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Ein Mann steht auf einem grünen Küstenweg über einer Bucht in der Karibik in der Nachmittagssonne und blickt seitlich über das Wasser, dahinter türkisfarbenes Wasser und eine grüne Landzunge

Der 18. November ist nicht Dein Termin. Deiner steht in Deiner Bestätigungserklärung.

Die Übergangsfrist endet im November, aber fast niemand hat diesen Tag als Frist. Direktoren hängen am Termin ihrer Gesellschaft, wirtschaftlich Berechtigte an ihrem eigenen Geburtsmonat.

In jedem zweiten Text über die britische Registerreform steht dasselbe Datum: 18. November 2026. Es ist richtig und es ist für die meisten Leser unbrauchbar, weil es nicht ihr Termin ist.

Der 18. November ist das Ende einer zwölfmonatigen Übergangszeit. Innerhalb dieser Zeit hat jede Person ihren eigenen Stichtag, und der ergibt sich aus zwei Dingen, die nichts miteinander zu tun haben: dem Kalender Deiner Gesellschaft und Deinem eigenen Geburtsmonat.

Die beiden Regeln, jede in einem Satz

Bist Du eingetragener Direktor, gibst Du Deinen persönlichen Code mit der nächsten Bestätigungserklärung Deiner Gesellschaft an. Das ist der jährliche Bestandsabgleich, den jede britische Gesellschaft einreicht, und sein Termin hängt am Gründungsdatum. Eine Gesellschaft mit Erklärungstermin im April hat den Termin im April gehabt, nicht im November.

Bist Du als Person mit erheblicher Kontrolle geführt und nicht zugleich Direktor, hast Du ein Fenster von vierzehn Tagen ab dem ersten Tag Deines Geburtsmonats, wie er im Register steht. Das Register führt nur Monat und Jahr. Steht dort März 1972, läuft Dein Fenster vom 1. bis zum 14. März.

Und jetzt die Kombination, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Wer beides ist, Direktor und Person mit erheblicher Kontrolle, hat zwei Termine. Den Code als Direktor über die Bestätigungserklärung, und den Code in der Rolle als Kontrollperson in einem eigenen Vierzehntagefenster, das am Tag nach dem Erklärungsstichtag der Gesellschaft beginnt.

Der typische Halter einer britischen Gesellschaft, alleiniger Direktor und alleiniger Gesellschafter, ist genau dieser Fall. Er meldet sich einmal aus, prüft sich einmal, und liefert den Code zweimal.

Die Prüfung ist einmalig, die Meldung nicht

Diese Trennung ist der Kern und wird ständig verwechselt.

Die Identitätsprüfung machst Du einmal im Leben. Sie ist personenbezogen, nicht gesellschaftsbezogen. Danach hast Du einen persönlichen Code, der Dir gehört und nicht Deiner Gesellschaft.

Die Übermittlung dieses Codes ist etwas anderes. Sie geschieht je Rolle und je Gesellschaft. Wer bei vier Gesellschaften Direktor ist, prüft sich einmal und liefert den Code viermal, zu vier verschiedenen Terminen.

Wer den zweiten Schritt für erledigt hält, weil der erste erledigt ist, fällt in Rückstand, ohne etwas falsch gemacht zu haben.

Wie die Prüfung abläuft

Zwei Wege, gleiches Ergebnis, unterschiedlicher Aufwand.

Über den staatlichen Anmeldedienst. Du legst ein Konto an und weist Dich digital aus, in aller Regel mit einem biometrischen Reisepass über eine App. Der Vorgang dauert Minuten und kostet nichts.

Über einen zugelassenen Dienstleister. Kanzleien, Buchhalter und Gründungsagenten mit entsprechender Registrierung nehmen die Prüfung ab und melden sie weiter. Das kostet eine Gebühr und ist der Weg für alle, bei denen der digitale scheitert.

Er scheitert regelmäßig in vier Fällen: kein biometrischer Reisepass, ein Ausstellerland, das der Dienst nicht abdeckt, eine Namensabweichung zwischen Register und Ausweis, oder kein Smartphone mit der nötigen Schnittstelle. Umlaute sind dabei die häufigste Einzelursache. Wer im Register als „Mueller“ geführt wird und im Pass als „Müller“ steht, bricht ab.

