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Eine Frau mit rotbraunem Haar im roten Rollkragenpullover und ein bärtiger Mann in olivgrüner Jacke stehen auf einer grünen Landzunge an der irischen Atlantikküste und lächeln in die Kamera, hinter ihnen Schafweiden mit Steinmauern und das Meer

Irland lässt die 12,5 Prozent stehen und verlängert die Start-up-Befreiung bis 2030

Am 6. Oktober hat Dublin das Budget 2027 vorgelegt. Der Satz von 12,5 Prozent bleibt, die Befreiung für neu gegründete Handelsgesellschaften wird um vier Jahre verlängert, die Vorauszahlung wird leichter. Was davon bei einem Gründer in Freiburg, Linz oder Zug ankommt, hängt an einer einzigen Frage: Wo wird die Firma geführt?

Am Dienstag, dem 6. Oktober, hat die irische Regierung ihr Budget für 2027 vorgestellt. Wer eine irische Limited gegründet hat oder gründen will, sucht darin zuerst nach einer Zahl, und die steht nicht drin: Am Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent auf Handelsgewinne ändert das Budget nichts. Unter den Steuermaßnahmen des Department of Finance findet sich keine einzige Änderung der Sätze für Gesellschaften.

Was sich ändert, ist kleiner und für Gründer trotzdem interessanter. Die Steuerbefreiung für neu gegründete Handelsgesellschaften wird um vier Jahre verlängert, bis Ende 2030. Die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer wird einfacher. Und wer in Irland lebt und Anteile verkauft, zahlt künftig 31 statt 33 Prozent Kapitalertragsteuer.

Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat das Budget eine zweite Botschaft, die nirgends drinsteht. Jede dieser Erleichterungen kommt nur bei einer Gesellschaft an, die in Irland geführt wird. Eine Limited mit Briefkasten in Dublin und Chef in Freiburg zahlt ihre Steuern in Deutschland, und dort hat das irische Budget keine Stimme.

Fünf Punkte aus dem Budget vom 6. Oktober

Das Finanzministerium hat die Maßnahmen in einem eigenen Papier zusammengefasst, den Tax Policy Changes zum Budget 2027. Für Unternehmer zählen fünf Punkte aus dem vierten Kapitel:

  • Start-up-Befreiung bis 2030. Die Entlastung nach Section 486C des Steuergesetzes wird um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Bisher galt sie für Gesellschaften, die ihren Handel bis Ende 2026 aufnehmen.
  • Vorauszahlung. Die Schwelle, bis zu der eine Gesellschaft als klein gilt, steigt von 200.000 auf 350.000 Euro Körperschaftsteuer im Vorjahr. Dazu kommen zwei technische Erleichterungen, zu denen wir unten kommen.
  • Kapitalertragsteuer. Der Regelsatz sinkt für Veräußerungen ab dem 7. Oktober 2026 von 33 auf 31 Prozent. Für Bauland bleibt es bei 33.
  • Forschung. Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung wird an mehreren Stellen erweitert, die Knowledge Development Box für Erträge aus Patenten und Software läuft bis zum 1. Januar 2032 weiter.
  • Mindeststeuer. Irland setzt das Paket der OECD vom Januar mit seinen neuen Safe Harbours um. Das betrifft Konzerne, nicht den Mittelstand.

Wichtig für die Einordnung: Ein Budget ist eine Ankündigung, kein Gesetz. Umgesetzt wird es mit dem Finance (No. 2) Bill 2026, das das Parlament in Dublin noch beschließen muss. Für Details wie den genauen Wortlaut der Verlängerung gilt erst der Gesetzestext.

Die zwei Sätze, die bleiben

Irland besteuert Gesellschaften mit zwei Sätzen. Laut Revenue, der irischen Steuerverwaltung, gelten 12,5 Prozent auf Handelsgewinne und 25 Prozent auf Einkünfte, die nicht aus einem Handel stammen, also etwa Mieten, Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen.

Das ist der Teil, den Gründungsagenturen gern weglassen. Die 12,5 Prozent gibt es für eine Gesellschaft, die in Irland tatsächlich handelt: Kunden bedient, Personal beschäftigt, Entscheidungen trifft. Eine Limited, die nur ein Depot hält oder Lizenzgebühren einsammelt, landet bei 25 Prozent. Welche Struktur in Irland was kostet und wann Malta die bessere Wahl ist, steht in unserem Vergleich Malta oder Irland.

