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Britische Dividendensteuer steigt auf 35,75 Prozent. Von daheim zahlst Du sie nicht.

Am Montag beginnt das britische Steuerjahr mit zwei Punkten mehr auf Dividenden. Für einen Gesellschafter in Leeds sind das 2.492 Pfund im Jahr. Für denselben Gewinn in Regensburg, Amstetten oder Ilanz sind es null, und das Ergebnis ist besser als in Leeds.

Das britische Steuerjahr beginnt am 6. April, ein Überbleibsel aus dem Kalenderwechsel im achtzehnten Jahrhundert. Ab Montag gelten neue Sätze auf Dividenden: 10,75 Prozent im Basissatz, 35,75 Prozent im höheren Satz. Der Zusatzsatz bleibt bei 39,35 Prozent, der Freibetrag bei 500 Pfund.

Zwei Prozentpunkte. Die interessante Frage ist nicht, wie viel das kostet, sondern wen es kostet, und die Antwort ist enger, als die Aufregung vermuten lässt.

Was zwei Punkte für einen Gesellschafter in Leeds bedeuten

Malcolm ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ltd in Leeds, die Prüfstände für Windkraftgetriebe baut. Der Gewinn beträgt 250.000 Pfund, ausgeschüttet wird alles, andere Einkünfte hat er nicht.

Erst die Gesellschaft. Der Körperschaftsteuersatz liegt bei 25 Prozent ab 250.000 Pfund Gewinn, bei 19 Prozent bis 50.000 Pfund, dazwischen greift eine gleitende Entlastung. Malcolm liegt genau auf der Grenze und zahlt 62.500 Pfund. Ausschüttbar bleiben 187.500 Pfund.

Dann er selbst. Weil sein Einkommen über 125.140 Pfund liegt, ist der Grundfreibetrag von 12.570 Pfund vollständig abgeschmolzen.

Stufe Betrag Satz Steuer
Dividendenfreibetrag 500 £ 0 % 0 £
Basisband, Rest 37.200 £ 10,75 % 3.999 £
Höheres Band 87.440 £ 35,75 % 31.260 £
Zusatzband 62.360 £ 39,35 % 24.539 £
Summe 59.798 £

Malcolms Gesamtbelastung: 62.500 plus 59.798 gleich 122.298 Pfund auf 250.000 Pfund Gewinn, also 48,9 Prozent. Netto bleiben ihm 127.702 Pfund.

Nach den alten Sätzen wären es 57.305 Pfund gewesen. Die Erhöhung kostet ihn 2.493 Pfund im Jahr, exakt zwei Prozent auf die 124.640 Pfund, die in den beiden geänderten Bändern liegen.

Dieselbe Gesellschaft, ein Gesellschafter im Ausland

Großbritannien erhebt auf Dividenden an Gebietsfremde keine Quellensteuer. Das ist im internationalen Vergleich selten, und der Haushalt hat daran nichts geändert.

Gudrun lebt in Regensburg und hält dieselbe Gesellschaft mit demselben Gewinn. Die Geschäftsführung sitzt tatsächlich in Leeds, sie selbst ist nur Gesellschafterin.

Malcolm, Leeds Gudrun, Regensburg
Gewinn 250.000 £ 250.000 £
Körperschaftsteuer 25 % 62.500 £ 62.500 £
Ausschüttbar 187.500 £ 187.500 £
Britische Steuer auf die Ausschüttung 59.798 £ 0 £
Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag 26,375 % 49.453 £
Gesamtbelastung 122.298 £ 111.953 £
Netto 127.702 £ 138.047 £

Gudrun behält 10.345 Pfund mehr als Malcolm, bei identischem Betrieb. Vor der Erhöhung waren es 7.852 Pfund. Der Haushalt hat den Abstand zugunsten der ausländischen Gesellschafterin vergrößert.

