
Vietnam steht jetzt auf der EU-Liste, und das trifft Deinen Einkauf vier Jahre bevor es Deine Steuer trifft
Am 17. Februar hat der Rat der Europäischen Union die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke fortgeschrieben. Zwei Namen kommen dazu, drei fallen weg, und einer der beiden Neuzugänge ist kein Nullsteuergebiet, sondern ein Produktionsstandort, mit dem deutsche, österreichische und Schweizer Mittelständler jeden Tag Rechnungen tauschen.
Genau deshalb geht diese Runde auch Leser an, die mit Steuergestaltung nichts zu tun haben.
Zehn Gebiete auf Anhang I, neun auf Anhang II
Neu auf Anhang I, der schwarzen Liste: Vietnam und die Turks- und Caicosinseln.
Gestrichen: Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago. Sie haben ihre lange offenen Punkte beim Auskunftsverkehr und bei schädlichen Regimen abgearbeitet.
Anhang I umfasst damit zehn Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, die Russische Föderation, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam.
Aus Anhang II, dem Beobachtungsverzeichnis, scheiden Antigua und Barbuda sowie die Seychellen aus. Brunei hat für die Reform seines schädlichen Vorzugsregimes mehr Zeit bekommen. Übrig bleiben neun: Belize, die British Virgin Islands, Brunei, Eswatini, Grönland, Jordanien, Montenegro, Marokko und die Türkei.
Die Begründungen sind so unterschiedlich wie die beiden Neuzugänge. Bei den Turks- und Caicosinseln geht es um den Vollzug der Substanzanforderungen, den das OECD-Forum für schädliche Steuerpraktiken beanstandet hat. Bei Vietnam geht es nicht um die Höhe der Steuer, sondern darum, dass das Globale Forum den Auskunftsverkehr auf Ersuchen als nicht ausreichend bewertet hat.
Die Treppe im deutschen Abwehrgesetz hat vier Stufen
Die Liste selbst ist ein Ratsbeschluss ohne unmittelbare Rechtswirkung. Ihre Wirkung entsteht durch die nationalen Gesetze, die auf sie verweisen, und in Deutschland ist das das Steueroasen-Abwehrgesetz.
Es wirkt nicht mit der Ratsentscheidung, sondern erst, wenn der Staat in die zugehörige Rechtsverordnung aufgenommen worden ist, und dann gestaffelt. § 3 des Gesetzes bindet jede Maßnahme an eine eigene Stufe, gerechnet ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung:
| Maßnahme | greift ab |
|---|---|
| Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, auch für aktive Einkünfte | Beginn des Folgejahres |
| Erweiterte Quellensteuer auf Zahlungen dorthin | Beginn des Folgejahres |
| Versagung von Abkommensvorteilen und der Dividendenbefreiung | Beginn des dritten Jahres |
| Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs | Beginn des vierten Jahres |
Die Verordnung wird üblicherweise zum Jahresende angepasst. Tritt sie also Ende 2026 in Kraft, greift die schärfste Maßnahme für Vietnam ab dem 1. Januar 2030.
Ingeborg in Bochum hat vier Jahre, nicht vier Monate
Ingeborg importiert Baugruppen aus Vietnam, Einkaufsvolumen 1,2 Millionen Euro im Jahr, Rohertrag darauf rund 300.000 Euro.
So sähe es aus, wenn das Abzugsverbot heute schon gälte:
| Wareneinkauf Vietnam | 1.200.000 € |
| davon steuerlich abziehbar | 0 € |
| zusätzliche Bemessungsgrundlage | 1.200.000 € |
| Körperschaft- und Gewerbesteuer rund 30 % | 360.000 € |
| Rohertrag des Geschäfts | 300.000 € |
Eine Steuer von 360.000 Euro auf einen Rohertrag von 300.000 Euro beendet dieses Geschäft. Das ist die Zahl, mit der die Panikmeldungen dieser Woche arbeiten, und sie ist richtig gerechnet. Sie ist nur um vier Jahre falsch datiert.
Was Ingeborg tatsächlich hat, ist eine Übergangszeit von rund vier Jahren, in der sie den Lieferanten wechseln, die Vertragslaufzeiten anpassen oder darauf setzen kann, dass Vietnam die beanstandeten Punkte abarbeitet und vorher wieder von der Liste kommt. Drei Staaten haben in dieser Runde genau das geschafft.
