
Cayman kostet dreimal so viel wie die BVI. An Deiner Steuer ändert das nichts.
Die Gegenüberstellung, die Du überall findest, geht ungefähr so: Cayman und die Britischen Jungferninseln erheben beide keine Körperschaftsteuer, beide folgen englischem Recht, beide haben Substanzregeln, beide führen ein Register der wirtschaftlich Berechtigten. Dann kommt ein Absatz über Reputation, und am Ende steht die Empfehlung für Cayman.
Der Absatz über die Reputation lässt sich nicht nachrechnen. Die Zahlen darunter schon.
Cayman kostet Dich im laufenden Jahr rund 4.000 bis 5.500 US-Dollar. Die Jungferninseln kosten Dich rund 1.600 bis 2.500. Über fünf Jahre sind das zwischen 12.000 und 20.000 Dollar Unterschied für zwei Gesellschaften, die steuerlich exakt dasselbe tun, nämlich nichts.
Woher die Zahlen kommen
Zwei Posten sind öffentlich, einer nicht. Die öffentlichen zuerst.
Die jährliche Regierungsgebühr auf Cayman hängt am genehmigten Kapital. In der untersten Stufe, also bis 42.000 Cayman-Dollar genehmigtes Kapital, sind es 925 Cayman-Dollar im Jahr. Der Cayman-Dollar ist fest an den US-Dollar gebunden, eins zu eins zwanzig, das sind also 1.110 US-Dollar. Fällig im Januar. Wer erst im April zahlt, zahlt einen Zuschlag, und wer bis Oktober wartet, zahlt hundert Prozent obendrauf. Die Gebührenordnung liegt beim Registrar offen.
Auf den Jungferninseln sind es 550 US-Dollar im Jahr, solange die Gesellschaft nicht mehr als 50.000 Anteile ausgeben darf. Darüber sind es 1.350. Fällig im Monat des Gründungsjubiläums, mit zehn Prozent Aufschlag bei Verspätung.
Der dritte Posten ist der, der den Unterschied macht, und er steht in keiner Gebührenordnung: Auf Cayman muss Dein eingetragener Sitz die Adresse eines lizenzierten Dienstleisters sein. Du kannst ihn nicht selbst stellen. Der Markt nimmt dafür zwischen 2.500 und 4.000 Dollar im Jahr. Auf den Jungferninseln macht das der Registered Agent, und der nimmt zwischen 700 und 1.500.
Dazu kommen beidseitig die Substanzmeldung, die Jahresrückmeldung und die Registerpflichten. Auf beiden Inseln bewegt sich das im niedrigen dreistelligen Bereich, auf Cayman etwas höher.
Was sich auf beiden Inseln geändert hat
Die Vorstellung, die Jungferninseln seien der diskretere Standort, stammt aus einer Zeit, die seit anderthalb Jahren vorbei ist.
Seit dem 2. Januar 2025 gehört auf den Jungferninseln das Gesellschafterregister zum Registrar, einzureichen binnen 30 Tagen nach Gründung und binnen 30 Tagen nach jeder Änderung. Dasselbe gilt für die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Für Bestandsgesellschaften lief die Frist zunächst bis Ende Juni 2025, wurde dann um sechs Monate verlängert und endete am 1. Januar 2026. Der Gesetzestext steht im Amtsblatt der Inseln und liest sich in den entscheidenden Absätzen auch ohne Jurastudium.
Wer die Frist gerissen hat, trägt im System der Finanzaufsicht den Vermerk In Penalty. Für unrichtige oder fehlende Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten reicht der Bußgeldrahmen bis 75.000 US-Dollar. Für eine verspätete Änderungsmeldung sind es 500 Dollar im Monat, gedeckelt bei 6.000.
Auf Cayman liegt das Register bei der zuständigen Behörde und ist nicht öffentlich. Seit dem 28. Februar 2025 gibt es aber einen Zugang bei berechtigtem Interesse: Journalisten, Forschende, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen können einen Antrag stellen und müssen ihr Interesse belegen. Seit dem 18. März 2026 kostet dieser Antrag 75 statt 30 US-Dollar, dazu kommt eine Jahrespauschale von 250 Dollar für alle, die mehr als einmal im Jahr fragen wollen.
Beides zusammengenommen: Auf den Jungferninseln liegen Deine Daten vollständig beim Registrar, aber es gibt keinen Antragsweg für Dritte. Auf Cayman liegen sie bei der Behörde, und es gibt einen. Welcher Standort für Dich der diskretere ist, hängt also davon ab, vor wem Du eigentlich Ruhe haben willst. Vor einer Behörde: keiner von beiden. Vor einem Rechercheteam: eher die Jungferninseln.
Sönke rechnet fünf Jahre durch
Sönke ist Ingenieur in Flensburg. Er hat eine Steuerungssoftware für Verpackungsmaschinen geschrieben und lizenziert sie an Industriekunden in Europa. Die Lizenzgebühren laufen über eine Gesellschaft, die er zu hundert Prozent hält und für die er zwischen Cayman und den Jungferninseln schwankt. Der Jahresertrag nach Kosten: 400.000 Euro. Weiterentwickelt wird die Software von Sönke, an seinem Schreibtisch am Hafen.
Die Standortfrage kostet ihn über fünf Jahre je nach Anbieter zwischen 12.000 und 20.000 US-Dollar Unterschied. Das ist eine Zahl, über die man reden kann.
