
Drei Absagen in vierzehn Wochen kosten mehr als die ganze Gründung.
Der Ablauf ist immer derselbe. Du reichst ein: Gründungsurkunde, Gesellschafterliste, Direktorennachweis, Ausweise, Wohnsitznachweise, Geschäftsplan. Nach drei Wochen kommt eine Mail mit zwei Sätzen. Man bedaure, man könne die Geschäftsbeziehung nicht eingehen, eine Begründung sei aus regulatorischen Gründen nicht möglich.
Dann fängt die Suche nach dem Fehler an, und sie geht in die falsche Richtung. Denn in Deinen Unterlagen war keiner.
Die Bank prüft nicht, ob Du sauber bist. Sie prüft, ob sie ihrem Aufseher später erklären kann, warum sie Dich genommen hat. Das ist eine völlig andere Frage, und sie wird nicht mit Dokumenten beantwortet, sondern mit dem Verhältnis von Ertrag zu Aufsichtsaufwand. Eine Auslandsgesellschaft mit einem Gesellschafter in Deutschland, einem Direktor in Panama und Kunden in vier Ländern ist für eine europäische Bank ein Fall mit erhöhten Sorgfaltspflichten, dauerhaft, jedes Jahr wieder. Wenn Dein erwarteter Deckungsbeitrag diesen Aufwand nicht trägt, lehnt sie ab, ohne dass jemand Dein Dossier zu Ende gelesen hätte.
Die drei Stellen, an denen Dein Antrag stirbt
Erstens, vor jeder Prüfung: die Namenssuche. Jedes Institut lässt Gesellschafter, Direktoren und wirtschaftlich Berechtigte durch eine Reputationsdatenbank laufen, bevor ein Mensch das erste Blatt öffnet. Treffer sind nicht nur Sanktionen und Verurteilungen, sondern auch Presseberichte, alte Verfahren, eingestellte Ermittlungen, Insolvenzen, ein Namensvetter. Ein Treffer beendet den Vorgang in vielen Häusern sofort, und niemand sagt Dir, welcher es war.
Zweitens: die Herkunft des Vermögens. Nicht die Herkunft des Geldes, das Du gerade überweisen willst, sondern die Frage, wie Du zu dem gekommen bist, was Du hast. Diese Frage ist der häufigste Ablehnungsgrund bei Mandanten, die vollständig legal aufgestellt sind. Sie scheitern nicht am Sachverhalt, sondern daran, dass sie ihn nie in einer Form aufgeschrieben haben, die ein Sachbearbeiter in zwanzig Minuten nachvollziehen kann.
Drittens: der Bezug zum Sitzstaat. Ein Institut fragt sich, warum eine Gesellschaft in Panama sitzt, wenn der wirtschaftlich Berechtigte in Niedersachsen wohnt und die Kunden in Chile und Kolumbien sind. Auf diese Frage gibt es gute Antworten. Sie müssen nur gegeben werden, und zwar unaufgefordert, im ersten Dokument.
Almut aus Osnabrück rechnet die Wartezeit aus
Almut kauft Ersatzteile für Abfüllanlagen in Asien und verkauft sie an Getränkebetriebe in Lateinamerika. Der Handel läuft seit zwei Jahren über eine Aktiengesellschaft in Panama, mit einem Büro in Panama-Stadt, drei Angestellten und einem Lager im Zollfreigebiet. Almut selbst wohnt in Osnabrück und hält hundert Prozent.
Ihre bisherige Bank hat das Geschäft im März aufgegeben, konzernweit, ohne Bezug zu ihr. Almut braucht ein neues Konto und stellt drei Anträge.
- Institut eins, eine deutsche Privatbank, lehnt nach elf Tagen ab. Kein Geschäft mit Gesellschaften aus Mittelamerika, unabhängig vom Einzelfall.