Die Start-up-Befreiung in Zahlen

Die Befreiung ist das Herzstück des Budgets für kleine Gründer. Revenue beschreibt sie so: Eine neue Gesellschaft, die einen Handel aufnimmt, wird in ihren ersten fünf Jahren von der Körperschaftsteuer auf die Gewinne aus diesem Handel entlastet. Voll gilt das, solange die gesamte Körperschaftsteuer eines Jahres 40.000 Euro nicht übersteigt. Zwischen 40.000 und 60.000 Euro gibt es eine abschmelzende Teilentlastung.

Jetzt kommt die Bremse, und sie ist der eigentliche Gedanke der Regel. Die Entlastung ist an die Sozialabgaben gekoppelt, die die Gesellschaft als Arbeitgeber zahlt. Je Arbeitnehmer oder Direktor zählen höchstens 5.000 Euro Arbeitgeberbeitrag zur irischen Sozialversicherung PRSI, insgesamt höchstens 40.000 Euro im Jahr. Für Direktoren, die selbst in der Klasse S versichert sind, zählen seit 2025 höchstens 1.000 Euro. Was in einem Jahr nicht genutzt wird, kann in bestimmten Grenzen vorgetragen werden.

Übersetzt heißt das: Eine Gesellschaft ohne Angestellte in Irland bekommt praktisch keine Entlastung. Eine Gesellschaft mit zwei gut bezahlten Mitarbeitern bekommt bis zu 10.000 Euro im Jahr. Der Arbeitgeberbeitrag liegt seit dem 1. Oktober 2026 bei 11,40 Prozent für Löhne über 552 Euro in der Woche. Die Grenze von 5.000 Euro je Kopf ist damit ab einem Jahresgehalt von knapp 43.900 Euro ausgeschöpft.

Die Verlängerung bis 2030 ist für Leser, die gerade planen, die eigentliche Nachricht. Wer seinen Handel 2027 oder 2028 in Irland aufnimmt, hätte nach bisheriger Rechtslage keinen Anspruch mehr gehabt. Jetzt reicht ein Start bis Ende 2030, und die fünf Jahre laufen ab dann.

Gerold aus Freiburg rechnet

Gerold wohnt in Freiburg und gründet 2027 eine irische Limited in Galway. Die Gesellschaft verkauft IT-Wartung an Kunden in Irland, im Vereinigten Königreich und in der EU. Sie beschäftigt zwei Mitarbeiter in Galway, beide mit Jahresgehältern über 50.000 Euro. Einer davon ist der Geschäftsführer: Er unterschreibt die Verträge, stellt ein, entscheidet über Preise und Investitionen. Gerold hält 100 Prozent der Anteile und sitzt im Board, das sich viermal im Jahr in Galway trifft. Im ersten vollen Jahr verdient die Gesellschaft 300.000 Euro.

Die irische Seite:

  • Körperschaftsteuer 12,5 Prozent auf 300.000 Euro: 37.500 Euro, also unter der Grenze von 40.000
  • Start-up-Entlastung, gedeckelt durch den Arbeitgeberbeitrag: 2 mal 5.000 Euro, minus 10.000 Euro
  • Zu zahlen: 27.500 Euro, das sind 9,2 Prozent

Schüttet die Gesellschaft die verbleibenden 272.500 Euro an Gerold aus, behält Irland im Grundsatz 25 Prozent Quellensteuer ein. Davon befreit ist ein Gesellschafter mit Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in einem Staat, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, wenn er die Erklärung V2A abgibt, bestätigt von seinem Wohnsitzfinanzamt. Die Befreiung gilt bis Ende des fünften Folgejahres.

Die deutsche Seite: Gerold hält die Anteile privat. Die Dividende fällt unter die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Das sind 71.872 Euro. Insgesamt trägt der Gewinn damit 99.372 Euro, also 33,1 Prozent.

Zum Vergleich dieselbe Firma als GmbH in Freiburg, 2027, mit einem angenommenen Hebesatz von 450 Prozent: Körperschaftsteuer und Soli 15,825 Prozent, also 47.475 Euro, Gewerbesteuer 15,75 Prozent, also 47.250 Euro. Auf die Ausschüttung der verbleibenden 205.275 Euro kommen noch einmal 54.141 Euro. Zusammen 148.866 Euro oder 49,6 Prozent.

Der Unterschied beträgt knapp 49.500 Euro im Jahr. Nach den fünf Jahren fällt die Entlastung weg, und die irische Seite zahlt die vollen 37.500 Euro. Dann liegt die Gesamtlast bei 35,6 Prozent, der Abstand bei gut 42.000 Euro. Ab 2028 sinkt der deutsche Satz schrittweise bis auf 10 Prozent im Jahr 2032 (§ 23 KStG), die Gewerbesteuer bleibt. Wie sich das für eine deutsche GmbH rechnet, haben wir im September für 2028 durchgerechnet.

