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Companies House will Deinen Pass sehen. Wer die Frist reißt, verliert die Firma.

Seit Dienstag muss sich jeder neue Direktor und jeder wirtschaftlich Berechtigte einer britischen Gesellschaft identifizieren. Für den Bestand hängt die Frist an Deiner nächsten Jahresmeldung, nicht am November 2026. Und wer diese Meldung nicht einreichen kann, verliert am Ende nicht nur den Registereintrag.

Companies House hat dreißig Jahre lang eingetragen, was auf dem Formular stand. Ohne Prüfung. Wer einen Direktor namens Donald Duck mit Wohnsitz in einem Parkhaus eintragen wollte, konnte das tun, und es ist auch getan worden, jahrelang, tausendfach. Das Register war ein Ablagesystem, kein Verzeichnis.

Seit Dienstag ist damit Schluss, und die Kosten dieser Umstellung trägt nicht, wer sie verursacht hat.

Seit dem 18. November 2025 muss sich jeder neue Direktor und jede Person mit erheblicher Kontrolle identifizieren, bevor sie eingetragen wird. Für den Bestand läuft eine Übergangszeit. Das ist die Nachricht. Die interessantere Zeile steht darunter.

Deine Frist ist nicht der November 2026

In fast jeder Zusammenfassung dieser Woche steht, Bestandsdirektoren hätten bis zum 18. November 2026 Zeit. Das ist der äußerste Termin, und für die meisten ist er falsch.

Die tatsächliche Frist hängt an Deiner Jahresmeldung. Wer eine britische Gesellschaft führt, reicht einmal im Jahr ein Confirmation Statement ein, mit dem er bestätigt, dass die Registerangaben stimmen. Bei der ersten dieser Meldungen, die ab dem 18. November 2025 fällig wird, musst Du den persönlichen Code angeben, den Du nach der Identitätsprüfung bekommst. Ohne Code keine Meldung.

Deine Frist ist also der Stichtag Deiner nächsten Jahresmeldung, und der steht öffentlich einsehbar im Register. Du kannst ihn in zwei Minuten nachsehen, ohne jemanden zu fragen. Bei einer im Februar gegründeten Gesellschaft ist es der Februar 2026, nicht der November. Neun Monate früher als gedacht.

Die Übersicht der Behörde nennt beide Termine, aber sie nennt sie nebeneinander, und die Zusammenfassungen greifen den späteren heraus.

Zwei Wege, und nur einer funktioniert von hier aus

Der erste Weg ist GOV.UK One Login, das Portal der britischen Verwaltung. Er ist kostenlos und dauert eine Viertelstunde, wenn Du einen britischen Pass oder einen britischen Führerschein hast, den die App auslesen kann.

Für einen deutschen, österreichischen oder Schweizer Ausweis funktioniert die Fernprüfung nur eingeschränkt. Wer damit nicht durchkommt, muss den zweiten Weg gehen.

Der zweite Weg ist ein zugelassener Dienstleister, ein Authorised Corporate Service Provider. Diese Zulassung gibt es seit dem 18. März 2025; die Dienstleister unterliegen der britischen Geldwäscheaufsicht und dürfen die Prüfung für Dich vornehmen. Das kostet, üblich sind hundert bis zweihundert Pfund, und es geht mit europäischen Ausweisen.

Was in beiden Fällen herauskommt, ist ein persönlicher Code, der Dir gehört und nicht der Gesellschaft. Du brauchst ihn einmal und dann für jede weitere Gesellschaft, in der Du eine Rolle hast. Wer bei fünf britischen Gesellschaften Direktor ist, prüft sich einmal.

Im Register erscheint anschließend der Vermerk, dass Deine Identität geprüft wurde. Deine Ausweisdaten erscheinen dort nicht. Das ist die eine gute Nachricht in dieser Sache.

Reinhild rechnet aus, was Warten kostet

Reinhild wohnt in Bielefeld und ist alleinige Direktorin und Alleingesellschafterin einer englischen Limited, über die sie Haushaltswaren an Kunden in Großbritannien und Irland verkauft. Die Gesellschaft wurde im März 2019 gegründet, die nächste Jahresmeldung ist am 14. März 2026 fällig.

Ihr Aufwand, wenn sie es jetzt macht: ein Termin bei einem zugelassenen Dienstleister, rund 150 Pfund, eine Stunde Zeit. Danach ist die Sache für alle Zukunft erledigt.

Ihr Aufwand, wenn sie es liegen lässt, sieht anders aus. Ohne Code keine Jahresmeldung. Ohne Jahresmeldung ist die Gesellschaft säumig, und Companies House beginnt nach einiger Zeit das Löschungsverfahren.

Und mit der Löschung fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Krone. Das ist kein Nebeneffekt, sondern britisches Recht, es heißt bona vacantia, und es trifft alles, was zum Zeitpunkt der Löschung auf die Gesellschaft eingetragen ist. Bei Reinhild sind das ein Kontoguthaben von 48.000 Pfund, Warenbestand im Lager eines Dienstleisters im Wert von 62.000 Pfund, die Domain und die Lieferantenverträge.

