
Panama ist von der EU-Geldwäscheliste runter. Warum die Steuerliste trotzdem bleibt.
Wenn Du in den letzten Jahren versucht hast, für eine panamaische Gesellschaft ein Konto zu eröffnen, kennst Du den Satz. Er kam nie als Ablehnung. Er kam als Bedauern, meistens per Mail, meistens nach drei Wochen Schweigen: die Bank sehe derzeit von einer Kontoeröffnung ab. Kein Grund, keine Nachfrage, kein Weg zurück. Du hast alles eingereicht, was verlangt war, und trotzdem hat jemand irgendwo eine Zeile gelesen, die schwerer wog als Deine Unterlagen.
Diese Zeile verschwindet am 5. August 2025.
Was danach bleibt, ist eine zweite Zeile über dasselbe Land. Und die ist wichtiger, als das Aufatmen vermuten lässt.
Über Panama liegen zwei Ordner, nicht einer
Brüssel führt zwei getrennte Listen, und fast jeder verwechselt sie. Der erste Ordner heißt Geldwäsche. Dort stehen Staaten, deren Aufsicht die EU für lückenhaft hält. Wer in diesem Ordner steht, zwingt jede europäische Bank, jeden Notar und jeden Zahlungsdienstleister zu verstärkten Sorgfaltspflichten: mehr Nachweise, mehr Rückfragen, mehr interne Freigaben. In der Praxis heißt das selten „aufwendiger“. In der Praxis heißt es „lohnt sich nicht“.
Der zweite Ordner heißt Steuern. Dort stehen Staaten, die aus Sicht der Mitgliedstaaten bei Transparenz oder fairer Besteuerung nicht liefern. Dieser Ordner interessiert keine Bank. Er interessiert Dein Finanzamt.
Panama lag jahrelang in beiden.
Was am 5. August passiert
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10. Juni 2025 die Geldwäscheliste neu gefasst. Der Text steht seit dem 16. Juli im Amtsblatt, er gilt ab dem 5. August. Panama ist gestrichen. Gemeinsam mit Panama gehen Barbados, Gibraltar, Jamaika, die Philippinen, Senegal, Uganda und, für viele Leser die interessantere Nachricht, die Vereinigten Arabischen Emirate.
Der Auslöser liegt zwei Jahre zurück. Die FATF, die internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche, hatte Panama im Oktober 2023 aus ihrer eigenen Beobachtungsliste genommen. Brüssel folgt solchen Entscheidungen nicht automatisch und nicht schnell, aber es folgt ihnen.
Für Dich ändert sich damit nichts an Deinen Unterlagen. Es ändert sich, was die Bank mit ihnen machen muss. Die verstärkte Sorgfaltspflicht allein wegen des Sitzlandes fällt weg. Eine Kontoeröffnung wird dadurch nicht einfach. Sie wird wieder möglich.
Der Unterschied ist größer, als die Formulierung klingt. Verstärkte Sorgfaltspflicht bedeutet für eine Bank nicht ein zusätzliches Formular. Sie bedeutet eine Freigabe auf einer höheren Hierarchiestufe, eine jährliche Wiedervorlage, eine eigene Zeile im Prüfbericht und ein Kundenkonto, das in der internen Risikoauswertung dauerhaft rot bleibt. Kein Berater in einer mittelgroßen europäischen Bank kämpft dafür, wenn der Kunde ein einzelnes Firmenkonto mit überschaubarem Volumen mitbringt. Die Ablehnung, die Du bekommen hast, war fast nie eine Bewertung Deines Geschäfts. Sie war eine Rechnung, die die Bank für sich selbst aufgemacht hat.
Bemerkenswert ist die zweite Streichung auf derselben Seite des Amtsblatts. Die Vereinigten Arabischen Emirate standen seit 2022 auf dieser Liste, mitten in der Zeit, in der Dubai als Gründungsstandort in den deutschsprachigen Foren zum Selbstläufer wurde. Wer sich in den letzten drei Jahren gewundert hat, warum die Firma in der Freihandelszone binnen Tagen stand und das europäische Konto danach Monate brauchte, hat die Antwort in derselben Verordnung. Beide Länder verlassen den Ordner am selben Tag.
Der zweite Ordner bleibt offen, und der kostet
Auf der steuerlichen Liste steht Panama weiter. Elf Jurisdiktionen führt die EU dort derzeit, neben Panama unter anderem Russland, Vanuatu, Samoa und Fidschi. Und anders als der Geldwäsche-Ordner ist dieser hier kein Reputationsproblem, sondern eine Rechnung.
Für Dich als Deutschen ist das die teuerste Zeile des ganzen Vorgangs. Deutschland hat die EU-Liste in eigenes Recht gegossen, das Steueroasen-Abwehrgesetz. Panama steht dort seit Dezember 2021 drin, und die Maßnahmen greifen gestaffelt, Jahr für Jahr schärfer:
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Gewinne der panamaischen Gesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter zugerechnet, und zwar weiter als nach den normalen Regeln.
- Erweiterte Quellensteuer auf Zahlungen, die aus Deutschland nach Panama fließen.
- Keine Abkommensvorteile, auch dort, wo sie sonst greifen würden.
- Gesteigerte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, mit einer eigenen Dokumentationslast.
- Und seit 2025 die schärfste Stufe: das Verbot, Betriebsausgaben abzuziehen. Was Du an eine panamaische Gesellschaft zahlst, mindert Deinen deutschen Gewinn nicht mehr.
Das ist der Punkt, an dem die Nachricht vom 5. August ihre Leichtigkeit verliert. Die Bank macht wieder auf. Das Finanzamt hat nie zugemacht.