Was nicht dazugehört, obwohl es überall steht

Hier muss eine verbreitete Angabe geradegerückt werden, weil sie Halter zu Terminen treibt, die es für sie nicht gibt.

Limited Partnerships, einschließlich der schottischen, sind von dieser Frist nicht erfasst. Ihre allgemeinen Gesellschafter kommen erst mit der Reform des Partnerschaftsrechts an die Reihe, und die ist verschoben. Der Umsetzungsplan von Companies House nennt dafür November 2026 als frühestmöglichen Zeitpunkt, mit einer eigenen Übergangsfrist von sechs Monaten für den Bestand. Dieses Datum ist bisher jedes Mal nach hinten gewandert, weshalb die Sechsmonatsfrist die verlässlichere Größe ist als der Starttermin.

Erfasst sind heute: Direktoren britischer Kapitalgesellschaften, Personen mit erheblicher Kontrolle, Mitglieder einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung, und wer sich als zugelassener Dienstleister registrieren lassen will.

Noch nicht erfasst sind: juristische Personen als Direktor, juristische Personen als Gesellschafter einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung, die Vertreter juristischer Personen, die als Kontrollperson geführt werden, und alle, die nur einreichen, ohne eingetragen zu sein. Für diese Gruppen ist November 2027 der bisher genannte frühestmögliche Zeitpunkt.

Gesellschaften ohne Anteilskapital wie die Limited by Guarantee sind über ihre Direktoren erfasst, wie jede andere Gesellschaft auch.

Was Säumnis auslöst

Die Folgen sind gestaffelt, und die erste ist die, die weh tut.

Die Gesellschaft wird handlungsunfähig gegenüber dem Register. Ohne Code keine Bestätigungserklärung, und ohne Bestätigungserklärung auch nichts anderes: kein Jahresabschluss, keine Adressänderung, keine Bestellung eines neuen Direktors, keine Anteilsübertragung. Und Du kannst keine neue Gesellschaft gründen.

Die Gesellschaft fällt in Rückstand, und der Rückstand ist öffentlich. Jeder, der den Registereintrag aufruft, sieht ihn. Banken rufen ihn auf.

Es ist eine Straftat, als Direktor ohne geprüfte Identität zu handeln, und zwar für die Person, nicht für die Gesellschaft.

Es gibt daneben ein zivilrechtliches Bußgeld. Companies House kann seit Mai 2024 selbst Geldbußen verhängen, ohne den Weg über ein Strafverfahren. Sie beginnen bei 250 Pfund, liegen bei schwereren Verstößen ab 750 Pfund und steigen im Wiederholungsfall auf 2.000. Die gesetzliche Obergrenze je Verstoß liegt bei 10.000 Pfund.

Am Ende der Kette droht die Löschung, und dann fällt das Vermögen der Krone zu.

Vier Dinge, die die Prüfung nicht ist

Weil sich um jede neue Pflicht Missverständnisse legen, hier die vier, die am häufigsten auftauchen.

Sie ist keine Bonitätsprüfung. Es geht um Identität, nicht um Vermögen, Vorstrafen oder Zahlungsverhalten. Wer geprüft ist, ist identifiziert, nicht geprüft im Sinne einer Eignung.

Sie macht Deine Wohnanschrift nicht öffentlich. Die Wohnanschrift wird dem Register mitgeteilt und bleibt nicht öffentlich einsehbar. Öffentlich ist die Dienstanschrift, wie bisher.

Sie ersetzt keine Registerpflicht. Bestätigungserklärung, Jahresabschluss und die Meldung der Personen mit erheblicher Kontrolle laufen unverändert weiter. Die Prüfung ist die Voraussetzung dafür, sie einreichen zu dürfen, nicht ihr Ersatz.

Sie ist nicht wiederholt fällig. Es gibt keine jährliche Erneuerung. Einmal geprüft, gilt der Code fort, solange die Angaben stimmen. Was jährlich wiederkehrt, ist die Übermittlung des Codes, nicht die Prüfung dahinter.

Companies House hat für die Übergangszeit angekündigt, zunächst zu informieren und zu erinnern, bevor es sanktioniert. Darauf zu bauen, ist trotzdem unklug: Die erste Folge ist keine Strafe, sondern eine Sperre, und die tritt automatisch ein, sobald eine Einreichung ohne Code ankommt.