- Institut zwei, eine Bank in Panama, prüft sieben Wochen und fragt zweimal nach. Am Ende scheitert es an der Frage, warum die Kundenzahlungen nicht direkt an eine deutsche Gesellschaft gehen.
- Institut drei, ein europäischer Zahlungsdienstleister, lehnt nach vier Wochen ab.
Vierzehn Wochen. In dieser Zeit kann Almut zwei Bestellungen bei ihren asiatischen Lieferanten nicht bezahlen und verliert sie. Verkaufswert 180.000 Euro, Deckungsbeitrag 54.000 Euro. Die laufenden Kosten der Gesellschaft laufen weiter, Büro, Löhne, Sitz und Buchhaltung, in vierzehn Wochen rund 7.800 Euro. Zwei Kunden bestellen in dieser Zeit bei einem Wettbewerber und kommen nicht zurück.
Fast 62.000 Euro für ein Bankproblem, bei einer Gesellschaft, deren Gründung mit allem Drum und Dran einen Bruchteil davon gekostet hat. Das ist der Grund, warum der Kontozugang keine Formalität am Ende der Gründung ist, sondern die Frage, an der die ganze Struktur hängt.
Beim vierten Anlauf kommt Almut durch. Nicht mit anderen Papieren, sondern mit einem Dossier, das die drei Fragen von oben beantwortet, bevor sie gestellt werden.
Was in Deutschland trotzdem noch zu klären ist
Almuts Gesellschaft ist steuerlich unauffällig, und das ist kein Zufall, sondern Konstruktion. Handel steht im Aktivkatalog des Außensteuergesetzes, und die Einschränkung, die den meisten Ein-Personen-Fällen das Genick bricht, greift bei ihr nicht: Die Gesellschaft bedient sich für den Handel nicht ihrer Gesellschafterin, und sie handelt auch nicht mit ihr. Drei Angestellte in Panama kaufen ein und verkaufen an fremde Dritte. Der Katalog steht offen im Netz, der vierte Punkt des ersten Absatzes ist der einschlägige.
Was Almut trotzdem tun muss, und was in der Aufregung um das Konto regelmäßig untergeht: Den Erwerb ihrer Beteiligung und den beherrschenden Einfluss auf eine Drittstaatsgesellschaft muss sie ihrem Finanzamt von sich aus melden, ohne dass jemand fragt, nach der Abgabenordnung. Was das kostet, wenn man es lässt, haben wir gesondert durchgerechnet.
Was in Wien und Zürich anders läuft
Nicht viel, und das ist die eigentliche Nachricht.
Österreichische Institute arbeiten nach denselben europäischen Regeln und mit denselben Reputationsdatenbanken. Der einzige belastbare Unterschied, den wir sehen: Bei Hausbanken mit langer Kundenbeziehung ist die Bereitschaft größer, eine Drittstaatsgesellschaft eines Bestandskunden mitzunehmen, als eine neue Beziehung mit demselben Sachverhalt zu eröffnen. Wer in Österreich ansässig ist und eine Struktur plant, spricht deshalb zuerst mit dem Haus, bei dem er seit zwanzig Jahren ist, und nicht mit dem, das online am schnellsten aussieht.
Schweizer Institute stehen außerhalb der Union und wenden ihr eigenes Regelwerk an. Praktisch bedeutet das mehr Papier, nicht weniger: Die wirtschaftliche Berechtigung wird auf einem eigenen Formular erklärt, die Herkunft des Vermögens wird härter belegt, und Mindesteinlagen von mehreren hunderttausend Franken sind bei Privatbanken die Regel. Die Vorstellung, ein Schweizer Konto sei der leichtere Weg für eine Offshore-Gesellschaft, geht seit Jahren nicht mehr auf. Sie war einmal richtig. Das ist lange her.
Was ab Juli 2027 gilt
Zwei Dinge kommen zusammen, und beide wirken schon heute, obwohl das eine erst in einem Jahr gilt.
