
Hongkongs Steuernachlass bringt 340 Euro. Die Quellenfrage bringt sechsstellig.
Der Finanzsekretär hat am Mittwoch einen Nachlass von hundert Prozent auf die Profits Tax beschlossen, für das Veranlagungsjahr 2025/26. Wer nur diese Zeile liest, hält Hongkong für ein Jahr für steuerfrei.
Die zweite Zahl steht im selben Satz. Der Nachlass ist bei 3.000 Hongkong-Dollar je Fall gedeckelt, das sind rund 340 Euro. Rund 171.000 Betriebe bekommen ihn, und für die allermeisten davon ist er eine Rundungsdifferenz auf der Steuerrechnung.
Es lohnt sich trotzdem, den Haushalt anzusehen. Nur nicht wegen dieser Zeile.
Was 340 Euro in einer echten Rechnung ausmachen
Bodo aus Paderborn hält hundert Prozent an einer Hongkong Ltd, die Industriearmaturen aus Guangdong an europäische Großhändler verkauft. Die Gesellschaft hat ein Büro in Kwun Tong, zwei Angestellte, und der Einkauf wird vor Ort verhandelt. Der veranlagbare Gewinn im Jahr 2025/26 beträgt 1.760.000 Hongkong-Dollar, bei einem Kurs von 8,8 also 200.000 Euro.
Die Profits Tax läuft zweistufig: 8,25 Prozent auf die ersten zwei Millionen Hongkong-Dollar, 16,5 Prozent darüber. Bodos Gesellschaft bleibt unter der Grenze und zahlt 8,25 Prozent auf alles.
| Hongkong-Dollar | Euro | |
|---|---|---|
| Veranlagbarer Gewinn | 1.760.000 | 200.000 |
| Profits Tax 8,25 % | 145.200 | 16.500 |
| Nachlass laut Haushalt | −3.000 | −340 |
| Bleibt | 142.200 | 16.160 |
Der hundertprozentige Nachlass senkt die Steuer um 2,07 Prozent. Das ist die ganze Geschichte dieser Schlagzeile.
Die Regel, an der eine Gruppe mehr verliert, als der Haushalt gibt
Der Sprung von 8,25 auf 16,5 Prozent kostet auf zwei Millionen Hongkong-Dollar genau 165.000 Hongkong-Dollar im Jahr, rund 18.750 Euro. Das ist das Fünfundfünfzigfache des Nachlasses, und es hängt an einer Regel, die in Beratungsgesprächen regelmäßig übersehen wird.
Innerhalb einer Gruppe verbundener Gesellschaften darf nur eine einzige den Zweistufentarif wählen. Der Begriff der verbundenen Einheit steht in Section 14AAB der Inland Revenue Ordinance, und wer mehrere Hongkong-Gesellschaften hält, muss eine benennen. Alle anderen zahlen ab dem ersten Dollar 16,5 Prozent.
Bodo hat neben der Handelsgesellschaft noch eine zweite Hongkong Ltd, über die er ein Warenlager abrechnet, mit 900.000 Hongkong-Dollar Gewinn. Weil er die erste benannt hat, zahlt die zweite 16,5 statt 8,25 Prozent: 148.500 statt 74.250 Hongkong-Dollar, also 8.437 Euro mehr. Wer aus Gründen der Haftung oder der Buchhaltung aufteilt, kauft diese Differenz mit.
Es gibt dagegen kein Mittel außer der Struktur selbst. Zwei Betriebe, die wirklich getrennt sind und keine verbundenen Einheiten im Sinne der Vorschrift, sind zwei Fälle. Zwei Gesellschaften desselben Gesellschafters sind einer.
Was seit einem Jahr zusätzlich gilt und im Haushalt nicht steht
Hongkong hat im Juni 2025 die Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Für Gruppen mit mindestens 750 Millionen Euro konsolidiertem Umsatz gilt seither eine hongkonger Ergänzungssteuer, die den effektiven Satz auf 15 Prozent hebt.
Für Bodo ändert das nichts, er liegt um drei Größenordnungen darunter. Für die Einordnung des Standorts ändert es etwas: Der Satz von 8,25 Prozent ist kein Angebot mehr an jeden, sondern eines an alle unterhalb der Schwelle. Und Hongkong hat damit vorgeführt, dass es die Vorschrift des Standardregelwerks übernimmt, statt sie zu umgehen. Das ist für die Bankfähigkeit einer hongkonger Struktur mehr wert als jeder Nachlass.
Die Zeile im Haushalt, die tatsächlich Geld bewegt
Die Regierung will die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für geistiges Eigentum erweitern. Angekündigt sind eine Konsultation zu Anschaffungskosten für Rechte und Nutzungsrechte sowie eine Gesetzesvorlage noch im Jahr 2026.
Wer Software, Marken oder Lizenzen in einer hongkonger Gesellschaft hält, sollte das verfolgen. Es ist der einzige Punkt des Haushalts, der eine sechsstellige Bemessungsgrundlage verschieben kann.
Ehrlich unklar ist der Zuschnitt. Der Haushalt nennt weder, ob Erwerbe von verbundenen Unternehmen erfasst sind, noch ob die bestehenden Voraussetzungen für den Abzug von Lizenzgebühren bestehen bleiben. Solange der Entwurf nicht vorliegt, ist jede Rechnung darauf eine Vermutung.