Die andere Zahl steht in Deutschland. Lizenzeinkünfte sind nach dem Katalog des Außensteuergesetzes passiv, wenn die Ergebnisse nicht von der Gesellschaft selbst und ohne Mitwirkung des Gesellschafters entwickelt wurden. Genau das ist bei Sönke der Fall. Die Gesellschaft ist niedrig besteuert, denn die Grenze liegt bei 15 Prozent und beide Inseln liegen bei null. Sönke beherrscht sie zu hundert Prozent.
Damit werden ihm die 400.000 Euro zugerechnet und mit seinem persönlichen Satz besteuert, ob er ausschüttet oder nicht. Bei Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag sind das 44,31 Prozent, also 177.240 Euro im Jahr. Über fünf Jahre 886.200 Euro.
Die Standortwahl bewegt bei Sönke 20.000 Dollar. Die Frage, wo Sönke wohnt, bewegt 886.200 Euro. Wer die erste Frage lange diskutiert und die zweite gar nicht stellt, hat den Nachmittag verschenkt.
Derselbe Fall in Linz und in Winterthur
Hansjörg aus Linz hält dieselbe Gesellschaft, privat, ohne österreichische GmbH dazwischen. Für ihn greift die österreichische Hinzurechnungsbesteuerung nicht, und zwar aus einem strukturellen Grund: Beherrschend kann dort nur eine Körperschaft sein. Eine natürliche Person, die unmittelbar hält, löst die Zurechnung nicht aus. Der Gesetzestext steht in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem, im vierten Absatz.
Hätte Hansjörg dieselbe Beteiligung in eine österreichische GmbH gelegt, sähe es anders aus: Lizenzgebühren stehen in der österreichischen Liste der Passiveinkünfte, und die Niedrigsteuergrenze liegt dort seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls bei 15 Prozent. Die Struktur wäre dieselbe, das Ergebnis ein völlig anderes, und der Unterschied besteht nur darin, wer die Anteile hält.
Urs aus Winterthur hat gar keine Hinzurechnungsbesteuerung, die auf ihn zeigt. Die Schweiz kennt keine.
Damit sind Hansjörg und Urs aber nicht fertig, und das ist der Punkt, an dem beide regelmäßig zu früh aufhören. Das Risiko sitzt bei ihnen am Ort der Geschäftsleitung. Wird die Gesellschaft faktisch vom Schreibtisch in Linz oder in Winterthur geführt, ist sie dort unbeschränkt steuerpflichtig, mit vollem Satz auf den ganzen Gewinn. Das Bundesgericht hat 2024 bestätigt, dass für die Feststellung des Orts der tatsächlichen Verwaltung die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt. Es braucht keinen Beweis. Es braucht nur ein plausibleres Bild als Deines.
Wofür die beiden Standorte wirklich gebaut sind
Wenn die Steuer die Wahl nicht entscheidet, was dann.
Cayman ist ein Fondsstandort. Wenn Du Kapital von Dritten einsammelst, wenn ein institutioneller Investor eine Due Diligence auf Deine Struktur laufen lässt, wenn Du eine Segregated Portfolio Company brauchst, dann ist der Aufpreis kein Aufpreis, sondern der Preis für ein Umfeld, in dem diese Dinge Routine sind. Anwaltskanzleien, Administratoren und Prüfer sitzen dort in einer Dichte, die die Jungferninseln nicht haben.
Die Jungferninseln sind eine Halterin. Eine Beteiligung, ein Schiff, eine Immobilie im Ausland, ein Gemeinschaftsvorhaben mit zwei Partnern. Schlank, schnell, billig und mit einer Rechtsprechung, die für Gesellschafterstreit gut ausgebaut ist.
Der praktische Unterschied liegt bei der Bank. Beide Standorte kosten Dich Zeit in der Aufnahmeprüfung, aber ein Cayman-Vehikel mit einem lizenzierten Administrator und geprüftem Abschluss kommt bei europäischen Instituten weiter als eine Gesellschaft auf den Jungferninseln, bei der Du selbst der einzige handelnde Mensch bist.
Was daran ehrlich unklar ist
Ob der Zugang bei berechtigtem Interesse auf Cayman eng bleibt, ist offen. Die Regierung hat ihr Modell im Frühjahr bekräftigt, aber der Druck aus Europa auf vollständig öffentliche Register ist nicht verschwunden, sondern nur vertagt. Wer heute Cayman wählt und dabei unterstellt, dass die Zugangsschwelle in fünf Jahren noch dieselbe ist, unterstellt etwas, das niemand zusagen kann.
Und die Preisangaben für Sitz und Agent sind Marktpreise, keine Gebühren. Sie schwanken erheblich, je nachdem, was an Buchhaltung, Substanzmeldung und Direktorendienst mit drinhängt. Wir nennen Spannen, weil wir sie sehen, nicht weil sie irgendwo amtlich stehen.
Was wir dafür machen
Wir stellen die Frage in der Reihenfolge, in der sie sich rechnet. Zuerst: Was macht Deine Ansässigkeit mit dem Ergebnis, egal welche Insel. Dann: Wer soll Dich banken, und was verlangt der. Und erst dann, welcher Registrar Deine Unterlagen bekommt.
Bring Deinen Gewinn, Deine Beteiligungsquote und die Frage mit, wie viel von der Arbeit Du selbst machst. Der Rest ist Ausführung.
Quellen
- cima.ky/updated-cima-and-registry-fees-now-in-effect
- eservices.gov.vg/gazette/sites/eservices.gov.vg.gazette/files/newattachments/Act No 15 of 2024-BVI Business Companies (Amendment) Act, 2024.pdf
- bvifsc.vg/library/legislation
- gesetze-im-internet.de/astg/__8.html
- ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273495/NOR40273495.html
- bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php