
Jede meldende Cayman-Gesellschaft braucht bis zum 31. Januar 2027 einen Ansprechpartner auf der Insel.
Gestern ist auf den Cayman Islands eine Frist abgelaufen, über die seit Wochen geschrieben wurde. Sie betraf Gesellschaften, die im Lauf des Jahres 2025 zum Finanzinstitut geworden sind. Die mussten sich bis zum 30. April registrieren.
Diese Frist gab es genau einmal. Sie war eine Übergangsregel, und sie ist vorbei.
Was bleibt, ist eine neue Ordnung mit zwei Terminen, die Du Dir merken solltest, und einer Anforderung, die einige Leser bares Geld kosten wird, weil sie eine Position schafft, die es vorher nicht gab.
Was sich zum 1. Januar geändert hat
Die maßgeblichen Änderungsvorschriften wurden am 27. November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Steuerbehörde hat dazu eine eigene Kurzanleitung herausgegeben, in der die gesamte Umsetzung als Zeitstrahl steht. Du kannst sie in der Tabelle C nachlesen, sie ist eine Seite lang und beantwortet die meisten Fragen ohne Berater.
Drei Dinge ändern sich, und sie sind unterschiedlich wichtig.
Erstens: der Registrierungstermin wandert auf den 31. Januar. Wer in einem Kalenderjahr zum Finanzinstitut wird, registriert sich bis zum 31. Januar des Folgejahres. Der 30. April, den viele als feste Größe im Kopf haben, war der alte Rhythmus und gilt nur noch für den Übergangsfall von 2025.
Zweitens: Der Ansprechpartner muss auf der Insel sitzen. Dazu gleich ausführlich, denn das ist der Punkt.
Drittens: der Meldestoff wird breiter. Erfasst sind jetzt bestimmte E-Geld-Produkte, digitales Zentralbankgeld und Beteiligungen an Kryptowerten, die über klassische Finanzprodukte gehalten werden, also über Derivate oder über Anteile an Investmentvehikeln. Dazu kommen neue Datenfelder: ob das Konto neu oder bestehend ist, ob eine gültige Selbstauskunft vorliegt, ob es gemeinsam gehalten wird und von wie vielen, und in welcher Rolle eine beherrschende Person beherrscht. Bei Rechtsgestaltungen heißt das im Klartext: ob jemand Treuhänder, Errichter oder Protektor ist.
Diese neuen Felder gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026, gemeldet wird das im Jahr 2027.
Der Ansprechpartner, der jetzt auf Cayman sitzen muss
Jedes meldende Finanzinstitut benennt der Behörde einen Principal Point of Contact, also die Person, die für die Meldungen dieser Gesellschaft geradesteht und die die Behörde anschreibt, wenn etwas fehlt.
Bisher durfte diese Person irgendwo sitzen. In der Praxis war das oft der Berater, der Administrator oder der Gesellschafter selbst, mit Adresse in Frankfurt, in Wien oder in Zug.
Seit dem 1. Januar 2026 geht das nicht mehr. Der Ansprechpartner muss eine Person auf den Cayman Islands sein.
Für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2026 schon registriert waren und bisher niemanden auf der Insel benannt haben, gibt es eine Übergangsfrist. Sie müssen der Behörde bis zum 31. Januar 2027 über ein Änderungsformular mitteilen, wen sie auf den Inseln dazu ermächtigt haben. Auch das steht in der Tabelle der Behörde, als eigene Zeile.
Das ist keine Formalie. Es ist eine neue laufende Position auf Deiner Kostenrechnung, denn diese Person muss beauftragt und bezahlt werden, und sie haftet für etwas. Wer bisher mit Registered Office und Registered Agent ausgekommen ist, hat jetzt einen dritten Posten, jedenfalls dann, wenn seine Gesellschaft ein Finanzinstitut ist.
Und genau darauf kommt es an
Nicht jede Cayman-Gesellschaft ist ein Finanzinstitut. Die meisten sind es nicht. Eine Gesellschaft, die Beteiligungen an operativen Firmen hält, ist in aller Regel ein Nichtfinanzunternehmen, und dann greift von alledem nichts: keine Registrierung, kein Ansprechpartner auf der Insel, keine eigene Meldung.
Zum Finanzinstitut wird eine Gesellschaft vor allem dann, wenn sie als Investmentgesellschaft einzuordnen ist, also wenn ihr Vermögen überwiegend aus Finanzanlagen besteht und sie von einem professionellen Verwalter verwaltet wird. Das ist die Weiche, an der sich alles entscheidet, und sie ist häufiger falsch gestellt, als den Beteiligten lieb ist. Wie diese Einordnung im Einzelnen läuft und wen die Gesellschaft dann meldet, haben wir gesondert aufgeschrieben.
Für heute reicht der Satz: Prüf zuerst, ob Deine Gesellschaft überhaupt gemeint ist. Wer diese Frage überspringt und vorsichtshalber registriert, kauft sich Pflichten ein, die er nicht hatte, und der Ansprechpartner auf der Insel ist die erste Rechnung dafür.
Traugott in Bielefeld hat den teuren Fall
Traugott hat 2019 eine Cayman-Gesellschaft aufgesetzt, in der er ein Wertpapierdepot und einen kleineren Bestand an Kryptowerten hält, zusammen rund 4,2 Millionen Euro. Verwaltet wird das Depot von einem Vermögensverwalter in Liechtenstein mit Vollmacht.