Zwei Nebenbedingungen für sie: Kirchensteuer kommt gegebenenfalls obendrauf und hebt die deutsche Belastung auf rund 28 Prozent. Und bemessen wird in Euro, mit dem Kurs am Zuflusstag, was bei einer Ausschüttung in Pfund eine eigene Position ist.

Vinzenz aus Amstetten zahlt statt der Abgeltungsteuer 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, also 51.563 Pfund. Gesamt 114.063 Pfund, 45,6 Prozent.

Fadri aus Ilanz hält eine qualifizierte Beteiligung im Privatvermögen. Der Bund besteuert davon 70 Prozent, die Kantone müssen mindestens 50 Prozent besteuern und liegen in der Praxis darüber. Angenommen, sein kombinierter Grenzsteuersatz beträgt 33 Prozent und 70 Prozent der Dividende sind steuerbar, dann bleiben 23,1 Prozent auf die Ausschüttung, also 43.313 Pfund. Gesamt 105.813 Pfund, 42,3 Prozent. Die Annahme ist eine Annahme: Der kantonale Anteil unterscheidet sich erheblich, und wer damit plant, holt die Zahl beim eigenen Steueramt.

Die Reihenfolge ist bemerkenswert: Ilanz vor Regensburg vor Amstetten vor Leeds. Der britische Gesellschafter zahlt auf die britische Gesellschaft am meisten.

Warum die Regierung diese Schraube dreht

Es ist keine Einzelmaßnahme, sondern die Fortsetzung einer Linie. Der Dividendenfreibetrag lag 2016 bei 5.000 Pfund, dann bei 2.000, dann bei 1.000, jetzt bei 500. Diese Absenkung war die eigentliche Verschärfung des letzten Jahrzehnts; zwei Punkte auf den Satz sind demgegenüber klein.

Dahinter steht ein Mechanismus, den man kennen sollte: Auf Dividenden fallen in Großbritannien keine Sozialabgaben an, auf Gehalt schon. Das britische Modell des Kleinunternehmers, der sich ein niedriges Gehalt zahlt und den Rest ausschüttet, spart genau diese Abgaben, und die Erhöhung schließt einen Teil der Lücke.

Die Richtung ist damit vorgezeichnet und hat schon ein Datum: Zum 6. April 2027 steigen die Sätze auf Miet- und Zinseinkünfte, für Mieteinkünfte auf 22, 42 und 47 Prozent. Wer plant, irgendwann selbst nach Großbritannien zu ziehen, preist diese Linie ein. Wer das nicht plant, kann sie beobachten.

Die Zahl, die alle diese Rechnungen trägt

Jede der obigen Tabellen setzt voraus, dass die Gesellschaft steuerlich britisch ist. Das ist kein Selbstläufer, und die Falle ist eine andere als die meistgenannte.

Eine in Großbritannien gegründete Gesellschaft ist dort allein aufgrund der Gründung ansässig. Sie verliert die britische Ansässigkeit also nicht dadurch, dass jemand sie von München aus führt. Sie wird dadurch zusätzlich in Deutschland ansässig, und dann entscheidet das Abkommen.

Artikel 4 Abs. 3 des Abkommens mit Großbritannien tut das ohne Ermessen: Ist eine andere als eine natürliche Person in beiden Staaten ansässig, gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Kein Verständigungsverfahren, keine Abwägung, ein Kriterium.

Für Gudrun heißt das: Führt sie die Gesellschaft faktisch aus Regensburg, wandert das Besteuerungsrecht nach Deutschland. Der Gewinn wird dort mit rund 30 Prozent belastet statt mit 25, und die Ausschüttung kommt trotzdem mit 26,375 Prozent obendrauf. Großbritannien behandelt einen solchen Wechsel als Wegzug der Gesellschaft, und daran hängt eine Schlussbesteuerung stiller Reserven. Aus dem Vorteil von 10.345 Pfund wird ein Nachteil, plus einer Einmalrechnung.