Wenn Du in Deutschland sitzt
Hier wird es teuer, und zwar unabhängig vom Haushalt. Der Substanznachweis des § 8 Abs. 3 AStG ist auf die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkt. Für Hongkong hilft er nicht. Ob eine Hongkong-Gesellschaft der Hinzurechnung entgeht, entscheidet allein der Aktivkatalog des Absatzes 1.
Bodos Handel mit Waren, die er selbst einkauft und weiterverkauft, ist aktiv, solange kein Bezug zu ihm als beherrschendem Gesellschafter im Sinne des Katalogs besteht. Die Gewinne bleiben in Hongkong, bis sie ausgeschüttet werden.
Würde dieselbe Gesellschaft stattdessen Lizenzgebühren vereinnahmen, sähe die Rechnung so aus:
| Euro | |
|---|---|
| Passiver Gewinn in Hongkong | 200.000 |
| Profits Tax 8,25 % | 16.500 |
| Hinzurechnungsbetrag in Deutschland | 200.000 |
| Einkommensteuer 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag | 88.620 |
| Anrechnung der hongkonger Steuer | −16.500 |
| Zusätzlich in Deutschland fällig | 72.120 |
Die Gesamtbelastung liegt bei 44,3 Prozent, also dort, wo sie ohne Hongkong auch läge. Die Freigrenze des § 9 AStG von 100.000 Euro hilft bei diesen Beträgen nicht.
Wenn Du in Österreich sitzt
Die Hinzurechnungsbesteuerung steht in § 10a KStG, und sie greift nur, wenn die beherrschende Person eine Körperschaft ist. Hält eine natürliche Person die Hongkong-Gesellschaft unmittelbar, läuft die Vorschrift ins Leere.
Gerlinde aus Wels hält ihre Hongkong Ltd privat. Der passive Gewinn von 200.000 Euro wird in Hongkong mit 16.500 Euro belastet und bleibt dort, bis ausgeschüttet wird. Erst bei der Ausschüttung fallen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf 183.500 Euro an, also 50.462 Euro. Die Gesamtbelastung beträgt 33,5 Prozent statt 44,3 wie bei Bodo.
Das ist kein Trick, sondern der Unterschied zweier Gesetze, und er hat eine harte Grenze: Wird die Gesellschaft faktisch von Wels aus geleitet, ist sie nach § 27 BAO in Österreich ansässig, und dann gilt der österreichische Satz auf den ganzen Gewinn. Gerlinde braucht die Geschäftsführung in Hongkong, nicht nur den Sitz.
Wenn Du in der Schweiz sitzt
Die Schweiz kennt keine Hinzurechnungsbesteuerung. Die einzige Frage ist die nach dem Ort der tatsächlichen Verwaltung, und sie steht in Art. 50 DBG. Wer die Hongkong-Gesellschaft von Zug aus führt, hat eine schweizerische Gesellschaft mit hongkonger Registernummer, und der Satz von 8,25 Prozent ist ohne Bedeutung.
Wer die Leitung dagegen tatsächlich in Hongkong hat, hält eine Beteiligung, und auf der Ausschüttung liegt die Teilbesteuerung ab zehn Prozent Beteiligungsquote. Von den drei Ländern ist die Schweiz das mit der einfachsten und zugleich unnachgiebigsten Regel.
Der Antrag, über den mehr entschieden wird als über den ganzen Haushalt
Hongkong besteuert nur Gewinne aus hongkonger Quellen. Diese Steuerfreiheit ist kein Status, sondern ein Antrag mit Begründung, gestellt in der Erklärung selbst; ein eigenes Formular gibt es nicht.
Die Behörde prüft, wo die gewinnbringenden Tätigkeiten stattgefunden haben. Nicht, wo der Kunde sitzt, nicht, wohin gezahlt wurde. Für einen Händler zählt, wo Einkaufs- und Verkaufsverträge zustande kommen. Für einen Dienstleister, wo die Leistung erbracht wird. Für eine Finanzierungsgesellschaft, wo Konditionen ausgehandelt und Risiken bewertet werden.
Der Ablauf ist immer derselbe. Die Erklärung geht raus. Monate später kommen schriftliche Fragen: wo verhandelt wurde, wer für die Gesellschaft handelte, wo diese Personen zu welchem Zeitpunkt waren, über welche Konten gezahlt wurde. Beantwortet wird das mit Unterlagen, nicht mit Erläuterungen.
Zwei Dinge daran kosten regelmäßig Geld. Das erste: Die Entscheidung gilt für ein Jahr und ist keine Zusage für das nächste. Das zweite: Eine Ablehnung zieht die Vorjahre nach sich, weil die Sachverhalte gleich liegen. Wer den Anspruch fünf Jahre stellt und im sechsten scheitert, verhandelt über sechs Jahre.
Deshalb entsteht die Akte beim ersten Vertrag und nicht bei der ersten Anfrage. Verträge mit Ort und Datum, Reisebelege, Korrespondenz aus den Verhandlungen, Protokolle von Beschlüssen. Das ist eine Stunde im Monat.
Und es ist der Grund, warum ein Nachlass von 3.000 Hongkong-Dollar für Bodo bei erfolgreichem Antrag gar nicht ankommt: Wer keine Profits Tax zahlt, bekommt auch nichts erlassen. Was ihm bleibt, ist der Standort mit dem funktionierenden Banking, dem englischen Rechtskreis und einer Verwaltung, die auf Englisch antwortet. Was das im Vergleich wert ist, steht im Überblick zu Offshore-Gesellschaften, und was die Hongkong Ltd im Einzelnen kostet, auf ihrer Produktseite.