die Entlastung für margenstarke Geschäfte knapp unter der Umsatzgrenze, also genau für den Berater, Entwickler oder Agenturinhaber, der allein oder mit wenigen Leuten arbeitet.

Und der Aufwand bleibt nicht ganz weg. Die Steuerbehörde hat am 3. August ausdrücklich klargestellt, dass Registrierung, Steuererklärung und Aufzeichnungen Pflicht bleiben. Die Entlastung wird in der Erklärung gewählt, nicht automatisch gewährt. Wer sie wählt, gibt eine vereinfachte Erklärung ab, muss kein steuerpflichtiges Einkommen ermitteln und darf seinen Abschluss auf Basis der Zahlungsflüsse aufstellen. Für ein Kalenderjahr 2025 ist die Erklärung bis zum 30. September 2026 fällig.

Zwei Dinge fallen dafür weg: In einem Jahr mit Entlastung entstehen keine Verluste, die man später verrechnen könnte, und die Umstrukturierungserleichterungen greifen nicht. Der Fremdvergleich gilt weiter.

Wer draußen bleibt

Drei Gruppen kommen nicht hinein, egal wie klein ihr Umsatz ist.

Erstens Gesellschaften, die als Qualifying Free Zone Person gelten. Wer in der Freezone den Nullsatz auf qualifizierende Einkünfte in Anspruch nimmt, bekommt die Kleinunternehmer-Entlastung nicht zusätzlich. Eine Freezone-Gesellschaft, die diesen Status nicht hat, ist dagegen ausdrücklich zugelassen. Das ist für kleine Gesellschaften keine Nebensache. Der Freezone-Nullsatz verlangt unter anderem einen geprüften Abschluss und hält den nicht qualifizierenden Umsatz unter einer engen Grenze, die wir an anderer Stelle hergeleitet haben. Die Kleinunternehmer-Entlastung verlangt beides nicht und stellt dafür den gesamten Gewinn frei, gleich woher er stammt.

Zweitens Mitglieder großer multinationaler Gruppen mit mehr als 3,15 Milliarden Dirham Konzernumsatz. Für unsere Leser praktisch ohne Bedeutung.

Drittens Gesellschaften, die in den Emiraten nicht ansässig sind. Der Leitfaden nennt das Beispiel einer amerikanischen Gesellschaft mit einem Büro in Dubai: keine Entlastung, auch nicht für den Teil des Umsatzes, der über das Büro läuft.

Wer ein Geschäft künstlich auf mehrere Gesellschaften verteilt, damit jede unter drei Millionen bleibt, landet in der allgemeinen Missbrauchsvorschrift und zahlt die Steuer nach. So stand es schon 2023 in der Mitteilung des Ministeriums zur ursprünglichen Entscheidung, und daran ändert die Verlängerung nichts.

Torsten rechnet zweimal

Torsten ist IT-Berater und hat eine Gesellschaft in Dubai, die keine Qualifying Free Zone Person ist. Sie setzt 2,4 Millionen Dirham im Jahr um und macht einen Gewinn von einer Million Dirham, rund 234.820 Euro. Die Beratung leistet Torsten selbst. Ein angestellter Manager in Dubai führt die Geschäfte, Torsten entscheidet nicht vom Küchentisch aus.

In den Emiraten ist die Rechnung schnell gemacht. Ohne Entlastung zahlt die Gesellschaft neun Prozent auf 625.000 Dirham, das sind 56.250 Dirham oder rund 13.209 Euro im Jahr. Mit Entlastung zahlt sie null.

Fall eins: Torsten wohnt in Bielefeld

Für Deutschland ist die Gesellschaft niedrig besteuert, denn die Grenze liegt bei 15 Prozent, und darunter liegen null und neun Prozent gleichermaßen. Torsten beherrscht sie. Und die Dienstleistung erbringt er selbst, damit fällt sie nach dem Katalog der aktiven Tätigkeiten im Außensteuergesetz aus dem aktiven Bereich heraus. Der Gewinn wird ihm zugerechnet, ob die Gesellschaft ausschüttet oder nicht, und zwar mit seinem persönlichen Tarif, ohne Abgeltungsteuer und ohne Teileinkünfteverfahren.

Nach dem Tarif für 2026 sind das auf 234.820 Euro 87.488 Euro Einkommensteuer und 4.811 Euro Solidaritätszuschlag.

  • Ohne Entlastung zahlt die Gesellschaft 13.209 Euro in Dubai, und die werden auf Torstens Einkommensteuer angerechnet. In Deutschland bleiben 74.279 Euro Einkommensteuer und 4.085 Euro Solidaritätszuschlag. Zusammen mit Dubai: 91.573 Euro.
  • Mit Entlastung zahlt die Gesellschaft nichts, und es gibt nichts anzurechnen. In Deutschland fallen die vollen 87.488 Euro plus 4.811 Euro an: 92.299 Euro.

Die Verlängerung kostet Torsten in Bielefeld 726 Euro im Jahr. Sie schiebt 13.209 Euro vom emiratischen zum deutschen Fiskus, und weil der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nach Anrechnung berechnet wird, zahlt er auf den Betrag, den er vorher in Dubai gelassen hat, jetzt noch 5,5 Prozent obendrauf.

