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Eine Seitenstraße in Panama-Stadt von einem oberen Geschoss aus bei tropischer Bewölkung, Betonwohnblocks mit tiefen Balkonen und Mangobäumen dazwischen

Panama räumt sein Register auf. Wenn Deine Gesellschaft schläft, wird es eng.

Das Land will bis 2027 von der EU-Liste. Der Weg dorthin führt über ein bereinigtes Register, und bereinigt heißt: Gesellschaften ohne aktuelle Angaben und ohne bezahlte Gebühren verschwinden.

Es gibt in Panama eine Zahl, die niemand genau kennt und die alle nennen: mehrere hunderttausend registrierte Gesellschaften, von denen ein erheblicher Teil seit Jahren nichts tut. Keine Umsätze, keine Konten, keine Post, nur ein Eintrag und eine Jahresgebühr, die manchmal bezahlt wird und manchmal nicht.

Diese Zahl ist Panamas größtes Problem, und sie ist der Grund, warum das Land weiter auf der schwarzen Liste der EU steht, obwohl es beim Informationsaustausch längst liefert.

Panama arbeitet daran, und die Arbeit besteht im Wesentlichen aus Aufräumen.

Warum Panama aufräumt

Das erklärte Ziel ist der Ausstieg aus Anhang I der EU-Liste, angepeilt für Ende 2026 bis Anfang 2027.

Die Beanstandungen der EU haben sich über die Jahre verschoben. Anfangs ging es um den Informationsaustausch, dann um die Verfügbarkeit von Eigentümerangaben, inzwischen im Kern um zwei Punkte: das Territorialprinzip selbst, das Panama nicht aufgeben wird, und die Qualität der Registerdaten.

Der zweite Punkt ist der, an dem sich arbeiten lässt. Ein Register, in dem hunderttausende Gesellschaften ohne aktuelle Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten stehen, erfüllt keinen Standard, egal wie gut das Gesetz formuliert ist.

Was für eine panamaische Gesellschaft gilt

Vier Pflichten laufen, und sie sind unabhängig voneinander:

Die Jahresgebühr, die Tasa Única. Dreihundert Dollar im Jahr, fällig je nach Gründungsdatum in der ersten oder zweiten Jahreshälfte. Wer nicht zahlt, sammelt Zuschläge und wird nach längerer Säumnis suspendiert.

Das Register der wirtschaftlich Berechtigten. Die Angaben werden über den ansässigen Vertreter in ein System der Aufsicht eingestellt, und Änderungen sind nachzuführen.

Die Buchführungsunterlagen. Seit dem Gesetz von 2021 müssen sie beim ansässigen Vertreter vorliegen, jährlich aktualisiert, mit Angaben zu Vermögen, Verbindlichkeiten und Umsätzen.

Der ansässige Vertreter selbst. Ohne ihn fehlt eine gesetzliche Voraussetzung. Legt er das Mandat nieder und findet sich kein Nachfolger, läuft die Gesellschaft auf die Suspendierung zu.

Was Suspendierung praktisch bedeutet

Sie ist keine Auflösung und fühlt sich anfangs nach gar nichts an. Rechtlich ist sie einschneidend:

  • Die Gesellschaft kann nicht mehr wirksam handeln. Keine Verträge, keine Vertretung, keine Klagen.
  • Registerauszüge weisen den Status aus. Jeder Dritte sieht ihn.
  • Banken frieren ein, sobald sie den Status feststellen, und sie stellen ihn bei der turnusmäßigen Prüfung fest.
  • Nach längerer Suspendierung droht die Löschung, und damit fällt das Vermögen in eine Lage, aus der es nur über ein Verfahren zurückkommt.

Die Reaktivierung ist möglich und teuer: alle Rückstände, Zuschläge, eine Wiederaufnahmegebühr, dazu ein Vertreter, der bereit ist, das Mandat zu übernehmen. Der letzte Punkt ist der schwierigste, weil ein Anbieter, der für die Einhaltung mithaftet, sich eine Altlast genau ansieht.

Der Zeitversatz, der das gefährlich macht

Zwischen der ersten versäumten Zahlung und dem Moment, in dem etwas nicht mehr geht, liegen typischerweise zwei bis drei Jahre. In dieser Zeit passiert nichts Sichtbares.

Der Punkt, an dem es auffällt, ist fast immer die Bank oder eine Transaktion, bei der ein Registerauszug gebraucht wird. Beides sind Zeitpunkte, zu denen man das Problem am wenigsten gebrauchen kann.

Wer eine panamaische Gesellschaft hält und seit zwei Jahren nichts von seinem Vertreter gehört hat, sollte das als Warnsignal lesen, nicht als Ruhe.

Was Panama tatsächlich leistet

Damit der Beitrag nicht als Abgesang gelesen wird: Die Panama S.A. ist eine der ältesten und bestentwickelten Offshore-Rechtsformen der Welt, geregelt seit 1927, mit einer eingespielten Praxis und einem Gesellschaftsrecht, das Flexibilität mit Rechtssicherheit verbindet.

Das Territorialprinzip ist echt: Panama besteuert nur Einkünfte aus panamaischen Quellen. Auslandsgewinne bleiben steuerfrei, ohne Antrag und ohne Sonderstatus, weil das Gesetz sie schlicht nicht erfasst.