Die Rechnung steht und fällt allerdings mit einem Satz aus der Beschreibung: Der Geschäftsführer in Galway entscheidet. Dazu gleich.

Die deutsche Hinzurechnung bleibt eine Frage

Irland liegt mit 12,5 Prozent und erst recht mit 9,2 Prozent unter der deutschen Niedrigsteuergrenze von 15 Prozent (§ 8 Abs. 5 AStG). Das allein schadet nicht. Hinzugerechnet werden nur passive Einkünfte, und Dienstleistungen sind grundsätzlich aktiv.

Der Haken steht in § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG. Dienstleistungen gelten als passiv, wenn sich die Gesellschaft dafür ihres deutschen Gesellschafters bedient. Macht Gerold die Wartungsaufträge von Freiburg aus selbst, sind die Gewinne passiv, und er versteuert sie in Deutschland, als hätte er sie selbst verdient. Weil Irland in der EU liegt, steht ihm zwar der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG offen. Der verlangt aber eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit mit eigenem Personal und eigener Ausstattung in Irland, ausgeübt durch hinreichend qualifiziertes Personal, selbständig und eigenverantwortlich. Zwei Angestellte in Galway, die die Arbeit tatsächlich machen, sind genau das.

Der Ort der Geschäftsleitung entscheidet über die Steuer

Jetzt der Punkt, an dem die meisten irischen Gründungen aus Deutschland scheitern. Eine Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie hier ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 KStG). Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Gemeint ist der Ort, an dem die wichtigen Entscheidungen tatsächlich fallen, nicht der Ort, den der Gesellschaftsvertrag nennt.

Das deutsch-irische Abkommen löst den Konflikt eindeutig. Ist eine Gesellschaft in beiden Staaten ansässig, gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Art. 4 Abs. 3 DBA Irland).

Für Gerold heißt das: Unterschreibt er Verträge in Freiburg, gibt er Preise per Mail aus seinem Arbeitszimmer frei und ist der Geschäftsführer in Galway nur sein Bote, dann wird die Limited in Deutschland geführt. Sie zahlt deutsche Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Start-up-Entlastung läuft ins Leere, und aus 33 Prozent werden die 49,6 Prozent der Freiburger GmbH, zuzüglich der Kosten für eine Gesellschaft, die nichts mehr bringt. Was eine Betriebsprüfung sich ansieht, um das festzustellen, steht in unserem Fachbeitrag zu Betriebsstätte und Substanz.

Das irische Budget ändert an diesem Punkt nichts, und es kann nichts daran ändern. Es senkt Steuern in Irland. Ob die Gewinne dort überhaupt besteuert werden, entscheidet sich an Gerolds Schreibtisch.

Drei Erleichterungen bei der Vorauszahlung

Der zweite Teil des Budgets ist unspektakulär und im Alltag trotzdem spürbar. Nach den aktuellen Regeln von Revenue zahlt eine neu gegründete Gesellschaft für ihr erstes Wirtschaftsjahr keine Vorauszahlung, solange ihre Körperschaftsteuer unter 200.000 Euro liegt. Sie begleicht die Steuer erst mit der Erklärung.

Ab dem zweiten Jahr zahlt eine kleine Gesellschaft ihre Vorauszahlung in einer Rate, 31 Tage vor Ende des Wirtschaftsjahres. Sie kann sich dabei an 100 Prozent der Vorjahressteuer oder an 90 Prozent der laufenden Steuer orientieren. Klein ist bisher, wer im Vorjahr höchstens 200.000 Euro Körperschaftsteuer gezahlt hat.

Das Budget ändert drei Dinge:

  • Die Schwelle steigt auf 350.000 Euro Körperschaftsteuer. Bei 12,5 Prozent entspricht das einem Handelsgewinn von 2,8 Millionen Euro. Für Gerolds Größenordnung spielt die Schwelle also keine Rolle, für eine wachsende Gesellschaft verschiebt sie den Wechsel in das strengere Regime für große Gesellschaften um einige Jahre.
  • Es reicht künftig, wenn 80 Prozent der laufenden Steuer bis zum letzten Vorauszahlungstermin bezahlt sind und der Rest binnen vier Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres nachgezahlt wird.
  • Eine Regel, nach der eine zu niedrige zweite Rate bei großen Gesellschaften rückwirkend auch die erste Rate als zu niedrig gelten ließ, fällt weg.

Für eine junge Gesellschaft, deren Gewinn von Jahr zu Jahr springt, ist das der praktische Gewinn. Wer sich bei der Vorauszahlung verschätzt, zahlt weniger Zinsen.