Was das für Dich heißt, je nachdem wo Du sitzt
Wenn Du in Deutschland ansässig bist, ist eine Panama-Gesellschaft eine teure Konstruktion, und sie wird durch die Streichung von der Geldwäscheliste nicht billiger. Das Steueroasen-Abwehrgesetz greift an Deinem Wohnsitz, nicht am Sitz der Gesellschaft.
Wenn Du in Österreich ansässig bist, gibt es kein vergleichbares Abwehrgesetz. Was dort greift, ist die Hinzurechnung nach dem Körperschaftsteuerrecht, und die hängt nicht an einer Liste, sondern an der tatsächlichen Steuerbelastung: Liegt sie unter fünfzehn Prozent und sind die Einkünfte passiv, wird zugerechnet. Panamas Territorialprinzip führt bei Auslandsgewinnen genau dorthin.
Wenn Du in der Schweiz ansässig bist, gilt die EU-Liste für Dich nicht. Sie gilt trotzdem für Deine Bank, sobald diese europäische Korrespondenzbeziehungen unterhält, und das tun praktisch alle. Der Unterschied ist real, aber kleiner, als er klingt.
Und wenn Dein Wohnsitz bereits außerhalb dieser drei Länder liegt, ist der 5. August tatsächlich die gute Nachricht, als die er aussieht. Dann greift keine dieser Abwehrmaßnahmen, das Territorialprinzip wirkt so, wie es gedacht ist, und der Weg zum Konto ist wieder offen. Genau für diese Konstellation ist die Panama S.A. gebaut.
Steht die Verlagerung Deines Wohnsitzes noch bevor, beginnt der Weg dort und nicht bei der Gesellschaft. Unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland behandelt die panamaische Ansässigkeit im Detail, Vida Libre Plan begleitet den Umzug nach Lateinamerika.
Warum Panama den zweiten Stempel noch trägt
Es liegt nicht mehr an der Verschwiegenheit. Panama nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch teil, führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten und verlangt seit 2021, dass Buchführungsunterlagen beim ansässigen Vertreter vorliegen. Wie weit dieser Austausch reicht und welche Konten er nicht erfasst, steht ausführlich in unserer Übersicht zu den CRS-Ländern.
Es liegt am Territorialprinzip selbst. Panama besteuert nur, was in Panama verdient wird. Für die EU ist genau das das Problem, unabhängig davon, wie sauber das Register geführt wird. Ein Land kann jede Transparenzanforderung erfüllen und trotzdem auf der steuerlichen Liste bleiben, weil die Kritik nicht der Verschleierung gilt, sondern dem Steuersystem.
Panamas Regierung arbeitet daran, und sie sagt das offen. Der nächste Beschluss des Rates steht im Oktober an. Bis dahin bleibt es bei elf Namen.
Was die Bank im August immer noch sehen will
Der Wegfall der verstärkten Sorgfaltspflicht ist kein Freibrief. Die normale Sorgfaltspflicht bleibt, und sie ist in den letzten Jahren dichter geworden, unabhängig von jeder Länderliste. Was ein Institut prüft, ist im Kern immer dasselbe, und es hilft, das nüchtern zu sehen statt als Schikane:
- Wer steht wirtschaftlich dahinter, belegt durch Ausweis, Wohnsitznachweis und, falls die Anteile über eine weitere Gesellschaft gehalten werden, die vollständige Kette bis zur natürlichen Person.
- Woher kommt das Geld, das auf das Konto soll. Nicht als Behauptung, sondern als Beleg: Verkaufsvertrag, Jahresabschluss, Ausschüttungsbeschluss.
- Was macht die Gesellschaft tatsächlich. Verträge mit zwei oder drei benennbaren Kunden schlagen jede Geschäftsplanbeschreibung.
- Warum Panama. Diese Frage kommt immer, und sie ist keine Falle. Eine ehrliche Antwort, die Standort und Lebensmittelpunkt zusammenbringt, trägt weiter als jede Steuerbegründung.
Der Rest ist Geduld. Sechs bis zehn Wochen sind für ein Firmenkonto in dieser Konstellation normal, und ein Institut, das nach zwei Wochen zusagt, sollte Dich eher misstrauisch machen.
Was jetzt zu tun ist
Wenn Du eine bestehende Panama-Gesellschaft hast und an der Bank gescheitert bist: Ein neuer Anlauf ab August ist sinnvoll, aber nur mit demselben sauberen Dossier wie vorher. Was die Bank sehen will, hat sich nicht geändert, nur die Pflicht, es besonders streng zu prüfen. Wie eine Kontoeröffnung im Ausland tatsächlich abläuft, steht in unserem Ablauf der Kontoeröffnung; die Bankenlandschaft selbst führt unsere Property Freedom Banking.
Wenn Du in Deutschland ansässig bist und mit dem Gedanken spielst: Rechne zuerst die Abwehrmaßnahmen durch, bevor Du irgendetwas gründest. Das Abzugsverbot allein kann die Struktur unwirtschaftlich machen, und zwar sofort, nicht irgendwann.
Wenn Du Vermögen strukturieren und nicht operativ handeln willst: Die panamaische Privatstiftung ist ein anderes Instrument mit anderen Regeln. Sie führt unsere Property Asset Protection Plus.
Die Zeile, die Dein Konto verhindert hat, verschwindet. Die Zeile, die Deine Steuerrechnung bestimmt, bleibt. Es lohnt, die beiden nicht zu verwechseln, weil sie an ganz verschiedenen Stellen wehtun.