Die Wiedereintragung ist möglich, sie dauert Monate und kostet mit Anwalt und Gebühren realistisch 3.000 bis 6.000 Pfund. In dieser Zeit steht das Geschäft, das Konto ist gesperrt, und die Plattform, über die sie verkauft, hat den Händlerzugang längst deaktiviert.

150 Pfund gegen ein Verfahren um 110.000. Es gibt in diesem Beruf selten eine Rechnung, die so eindeutig ausgeht.

Dazu kommt, was das Gesetz selbst vorsieht: Wer ohne geprüfte Identität als Direktor handelt, begeht eine Straftat, die Behörde kann Geldbußen verhängen, und in schweren Fällen droht die Amtsunfähigkeit. Companies House hat angekündigt, im ersten Jahr nicht strafrechtlich vorzugehen, sondern zunächst mit Verwaltungsmitteln zu arbeiten. Das ist eine angekündigte Praxis, kein Rechtsanspruch, und sie endet im November 2026.

Warum das für Bielefeld schlimmer ist als für London

Hier kommt der Teil, der in den britischen Darstellungen nicht vorkommt und der für Reinhild der wichtigste ist.

Eine englische Limited, die tatsächlich aus Deutschland heraus geleitet wird, gilt in Deutschland seit dem Brexit nicht mehr als Kapitalgesellschaft. Die Niederlassungsfreiheit, die solche Gesellschaften früher geschützt hat, gilt für das Vereinigte Königreich nicht mehr. Deutsche Gerichte behandeln eine solche Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen des Gesellschafters, mit unbeschränkter persönlicher Haftung.

Für Reinhild heißt das: Ihre Limited schützt sie in Deutschland ohnehin nicht so, wie sie glaubt. Und wenn die Gesellschaft in Großbritannien gelöscht wird, während in Deutschland Verbindlichkeiten offen sind, steht sie mit ihrem Privatvermögen dafür ein, ohne die Gesellschaft, gegen die sich der Gläubiger sonst hätte wenden können.

In Österreich ist die Lage im Kern dieselbe, aus demselben Grund: Auch dort wird bei Gesellschaften aus Drittstaaten auf den tatsächlichen Verwaltungssitz abgestellt. Leopoldine aus Krems mit einer englischen Limited und einem Schreibtisch in Krems steht vor derselben Frage.

In der Schweiz ist es anders. Das schweizerische internationale Privatrecht knüpft an das Recht des Gründungsstaats an, nicht an den Verwaltungssitz. Hanspeter aus Frauenfeld bleibt Gesellschafter einer englischen Limited, und sie bleibt eine juristische Person mit beschränkter Haftung. Sein Problem liegt woanders: Wird die Gesellschaft faktisch aus Frauenfeld geleitet, ist sie in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, mit vollem Satz auf den ganzen Gewinn. Die Identitätsprüfung muss er trotzdem machen, sie hängt am Register, nicht am Wohnsitz.

Was daran ehrlich unklar ist

Wie hart die Behörde ab November 2026 vorgeht, weiß niemand. Companies House hat eine gestufte Herangehensweise angekündigt, von der Erinnerung über die Geldbuße bis zur Verfolgung, aber die Praxis eines neuen Regimes lässt sich aus einer Ankündigung nicht ableiten. Bei rund fünf Millionen betroffenen Personen ist Milde aus Kapazitätsgründen wahrscheinlich. Darauf zu bauen, ist trotzdem keine Planung.

Und die Fernprüfung mit europäischen Ausweisen ist ein bewegliches Ziel. Was heute über die App funktioniert und was nicht, hängt an Dokumenttypen und an Aktualisierungen, die ohne Ankündigung kommen. Wer es einmal versucht hat und gescheitert ist, sollte nicht schließen, dass es dauerhaft nicht geht, und wer es geschafft hat, sollte nicht schließen, dass es beim nächsten Mitdirektor genauso läuft.

Was jetzt sinnvoll ist

Erstens: Sieh den Stichtag Deiner Jahresmeldung im Register nach. Nicht schätzen, nachsehen. Das ist Deine Frist.

Zweitens: Lass jede Person prüfen, die im Register steht, nicht nur Dich. Jeder weitere Direktor, jeder wirtschaftlich Berechtigte ab 25 Prozent. Eine Meldung, bei der ein Code fehlt, geht nicht durch, auch wenn Deiner da ist.

Drittens: Nutz den Anlass für die Frage, ob die Gesellschaft überhaupt noch die richtige Hülle ist. Wenn Deine Limited seit dem Brexit von Deutschland oder Österreich aus geführt wird und Dir die beschränkte Haftung dort gar nichts nützt, dann bezahlst Du gerade Gebühren, Prüfer und jetzt auch noch eine Identitätsprüfung für einen Schutz, den Du nicht hast.

Bring uns Deinen Registerauszug und die Frage, wo tatsächlich entschieden wird. Beides zusammen beantwortet, ob wir die Prüfung für Dich erledigen oder ob wir Dir vorher etwas anderes vorschlagen.

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