Was die Ansässigkeit in Leeds hält, ist nichts Exotisches:

  • Beschlüsse werden dort gefasst, mit Protokollen, die Ort und Datum tragen und zu den Reisebewegungen passen.
  • Ein Geschäftsführer ist dort ansässig und entscheidet erkennbar selbst, statt Vorlagen abzuzeichnen.
  • Die Gesellschaft hat eine eigene Anschrift, kein Postfach beim Dienstleister.
  • Ausgaben fallen dort an: Miete, Löhne, Buchhaltung, Beratung.

Wer das hat, redet über Dividendensätze. Wer es nicht hat, redet über die falsche Zahl.

Die Wege aus der Gesellschaft heraus, mit ihren Preisen

Die Ausschüttung ist nicht der einzige Weg, und für Malcolm ist sie bei 48,9 Prozent nicht offensichtlich der beste.

Gehalt mindert den Gewinn auf Gesellschaftsebene, kostet beim Empfänger den Einkommensteuertarif und in Großbritannien Sozialabgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Gudrun ist es zusätzlich gefährlich: Ein Geschäftsführergehalt an eine in Deutschland ansässige Person kann dort Sozialversicherungspflicht und eine Diskussion über den Ort der Geschäftsleitung auslösen.

Darlehen an den Gesellschafter sind der Weg, der am häufigsten schiefgeht. Großbritannien belastet die Gesellschaft, wenn das Darlehen nicht binnen einer Frist zurückgezahlt wird, und der Wohnsitzstaat prüft parallel auf verdeckte Ausschüttung. Zwei Behörden, zwei Rechtsfolgen, ein Vorgang.

Thesaurierung kostet nur die Körperschaftsteuer. Für Malcolm heißt das 25 Prozent statt 48,9, solange das Geld in der Gesellschaft arbeitet. Für einen wachsenden Betrieb ist das oft die richtige Antwort, und sie ist von jedem Dividendensatz unabhängig.

Der Verkauf der Anteile verschiebt die Frage in die Veräußerungsgewinnbesteuerung, die im Wohnsitzstaat anderen Regeln folgt als die Dividende. Welcher Weg im Einzelfall trägt, steht im Überblick zur Gewinnentnahme aus der Auslandsfirma.

Was von Großbritannien als Standort bleibt

Drei Eigenschaften hat keine dieser Änderungen berührt. Keine Quellensteuer auf Dividenden an Gebietsfremde, ein Abkommensnetz mit weit über hundert Staaten, und ein Gesellschaftsrecht, das jeder internationale Vertragspartner lesen kann.

Verändert hat sich der Körperschaftsteuersatz, der von 19 auf bis zu 25 Prozent gestiegen ist, und die Prüftiefe des Registers. Der Standort ist damit vom günstigen zum durchschnittlichen geworden und vom unbürokratischen zum normal regulierten. Für kleine Gewinne ist er weiterhin scharf kalkuliert: Bis 50.000 Pfund liegt die Körperschaftsteuer bei 19 Prozent, bei 100.000 Pfund Gewinn nach der gleitenden Entlastung bei effektiv 22,75 Prozent, also unter dem deutschen Niveau. Was das für die UK Limited by Guarantee und die Schottische Limited Partnership bedeutet, steht auf den Produktseiten.

Für Malcolm läuft am Sonntag eine Frist. Eine Ausschüttung, die vor dem 6. April fällig gestellt wird, fällt ins alte Steuerjahr. Maßgeblich ist die Fälligkeit, nicht die Zahlung, und die Gesellschaft braucht dafür ausschüttungsfähige Rücklagen; eine Ausschüttung ohne diese Grundlage ist rechtswidrig und rückforderbar. Für Gudrun, Vinzenz und Fadri läuft am Sonntag keine Frist. Was bei ihnen jeden Tag mitläuft, ist die Frage, wo die Beschlüsse gefasst werden.

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