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Die Reform der Scottish LP rutscht wieder, und die Pflichtadresse in Schottland kippt die meisten Bestände

Companies House hat den Umsetzungsplan im Januar erneut nach hinten gezogen. Am Inhalt ändert das nichts: Nach dem Start bleiben sechs Monate, und wer bis dahin keine schottische Anschrift und keinen zugelassenen Dienstleister hat, kann gelöscht werden. Mit dem Vermögen der Partnerschaft.

Der Umsetzungsplan von Companies House ist im Januar erneut fortgeschrieben worden, und die Reform der Limited Partnerships ist wieder nach hinten gerückt. Ursprünglich war das Frühjahr angekündigt.

Wer daraus Entwarnung liest, liest das falsche Dokument. Die Reform steht vollständig im Gesetz, seit 2023. Was fehlt, ist die Inkraftsetzung, und die hängt an Verordnungen, von denen über fünfzig gebraucht und gut dreißig gemacht sind. Verschoben wird der Starttermin, nicht der Inhalt.

Und im Gesetz steht eine zweite Zahl, die nicht verschoben wird.

Sechs Monate ab dem Tag, an dem es losgeht

Bestehende Partnerschaften bekommen nach dem Inkrafttreten ein Übergangsfenster von sechs Monaten, um die geforderten Angaben zu liefern. Wer es verstreichen lässt, kann vom Registrar in ein Auflösungsverfahren gezogen werden.

Diese sechs Monate sind die einzige verlässliche Frist in der ganzen Sache. Sie hängen nicht am Kalender, sondern am Startschuss, und sie laufen für alle gleichzeitig. Wenn zehntausende Partnerschaften im selben Halbjahr dieselben Dienstleister brauchen, ist die Frist das Problem, nicht der Termin.

Fünf Pflichten, von denen zwei selten genannt werden

Aus Teil 2 des Gesetzes greifen fünf Punkte unmittelbar in den Betrieb ein:

Angaben zu allen Partnern. Name, Geburtsdatum und eine Zustelladresse für natürliche Personen, dazu eine Einordnung der Tätigkeit. Ist ein General Partner eine juristische Person, muss sie einen Registered Officer benennen: eine natürliche Person, nicht als Director disqualifiziert, mit geprüfter Identität.

Ein Registered Office in dem Landesteil, in dem die Partnerschaft registriert ist. Für eine Schottische LP heißt das: eine geeignete Anschrift in Schottland. Eine Zustelladresse in London genügt nicht, eine im Ausland erst recht nicht. Zulässig sind der Hauptgeschäftssitz, die Wohnanschrift eines General Partners oder die Adresse eines zugelassenen Dienstleisters.

Eine Registered Email Address. Eine Adresse, unter der die Post des Registers eine Person erreicht, die für die Partnerschaft handelt. Sie steht in keiner der gängigen Zusammenfassungen und ist trotzdem eine eigene Pflicht mit eigener Änderungsanzeige.

Eine Erklärung, dass die Partnerschaft zu einem rechtmäßigen Zweck besteht. Eine Unterschrift unter einen Satz, der in einem Streitfall die Grundlage für ganz andere Vorwürfe ist als eine versäumte Frist.

Eine jährliche Confirmation Statement. Die General Partners bestätigen binnen vierzehn Tagen nach jedem Prüfzeitraum, dass die eingetragenen Angaben stimmen. Änderungen im Gesellschafterbestand sind ohnehin binnen vierzehn Tagen anzuzeigen.

Dazu kommt, dass Einreichungen künftig über einen bei Companies House zugelassenen Dienstleister laufen, der den britischen Geldwäschepflichten unterliegt. Die Partnerschaft reicht nichts mehr selbst ein.

Warum es diese Rechtsform überhaupt gibt

Die Schottische Limited Partnership hat eine Eigenschaft, die sie über hundert Jahre nützlich gemacht hat: Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit, anders als ihre englische Schwester. Sie schließt Verträge, führt Konten und tritt als Holding auf, ist dabei aber steuerlich transparent. Besteuert werden die Gesellschafter, dort wo sie sitzen.

Für Gesellschafter ohne britischen Bezug und ohne britische Quelleneinkünfte heißt das: keine britische Steuer. Das war nie ein Schlupfloch, sondern die schlichte Folge der Transparenz.