Die Kapitalertragsteuer betrifft nur, wer in Irland lebt

Die Senkung von 33 auf 31 Prozent ist die Zahl, die in Irland die Schlagzeilen bekommt. Für Gerold in Freiburg ändert sie nichts. Verkauft er seine Anteile an der Limited, darf nach dem Abkommen nur Deutschland den Gewinn besteuern (Art. 13 Abs. 5 DBA Irland), solange der Wert der Firma nicht überwiegend auf irischen Grundstücken beruht. Interessant wird der neue Satz für Gründer, die mit der Familie nach Irland ziehen und die Firma von dort aus führen. Wer aus Deutschland wegzieht, rechnet allerdings vorher mit der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die das Abkommen in Art. 13 Abs. 6 ausdrücklich zulässt. Für sie ist der Wohnsitz in Irland ohnehin der Schlüssel zur Struktur, und wie das praktisch aussieht, beschreibt unser Schwesterprojekt Saol Nua Plan bei der Firmengründung in Irland.

Für Leser in Österreich und der Schweiz

Die Logik ist dieselbe, nur die Paragrafen heißen anders.

In Österreich ist eine Körperschaft unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat (§ 1 Abs. 2 KStG 1988). Leonhard aus Linz, der eine irische Limited von seinem Büro an der Donau aus steuert, zahlt also österreichische Körperschaftsteuer von 23 Prozent, ab 2028 auf Gewinnteile über einer Million 24 Prozent. Die österreichische Hinzurechnungsbesteuerung in § 10a KStG richtet sich nur an eine beherrschende Körperschaft. Hält Leonhard die Limited privat und wird sie wirklich in Irland geführt, trifft ihn die Hinzurechnung nicht. Die Dividende versteuert er in Österreich mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Auf Gerolds Zahlen angewendet, liegt die Gesamtlast in den Start-up-Jahren bei rund 34 Prozent.

In der Schweiz ist eine juristische Person unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Land befindet (Art. 50 DBG). Wer in Zug wohnt und die Limited von dort lenkt, hat eine Schweizer Gesellschaft mit irischem Handelsregisterauszug. Wird die Limited dagegen wirklich in Irland geführt, bleibt für Schweizer Gesellschafter die Frage der Dividende. Die irische Quellensteuer lässt sich auch hier vermeiden: Irland hat mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit steht Schweizer Gesellschaftern dieselbe Erklärung V2A offen, bestätigt von der Schweizer Steuerverwaltung. Wie die Ausschüttung dann im Kanton besteuert wird, hängt vom Wohnkanton und der Beteiligungshöhe ab. Das lässt sich ehrlich nicht in einer Zeile beantworten, und wir rechnen es lieber im Einzelfall als pauschal.

Deine nächsten Schritte

  1. Prüfe, wo Deine Limited geführt wird. Wer unterschreibt, wer stellt ein, wer entscheidet über Preise? Wenn die ehrliche Antwort „ich, von zu Hause aus“ lautet, bringen Dir die irischen Sätze nichts.
  2. Rechne die Start-up-Entlastung mit Deinen Lohnkosten. Ohne Angestellte in Irland ist sie null. Mit zwei Mitarbeitern sind es höchstens 10.000 Euro im Jahr.
  3. Lege den Starttermin fest. Die Verlängerung bis Ende 2030 steht im Budget, aber noch nicht im Gesetz. Wer 2027 startet, sollte den Text des Finance Bill abwarten und dann prüfen, ob sein Handel unter die Definition fällt.
  4. Erledige die Erklärung V2A, bevor die erste Dividende fließt. Ohne sie behält Irland 25 Prozent ein, und Du musst Dir das Geld erst über einen Erstattungsantrag zurückholen.
  5. Melde die Beteiligung zu Hause. Für Leser in Deutschland ist der Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft ab 10 Prozent oder bei Anschaffungskosten aller Beteiligungen von mehr als 150.000 Euro mitteilungspflichtig. Was ein Versäumnis kostet, haben wir im August beschrieben.

Was wir dafür machen

Wir rechnen mit Dir durch, was eine irische Limited bei Deinem Gewinn, Deinem Personal und Deinem Wohnsitz tatsächlich bringt, über beide Ebenen und mit der Start-up-Entlastung. Wir prüfen, ob die Geschäftsführung so aufgestellt ist, dass sie einer Betriebsprüfung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz standhält. Gesellschaftsform, Kosten und Ablauf der Gründung haben wir für die irische Limited gesondert beschrieben. Das Gespräch dazu vereinbarst Du über die Beratung zur internationalen Steuergestaltung.

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