
Der Straferlass für Deine Dubai-Firma lief am 31. Juli ab. Die teurere Frist steht in der Geringfügigkeitsgrenze.
Es gibt eine Sorte Post, die man nicht öffnet. Sie liegt im Portal, nicht im Briefkasten, und sie heißt AED 10.000. Zehntausend Dirham, rund 2.350 Euro, dafür dass eine Registrierung ein paar Wochen zu spät kam. Nicht für hinterzogene Steuer, nicht für falsche Zahlen. Für ein Datum.
Diese Zahl konnte weg. Die Frist dafür lief vorletzte Woche ab. Und sie war ohnehin nicht die Zahl, über die man sich Sorgen machen sollte.
Sieben Monate statt neun
Die Federal Tax Authority hat gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Initiative aufgelegt, die die Verwaltungsstrafe für verspätete Registrierung zur Körperschaftsteuer nicht reduziert, sondern erlässt.
Die Bedingung steht wörtlich in der Mitteilung der Behörde: Die Steuererklärung oder Jahresmeldung muss innerhalb von sieben Monaten nach Ende des ersten Steuerzeitraums eingehen, statt der regulären neun.
Für die große Mehrheit der deutschsprachigen Gründer heißt das: erster Steuerzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024, sieben Monate später ist der 31. Juli 2025. Der ist vorbei. Wer eingereicht hat, bekommt die Strafe erlassen und, falls schon gezahlt, als Guthaben zurück. Wer nicht eingereicht hat, bleibt bei der regulären Frist Ende September und bleibt bei der Strafe.
Weicht Dein Geschäftsjahr ab, rechne selbst. Periodenende plus sieben Monate. Ein Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 hatte den 31. Dezember 2024. Ein Geschäftsjahr, das im Frühjahr 2025 endet, hat seine Frist noch vor sich.
Warum so viele zu spät registriert haben
Die Körperschaftsteuer gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Neun Prozent auf steuerpflichtige Gewinne oberhalb von 375.000 Dirham, darunter null. Für Freezone-Gesellschaften bleibt unter Bedingungen ein Satz von null Prozent auf qualifizierende Erträge.
Genau dieser letzte Satz hat den Schaden angerichtet. Er stand in jeder Broschüre, und er stimmt. Was in den Broschüren fehlte: Registrierungspflicht und Erklärungspflicht bestehen unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Die Null ist ein Ergebnis, keine Befreiung von der Mitwirkung.
Dazu ein zweites Missverständnis, das speziell deutsche und österreichische Gründer getroffen hat. Zu Hause meldet man eine Kapitalgesellschaft beim Handelsregister an, und das Finanzamt meldet sich danach von selbst. In den Emiraten meldet sich niemand. Die Lizenz kommt von der Freezone, die Steuerregistrierung ist ein eigener Vorgang bei einer anderen Behörde, und wer sie nicht anstößt, wird nicht erinnert. Er wird verspätet.
Kilian in Ravensburg, und was ihn wirklich trifft
Kilian hat 2023 in einer Dubaier Freezone eine Gesellschaft für Maschinensoftware gegründet. Er hat spät registriert, im März 2025, und die 10.000 Dirham kassiert. Am 24. Juli hat er die erste Erklärung eingereicht, drei Tage vor Fristablauf. Die Strafe ist erlassen, rund 2.350 Euro gerettet.
Beim Zusammenstellen der Zahlen fällt etwas anderes auf. Die Gesellschaft hat 2024 einen Umsatz von 1.800.000 Dirham gemacht. Davon stammen 140.000 Dirham von einem Kunden auf dem Festland, und Umsätze mit dem Festland zählen nicht zu den qualifizierenden Erträgen.
Die Fünf-Prozent-Grenze, gerechnet
Der Nullsatz gilt für qualifizierende Erträge einer qualifizierenden Freezone-Person. Dahinter stehen drei Anforderungen, die zusammen erfüllt sein müssen: ausreichende Substanz in der Freezone, eine qualifizierende Tätigkeit nach einer Liste des Finanzministeriums, und die Geringfügigkeitsgrenze. Nicht qualifizierende Erträge dürfen höchstens fünf Prozent des Gesamtumsatzes oder fünf Millionen Dirham betragen, je nachdem, was kleiner ist.
Bei Kilian sind fünf Prozent von 1.800.000 Dirham 90.000 Dirham. Seine nicht qualifizierenden Erträge liegen bei 140.000. Die Grenze ist gerissen, und zwar um gut die Hälfte.
Die Folge ist keine Nachzahlung auf die 140.000. Die Folge ist der Verlust des Status für das laufende und die vier folgenden Steuerzeiträume. Fünf Jahre neun Prozent statt null.
Kilians steuerpflichtiger Gewinn 2024 liegt bei 900.000 Dirham. Abzüglich des Freibetrags von 375.000 bleiben 525.000, darauf neun Prozent, also 47.250 Dirham im Jahr. Über fünf Jahre sind das 236.250 Dirham, rund 55.600 Euro.
Gegen die Strafe, um die er sich sieben Monate lang Gedanken gemacht hat, ist das das Dreiundzwanzigfache. Der eine Kunde auf dem Festland hat ihn mehr gekostet als jede Frist in diesem Verfahren.
Ob die Grenze wirklich gerissen ist, hängt an der Zuordnung jedes einzelnen Umsatzes, und diese Zuordnung ist der Teil, der in der Praxis am unsaubersten dokumentiert wird. Was Substanz für eine Auslandsgesellschaft verlangt und woran sie in der Prüfung scheitert, steht in unserem Fachwissen zu Betriebsstätte und Substanz.
