
Die EU hat wieder aussortiert. Panama steht weiter drauf.
Zweimal im Jahr, im Februar und im Oktober, setzen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten zusammen und beschließen eine Liste. Sie heißt offiziell Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke, und alle nennen sie die schwarze Liste.
Am 10. Oktober 2025 haben sie beschlossen, nichts zu ändern.
Elf Namen standen vorher darauf, elf stehen weiter darauf. Für die betroffenen Staaten ist das eine Enttäuschung. Für Dich ist es eine Rechnung, die weiterläuft, und in Deutschland ist sie dieses Jahr zum ersten Mal in voller Höhe fällig.
Wer draufsteht
Anhang I der Liste führt seit dem Beschluss unverändert: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.
Für unsere Leser ist genau ein Name davon relevant, und das ist Panama. Die übrigen zehn spielen in der Strukturberatung für deutschsprachige Unternehmer praktisch keine Rolle.
Bewegung gab es nur im zweiten Anhang, dem Beobachtungsverzeichnis für Staaten, die Zusagen gemacht haben und daran gemessen werden. Dorthin kommen neu Montenegro, Grönland, Jordanien und Marokko. Montenegro hat Verbesserungen beim automatischen Kontenaustausch und beim Auskunftsverkehr zugesagt, die drei anderen bei der länderbezogenen Berichterstattung.
Warum die Liste anders wirkt als die Geldwäscheliste
Es lohnt, die beiden Listen sauber zu trennen, weil sie an völlig verschiedenen Stellen greifen.
| Geldwäscheliste | Steuerliste (Anhang I) | |
|---|---|---|
| Wer setzt sie | EU-Kommission, per delegierter Verordnung | Rat der EU, zweimal jährlich |
| Wen bindet sie | Banken, Notare, Zahlungsdienstleister | Mitgliedstaaten über eigene Abwehrgesetze |
| Wirkung | verstärkte Sorgfaltspflichten | Steuerliche Sanktionen beim Gesellschafter |
| Merkst Du sie | bei der Kontoeröffnung | in der Steuererklärung |
Panama ist im Juli von der Geldwäscheliste gestrichen worden, mit Wirkung ab August. Von der Steuerliste ist es nicht gestrichen worden. Wer nur die eine Nachricht gelesen hat, hält den Fall für erledigt, und das ist er nicht.
Was die Listung in Deutschland kostet
Deutschland hat die EU-Liste in eigenes Recht überführt, das Steueroasen-Abwehrgesetz. Es sieht vier Maßnahmen vor, die zeitversetzt greifen, und Panama steht seit Dezember 2021 auf der zugehörigen Verordnung. Damit ist inzwischen die letzte und schärfste Stufe erreicht:
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung. Es werden auch Einkünfte zugerechnet, die nach den allgemeinen Regeln aktiv wären.
- Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen nach Panama, unabhängig davon, ob ein Abkommen etwas anderes sagen würde.
- Versagung von Abkommensvorteilen und der Befreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne.
- Verbot des Betriebsausgabenabzugs. Was Du an eine panamaische Gesellschaft zahlst, mindert Deinen deutschen Gewinn nicht mehr.
Die letzte Maßnahme ist die, die den Unterschied macht. Sie trifft nicht nur Gesellschafter, sondern jedes deutsche Unternehmen mit einem panamaischen Lieferanten oder Dienstleister. Eine Rechnung über 50.000 Euro kostet dann effektiv 50.000 Euro plus die Steuer auf 50.000 Euro nicht abzugsfähigen Aufwand.
Was die Listung in Österreich und der Schweiz kostet
Österreich hat kein eigenes Abwehrgesetz mit dieser Systematik. Was dort greift, ist das reguläre Instrumentarium: die Hinzurechnung bei niedrig besteuerten passiven Einkünften ab einer tatsächlichen Belastung unter fünfzehn Prozent, das Abzugsverbot für bestimmte Zins- und Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte Konzerngesellschaften, und die Missbrauchsklausel. Die EU-Liste als solche löst in Österreich keine automatische Sanktion aus, sie spielt aber bei der Beurteilung eine Rolle.
Die Schweiz wendet die EU-Liste nicht an. Sie ist kein Mitgliedstaat und hat kein entsprechendes Abwehrgesetz. Praktisch spürbar wird die Listung dort trotzdem, weil Schweizer Banken im Rahmen ihrer eigenen Risikobewertung auf dieselben Listen schauen wie ihre europäischen Korrespondenzbanken.
Was Panama noch fehlt
Panama erfüllt die Transparenzanforderungen inzwischen weitgehend: Teilnahme am automatischen Kontenaustausch seit 2018, ein Register der wirtschaftlich Berechtigten, Buchführungsunterlagen beim ansässigen Vertreter seit 2021, Streichung von der Geldwäscheliste im Sommer.