Was sie nicht hat, ist Ruhe bei den gesteigerten Mitwirkungspflichten. Die greifen früh, sie verlangen eine Dokumentation der Geschäftsbeziehung, die deutlich über das übliche Maß hinausgeht, und sie sind der Punkt, an dem eine Betriebsprüfung ansetzt, lange bevor eine Abwehrmaßnahme wirkt.
Die Bank reagiert vor jeder Behörde
Bevor irgendeine Steuerregel greift, passiert etwas anderes, und das passiert in Wochen.
Ein Institut, das eine Gesellschaft aus einem neu gelisteten Gebiet in den Büchern hat, stuft sie im internen Risikomodell hoch. Daraus werden Rückfragen, eine Wiedervorlage, manchmal eine Kündigung. Das ist keine gesetzliche Folge, sondern eine geschäftspolitische, und sie kommt Jahre vor jeder Steueranpassung.
Wer eine Gesellschaft auf den Turks- und Caicosinseln hält, wartet deshalb nicht auf die deutsche Verordnung, sondern spricht mit seiner Bank, bevor sie mit ihm spricht. Eine Erklärung, die Du von Dir aus lieferst, wird anders behandelt als eine, die auf eine Anfrage folgt. Das ist der ganze Unterschied zwischen einer Aktennotiz und einem Kündigungsschreiben.
Für Röbi in Schwyz gilt das genauso, obwohl die Liste in der Schweiz nicht anwendbar ist. Schweizer Banken sehen darauf, weil ihre Korrespondenzbanken in der EU es tun, und die Kette endet nicht an der Grenze.
Die stille Folge steht in einer Bilanzrichtlinie
Neben dem Abwehrgesetz hat die Liste seit diesem Jahr eine zweite Wirkung, über die kaum gesprochen wird, weil sie im Bilanzrecht sitzt.
Große Konzerne müssen ihren öffentlichen Ertragsteuerbericht für gewöhnliche Drittstaaten nur zusammengefasst aufstellen. Für Staaten auf Anhang I und für Staaten, die an zwei aufeinanderfolgenden Märzstichtagen auf Anhang II stehen, ist der Einzelausweis Pflicht, und die Schutzklausel, mit der sensible Angaben zurückgehalten werden dürfen, gilt für beide Anhänge ausdrücklich nicht.
Damit ist Anhang II nicht länger ein bloßes Beobachtungsverzeichnis. Er entscheidet mit darüber, ob ein großer Kunde Deine Rechnungsadresse namentlich in ein Dokument schreiben muss, das fünf Jahre öffentlich abrufbar bleibt.
Wo die acht Standorte stehen, die wir betreuen
| Standort | Anhang I | Anhang II |
|---|---|---|
| Cayman Islands | nein | nein |
| British Virgin Islands | nein | ja |
| Panama | ja | entfällt |
| Vereinigte Arabische Emirate | nein | nein |
| Hongkong | nein | nein |
| Singapur | nein | nein |
| Vereinigtes Königreich | nein | nein |
| Zypern | Mitgliedstaat | entfällt |
Zwei Zeilen brauchen eine Erklärung, und beide Male ist sie nicht die, die man erwartet.
Panama steht auf Anhang I, und der Grund ist keine Intransparenz, sondern das Territorialprinzip selbst. Was das kostet, hängt vollständig an Deinem Wohnsitz und an der Frage, ob Du dort Zahlungsströme führst oder nur eine Holding hältst.
Die British Virgin Islands stehen auf Anhang II. Das ist nicht die schwarze Liste, es löst keine Abwehrmaßnahme aus, und für die laufende Besteuerung einer BVI Business Company ändert sich dadurch nichts. Es löst aber den Einzelausweis im öffentlichen Bericht großer Kunden aus, und wer über eine BVI-Gesellschaft an Konzerne fakturiert, sollte das wissen, bevor der Einkauf es ihm erklärt. Was von den klassischen Offshore-Standorten davon unberührt bleibt, steht in unserem Fachwissen zu Offshore-Gesellschaften.
