🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
AuslandsUnternehmen
Das Frankfurter Büroviertel an einem flachen grauen Nachmittag, Glas- und Steintürme verschiedener Jahrzehnte dicht beieinander über einem gepflasterten Platz

Die erste Mindeststeuer-Meldung ist im Juni fällig. Zehn Wochen.

Wer im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer liegt, gibt Ende Juni erstmals einen vollständigen Bericht ab. Die Datenerhebung dafür dauert länger als die Frist, die noch bleibt.

Es gibt eine Frist, die in den nächsten zehn Wochen mehrere hundert deutsche Unternehmensgruppen beschäftigen wird, und sie hat eine Eigenschaft, die sie von anderen unterscheidet: Die Vorbereitung dauert länger als die verbleibende Zeit.

Ende Juni ist der erste Mindeststeuerbericht fällig. Für das Geschäftsjahr 2024. Achtzehn Monate nach dessen Ende, weil der Gesetzgeber für das erste Jahr eine verlängerte Frist eingeräumt hat.

Wer betroffen ist, weiß es. Wer sich nicht sicher ist, sollte diesen Beitrag als Anlass nehmen, die Frage einmal schriftlich zu beantworten, denn sie ist einfacher zu klären, als sie aussieht.

Die Schwelle, und warum sie fast alles entscheidet

Die globale Mindeststeuer greift ab einem konsolidierten Konzernumsatz von 750 Millionen Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre.

Nicht Gewinn. Umsatz. Und nicht der einer Gesellschaft, sondern der der gesamten Gruppe nach dem Konzernabschluss.

In Deutschland betrifft das einige hundert Gruppen. Es betrifft nicht den Unternehmer mit einer GmbH und einer Tochter in Dubai, nicht die Holding mit vier Beteiligungen in Europa, nicht die Familiengesellschaft mit einer Vertriebstochter im Ausland, und nicht eine der Strukturen, über die auf dieser Seite üblicherweise geschrieben wird.

Wer unter der Schwelle liegt, hat mit diesem Thema nichts zu tun, in keiner seiner Ausprägungen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in unserem Fachwissen zur globalen Mindeststeuer.

Was der Bericht verlangt

Der Mindeststeuerbericht ist kein Formular, sondern ein Datensatz. Er verlangt für jede Geschäftseinheit in jedem Steuerhoheitsgebiet:

  • die Zuordnung zur Gruppe und die Rolle der Einheit
  • den GloBE-Gewinn, also das nach eigenen Regeln angepasste Ergebnis
  • die erfassten Steuern, ebenfalls nach eigenen Regeln angepasst
  • den daraus errechneten effektiven Steuersatz je Gebiet
  • den substanzbasierten Freibetrag, abgeleitet aus Lohnkosten und Sachanlagen
  • den Ergänzungssteuerbetrag und seine Zuordnung

Die Anpassungen sind der aufwendige Teil. Weder der handelsrechtliche Gewinn noch die Steuerbilanz lassen sich übernehmen. Es gibt eine eigene Ermittlungslogik mit Dutzenden Korrekturen, und die Daten dafür liegen in den seltensten Fällen in einem System.

Warum die Vorbereitung so lange dauert

Drei Gründe, die in dieser Reihenfolge auftreten:

Die Daten liegen verstreut. Lohnkosten je Gebiet, Buchwerte materieller Vermögenswerte je Gebiet, latente Steuern je Einheit: Das sind Informationen, die im Konzernabschluss aggregiert vorliegen und für diesen Bericht einzeln gebraucht werden.

Die Definitionen weichen ab. Was als erfasste Steuer zählt, ist nicht deckungsgleich mit dem Steueraufwand im Abschluss. Was als Lohnkosten zählt, ist nicht deckungsgleich mit der Personalaufwandszeile.

Die Zuordnung ist strittig. Betriebsstätten, transparente Gesellschaften, Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen folgen eigenen Regeln, und jede Abweichung muss begründet werden.

Wer im April anfängt, hat für alles drei zehn Wochen. Das reicht, wenn die Struktur einfach ist, und es reicht nicht, wenn sie es nicht ist.

Die Übergangserleichterungen

Es gibt einen Ausweg, und er ist für das erste Jahr großzügig. Die Übergangs-Safe-Harbours erlauben es, für ein Gebiet auf die vollständige Berechnung zu verzichten, wenn einer von drei Tests erfüllt ist:

  • De-minimis: Umsatz unter 10 Millionen Euro und Gewinn unter 1 Million Euro im Gebiet.
  • Vereinfachter effektiver Steuersatz: Er liegt über einer Schwelle, die für die ersten Jahre gestaffelt ist.
  • Routinegewinn: Der Gewinn im Gebiet liegt unter dem substanzbasierten Freibetrag.

Grundlage dafür sind die Daten aus der länderbezogenen Berichterstattung, die viele Gruppen ohnehin erstellen. Das ist die praktische Rettung für das erste Jahr, und sie ist der Grund, warum die Frist überhaupt zu halten ist.

Wichtig: Die Erleichterungen laufen aus. Wer sich für das erste Jahr darauf stützt, hat die eigentliche Arbeit verschoben, nicht erledigt.

Wer den Bericht abgibt

Grundsätzlich jede Geschäftseinheit im Inland, praktisch aber nur einmal je Gruppe: Die oberste Muttergesellschaft oder eine benannte Einheit gibt ab, und die übrigen zeigen das an. Zwischen den Staaten wird der Bericht ausgetauscht, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht.

In Deutschland geht der Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Ergänzungssteuer selbst wird davon getrennt in einer eigenen Erklärung angemeldet.

