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Ein Plateau mit hellen Stein- und Glasbauten am Rand eines Felsabbruchs im flachen bedeckten Licht, darunter ein bewaldeter Hang

Zwei neue Namen auf der EU-Liste. Und was das für Konten bedeutet.

Der Rat hat drei Staaten gestrichen und zwei aufgenommen. Für die Betroffenen ändert sich damit nicht der Steuersatz, sondern die Frage, ob eine europäische Bank ihre Gesellschaften noch anfasst.

Es gibt Listen, die niemand liest, und es gibt Listen, die über Bankverbindungen entscheiden. Diese hier gehört zur zweiten Sorte, obwohl sie so aussieht wie die erste.

Am 17. Februar hat der Rat der Europäischen Union die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Zwei Namen kommen dazu, drei fallen weg, und in einem der beiden neuen Fälle betrifft das eine Jurisdiktion, in der deutschsprachige Unternehmer regelmäßig Gesellschaften halten.

Was sich geändert hat

Neu in Anhang I, der eigentlichen schwarzen Liste:

  • Vietnam
  • die Turks- und Caicosinseln

Gestrichen aus Anhang I: Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago. Sie haben in den vergangenen Jahren Zusagen zum Auskunftsverkehr und zur Beseitigung schädlicher Regime erfüllt.

Aus Anhang II, dem Beobachtungsverzeichnis, verabschieden sich Antigua und Barbuda sowie die Seychellen, weil sie ihre Zusagen abgearbeitet haben.

Panama, Russland, Vanuatu, Anguilla, Palau, Guam, Amerikanisch-Samoa und die Amerikanischen Jungferninseln bleiben unverändert auf Anhang I.

Warum die Turks- und Caicosinseln zurück sind

Das Gebiet stand bereits einmal auf dieser Liste und wurde 2024 gestrichen. Die erneute Aufnahme hat mit der Umsetzung der Substanzanforderungen zu tun: Ein Nullsteuer-Standort muss nachweisen, dass Gesellschaften dort tatsächlich wirtschaftlich tätig sind, und dieser Nachweis wird von den EU-Prüfern regelmäßig neu bewertet.

Das ist der Punkt, den man aus dieser Runde mitnehmen sollte: Eine Streichung ist kein Endzustand. Ein Standort, der einmal von der Liste kam, kann zurückkehren, wenn die Umsetzung nachlässt oder wenn die Prüfkriterien verschärft werden. Wer eine Struktur über zehn Jahre plant, sollte einen Standort deshalb nicht nach seinem aktuellen Listenstatus wählen, sondern danach, wie ernst er die Umsetzung betreibt.

Warum Vietnam überrascht und warum nicht

Vietnam ist die erste größere Volkswirtschaft, die neu auf Anhang I kommt, und es ist nicht der klassische Fall eines Nullsteuer-Gebiets. Beanstandet wird nicht die Höhe der Steuer, sondern die Umsetzung der Mindeststandards zum Informationsaustausch.

Für deutschsprachige Unternehmer ist das relevant, weil Vietnam in den letzten Jahren als Produktions- und Beschaffungsstandort erheblich gewachsen ist. Eine Zahlung an einen vietnamesischen Lieferanten kann damit in Deutschland unter das Abzugsverbot fallen, und das trifft Unternehmen, die mit Steuerplanung nichts zu tun haben.

Das ist der am häufigsten übersehene Effekt dieser Liste: Sie erfasst nicht nur Gestaltungen, sondern gewöhnliche Handelsbeziehungen.

Was die Listung praktisch auslöst

Die Liste selbst ist ein politischer Beschluss ohne unmittelbare Rechtswirkung. Ihre Wirkung entsteht durch die nationalen Gesetze, die auf sie verweisen.

In Deutschland ist das das Steueroasen-Abwehrgesetz. Es sieht vier Maßnahmen vor, die zeitversetzt greifen, sobald ein Staat in der zugehörigen Verordnung steht:

  • Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, die auch aktive Einkünfte erfasst
  • Erweiterte Quellensteuer auf Zahlungen dorthin
  • Versagung von Abkommensvorteilen und der Dividendenbefreiung
  • Verbot des Betriebsausgabenabzugs in der letzten Stufe

Wichtig für die Neuzugänge: Die Maßnahmen greifen nicht sofort. Die deutsche Verordnung wird üblicherweise zum Jahresende angepasst, und die Maßnahmen setzen dann gestaffelt ein. Für Vietnam und die Turks- und Caicosinseln bleibt damit Zeit, laufende Beziehungen zu ordnen.

In Österreich gibt es kein vergleichbares Abwehrgesetz. Dort wirkt die Liste mittelbar, über die Beurteilung von Missbrauch und über das Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte Konzerngesellschaften.

In der Schweiz gilt die Liste nicht. Schweizer Banken schauen trotzdem darauf, weil ihre Korrespondenzbanken in der EU es tun.