In Verruf gebracht hat die Rechtsform etwas anderes. Über Jahre wurden zehntausende Schottische LPs mit Partnern aus Offshore-Jurisdiktionen registriert, ohne dass jemand die Angaben prüfte. Seit 2017 gilt deshalb die Registerpflicht für Personen mit erheblicher Kontrolle. Die anstehende Reform ist der zweite Schritt.

Hauke in Kiel rechnet neunhundert Euro gegen achthunderttausend

Hauke hält über eine Schottische LP eine Beteiligung von dreißig Prozent an einer deutschen GmbH, Wert rund 800.000 Euro. Die LP war für ein Projekt gedacht, das seit vier Jahren abgeschlossen ist. Sie tut nichts, sie kostet fast nichts, und deshalb steht sie noch.

Nach der Reform kostet sie:

jährlich
zugelassener Dienstleister für Einreichungen rund 450 £
Registered Office in Schottland rund 300 £
Confirmation Statement 34 £
Summe rund 780 £, etwa 900 €

Über zehn Jahre sind das neuntausend Euro für eine Hülle, die nichts tut. Eine geordnete Auflösung kostet einmalig ungefähr das Anderthalbfache eines Jahresbetrags.

Die Alternative, es laufen zu lassen, hat einen Namen. Wird die Partnerschaft gelöscht, ist ihr Vermögen herrenlos und fällt als bona vacantia an die Krone. Bei einer Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit ist das keine Formalie: Die GmbH-Beteiligung steht dann bei einem Rechtsträger, den das Register nicht mehr führt, und ihre Rückholung ist ein Gerichtsverfahren, kein Formular.

900 Euro im Jahr oder eine Auflösung für 1.400. Beides ist billiger als ein Restoration-Verfahren um 800.000 Euro. Wer diese Rechnung nicht macht, hat sich für die dritte Variante entschieden, ohne es zu merken.

Drei Fälle, drei verschiedene Antworten

Die LP hält Vermögen und wird gebraucht. Dann ist die Reform Verwaltungsaufwand, und der ist beherrschbar. Dienstleister suchen, Anschrift klären, Partnerangaben zusammenstellen, E-Mail-Adresse festlegen. Ein Nachmittag Arbeit und eine Jahresgebühr.

Die LP war für einen Zweck gedacht, den es nicht mehr gibt. Dann ist die Zeit bis zum Start das Fenster für eine geordnete Auflösung. Eine Auflösung bei sauberem Registerstand ist ein Vorgang. Eine nach einer Löschung ist ein Verfahren.

Die LP wurde gewählt, weil sie wenig Offenlegung verlangte. Dann ist der Grund weg. Angaben zu allen Partnern, schottische Anschrift, benannter Registered Officer und jährliche Bestätigung machen sie in dieser Hinsicht zu einer gewöhnlichen britischen Rechtsform.

Was der Wohnsitz der Partner daraus macht

Weil die LP transparent ist, entscheidet er über alles.

Alfons in Bruck an der Mur bekommt die Einkünfte unmittelbar zugerechnet, mit der österreichischen Einordnung nach Einkunftsart. Eine britische Steuer entsteht daneben nicht, solange kein britischer Bezug besteht.

In Deutschland gilt dasselbe Zurechnungsprinzip, mit einer zusätzlichen Frage: Ist die Tätigkeit gewerblich geprägt, entsteht schnell eine deutsche Betriebsstätte samt Gewerbesteuer, und dann ist von der Transparenz nichts mehr gewonnen.

Seraina in Wil wird ebenfalls transparent behandelt; die Schweiz rechnet eine ausländische Personengesellschaft den Gesellschaftern zu.

Liegt Dein Wohnsitz außerhalb dieser drei Länder, ist die Schottische Limited Partnership auch nach der Reform, was sie war: ein flexibles Vehikel mit eigener Rechtspersönlichkeit und ohne britische Steuer, sofern kein britischer Bezug besteht. Was von den übrigen Argumenten für Großbritannien geblieben ist, steht in unserem Fachwissen zur Firmengründung in Großbritannien.

Die obere Hälfte bleibt, die untere fällt

vorher nachher
Eigene Rechtspersönlichkeit ja ja
Steuerliche Transparenz ja ja
Keine UK-Steuer ohne UK-Bezug ja ja
Einreichung selbst möglich ja nein
Sitz frei wählbar faktisch ja nein, in Schottland
Angaben zu allen Partnern begrenzt vollständig
Registered Email Address nein ja
Jährliche Bestätigung nein ja

Die ersten drei Zeilen sind der Grund, warum es diese Rechtsform gibt, und sie ändern sich nicht. Die fünf darunter sind Verwaltung.

