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Warmes tiefstehendes Spätnachmittagslicht über einer weiten Wüstenlandschaft auf der Arabischen Halbinsel, niedrige Dünen mit langen Schatten, einzelne Ghaf-Bäume, am fernen Horizont die weiche Silhouette einer Skyline im goldenen Dunst

Die Emirate nehmen jetzt 15 Prozent. Fast keinen Leser kostet das einen Cent.

Seit dem Geschäftsjahr 2025 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mindeststeuer von 15 Prozent. Daneben steht eine Umsatzschwelle, und die entscheidet, ob die Schlagzeile Dich überhaupt meint. Für die wenigen, die sie meint, ist sie sogar eine gute Nachricht.

Seit die Emirate ihre nationale Mindeststeuer beschlossen haben, geht eine Zahl durch die Beratungswelt, und sie geht ohne die zweite Zahl, die danebensteht. Die erste lautet 15 Prozent. Die zweite lautet 750 Millionen Euro konsolidierter Umsatz.

Wer die erste ohne die zweite nennt, verkauft eine Umstrukturierung an Leute, die von der Regel nicht erfasst sind. Das ist nicht selten Nachlässigkeit. Es ist aber ein Geschäftsmodell, und Du erkennst es daran, dass die Schwelle im Gespräch erst dann fällt, wenn Du danach fragst.

Wie Du in zwei Minuten feststellst, ob Du gemeint bist

Die Mindeststeuer trifft Einheiten multinationaler Gruppen, deren konsolidierter Umsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre bei 750 Millionen Euro oder darüber lag. Beides muss zutreffen, und beides kannst Du selbst prüfen.

Multinationale Gruppe heißt: Es gibt einen Konzernabschluss, und in ihm steht mindestens eine Einheit außerhalb des Staates der obersten Muttergesellschaft. Wenn Du keinen Konzernabschluss aufstellst, ist die Prüfung an dieser Stelle beendet.

750 Millionen Euro Umsatz heißt: konsolidiert, also die ganze Gruppe, nicht die Einheit in Dubai. Und es heißt Umsatz, nicht Gewinn. Der Verordnungstext liegt bei der emiratischen Steuerbehörde offen.

Wer eine Freezone-Gesellschaft mit drei Angestellten und sieben Millionen Umsatz betreibt, ist von dieser Regel so weit entfernt wie ein Handwerksbetrieb von der Bankenaufsicht.

Thorben in Dubai ist nicht gemeint und zahlt trotzdem

Thorben hat seine Werbefilmproduktion 2024 von Kiel nach Dubai verlegt, mit Wohnsitz, Visum und Familie. Die Gesellschaft sitzt in einer Freezone, produziert für Werbekunden in Europa und im Golf und macht 3,6 Millionen Dirham Gewinn im Jahr, das sind rund 907.000 Euro.

Die Mindeststeuer geht ihn nichts an. Keine Gruppe, kein Konzernabschluss, kein Umsatz in dieser Größenordnung.

Was ihn angeht, ist die gewöhnliche Körperschaftsteuer der Emirate: neun Prozent auf alles über 375.000 Dirham, also über knapp 95.000 Euro. Von der Steuer befreit ist er nur, wenn seine Gesellschaft die Bedingungen für den Nullsatz in der Freezone erfüllt, und dazu gehört, dass ihre Tätigkeit auf der Liste der qualifizierenden Tätigkeiten steht. Werbefilmproduktion steht dort nicht. Was auf dieser Liste steht und was nicht, haben wir gesondert aufgeschrieben.

Für Thorben heißt das: 9 Prozent auf 3.225.000 Dirham, also 290.250 Dirham oder rund 73.100 Euro im Jahr.

Das ist seine Zahl. Nicht 15 Prozent, nicht null. Wer ihm eine Umstrukturierung wegen der Mindeststeuer anbietet, löst ein Problem, das er nicht hat, und lässt das ungelöst, das er hat.

Gernot in Ulm ist gemeint, und für ihn ist es gut

Gernot führt eine Maschinenbaugruppe in Ulm, 1,4 Milliarden Euro konsolidierter Umsatz, Werke in vier Ländern. Die Gruppe unterhält im Dubai International Financial Centre eine Finanzierungsgesellschaft, die die Konzerngesellschaften mit Liquidität versorgt und dafür 10 Millionen Euro Zinsen im Jahr vereinnahmt.

Vor 2025 sah die Rechnung so aus: In den Emiraten fielen auf diese Zinsen neun Prozent an, also 900.000 Euro. Zinsen stehen nicht im Aktivkatalog des deutschen Außensteuergesetzes, sie sind also passiv. Neun Prozent liegen unter fünfzehn, die Gesellschaft war damit niedrig besteuert, und Gernots deutsche Muttergesellschaft bekam die 10 Millionen zugerechnet. Auf Ebene der GmbH sind das rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer, also 3 Millionen Euro, abzüglich der emiratischen Steuer. Zusammen 3 Millionen Euro.

Seit dem Geschäftsjahr 2025 hebt die nationale Mindeststeuer die Belastung in Dubai auf effektiv 15 Prozent, also auf 1,5 Millionen Euro. Und jetzt kommt die Zeile, um die es geht: Das deutsche Gesetz spricht von einer Belastung von weniger als 15 Prozent. Fünfzehn ist nicht weniger als fünfzehn. Du kannst das im fünften Absatz nachlesen, er ist zwei Sätze lang.