Was bleibt, ist das Territorialprinzip selbst. Panama besteuert nur Einkünfte aus panamaischen Quellen, und diese Systementscheidung ist es, an der sich die Kritik der Mitgliedstaaten festmacht. Ein Land kann jedes Register führen und jede Auskunft erteilen und trotzdem auf Anhang I bleiben, weil die Beanstandung nicht der Verschleierung gilt, sondern der Bemessungsgrundlage.
Panamas Regierung nennt Ende 2026 bis Anfang 2027 als Ziel für den Ausstieg und arbeitet dafür an einer Bereinigung des Registers und an der Auflösung inaktiver Gesellschaften. Der nächste Listenbeschluss steht im Februar an.
Was daraus für die Standortwahl folgt
Die Listung macht Panama nicht unbrauchbar. Sie macht es unbrauchbar für Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland, und das ist eine andere Aussage.
Wer seinen Lebensmittelpunkt bereits in Lateinamerika hat, für den ist die Panama S.A. weiterhin eine der solidesten Rechtsformen der Region: Territorialprinzip, englischsprachige Verwaltungspraxis, Zeitzone zwischen Europa und Amerika, und ein Rechtsrahmen, der seit 1927 steht. Keine dieser Eigenschaften wird durch eine Liste in Brüssel schlechter.
Wer in Deutschland sitzt und die Struktur trotzdem will, sollte den Betriebsausgabenabzug durchrechnen, bevor er gründet. In den meisten Fällen ist danach klar, dass zuerst der Wohnsitz an der Reihe wäre. Was heute überhaupt noch trägt und was nicht, steht in unserem Fachwissen zu Offshore-Gesellschaften; den Weg über die Ansässigkeit begleitet unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland.
Wie ein Land auf diese Liste kommt und wieder herunter
Der Vorgang ist weniger geheimnisvoll, als er wirkt, und wer ihn kennt, kann Prognosen besser einordnen.
Bewertet wird nach drei Kriterien: Transparenz in Steuersachen, also Auskunftsverkehr und automatischer Kontenaustausch; faire Besteuerung, also keine schädlichen Vorzugsregime und keine Strukturen, die Gewinne ohne wirtschaftliche Tätigkeit anziehen; und die Umsetzung der Mindeststandards aus dem OECD-Programm gegen Gewinnverlagerung.
Ein Staat, der bei einem Kriterium nicht liefert, kommt zunächst in Anhang II, das Beobachtungsverzeichnis, verbunden mit einer Zusage und einer Frist. Hält er die Frist, wird gestrichen. Hält er sie nicht, rückt er nach Anhang I.
Der Weg zurück verläuft umgekehrt und dauert. Er braucht eine positive Bewertung durch das Globale Forum der OECD, und er braucht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Beides ist zeitaufwendig, und der zweite Teil ist politisch. Das ist der Grund, warum Panamas eigene Zeitplanung mit Ende 2026 rechnet, obwohl die fachlichen Beanstandungen zum Teil längst abgearbeitet sind.
Was die Liste für die Wahl anderer Standorte bedeutet
Ein Nebeneffekt dieser zweimal jährlichen Übung wird selten benannt: Die Liste ist der verlässlichste Frühwarnindikator für die Standortplanung, den es gibt.
Anhang II ist dabei interessanter als Anhang I. Wer dort steht, hat etwas zugesagt und eine Frist. Für einen Unternehmer, der eine Struktur über zehn Jahre plant, ist ein Standort in Anhang II ein Standort mit angekündigter Veränderung. Man weiß nicht genau, was kommt, aber man weiß, dass etwas kommt.
Praktisch heißt das: Bevor Du einen Standort wählst, sieh in beiden Anhängen nach. Steht er in Anhang I, ist die Frage geklärt, jedenfalls für Gesellschafter in Deutschland. Steht er in Anhang II, lies die Zusage, die dort vermerkt ist, denn sie beschreibt die nächste Gesetzesänderung dieses Landes. Steht er in keinem von beiden, sagt das nichts über die Zukunft, aber es sagt, dass heute nichts anhängig ist.
Was jetzt zu tun ist
Wenn Du Zahlungen nach Panama leistest: Prüfe für das laufende Jahr, ob das Abzugsverbot greift, und ob es günstiger ist, die Leistung anders zu beziehen. Diese Prüfung gehört in die laufende Buchhaltung, nicht in die Jahresabschlussarbeiten.
Wenn Du eine panamaische Gesellschaft hältst und in Deutschland wohnst: Rechne die vier Maßnahmen zusammen. Das Ergebnis ist meistens eindeutig, und es ist besser, es selbst zu kennen als es in einer Betriebsprüfung zu erfahren.
Wenn Du auf die Streichung wartest: Der Beschluss im Februar ist der nächste realistische Termin, und Panamas eigene Erwartung liegt später. Eine Struktur auf eine erhoffte Listenänderung zu bauen, ist eine Wette auf ein Gremium mit siebenundzwanzig Vetos.