Der Effekt, der zuerst kommt

Bevor irgendeine Steuerregel greift, passiert etwas anderes, und das passiert schnell: Die Banken reagieren.

Ein Institut, das eine Gesellschaft aus einem neu gelisteten Gebiet in den Büchern hat, stuft sie im internen Risikomodell hoch. Das führt zu Rückfragen, zu einer Wiedervorlage, manchmal zu einer Kündigung. Das ist keine gesetzliche Folge, sondern eine geschäftspolitische, und sie kommt Monate vor jeder Steueranpassung.

Wer eine Gesellschaft auf den Turks- und Caicosinseln hält, sollte deshalb nicht auf die deutsche Verordnung warten, sondern mit seiner Bank sprechen, bevor sie mit ihm spricht.

Was das für die Standortwahl heißt

Drei Schlüsse, die sich aus zehn Jahren Listenpraxis ziehen lassen:

Erstens: Anhang II ist der interessantere Anhang. Wer dort steht, hat eine Zusage gemacht und eine Frist. Das ist eine Ankündigung künftiger Gesetzesänderungen in diesem Land, und sie ist frei lesbar.

Zweitens: Die Bewegung geht in beide Richtungen. In dieser Runde wurden drei gestrichen und zwei aufgenommen. Ein Standort ist nie dauerhaft sicher und nie dauerhaft verloren.

Drittens: Die Kriterien verschieben sich. Anfangs ging es um Transparenz, dann um schädliche Regime, inzwischen um Substanz und um die Umsetzung des Mindeststandards. Wer heute plant, sollte annehmen, dass in fünf Jahren mehr geprüft wird als heute.

Was davon für die klassischen Offshore-Standorte übrig bleibt, steht in unserem Fachwissen zu Offshore-Gesellschaften.

Wo die acht Standorte stehen, die wir betreuen

Standort Anhang I Anhang II
Cayman Islands nein nein
British Virgin Islands nein nein
Panama ja entfällt
Vereinigte Arabische Emirate nein nein
Hongkong nein nein
Singapur nein nein
Vereinigtes Königreich nein nein
Zypern Mitgliedstaat entfällt

Sieben von acht stehen auf keiner der beiden Listen. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Auswahl: Standorte, die ihre Substanz- und Transparenzanforderungen ernst nehmen, bleiben bankfähig, und Bankfähigkeit ist das erste Kriterium bei der Wahl.

Panama ist die Ausnahme, und der Grund dafür ist keine Intransparenz, sondern das Territorialprinzip selbst. Was das kostet, hängt vollständig an Deinem Wohnsitz.

Was das für Dich heißt, je nachdem wo Du sitzt

Bist Du in Deutschland ansässig und hast Geschäftsbeziehungen nach Vietnam oder in die Turks- und Caicosinseln, setz Dir eine Wiedervorlage auf das Jahresende. Dann steht fest, ob und ab wann die Abwehrmaßnahmen greifen.

Bist Du in Österreich ansässig, ist die Liste ein Indiz, keine Automatik. Was greift, ist die Hinzurechnung bei effektiver Belastung unter fünfzehn Prozent und die Missbrauchsprüfung.

Bist Du in der Schweiz ansässig, ist die Bankreaktion der einzige praktisch relevante Punkt.

Liegt Dein Wohnsitz außerhalb dieser drei Länder, betrifft Dich die Liste nur, soweit Deine Bank oder Deine Kunden in der EU sitzen. Für eine BVI Business Company, die auf keiner der Listen steht, ändert sich in dieser Runde nichts.

Der Rhythmus, den man kennen sollte

Die Liste wird zweimal jährlich beschlossen, im Februar und im Oktober. Dazwischen laufen die Prüfungen des Globalen Forums der OECD und die Verhandlungen mit den betroffenen Staaten.

Wer eine Struktur in einem Standort hält, der auf Anhang II steht oder dessen Umsetzung diskutiert wird, sollte diese beiden Termine im Kalender haben. Sie sind die einzigen Momente, in denen sich etwas ändert, und die Änderung ist jedes Mal binnen Stunden öffentlich.

Was jetzt zu tun ist

Prüfe, ob einer Deiner Standorte oder Lieferanten betroffen ist. Das dauert fünf Minuten und beantwortet die Frage für ein halbes Jahr.

Sprich mit der Bank, bevor sie mit Dir spricht. Eine Erklärung, die Du von Dir aus lieferst, wird anders behandelt als eine, die auf eine Anfrage folgt.

Und ordne die Zahlungsströme, bevor die Verordnung angepasst wird. Zwischen einer Listung und dem Wirksamwerden der deutschen Maßnahmen liegen üblicherweise Monate. Diese Zeit ist der einzige Spielraum, den es gibt.

Eine Liste, die zweimal im Jahr beschlossen wird, ist berechenbarer als die meisten Steuergesetze. Genau das macht sie zum verlässlichsten Frühwarnsystem, das es in diesem Feld gibt.

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