Die Zurechnung fällt damit weg. Gernots Gruppe zahlt statt 3 Millionen Euro noch 1,5 Millionen. Die Mindeststeuer, die als Verschärfung angekündigt wurde, halbiert seine Belastung auf diesen Ertrag, weil sie die Gesellschaft über eine deutsche Schwelle hebt.

Das ist kein Trick und keine Gestaltung. Es ist die Folge davon, dass zwei Regelwerke dieselbe Zahl verwenden und die eine an dem Punkt aufhört, an dem die andere anfängt.

Drei Dinge, die die Mindeststeuer nicht ist

Sie ersetzt die gewöhnliche Körperschaftsteuer nicht. Die neun Prozent bleiben, wo sie sind; die Mindeststeuer setzt oben drauf, bis effektiv fünfzehn erreicht sind. Wer schon fünfzehn oder mehr zahlt, zahlt nichts zusätzlich.

Sie hebt den Nullsatz in den Freezones nicht auf. Wer die Bedingungen für die qualifizierende Freezone-Person erfüllt und unter der Umsatzschwelle liegt, zahlt weiter null. Die Bedingungen sind der schwierige Teil, nicht die Mindeststeuer.

Und sie kommt mit eigener Bürokratie. Erfasste Einheiten registrieren sich, erklären gesondert und liefern die internationale Informationserklärung. Das ist ein eigener Prozess neben der Körperschaftsteuererklärung, mit eigenen Fristen. Wer die Schwelle knapp überschreitet, hat den vollen Aufwand einer Gruppe, die zehnmal so groß ist.

Was Salzburg und Baden davon haben

Waltraud aus Salzburg hält ihre Beteiligung über eine österreichische GmbH, die Konstellation ist sonst dieselbe wie bei Gernot. Für sie gilt derselbe Mechanismus, und zwar erst seit kurzem: Die österreichische Niedrigsteuergrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls bei 15 Prozent, vorher waren es 12,5. Eine emiratische Gesellschaft mit glatt 15 Prozent fällt damit aus der österreichischen Hinzurechnung heraus. Die geltende Fassung steht im Rechtsinformationssystem, im dritten Absatz.

Zwei Dinge sind in Österreich anders, und beide helfen: Zinsen stehen zwar auch dort in der Liste der Passiveinkünfte, aber beherrschend kann nur eine Körperschaft sein. Wer privat hält, ist außen vor. Und der Substanznachweis kennt dort keine geografische Beschränkung, er steht also auch einer Gesellschaft in den Emiraten offen. In Deutschland ist er das nicht.

Silvan aus Baden hat keine Hinzurechnungsbesteuerung, die auf ihn zeigt. Die Schweiz kennt keine. Dafür erhebt sie seit 2026 selbst eine Ergänzungssteuer nach den internationalen Regeln, und was das für schweizerisch beherrschte Gruppen bedeutet, haben wir an anderer Stelle nachgezeichnet. Sein eigentliches Risiko bleibt der Ort der Geschäftsleitung: Wird die Finanzierungsgesellschaft faktisch aus Baden geführt, ist sie in der Schweiz steuerpflichtig, und dann ist die emiratische Rechnung nur noch eine Fußnote.

Was daran ehrlich unklar ist

Drei Punkte, die wir nicht glatter darstellen, als sie sind.

Ob die emiratische Mindeststeuer für die deutsche Schwelle in voller Höhe zählt, ist nicht abschließend geklärt. Die deutsche Vorschrift misst die Belastung nach eigenen Ermittlungsregeln, und die Bemessungsgrundlage der Mindeststeuer folgt dem internationalen Regelwerk, nicht dem deutschen. In den allermeisten Fällen wird das zusammenfallen. Es gibt Konstellationen, in denen es das nicht tut, und eine Verwaltungsäußerung dazu steht aus. Wer eine Struktur ausschließlich auf dieses Ergebnis baut, sollte das wissen.

Bei Gruppen dieser Größe steht das deutsche Mindeststeuergesetz daneben. Was die Emirate nicht nehmen, hätte in vielen Fällen Deutschland genommen. Die Ersparnis ist also in Teilen eine Verschiebung zwischen zwei Fiski und nicht in jedem Fall ein Gewinn für die Gruppe. Wie viel davon bei Dir übrig bleibt, hängt an der Struktur oberhalb der Zwischengesellschaft.

Und der Straferlass ist befristet. Für Zeiträume, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen, bleiben Sanktionen bei der Erklärung aus, wenn die Gruppe angemessene Maßnahmen ergriffen hat. Das ist eine Übergangsregel, kein Dauerzustand, und sie deckt nicht die Steuer, sondern die Erklärungsverstöße.

Was jetzt sinnvoll ist

Wenn Du keinen Konzernabschluss aufstellst, ist das Thema für Dich erledigt. Leg es weg und kümmere Dich darum, ob Deine Freezone-Gesellschaft die Bedingungen für den Nullsatz überhaupt erfüllt. Da liegt Dein Geld.

Wenn Du einen aufstellst, sieh in zwei Zeilen nach, ob der konsolidierte Umsatz in zwei der letzten vier Jahre die Schwelle erreicht hat. Wenn ja, gehört die effektive Belastung Deiner emiratischen Einheiten neu gerechnet, und zwar nicht nur nach oben.

Wenn Du wissen willst, ob die 15 Prozent bei Dir eine Belastung oder eine Entlastung sind, rechnen wir das mit Deinen Zahlen durch, bevor irgendjemand eine Struktur anfasst.

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