Zwei Dinge sind also fällig, nicht eins, und sie haben unterschiedliche Fristen. Das ist die Verwechslung, die in diesem ersten Jahr am häufigsten passiert.

Was die Meldung mit den anderen Regelwerken zu tun hat

2026 ist das Jahr, in dem mehrere Meldesysteme gleichzeitig scharf werden, und das ist kein Zufall:

  • Mindeststeuerbericht für 2024, fällig Ende Juni 2026
  • Öffentliche länderbezogene Steuerberichte, erste Veröffentlichungen im Laufe des Jahres
  • Erweiterter Kontenaustausch und Kryptomeldungen, Datenerhebung seit Januar
  • Elektronische Rechnung in mehreren Staaten in Vorbereitung

Für Gruppen oberhalb der Schwelle laufen diese Systeme auf dieselben Daten zu, und sie werden miteinander abgeglichen. Ein Widerspruch zwischen dem Mindeststeuerbericht und dem öffentlichen Steuerbericht ist der teuerste Fehler, den man in diesem Jahr machen kann, weil er von jedem Dritten gefunden werden kann.

Was das für kleinere Strukturen heißt

Nichts, außer einer Beobachtung, die sich lohnt.

Die Zahl 750 Millionen ist seit zehn Jahren dieselbe, seit der länderbezogenen Meldung an die Behörden. Sie ist bei der öffentlichen Berichterstattung übernommen worden und bei der Mindeststeuer ebenfalls. Ein Gesetzgeber, der dreimal dieselbe Schwelle setzt, hat sie als Systemgrenze verstanden, und das spricht dafür, dass sie hält.

Was sich dagegen verschiebt, ist die Erwartung. Was für Konzerne verpflichtend wird, wird für kleinere Unternehmen zur stillen Norm, sobald eine Bank, ein Investor oder ein Kunde danach fragt. Ein Unternehmer, der auf Anhieb sagen kann, wie hoch seine effektive Steuerbelastung je Land ist, hat gegenüber einem, der es nicht kann, einen Vorteil, der mit Steuerrecht nichts zu tun hat.

Was das für Dich heißt, je nachdem wo Du sitzt

In Deutschland ist das Mindeststeuergesetz die Grundlage, Bericht und Erklärung gehen getrennte Wege.

In Österreich gilt das Mindestbesteuerungsgesetz mit derselben Schwelle und einer vergleichbaren Systematik.

In der Schweiz gilt seit 2024 die nationale Ergänzungssteuer und seit 2025 die internationale. Die Berichtspflichten folgen denselben internationalen Vorgaben.

Für eine Zypern Ltd, eine Dubai-Gesellschaft oder eine Cayman-Holding außerhalb einer großen Gruppe entsteht keine Pflicht. Wer allerdings Teil einer Gruppe ist, prüft die Schwelle auf Gruppenebene und nicht auf Ebene der eigenen Gesellschaft.

Was jetzt zu tun ist

Prüfe die Schwelle, einmal, schriftlich, mit Datum. Diese Notiz beantwortet die Frage für die nächsten vier Jahre und erspart Dir jedes weitere Gespräch darüber.

Wenn Du darüber liegst: Klär bis Ende April, ob die Übergangs-Safe-Harbours für Deine Gebiete greifen. Wenn ja, ist die Frist zu halten. Wenn nein, brauchst Du die vollständige Berechnung, und dann sind zehn Wochen knapp.

Prüfe die Zuständigkeit in der Gruppe. Wer gibt ab, wer zeigt an, und ist das dokumentiert. Doppelte oder fehlende Abgaben sind in diesem ersten Jahr der häufigste Formfehler.

Und trenn Bericht und Erklärung. Es sind zwei Vorgänge mit zwei Fristen, und die Verwechslung kostet Verspätungszuschläge auf einen Vorgang, den man erledigt zu haben glaubte.

Der Fehler, der die meiste Arbeit erzeugt

Er passiert nicht bei der Berechnung, sondern davor, bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

Zur Gruppe gehört, wer im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft konsolidiert wird oder nur wegen Größe, Wesentlichkeit oder Veräußerungsabsicht nicht konsolidiert wird. Diese letzte Ergänzung ist der Stolperstein: Eine Tochter, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Abschluss steht, gehört trotzdem dazu.

Dasselbe gilt für Betriebsstätten, die im Abschluss nicht als eigene Einheit erscheinen, für Joint Ventures, für Investmentvehikel und für Gesellschaften, die im Laufe des Jahres erworben oder verkauft wurden.

Wer die Liste der Einheiten aus dem Konzernabschluss übernimmt und für vollständig hält, hat den häufigsten Fehler dieses Berichts bereits gemacht, und er fällt erst auf, wenn ein anderes Land eine Einheit meldet, die im eigenen Bericht fehlt.

Warum die Frist trotzdem zu halten ist

Bei aller Komplexität: Für die meisten betroffenen Gruppen ist dieser erste Bericht machbar, und zwar aus einem Grund, der wenig mit Steuerrecht zu tun hat.

Die Übergangserleichterungen stützen sich auf die länderbezogene Berichterstattung, und die liegt in aller Regel vor, weil sie seit Jahren Pflicht ist. Wer sie hat, kann für die meisten Gebiete die vereinfachte Prüfung fahren und muss nur für die wenigen verbleibenden rechnen.

Die Arbeit liegt damit nicht in der Menge, sondern in der Auswahl: Welche Gebiete fallen durch die Erleichterung, und was ist dort tatsächlich zu ermitteln. Diese Auswahl lässt sich in wenigen Tagen treffen, und danach ist der Umfang der verbleibenden Arbeit bekannt. Das ist der erste Schritt, und er sollte diese Woche passieren, nicht im Juni.

Dazu passt

Alle Meldungen