In Österreich und der Schweiz wirkt die Liste anders
Aloisia in Kufstein findet in Österreich kein Abwehrgesetz nach deutschem Muster. Dort wirkt die Liste mittelbar: über die Missbrauchsprüfung, über das Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte Konzerngesellschaften und über die Hinzurechnung bei einer effektiven Belastung unter fünfzehn Prozent. Ein Wareneinkauf wie der von Ingeborg bleibt in Österreich abzugsfähig, auch nach 2030.
In der Schweiz gilt die Liste nicht. Übrig bleibt der Bankeffekt, und der ist praktisch der einzige relevante Punkt.
Die Ungleichbehandlung ist kein Versehen. Deutschland hat mit dem Abwehrgesetz einen Alleingang gemacht, den die Nachbarn nicht mitgegangen sind, und für einen Unternehmer mit Standortwahl innerhalb des deutschsprachigen Raums ist das eine Größe in der Rechnung.
Die Streichung wirkt langsamer als die Aufnahme
Für Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago gilt die Treppe rückwärts, und sie ist unangenehm ungleich gebaut.
Die Abwehrmaßnahmen enden mit der Streichung aus der deutschen Verordnung, und die kommt zum nächsten regulären Anpassungstermin, nicht am Tag des Ratsbeschlusses. Bis dahin läuft alles weiter. Die Bankeinstufung wiederum endet nicht mit der Verordnung, sondern wenn das Institut sein Risikomodell überarbeitet, und das dauert erfahrungsgemäß länger als der Gesetzgebungsweg.
Wer in einem gestrichenen Gebiet sitzt, ist rechtlich schnell wieder sauber und praktisch noch monatelang auffällig. Der Weg aus dieser Lage führt nicht über ein Gesetz, sondern über ein Schreiben an die Bank mit dem Ratsbeschluss im Anhang.
Und ein Vorbehalt gehört dazu: Ob Vietnam und die Turks- und Caicosinseln tatsächlich in der nächsten Fassung der deutschen Verordnung stehen werden, ist heute nicht sicher. Der Ratsbeschluss ist die Voraussetzung, nicht der Vollzug. Bis die Verordnung im Bundesgesetzblatt steht, ist jede Jahreszahl in diesem Text eine begründete Annahme und keine Frist.
Drei Schlüsse aus zehn Jahren Listenpraxis
Eine Streichung ist kein Endzustand. Die Turks- und Caicosinseln standen bereits einmal auf dieser Liste und wurden 2024 gestrichen. Wer eine Struktur über zehn Jahre plant, wählt einen Standort nicht nach seinem heutigen Listenstatus, sondern danach, wie ernst er den Vollzug betreibt.
Anhang II ist der interessantere Anhang. Wer dort steht, hat eine Zusage gemacht und eine Frist bekommen. Das ist eine frei lesbare Ankündigung künftiger Gesetzesänderungen in diesem Land, ein bis zwei Jahre im Voraus.
Die Kriterien wandern. Anfangs ging es um Transparenz, dann um schädliche Regime, inzwischen um Substanz und um den Vollzug des Mindeststandards. Wer heute plant, sollte annehmen, dass in fünf Jahren mehr geprüft wird als heute, nicht weniger.
Vier Termine für den Kalender
Die Liste wird zweimal jährlich beschlossen, im Februar und im Oktober. Die deutsche Verordnung wird üblicherweise zum Jahresende angepasst, und die Stufen laufen ab deren Inkrafttreten. Die nächste Überprüfung steht im Oktober an.
Prüfe bis dahin dreierlei. Ob einer Deiner Standorte oder Lieferanten betroffen ist, was fünf Minuten dauert und die Frage für ein halbes Jahr beantwortet. Ob Deine Bank von Dir gehört hat, bevor sie von der Liste hört. Und ob Deine Zahlungsströme geordnet sind, bevor die Verordnung angepasst wird.
Eine Liste, die zweimal im Jahr beschlossen wird und deren Folgen einer Treppe mit vier bekannten Stufen folgen, ist berechenbarer als die meisten Steuergesetze. Wer sie liest, sieht vier Jahre voraus. Wer sie ignoriert, erfährt davon durch seine Bank.