Und das ist der günstige Fall. Führt Torsten die Gesellschaft tatsächlich von Bielefeld aus, weil der Manager in Dubai nur unterschreibt, dann hat sie ihre Geschäftsleitung im Inland und ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Gewerbesteuer. Die emiratische Entlastung spielt dann überhaupt keine Rolle mehr. Warum Büro und Personal in Dubai dagegen wenig ausrichten, haben wir im August ausführlich durchgerechnet.

Fall zwei: Torsten wohnt in Dubai

Gibt Torsten seinen deutschen Wohnsitz auf, entfällt die Zurechnung, denn sie setzt einen unbeschränkt Steuerpflichtigen voraus. Dann ist die Entlastung echtes Geld: 56.250 Dirham im Jahr, die in der Gesellschaft bleiben.

Die Verlängerung selbst bringt ihm die Jahre 2027, 2028 und 2029. Das sind 168.750 Dirham oder rund 39.600 Euro, vorausgesetzt, der Umsatz überschreitet in keinem dieser Jahre drei Millionen.

Der Umzug hat allerdings seine eigene Rechnung. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt, wird auf den Wertzuwachs dieser Anteile so besteuert, als hätte er verkauft, und das gilt auch für die eigene Dubai-Gesellschaft. Warum die Reihenfolge deshalb keine Formsache ist, erklärt Wohnsitz zuerst, Firma danach.

Österreich und die Schweiz rechnen anders

Walburga aus Graz hat dieselbe Gesellschaft mit denselben Zahlen. Die österreichische Hinzurechnungsbesteuerung trifft sie nicht, weil sie nur eine beherrschende Körperschaft erfasst und Walburga privat hält. Beratung steht zudem gar nicht auf der österreichischen Liste der Passiveinkünfte.

Für Walburga hat die Entlastung deshalb einen echten Wert, solange die Gesellschaft wirklich in Dubai geführt wird. Schüttet sie den ganzen Gewinn aus, fällt der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an. Ohne Entlastung sind das 60.943 Euro auf das, was nach der emiratischen Steuer übrig bleibt, zusammen mit Dubai 74.152 Euro. Mit Entlastung 64.576 Euro. Walburga spart 9.576 Euro im Jahr.

Der Haken ist derselbe wie bei Torsten, nur ohne Umweg über die Zurechnung: Trifft Walburga die Entscheidungen in Graz, hat die Gesellschaft ihre Geschäftsleitung im Inland und ist in Österreich voll steuerpflichtig.

In der Schweiz gibt es keine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Gesellschafter in Lugano behält die Entlastung, solange die Gesellschaft ihre tatsächliche Verwaltung nicht in der Schweiz hat. Liegt sie dort, ist die Gesellschaft in der Schweiz steuerpflichtig, und die Frage nach Dubai stellt sich nicht mehr.

Was ehrlich offen ist

Ob 2029 das Ende ist, weiß niemand. Das Ministerium begründet die Verlängerung mit der Förderung kleiner Unternehmen und Gründer, nennt aber weder eine Evaluation noch eine Anschlussregel. Wer 2027 eine Gesellschaft gründet, sollte die Entlastung als drei Jahre rechnen, nicht als Dauerzustand.

Der Wechsel zwischen Freezone-Status und Kleinunternehmer-Entlastung ist im Leitfaden nicht durchgespielt. Er sagt, dass eine Freezone-Gesellschaft ohne Qualifying-Status die Entlastung wählen kann, aber nicht, welche Folgen ein späterer Wechsel zurück in den Freezone-Nullsatz hat. Das prüfen wir im Einzelfall am Gesetz, bevor jemand sich festlegt.

Und die Schwelle ist nominal. Drei Millionen Dirham sind heute rund 704.000 Euro und bleiben drei Millionen Dirham, ob die Preise steigen oder nicht. Wer wächst, verliert die Entlastung durch Wachstum, und zwar endgültig.

Unser Beitrag zur ersten emiratischen Steuererklärung vom August 2025 nennt noch das alte Enddatum 2026. Die übrigen Aussagen dort gelten weiter.

Was wir dafür machen

Die Dubai Company gründen wir als Dubai Free Zone Company (FZCO), mit Gewerbelizenz, Establishment Card und UAE-Aufenthaltsvisum im Basis-Paket, ab 7.800 US-Dollar, in den Folgejahren 4.550 US-Dollar. Die Struktur funktioniert, wenn Dein steuerlicher Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Österreichs liegt oder Dein Umzug bereits läuft. Torstens Rechnung zeigt, warum wir das so klar sagen.

Welches der beiden emiratischen Regime für Deine Gesellschaft das richtige ist, der Freezone-Nullsatz mit geprüftem Abschluss oder die Kleinunternehmer-Entlastung mit vereinfachter Erklärung, hängt an drei Zahlen: Umsatz, Gewinn und dem Anteil qualifizierender Einkünfte. Die kostenlose Potenzialanalyse gibt Dir vorab eine ehrliche, schriftliche Einschätzung. Du beschreibst Dein Vorhaben in fünf Minuten, wir antworten mit einer klaren Empfehlung.

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