
Panama hat 180.346 Gesellschaften aufgelöst. Nicht angekündigt, sondern erledigt.
Die üblichen Meldungen über Panama gehen so: Das Land plant, das Land arbeitet daran, das Land will bis Ende des Jahres. Dann passiert ein halbes Jahr lang nichts, und beim nächsten Mal steht dieselbe Zeile wieder da.
Diese hier geht anders. Am 27. Februar hat Panama angefangen, suspendierte Gesellschaften aufzulösen, und in der ersten Stufe sind es 180.346 gewesen. Das sind 62 Prozent aller Gesellschaften, die seit 2016 im Register als suspendiert geführt wurden.
Am 31. März kamen 26.000 dazu, womit gut sieben von zehn des alten Bestands erledigt waren. Für Ende April sind rund 100.000 weitere angekündigt.
Wenn Du eine panamaische Gesellschaft hältst und in diesem Frühjahr keine Post bekommen hast, ist das kein Beleg dafür, dass Deine nicht dabei war.
Wie das praktisch abläuft
Zwei Behörden arbeiten dabei zusammen, und das ist der Grund, warum es diesmal funktioniert.
Das Registro Público trägt die Auflösung ein. Damit ist die Gesellschaft rechtlich beendet, nicht nur handlungsunfähig.
Die Dirección General de Ingresos löscht die Steuernummer, den RUC. Damit verschwindet die Gesellschaft auch aus dem Apparat, der Rechnungen, Erklärungen und Bescheinigungen ausstellt.
Was das für einen Halter heißt, ist unangenehm konkret: Eine aufgelöste Gesellschaft kann nichts mehr unterschreiben, nichts mehr halten, nichts mehr an sich selbst nachweisen. Kein Kontowechsel, keine Vollmacht, keine Bescheinigung für die Bank.
Vier Gründe, aus denen eine Gesellschaft suspendiert wird
Die Auflösung trifft nur, was vorher suspendiert war. Suspendiert wird aus vier Gründen, und sie wirken unabhängig voneinander.
Drei Jahresgebühren am Stück nicht bezahlt. Die Tasa Única beträgt für eine Gesellschaft 300 Dollar, für eine Stiftung privaten Interesses 400 Dollar. Fällig ist sie am 15. Juli, wenn die Gesellschaft im ersten Halbjahr eingetragen wurde, und am 15. Januar bei Eintragung im zweiten. Wer verspätet zahlt, zahlt 50 Dollar Zuschlag. Nach drei offenen Perioden wird suspendiert.
Kein ansässiger Vertreter. Legt der Registered Agent das Mandat nieder und findet sich kein Nachfolger, fehlt eine gesetzliche Voraussetzung.
Keine Buchführungsunterlagen beim Vertreter. Die Pflicht läuft seit 2021, und sie hat einen festen Jahrestermin.
Die wirtschaftlich Berechtigten sind nicht im System der Aufsicht über nichtfinanzielle Verpflichtete eingetragen. Das ist der neueste der vier Gründe und der, der am schnellsten wirkt.
Die Behörden haben ausdrücklich gesagt, dass Gesellschaften, bei denen einer dieser Gründe fortbesteht, in künftige Stufen des Verfahrens aufgenommen werden. Die Reihe ist also nicht abgeschlossen.
Der Zeitversatz, der das gefährlich macht
Zwischen der ersten versäumten Zahlung und dem Moment, in dem etwas nicht mehr geht, liegen bei der Gebühr drei Jahre. Bei den anderen drei Gründen liegt dazwischen gar nichts Sichtbares, weil sie ohne Rechnung und ohne Mahnung wirken.
In dieser Zeit passiert nach außen nichts. Die Gesellschaft steht im Register, der Vertreter schreibt vielleicht einmal, das Konto läuft. Der Punkt, an dem es auffällt, ist fast immer ein Registerauszug, den ein Dritter verlangt: die Bank bei der turnusmäßigen Prüfung, ein Käufer, ein Notar, ein Gericht.
Das sind ausnahmslos Zeitpunkte, zu denen man das Problem am wenigsten gebrauchen kann. Wer eine panamaische Gesellschaft hält und seit zwei Jahren nichts von seinem Vertreter gehört hat, sollte das als Warnsignal lesen und nicht als Ruhe.