Frau Hilde in Lübeck, Herr Emmerich in Steyr, Herr Kurt in Winterthur

Hilde hält eine britische Gesellschaft, über die sie Lizenzen an europäische Kunden vergibt. Sie ist alleinige Direktorin und alleinige Gesellschafterin, der Erklärungstermin ihrer Gesellschaft ist der 12. September, ihr Geburtsmonat der Mai.

Ihre Termine sind der 12. September und die zwei Wochen danach. Der Mai spielt keine Rolle, weil sie Direktorin ist. Der 18. November spielt ebenfalls keine Rolle, weil ihr eigener Termin zwei Monate davor liegt. Wer ihr sagt, sie habe bis November Zeit, schickt sie in eine Rückstandsmeldung.

Emmerich in Steyr ist nur Gesellschafter, nicht Direktor. Die Geschäfte führt ein angestellter Direktor in Leeds. Emmerich steht als Person mit erheblicher Kontrolle im Register, Geburtsmonat Februar. Sein Fenster war der 1. bis 14. Februar, und es kommt erst im Februar 2027 wieder. Sein digitaler Weg funktioniert mit dem österreichischen Reisepass ohne Weiteres.

Kurt in Winterthur hält zwei britische Gesellschaften und ist bei beiden Direktor und Kontrollperson. Er hat also vier Termine an zwei verschiedenen Erklärungsstichtagen, und er braucht dafür genau eine Prüfung. Sein einziges echtes Risiko ist der Pass: Ältere schweizerische Ausweise ohne Chip lassen sich digital nicht auslesen, und dann führt der Weg über einen zugelassenen Dienstleister mit Terminvergabe.

Der Punkt, an dem es vorgeschobene Direktoren trifft

Eine Nebenwirkung verdient eine eigene Zeile, weil sie eine ganze Praxis beendet.

Wer bisher einen Dritten als Direktor eintragen ließ, ohne dass dieser wirklich führte, konnte darauf bauen, dass niemand den Zusammenhang prüft. Künftig steht hinter jedem Eintrag eine geprüfte natürliche Person mit einer dauerhaften Kennung, und diese Kennung verbindet alle Mandate dieser Person miteinander.

Damit wird sichtbar, wer bei wie vielen Gesellschaften eingetragen ist. Eine Person mit dreihundert Direktorenposten fällt in einer solchen Auswertung auf, ohne dass jemand danach suchen muss.

Für Halter, die aus Diskretionsgründen mit vorgeschobenen Personen gearbeitet haben, ist das der eigentliche Einschnitt. Wer Diskretion braucht, löst sie künftig über die Struktur und die Rechtsordnung, nicht über die Frage, wessen Name im Feld steht.

Warum Großbritannien das macht

Das Register war jahrzehntelang das offenste und billigste in Europa, und es war deshalb auch das am häufigsten missbrauchte. Adressen, die es nicht gab, Direktoren, die nichts davon wussten, Gesellschaften, die zwischen Gründung und Betrug nur eine Kontoeröffnung entfernt waren.

Die Identitätsprüfung ist der Preis dafür, dass das Register überhaupt noch etwas wert ist. Ein Register, dessen Einträge niemand geprüft hat, ist für eine Bank keine Auskunft, sondern eine Behauptung.

Für den seriösen Halter ist das die bessere Nachricht: Eine britische Gesellschaft wird durch die Prüfung wieder zu einem Nachweis, der bei Banken und Vertragspartnern zählt. Wie sich Registerpflichten international entwickeln, steht in unserem Fachwissen zum Informationsaustausch.

Was jetzt zu tun ist

Schlag den Erklärungstermin Deiner Gesellschaft nach. Er steht im Registereintrag, und er ist für Direktoren die einzige Zahl, die zählt.

Zähl die Rollen, nicht die Personen. Für jede eingetragene Rolle in jeder Gesellschaft gibt es eine eigene Übermittlung mit eigenem Termin.

Vergleich die Namensschreibweise im Register mit dem Ausweis, bevor Du die Prüfung startest. Eine Abweichung erkennst Du in zwei Minuten und behebst sie in einer Woche.

Und erledige die Prüfung selbst diese Woche. Sie dauert bei einem gültigen biometrischen Pass weniger als eine Viertelstunde. Der einzige Grund, sie zu verschieben, ist, dass sie klein wirkt, und genau das ist der Grund, aus dem sie im November teuer wird.

Quellen

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