
Die BVI nehmen Gesellschafterliste und wirtschaftlich Berechtigte selbst entgegen. Die Übergangsfrist für Bestandsgesellschaften endet zum Jahreswechsel.
Auf den British Virgin Islands sind mehr Gesellschaften registriert als Menschen auf den Inseln leben. Das ist seit Jahrzehnten der Satz, mit dem man diesen Standort erklärt, und er stimmt weiterhin.
Geändert hat sich, was die Inseln über diese Gesellschaften wissen, und wo dieses Wissen liegt.
Vier Pflichten seit dem 2. Januar
Die BVI Business Companies (Amendment) Act 2024 und die zugehörigen Verordnungen gelten seit dem 2. Januar 2025.
| Pflicht | Frist | Wohin |
|---|---|---|
| Wirtschaftlich Berechtigte | 30 Tage | Registrar |
| Register of Members | 30 Tage | Registrar |
| Erster Direktor bestellen und melden | 15 Tage | Registrar |
| Annual Return | 9 Monate nach Geschäftsjahresende | Registered Agent |
Zwei Zahlen darin sind neu und werden unterschätzt. Die 15 Tage für den ersten Direktor ersetzen die früheren sechs Monate. Und die Angaben gehen nicht mehr in die Akte des Agenten, sondern an die Behörde.
Für Gesellschaften, die vor dem Stichtag bestanden, war eine Nachmeldung vorgesehen. Die Aufsicht hat die Frist zweimal verlängert. Der letzte Aufschub endet zum Jahreswechsel.
Was sich damit ändert und was nicht
Nicht geändert hat sich, wer die Daten sehen darf. Ein öffentliches Register ist das nicht, und es soll auch keines werden. Zugang haben Behörden und Strafverfolgung, im Rahmen der jeweiligen Verfahren und Abkommen.
Geändert hat sich die Zeitrechnung. Eine Anfrage aus dem Ausland, die früher über den Agenten lief, in dessen Akte gesucht werden musste und die Wochen dauerte, ist jetzt eine Abfrage in einem Datenbestand. Das klingt technisch und ist der ganze Unterschied: Was in Minuten beantwortbar ist, wird häufiger gefragt.
Die Übergangsfrist, die jetzt ausläuft
Die zweifache Verlängerung war keine Großzügigkeit, sondern Notwendigkeit. Es geht um mehrere hunderttausend Gesellschaften, deren Angaben aus Agentenakten in ein zentrales System überführt werden mussten.
Beim Überführen fällt auf, was in diesen Akten steht. Drei Befunde kommen regelmäßig vor:
- Der wirtschaftlich Berechtigte ist eine Gesellschaft. Das ist falsch. Einzutragen ist die natürliche Person am Ende der Kette.
- Die Angaben sind veraltet. Anteile wurden übertragen, ohne dass jemand den Agenten informiert hat.
- Es fehlt ein Register of Members, weil es nie geführt, sondern nur behauptet wurde.
Alle drei sind reparierbar, und alle drei sind billiger zu reparieren, solange sie freiwillig gemeldet werden. Nach Ablauf der Frist ist dieselbe Korrektur die Anzeige eines Verstoßes, mit entsprechender Behandlung. Der Unterschied liegt nicht im Aufwand, sondern in der Akte, die dabei entsteht.
Malte in Flensburg und Severin in Luzern
Malte hält eine BVI Business Company, die ein Darlehensportfolio verwaltet und daraus 120.000 Euro Zinsen im Jahr vereinnahmt. Die Inseln erheben darauf keine Ertragsteuer.
Das Register ändert an seiner Steuerlast nichts, und genau darin liegt die Pointe. Zinsen sind passive Einkünfte nach § 8 Außensteuergesetz, null Prozent liegen unter der Niedrigsteuergrenze von fünfzehn. Der Gewinn wird Malte zugerechnet, ausgeschüttet oder nicht. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag sind das 53.172 Euro im Jahr, und zwar seit Jahren, unabhängig von jedem Register.
Was sich ändert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand danach fragt, und die Geschwindigkeit, mit der die Antwort vorliegt. Für einen sauber erklärenden Gesellschafter ist das folgenlos. Für einen anderen ist es eine Frage der Zeit, und die Zeit ist kürzer geworden.
Severin in Luzern hält dieselbe Gesellschaft. Für ihn gibt es keine Hinzurechnung, die Schweiz kennt sie nicht. Dafür die Frage nach dem Ort der tatsächlichen Verwaltung: Fallen die Entscheidungen in Luzern, ist die Gesellschaft dort steuerpflichtig, mit einer effektiven Belastung von rund zwölf Prozent auf die vollen 120.000 Euro, also etwa 14.400 Euro. Deutlich weniger als bei Malte, und derselbe Befund in anderer Währung: Ohne Substanz am Sitz wandert die Besteuerung dorthin, wo der Mensch sitzt.
In Österreich führt § 10a Körperschaftsteuergesetz zu Maltes Ergebnis, sobald die Belastung unter fünfzehn Prozent liegt und die Einkünfte passiv sind.