Die Rechnung für eine Wiederbelebung
Solange eine Gesellschaft nur suspendiert ist, geht die Rückkehr. Sie kostet, und die Positionen sind bekannt.
Alle offenen Jahresgebühren, je 300 Dollar. Für jede davon 50 Dollar Zuschlag. Eine Rehabilitierungsgebühr von 1.000 Dollar. Dazu 25 Dollar Registerrechte. Und, die schwerste Position, ein ansässiger Vertreter, der bereit ist, das Mandat zu übernehmen.
Rechne für drei versäumte Jahre: 900 Dollar Gebühren, 150 Zuschlag, 1.000 Rehabilitierung, 25 Register, dazu das Honorar des neuen Vertreters und die vollständige Herkunftsprüfung, die er für einen Fall mit Vorgeschichte ansetzt. Realistisch bist Du bei 3.000 bis 5.000 Dollar und mehreren Monaten.
Ist die Gesellschaft dagegen aufgelöst, ist dieser Weg zu. Was dann bleibt, ist ein gerichtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren um Vermögen, das einer Gesellschaft gehörte, die es nicht mehr gibt.
Herr Lorenz in Solothurn merkt es an der Bank
Lorenz hält seit 2014 eine Panama S.A., über die er zwei Beteiligungen an lateinamerikanischen Gesellschaften und ein Wertschriftendepot bei einer Bank in Panama-Stadt verwaltet. Rund 900.000 Dollar liegen darin.
2022 hat sein damaliger Vertreter das Mandat abgegeben, ein Nachfolger wurde bestellt, die Jahresgebühren laufen weiter. Was niemand nachgeführt hat: die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im System der Aufsicht.
Im Mai will Lorenz umschichten. Die Bank verlangt für die Transaktion einen aktuellen Registerauszug. Der Auszug weist die Gesellschaft als aufgelöst aus, seit Ende März.
Das Depot ist nicht weg, aber es liegt auf dem Namen einer Gesellschaft, die rechtlich nicht mehr existiert. Die Bank friert ein, und zwar korrekt: Sie darf für eine aufgelöste juristische Person keine Weisung mehr ausführen. Was Lorenz jetzt braucht, ist ein panamaischer Anwalt, ein Verfahren und Geduld. Sein Fehler war nicht die Gebühr, die er bezahlt hat, sondern das Feld, das niemand ausgefüllt hat.
Frau Wiltrud in Kassel und Herr Meinrad in Klagenfurt
Wiltrud hat 2018 eine Panama S.A. gegründet, für ein Projekt, aus dem nichts wurde. Seither ruht sie. Gebühren hat Wiltrud zweimal bezahlt und dann vergessen.
Für sie ist die Auflösung die günstigste Lösung, die sie bekommen kann. Es liegt kein Vermögen darin, es gibt keine offenen Verträge, und das, was sie sonst tun müsste, nämlich eine geordnete Auflösung zu bezahlen, hat der Staat für sie erledigt.
Die einzige Aufgabe, die bleibt: den Vorgang in ihren deutschen Unterlagen sauber abbilden. Wer eine Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft einmal gemeldet hat, meldet auch deren Ende. Der Registerauszug ist der Beleg dafür.
Meinrad in Klagenfurt hat eine Gesellschaft mit einer Immobilie in Boquete. Für ihn ist die Lage umgekehrt: Die Auflösung wäre der Verlust des Rechtsträgers, der die Immobilie hält. Er hat die Gebühren bezahlt, aber die Buchführungsunterlagen für 2023 und 2024 nie geliefert, weil die Gesellschaft ja „nichts macht“.
Genau das ist der Irrtum. Eine ruhende Gesellschaft ist nicht befreit, sie liefert nur eine kürzere Aufstellung. Meinrad steht damit auf demselben Grund, aus dem im Frühjahr 180.000 Gesellschaften gefallen sind.
Die geordnete Auflösung, Schritt für Schritt
Weil sie in dieser Lage die häufigste richtige Antwort ist, hier der Ablauf. Er dauert Monate, nicht Wochen, und die Reihenfolge ist der ganze Trick.
Zuerst der saubere Stand. Alle Gebühren bezahlt, alle Registerangaben aktuell, Buchführungsunterlagen beim Vertreter. Eine Auflösung setzt das voraus; man kann sich durch Auflösung nicht aus Rückständen befreien. Bei der Auflösung selbst sind die Unterlagen der letzten fünf Jahre vor der Eintragung zu übergeben.