Der Inhalt der ersten Erklärung
Die Erklärung ist kein Ungetüm, verlangt aber etwas, das viele Freezone-Gesellschaften nie aufgebaut haben: eine Buchführung nach anerkannten Standards. Grundlage ist der handelsrechtliche Abschluss, aus dem das steuerpflichtige Einkommen abgeleitet wird. Wer zwei Jahre lang Belege in einem Ordner gesammelt hat, braucht jetzt eine Eröffnungsbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und die Abstimmung dazwischen.
Drei Punkte kosten die meiste Zeit:
- Die Abgrenzung der Erträge. Was qualifiziert und was nicht. Diese Zuordnung entscheidet über den Satz und muss belegbar sein, nicht behauptet.
- Zahlungen an nahestehende Personen. Managementgebühren an die eigene Gesellschaft im Ausland, Darlehenszinsen, Lizenzen. Alles fremdüblich zu bewerten und zu dokumentieren, die Emirate haben dafür Verrechnungspreisregeln, und die sind nicht dekorativ.
- Das Betriebsstättenrisiko im Ausland. Sitzt die Geschäftsführung faktisch woanders, kann dort eine Betriebsstätte entstehen, und dann interessiert die emiratische Null nur noch zur Hälfte.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weil der Umsatz unter der Schwelle liegt, ist von der inhaltlichen Ermittlung weitgehend befreit, von der Erklärungspflicht nicht. Auch diese Wahl wird erklärt, nicht stillschweigend ausgeübt.
Elfriede in Wels, und warum neun Prozent nicht reichen
Elfriede hält über ihre österreichische GmbH eine Dubaier Gesellschaft auf dem Festland, die Lizenzeinnahmen aus einer Software vereinnahmt. Kein Freezone-Thema, voller Regelsatz.
Die Gesellschaft macht 500.000 Dirham Gewinn. Abzüglich 375.000 Freibetrag bleiben 125.000, darauf neun Prozent, also 11.250 Dirham. Bezogen auf den ganzen Gewinn ist das eine tatsächliche Belastung von 2,25 Prozent.
Und damit ist Elfriede in Österreich fällig. § 10a Körperschaftsteuergesetz rechnet passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft zu, und die Grenze liegt bei fünfzehn Prozent tatsächlicher Belastung. Lizenzeinnahmen ohne eigene Entwicklung sind passiv. 500.000 Dirham sind rund 117.650 Euro, darauf 23 Prozent österreichische Körperschaftsteuer sind 27.060 Euro, abzüglich der anrechenbaren emiratischen Steuer von rund 2.650 Euro bleiben 24.410 Euro, zu zahlen in Wels, unabhängig davon, ob ein Dirham ausgeschüttet wurde.
Der Punkt, den viele übersehen: Es ist nicht die Freezone-Null, die sie erwischt. Es sind die neun Prozent. Auch der volle emiratische Regelsatz liegt unter fünfzehn.
Die vier Lagen und was in ihnen zu tun ist
Du hast bis zum 31. Juli eingereicht. Prüfe im Portal, ob die Strafe tatsächlich storniert oder als Guthaben verbucht ist. Der Erlass läuft nicht in jedem Fall automatisch durch, und ein offener Posten in einem Steuerkonto kommt Dir Jahre später bei einer Lizenzverlängerung entgegen.
Du hast nicht eingereicht und fährst das Kalenderjahr. Der Erlass ist für Dich vorbei. Die reguläre Frist ist neun Monate nach Periodenende, also Ende September 2025. Die einzuhalten ist jetzt das Wichtigste, weil auf eine verspätete Erklärung eigene Strafen folgen, zusätzlich zu der wegen der Registrierung.
Du bist noch gar nicht registriert. Registriere heute, nicht nach der Erklärung. Die Reihenfolge ist umgekehrt, als sie sich anfühlt, und jeder weitere Tag verlängert nur den Zeitraum, für den Du sie später erklären musst.
Du hältst eine Freezone-Gesellschaft mit gemischten Kunden. Zieh eine Umsatzliste des vergangenen Jahres, sortiere jeden Posten nach qualifizierend und nicht qualifizierend, und rechne die fünf Prozent aus. Das dauert einen Nachmittag und ist die einzige Zahl aus diesem Beitrag, die über fünf Jahre wirkt.
Das Ende der Nachsicht
Eine Behörde, die eine Strafe erlässt, ist nicht großzügig, sie ist pragmatisch. Die Emirate haben binnen zweieinhalb Jahren ein Körperschaftsteuersystem aus dem Nichts aufgebaut und dabei Hunderttausende Gesellschaften erfasst, von denen ein erheblicher Teil noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat. Einen Rückstand dieser Größe arbeitet man nicht mit Strafbescheiden ab, sondern indem man einen Weg zurück in die Ordnung anbietet.
Daraus folgt die andere Seite. Der Aufbau ist abgeschlossen, und die Nachsicht damit auch. Ab dem zweiten Zyklus ist die Registrierung Routine, die Frist bekannt und die Behörde eingespielt. Die elektronische Rechnung, die schrittweise dazukommt, befestigt dieselbe Richtung: mehr Daten, früher, automatisch abgeglichen.
Der Vorteil der Dubai Company entsteht dort, wo Dein steuerlicher Wohnsitz bereits außerhalb von Deutschland und Österreich liegt. Steht dieser Schritt noch bevor, gehört er an den Anfang; unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland behandelt die emiratische Ansässigkeit mit allem, was daran hängt.
Zehntausend Dirham sind ein Datum, das man verpassen kann. Die Geringfügigkeitsgrenze ist keins. Sie kommt jedes Jahr wieder, und sie merkt sich fünf.