Und der Standort hat geliefert, wo er liefern konnte: Teilnahme am automatischen Informationsaustausch seit 2018, ein Register der wirtschaftlich Berechtigten, Buchführungspflichten, und im Sommer 2025 die Streichung von der europäischen Geldwäscheliste.

Was bleibt, ist die steuerliche Liste, und die hängt am System, nicht an der Verwaltung. Wie sich das im Vergleich zu den anderen Standorten darstellt, steht in unserem Fachwissen zu Offshore-Gesellschaften.

Was der Ausstieg von der Liste bringen würde

Für einen Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland wäre er der Unterschied zwischen unbrauchbar und brauchbar.

Solange Panama auf Anhang I steht, greifen die Maßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes, inzwischen bis zur letzten Stufe: das Verbot, Betriebsausgaben abzuziehen. Was Du an eine panamaische Gesellschaft zahlst, mindert Deinen deutschen Gewinn nicht.

Fällt die Listung weg, fallen diese Maßnahmen weg. Übrig bliebe die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung, und die ist eine völlig andere Größenordnung.

Das ist der Grund, warum dieser Aufräumprozess für deutschsprachige Gesellschafter relevanter ist als jede panamaische Steuerregel.

Warum man darauf trotzdem nicht wetten sollte

Drei Gründe:

Der Beschluss braucht Einstimmigkeit. Siebenundzwanzig Mitgliedstaaten müssen zustimmen, und jeder kann aus eigenen Gründen blockieren.

Der Zeitplan ist Panamas, nicht Brüssels. Die eigene Erwartung liegt bei Ende 2026 bis Anfang 2027. Die Listenbeschlüsse fallen im Februar und Oktober.

Das Territorialprinzip bleibt. Solange es als Beanstandungsgrund fortbesteht, ist eine Streichung eine politische Entscheidung, keine technische.

Eine Struktur auf eine erhoffte Listenänderung zu bauen, ist eine Wette auf ein Gremium. Wer heute gründet, sollte mit der aktuellen Lage rechnen.

Was das für Dich heißt, je nachdem wo Du sitzt

Bist Du in Deutschland ansässig, ist eine panamaische Gesellschaft derzeit eine teure Konstruktion. Rechne die Abwehrmaßnahmen durch, bevor Du irgendetwas gründest.

Bist Du in Österreich ansässig, gibt es kein vergleichbares Abwehrgesetz. Was greift, ist die Hinzurechnung bei effektiver Belastung unter fünfzehn Prozent, und die ist bei Auslandsgewinnen einer Panama S.A. regelmäßig erfüllt.

Bist Du in der Schweiz ansässig, gilt die EU-Liste nicht für Dich, wohl aber faktisch für Deine Bank.

Liegt Dein Wohnsitz bereits in Lateinamerika oder anderswo außerhalb dieser drei Länder, ist die Panama S.A. genau das, wofür sie gebaut ist: Territorialprinzip, Zeitzone zwischen Europa und Amerika, spanischsprachige Verwaltung mit englischsprachiger Praxis. Den Wohnsitzwechsel selbst begleiten unsere Schwester-Properties Wohnsitz Ausland und Vida Libre Plan.

Was jetzt zu tun ist

Prüfe den Status Deiner Gesellschaft. Ein Registerauszug kostet wenig und beantwortet die Frage in einem Satz. Wer ihn seit Jahren nicht gezogen hat, sollte es jetzt tun.

Frag den Vertreter nach drei Dingen: ob die Tasa Única bezahlt ist, ob die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten aktuell sind, und ob die Buchführungsunterlagen für die letzten Jahre bei ihm liegen.

Und entscheide über ruhende Gesellschaften. Eine panamaische Gesellschaft, die seit Jahren nichts tut, ist keine schlafende Option, sondern eine laufende Verpflichtung mit Ablaufdatum. Eine geordnete Auflösung kostet einmal Geld. Eine Suspendierung mit Vermögen darin kostet erheblich mehr, und sie kostet es zu einem Zeitpunkt, den Du nicht wählst.

Wie eine geordnete Auflösung abläuft

Weil sie in diesem Zusammenhang die häufigste richtige Antwort ist, hier der Ablauf.

Erstens der Bestandscheck. Alle Gebühren bezahlt, alle Registerangaben aktuell, Buchführungsunterlagen beim Vertreter vorhanden. Eine Auflösung setzt einen sauberen Stand voraus; man kann sich nicht durch Auflösung aus Rückständen befreien.

Zweitens der Beschluss der Gesellschafter und die Bestellung eines Liquidators, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.

Drittens die Abwicklung: Verbindlichkeiten begleichen, Vermögen verteilen, Konten schließen. Das ist der Teil, der Zeit braucht, weil Banken für die Schlussauskehrung eigene Anforderungen haben.

Viertens die Eintragung der Auflösung im Register und die Bestätigung an den Vertreter.

Realistisch sind mehrere Monate, und der teuerste Fehler dabei ist, die Konten zuerst zu schließen. Ohne Konto lässt sich die Abwicklung nicht durchführen, und ein neues bekommt eine in Auflösung befindliche Gesellschaft nicht.

Die Reihenfolge lautet also: erst abwickeln, dann Konto, dann Register. Wer sie umdreht, hat eine Gesellschaft, die weder handeln noch sterben kann.

Quellen

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