Dann der Beschluss der Gesellschafter und die Bestellung eines Liquidators, sofern die Satzung nichts anderes regelt.
Dann die Abwicklung. Verbindlichkeiten begleichen, Vermögen verteilen, und erst danach die Konten schließen. Das ist der Teil, der Zeit frisst, weil Banken für die Schlussauskehrung eigene Anforderungen haben.
Zuletzt die Eintragung der Auflösung im Register und die Bestätigung an den Vertreter.
Der teuerste Fehler dabei ist, das Konto zuerst zu schließen. Ohne Konto lässt sich nichts abwickeln, und ein neues bekommt eine Gesellschaft in Auflösung nicht. Erst abwickeln, dann Konto, dann Register. Wer die Reihenfolge dreht, hat eine Gesellschaft, die weder handeln noch sterben kann.
Warum Panama das jetzt tut
Die offizielle Begründung nennt Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Rechtsstrukturen. Der eigentliche Grund ist eine Liste.
Panama steht auf Anhang I der Liste der Europäischen Union und will herunter. Ein Register, in dem hunderttausende Gesellschaften stehen, über deren Eigentümer, Konten und Geschäfte niemand etwas weiß, ist die schlechteste Ausgangslage für dieses Gespräch. Ein bereinigtes Register ist die einzige Kennzahl, die Panama kurzfristig selbst verbessern kann.
Das ist ehrlich gesagt auch der Grund, warum diese Bereinigung diesmal wirklich stattfindet. Sie kostet das Land Registergebühren und Anwaltshonorare, sie kostet die Kanzleien Mandate, und sie bringt keiner der beteiligten Stellen unmittelbar etwas ein. Sie findet statt, weil sie im Ausland gezählt wird.
Für Dich als Halter folgt daraus etwas Unangenehmes: Eine Verwaltung, die Bestand abbaut, um eine Zahl zu verbessern, hat kein Interesse an Ausnahmen. Sie prüft nicht, ob hinter dem leeren Eintrag ein Depot liegt.
Was Panama daneben unverändert leistet
Damit der Beitrag nicht als Abgesang gelesen wird: Die Panama S.A. ist seit 1927 geregelt, das Gesellschaftsrecht ist ausgereift, und das Territorialprinzip ist echt. Auslandsgewinne bleiben steuerfrei, ohne Antrag und ohne Sonderstatus, weil das Gesetz sie nicht erfasst.
Panama nimmt seit 2018 am automatischen Kontenaustausch teil, führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten und ist im Sommer 2025 von der europäischen Geldwäscheliste gestrichen worden. Was heute bleibt, ist die steuerliche Liste, und sie hängt an anderen Fragen als der Verwaltungsqualität. Wie sich die Standorte im Vergleich schlagen, steht in unserem Fachwissen zu Offshore-Gesellschaften.
Was sich geändert hat, ist etwas anderes: Eine panamaische Gesellschaft ist kein Gegenstand mehr, den man besitzt. Sie ist einer, den man führt.
Was jetzt zu tun ist
Zieh heute einen Registerauszug. Er kostet ein paar Dollar, ist online abrufbar und beantwortet die Frage in einer Zeile: eingetragen, suspendiert oder aufgelöst. Das ist der einzige Schritt dieses Beitrags, der keinen Aufschub verträgt, weil die nächste Stufe des Verfahrens angekündigt ist.
Frag den Vertreter nach vier Punkten, einzeln. Ob die Tasa Única für alle Jahre bezahlt ist. Ob die wirtschaftlich Berechtigten im System der Aufsicht eingetragen und aktuell sind. Ob die Buchführungsunterlagen für die letzten Jahre bei ihm liegen. Und ob er das Mandat weiterführt. Vier Fragen, vier Antworten, keine Sammelauskunft.
Entscheide über ruhende Gesellschaften, und entscheide jetzt. Eine geordnete Auflösung ist einmal Aufwand zu einem Zeitpunkt, den Du wählst. Die andere Variante hast Du gerade gelesen.
Und wenn Vermögen darin liegt, behandle es als dringend. Der Unterschied zwischen suspendiert und aufgelöst ist der Unterschied zwischen einer Rechnung über ein paar tausend Dollar und einem Verfahren.