Der Annual Return, den viele für neu halten
Er ist es nicht ganz. Die Pflicht zur jährlichen Finanzaufstellung besteht seit 2023, sie geht an den Registered Agent und nicht an die Behörde, und sie ist kein geprüfter Abschluss. Verlangt wird eine schlichte Aufstellung von Bilanz und Ergebnis, in einem vorgegebenen Format, binnen neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
Zwei Dinge daran werden regelmäßig falsch verstanden. Erstens ist der Agent verpflichtet, das Ausbleiben zu melden. Er ist damit nicht mehr nur Dienstleister, sondern Meldestelle, und diese Doppelrolle ist der Grund, warum Agenten seit zwei Jahren deutlich beharrlicher nachfragen als früher. Zweitens befreit eine ruhende Gesellschaft nicht. Eine Gesellschaft ohne Umsatz reicht eine Aufstellung ein, die das zeigt, statt gar keine.
Zusammen mit den Registerpflichten ergibt das eine Struktur, die es auf den Inseln vor drei Jahren so nicht gab: Wer die Gesellschaft hält, steht bei der Behörde. Was sie tut, steht beim Agenten. Beides ist auf Anfrage verfügbar.
Warum die Inseln diesen Schritt gehen
Nicht aus Überzeugung, sondern aus Bestandsschutz. Die BVI leben von Gesellschaftsdienstleistungen, und dieses Geschäft hängt daran, dass europäische und amerikanische Banken Gesellschaften von dort akzeptieren. Diese Akzeptanz ist in den vergangenen Jahren teuer geworden.
Dazu kommt der Druck der internationalen Prüfmechanismen, die Registerqualität und Auskunftsfähigkeit bewerten. Ein Standort, der bei diesen Bewertungen durchfällt, landet auf Listen, und Listen kosten Zugang. Das zentrale Register ist die günstigere Antwort darauf als der Verlust des Korrespondenzbankgeschäfts.
Für Dich als Gesellschafter heißt das etwas Unangenehmes und etwas Nützliches. Unangenehm, weil die Zeit, in der eine BVI-Gesellschaft schwer aufklärbar war, endgültig vorbei ist. Nützlich, weil eine Gesellschaft mit sauber eingereichten Angaben bei einer Bank deutlich leichter zu erklären ist als eine, deren Unterlagen irgendwo in einer Agentenakte liegen. Was die BVI Business Company im laufenden Betrieb verlangt und kostet, steht auf ihrer Produktseite.
Was einer Gesellschaft passiert, die nicht meldet
Der Weg ist in diesen Jurisdiktionen immer derselbe und läuft in Stufen: Zunächst Verwaltungsstrafen, dann der Verlust des guten Standes, dann die Streichung aus dem Register.
Der Verlust des guten Standes ist dabei der Punkt, der im Alltag wehtut, lange bevor eine Streichung droht. Eine Gesellschaft ohne certificate of good standing bekommt kein Konto eröffnet, keine Bestätigung für einen Vertragspartner, keine Bescheinigung für eine ausländische Behörde. Sie existiert, aber sie kann nichts belegen.
Und die Streichung ist keine Auflösung. Eine gestrichene Gesellschaft hört nicht auf zu existieren, sie verliert nur die Fähigkeit zu handeln, während Verbindlichkeiten und Haftungsfragen bestehen bleiben. Die Wiedereintragung kostet mehr als jede versäumte Meldung.
Drei Dinge vor dem Jahreswechsel
Frag Deinen Agenten schriftlich nach dem Einreichungsstand. Nicht ob er es macht, sondern ob es gemacht ist, mit Datum und Bestätigung. Der Unterschied zwischen beauftragt und eingereicht ist genau der Unterschied, um den es hier geht.
Prüfe die Angaben inhaltlich. Ein Register, das eine Zwischengesellschaft als wirtschaftlich Berechtigten führt, ist falsch, und es ist eine der drei Fehlerarten, die beim Überführen regelmäßig auffallen.
Setz die Neun-Monats-Frist für den Annual Return in den Kalender. Sie ist die einzige der vier Pflichten, die jedes Jahr wiederkehrt und nicht durch einen einmaligen Vorgang erledigt ist.
Und wenn Du beim Durchsehen feststellst, dass die Gesellschaft seit Jahren nichts tut außer zu existieren: Das ist der Moment, in dem sich die Frage nach der Auflösung lohnt. Eine geordnete Liquidation kostet einmal Geld und beendet vier jährliche Pflichten. Eine Gesellschaft, die nur noch verwaltet wird, damit sie verwaltet werden kann, ist die teuerste Variante von allen, weil sie jedes Jahr Gebühren, Agentenkosten und Fristen erzeugt und keinen einzigen Zweck erfüllt.
Mehr Gesellschaften als Einwohner, das bleibt. Was verschwindet, ist der Abstand zwischen dem, was auf den Inseln registriert ist, und dem, was anderswo darüber bekannt sein kann.