Die europäische Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar, ohne nationale Umsetzung, in allen Mitgliedstaaten gleich. Sie steht vollständig im Amtsblatt der Union und ist der Grund, warum die Institute ihre Aufnahmeprozesse gerade umbauen. Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Bezug zu einem Drittland mit hohem Risiko werden verbindlich, mit Zustimmung der Geschäftsleitung, Nachweisen zu Mittel- und Vermögensherkunft und verschärfter laufender Überwachung.
Die europäische Geldwäscheaufsicht arbeitet seit dem 1. Juli 2025 in Frankfurt, errichtet durch eine eigene Verordnung. Ihre unmittelbare Aufsicht über ausgewählte Institute beginnt erst am 1. Januar 2028. Für Dich wirkt sie trotzdem jetzt schon, weil kein Institut in eine erste Prüfung durch eine neue Behörde mit einem Bestand gehen will, den es nicht erklären kann. Wer 2026 ein Konto beantragt, wird von einer Bank geprüft, die an 2028 denkt.
Panama steht dabei nicht mehr auf der europäischen Geldwäscheliste; wie es dazu kam und was davon bleibt, haben wir an anderer Stelle nachgezeichnet. Das hilft, es ersetzt aber keine der drei Antworten von oben.
Das Dossier, das durchkommt
Es ist kein Ordner. Es sind acht bis zwölf Seiten, und sie stehen in dieser Reihenfolge.
Ein Deckblatt mit dem Geschäftsmodell in fünf Sätzen. Was gekauft wird, von wem, was verkauft wird, an wen, und woran verdient wird.
Die Herkunft des Vermögens mit Belegen. Verkaufsvertrag, Abfindung, Erbschein, Steuerbescheide der letzten Jahre. Nicht behauptet, sondern beigelegt.
Ein Organigramm mit jeder Ebene bis zum Menschen, einschließlich der Anteilsquoten. Wenn Dein Berater sagt, das müsse man nicht zeigen, wechsle den Berater.
Die Antwort auf die Sitzfrage, unaufgefordert. Bei Almut: Lager im Zollfreigebiet, Zollverfahren, Kunden in der Region, drei Angestellte, Mietvertrag. Zwei Absätze, mit Anlagen.
Erwartete Zahlen. Monatlicher Umsatz, Anzahl und Länder der Gegenparteien, Durchschnittsbetrag, größter Einzelbetrag, Währungen. Wer diese Zahlen nicht nennt, zwingt den Sachbearbeiter zu einer Annahme, und die fällt konservativ aus.
Und ein erreichbarer Mensch. Name, Telefonnummer, Zeitzone. Ein Antrag, bei dem Rückfragen im Nichts verlaufen, wird nicht abgelehnt, er wird liegen gelassen.
Was daran ehrlich unklar ist
Keine Bank veröffentlicht ihren Risikoappetit. Alles, was oben über die Praxis steht, sind Beobachtungen aus laufenden Mandaten, und sie ändern sich, wenn ein Haus seine Strategie ändert. Was gestern bei einem Institut ging, geht dort morgen vielleicht nicht mehr, ohne dass sich an Deinem Fall irgendetwas geändert hätte. Wer Dir eine Zusage für eine Kontoeröffnung gibt, bevor die Bank sie gegeben hat, verkauft Dir eine Sicherheit, die er nicht hat.
Was sich planen lässt, ist die Reihenfolge: mehrere Anträge parallel, nicht nacheinander, und das Konto geklärt, bevor die Gesellschaft Verpflichtungen eingeht.
Was wir dafür machen
Wir bauen das Dossier mit Dir, wir stellen die Anträge parallel bei Häusern, von denen wir wissen, dass sie Deinen Sachverhalt derzeit überhaupt annehmen, und wir bleiben bei den Rückfragen dran, bis eine Antwort da ist. Wenn wir vorher sehen, dass ein Sachverhalt in Europa aktuell nicht bankfähig ist, sagen wir das, bevor Du gründest, und nicht nach der dritten Absage.