Damit ist die Gesellschaft eine Investmentgesellschaft und ein Finanzinstitut. Sie war lange registriert, und als Ansprechpartner stand seit Jahren Traugotts Steuerberater in Bielefeld im Portal.
Das trägt jetzt nicht mehr. Traugott muss bis zum 31. Januar 2027 eine Person auf den Cayman Islands benennen und das über ein Änderungsformular melden. Verpasst er das, ist seine Registrierung nicht mehr regelkonform, und die Meldung für 2026, die im Sommer 2027 fällig wird, hängt an einer Eintragung, die nicht stimmt.
Was ihn das kostet, ist die eine Seite. Die andere ist die, über die er bisher nicht nachgedacht hat: Seine Gesellschaft meldet ihn. Als beherrschende Person eines Finanzinstituts geht sein Name, seine Adresse, seine Steuernummer, der Kontostand und die Rolle, in der er beherrscht, jährlich an die Behörde auf Cayman und von dort nach Deutschland.
Das war auch bisher so. Neu ist, dass ab dem Meldejahr 2026 zusätzlich übermittelt wird, ob eine gültige Selbstauskunft vorliegt. Wo sie fehlt, sieht das deutsche Finanzamt künftig, dass sie fehlt. Ein leeres Feld ist ein Hinweis, und es ist ein Hinweis, den vorher niemand sehen konnte.
Traugotts eigentliche Aufgabe ist deshalb nicht der Ansprechpartner, sondern die Frage, ob er den Erwerb dieser Beteiligung seinerzeit dem Finanzamt mitgeteilt hat und ob die Erträge erklärt sind. Wenn nicht, ist der 31. Januar 2027 sein kleinstes Problem, und die Reihenfolge, in der er die Dinge anfasst, entscheidet über den Rest.
Was Linz und Chur davon haben
Rosemarie in Linz hält eine vergleichbare Struktur. Für sie gilt derselbe Mechanismus auf der Inselseite, denn der hängt an der Gesellschaft und nicht an ihrem Wohnsitz. Auf der österreichischen Seite gibt es keine laufende Anzeigepflicht für den Erwerb einer Auslandsbeteiligung, wie sie Deutschland kennt. Scharf ist dort seit dem 1. Juli 2026 etwas anderes: Wer beim Wegzug die Abgabenschuld nicht festsetzen ließ, muss dem Finanzamt jährlich nachweisen, dass noch kein auslösendes Ereignis eingetreten ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, gilt das als tatsächliche Veräußerung. Der Gesetzestext steht in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem, im sechsten Absatz. Für Rosemarie heißt das: Die Cayman-Meldung und die österreichische Nachweispflicht laufen unabhängig voneinander, und beide zeigen auf dieselben Anteile.
Madlaina in Chur bekommt die Daten über den Austausch ebenfalls zugestellt, in ihrem Fall in die Schweiz. Die Beteiligung gehört ohnehin ins Wertschriftenverzeichnis ihrer Steuererklärung, damit ist sie deklariert und der Datensatz aus Cayman bestätigt nur, was schon dort steht. Ihr Risiko liegt wie immer beim Ort der tatsächlichen Verwaltung. Wenn sie dem Verwalter in Liechtenstein zwar Vollmacht gegeben hat, die Anlageentscheidungen aber selbst aus Chur trifft, wird die Gesellschaft in der Schweiz steuerpflichtig, und dann ist die ganze Cayman-Mechanik nur noch Beiwerk.
Was daran ehrlich unklar ist
Wie streng die Behörde den Ansprechpartner auslegt, weiß derzeit niemand. Ob es genügt, dass der Registered Agent eine seiner Mitarbeiterinnen benennt, oder ob eine eigenständige Funktion mit eigener Prüfung erwartet wird, ergibt sich weder aus dem Verordnungstext noch aus der Kurzanleitung. Die erste Praxis dazu wird man im Lauf des Jahres 2027 sehen, nicht früher.
Und die Einordnung als Investmentgesellschaft ist keine Rechenaufgabe, sondern eine Wertung. Ob ein Verwalter im erforderlichen Sinn verwaltet, hängt daran, wie viel Ermessen er tatsächlich ausübt. Zwischen einer Vollmacht auf dem Papier und einer echten Verwaltung liegt ein Bereich, in dem man sich vertretbar für beides entscheiden kann. Wer dort eine eindeutige Antwort verspricht, ohne die Verträge gesehen zu haben, rät.
Was jetzt zu tun ist
Erstens: Klär, ob Deine Gesellschaft Finanzinstitut oder Nichtfinanzunternehmen ist. Alles andere hängt daran, und ohne diese Antwort ist jede weitere Maßnahme geraten.
Zweitens: Wenn sie Finanzinstitut ist, sieh im Portal nach, wer dort als Ansprechpartner eingetragen ist. Steht dort eine Adresse außerhalb der Cayman Islands, hast Du bis zum 31. Januar 2027 Zeit und einen konkreten Auftrag.
Drittens: Wenn sie es nicht ist, prüf, ob sie trotzdem registriert wurde. Auch das kommt vor, und eine falsche Registrierung erzeugt Pflichten, die es ohne sie nicht gäbe.
Wir sehen uns die Einordnung mit Dir an, bevor sie zum Dauerzustand wird, benennen den Ansprechpartner auf der Insel, wo einer gebraucht wird, und sagen Dir vorher, was das im Jahr kostet und was es Dir erspart.