Wenn die Rechtsform nicht mehr passt

Zwei Wege liegen nahe, und beide haben einen Preis, den man kennen sollte.

Eine britische Kapitalgesellschaft. Sie ist kein transparentes Vehikel, sondern selbst Steuersubjekt, mit 19 bis 25 Prozent Körperschaftsteuer. Dafür entfällt die Zurechnungsfrage vollständig, und die Verwaltung ist eingespielt. Für operative Tätigkeit ist sie fast immer die bessere Wahl.

Eine Kapitalgesellschaft in einem anderen Staat. Wer die LP als Holding genutzt hat, findet in Zypern oder Irland Vehikel mit Beteiligungsbefreiung und ohne Quellensteuer nach außen, die dasselbe leisten, ohne britische Registerpflichten.

Was nicht funktioniert, ist der Wechsel in eine andere Personengesellschaft in der Hoffnung, den früheren Offenlegungsstand zu behalten. Die englische Limited Partnership unterliegt derselben Reform. Und die Rechtsordnungen, in denen es solche Vehikel noch ohne Registerpflichten gibt, sind genau jene, deren Gesellschaften kein Konto mehr bekommen.

Ein Plan ist kein Datum

Und hier gehört ein Vorbehalt hin, den man nicht wegformulieren sollte.

Der Umsetzungsplan ist eine Ankündigung von Companies House, kein Rechtsakt. Er trägt selbst die Formel „nicht früher als“, er ist seit seiner ersten Fassung mehrfach fortgeschrieben worden, und die für die Limited Partnerships genannten Termine sind dabei jedes Mal nach hinten gewandert, nie nach vorn. Wer seine Planung an einem Monat aufhängt, den ein Plan nennt, plant auf Sand.

Verlässlich ist ausschließlich die Reihenfolge: erst die Verordnung, dann der Start, dann sechs Monate. Was Du in dieser Zeit erledigen musst, steht schon heute im Gesetz und ändert sich nicht mehr. Wer jetzt handelt, verliert nichts, falls der Termin erneut rutscht, und gewinnt alles, falls er hält.

Der Weg von der Säumnis zur Löschung ist kurz

Er verläuft wie bei Gesellschaften, nur schneller, weil weniger Zwischenschritte vorgesehen sind.

Wer keine geeignete Anschrift hat, kann nicht einreichen. Wer keinen zugelassenen Dienstleister hat, kann ebenfalls nicht einreichen. Wer nicht einreicht, wird säumig, und der Registrar bekommt mit der Reform ausdrücklich die Befugnis, Partnerschaften zu streichen, die den Anforderungen nicht genügen.

Das Unangenehme daran ist die Rechtspersönlichkeit, also genau die Eigenschaft, wegen der die Schottische LP gewählt wurde. Bei einer englischen LP ohne eigene Rechtspersönlichkeit hängt das Vermögen an den Partnern und bleibt dort. Bei einer schottischen hängt es an der Partnerschaft, und mit ihr verschwindet der Eigentümer aus dem Register, während Konten, Beteiligungen und Verträge weiterlaufen. Banken kündigen dann zuerst und fragen später.

Drei Dinge, die vor dem Startschuss erledigt sein sollten

Such den Dienstleister jetzt. Frag nach der Zulassung als Authorised Corporate Service Provider und lass sie Dir schriftlich geben. Die Zahl der Anbieter wächst langsam, und im Sechs-Monats-Fenster verhandelst Du in einem anderen Markt als heute.

Kläre die schottische Anschrift. Das ist der Punkt, an dem die meisten Bestandspartnerschaften scheitern werden, weil ihre Adresse historisch in London oder im Ausland liegt.

Stell die Partnerangaben zusammen, auch die der ausländischen Gesellschafter. Bei mehreren Beteiligten dauert das Wochen, nicht Tage, und bei einer juristischen Person als General Partner kommt die Identitätsprüfung des Registered Officer dazu.

Was diese Rechtsform verliert, ist ausschließlich die Diskretion, und die war nie ihr eigentlicher Wert. Eigene Rechtspersönlichkeit und steuerliche Transparenz bleiben unangetastet. Wer sie deswegen hält, behält sie und zahlt neunhundert Euro im Jahr. Wer sie aus dem anderen Grund hielt, hat eine Entscheidung zu treffen, und der verschobene Termin ist die Zeit dafür.

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