🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
AuslandsUnternehmen
← Fachwissen · Vor der Entscheidung

Fachwissen · 27.10.2026

Firma im Ausland gründen: was legal ist, was es kostet und wie der Ablauf aussieht

Eine Frau in sandfarbener Leinenjacke und ein Mann im weißen Hemd stehen auf einer Sanddüne in den Vereinigten Arabischen Emiraten im warmen Abendlicht und lächeln in die Kamera

Eine Firma im Ausland gründen dürfen Deutsche, Österreicher und Schweizer, und zwar ohne Ausnahme. Niemand braucht eine Erlaubnis, um eine Limited in Zypern, eine LLC in den USA oder eine Offshore-Firma auf den British Virgin Islands zu besitzen. Die eigentliche Frage lautet anders: Wer besteuert den Gewinn? Und die Antwort hängt weniger am Land der Gesellschaft als an deinem eigenen Wohnsitz und an dem Ort, von dem aus die Firma geführt wird.

Daraus folgt der Ablauf, der dir viel Geld spart: erst die Steuerfrage klären, dann das Land wählen, dann das Konto, dann gründen. Wer andersherum vorgeht, kauft eine Struktur, die zwei Steuerbescheide erzeugt statt einem.

Ja. Legal heißt aber nicht unsichtbar. Wer in Deutschland wohnt und eine Firma im Ausland gründet oder kauft, muss das dem Finanzamt mitteilen. § 138 Abs. 2 AO verlangt die Meldung, wenn du an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mindestens 10 Prozent hältst oder deine Anschaffungskosten für alle solchen Beteiligungen über 150.000 Euro liegen. Gemeldet wird auch, wenn du erstmals beherrschenden Einfluss auf eine Gesellschaft außerhalb der EU und des EWR ausüben kannst.

Die Meldung geht mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Gründung an das Finanzamt, spätestens 14 Monate nach Ablauf dieses Jahres (§ 138 Abs. 5 AO). Wer sie vergisst, riskiert eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro (§ 379 Abs. 7 AO). Das ist kein Strafrecht, aber es ist der erste Punkt, an dem eine Struktur auffällt, die niemand gemeldet hat.

Wo der Steuervorteil einer Firma im Ausland entsteht

Der Steuervorteil einer Firma im Ausland sieht auf dem Papier einfach aus. Die Gesellschaft zahlt im Ausland einen Bruchteil dessen, was eine deutsche GmbH an Körperschaft- und Gewerbesteuer abführt, manchmal gar nichts. Die Rechnung stimmt nur für die Gesellschaft. Drei Regeln holen den Gewinn zurück, solange du selbst in Deutschland lebst.

Regel 1: Die Firma wird dort besteuert, wo sie geführt wird

Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie hier ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 KStG). Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO), also der Ort, an dem die wichtigen Entscheidungen fallen.

Henning ist IT-Berater in Bremen. Er gründet eine Gesellschaft in Zypern, schreibt die Angebote aber weiter am Schreibtisch in Bremen, verhandelt die Preise von dort und unterschreibt dort die Verträge. Dann sitzt die Geschäftsleitung in Bremen, und die zypriotische Gesellschaft ist in Deutschland so steuerpflichtig wie eine GmbH. Der Eintrag im Register von Nikosia ändert daran nichts. Warum das der häufigste Fehler ist, steht ausführlich bei Wohnsitz zuerst, Firma danach.

In der Schweiz gilt dasselbe Prinzip: Eine juristische Person ist dort unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet (Art. 50 DBG).

Regel 2: Die Hinzurechnungsbesteuerung

Selbst wenn die Firma im Ausland vorbildlich geführt wird, rechnet Deutschland dir ihre passiven Gewinne direkt zu, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Du beherrschst die Gesellschaft, allein oder mit nahestehenden Personen, mit mehr als der Hälfte der Stimmrechte, Anteile oder Gewinnansprüche (§ 7 AStG).
  • Die Einkünfte sind niedrig besteuert, das heißt mit weniger als 15 Prozent (§ 8 Abs. 5 AStG).
  • Sie stehen nicht im Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Herstellung, echter Handel und echte Dienstleistungen ohne Mitwirkung des deutschen Gesellschafters sind aktiv; Zinsen, viele Lizenzen und Geschäfte mit dem deutschen Gesellschafter selbst sind es oft nicht.

Dann versteuerst du Gewinne, die noch auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Eine Ausnahme über echte Substanz kennt das Gesetz nur für Gesellschaften in der EU und im EWR (§ 8 Abs. 2 und 3 AStG). Eine Gesellschaft in Dubai, Hongkong oder Panama kann noch so viel Personal haben: Für passive Einkünfte hilft das nach deutschem Recht nicht.

In Österreich gibt es eine vergleichbare Regel in § 10a KStG, ebenfalls mit einer Grenze von 15 Prozent. Sie trifft aber nur Körperschaften als Gesellschafter, nicht Privatpersonen, und sie kennt einen Substanznachweis ohne Beschränkung auf EU und EWR.

Regel 3: Die Ausschüttung landet bei dir

Was die Gesellschaft dir ausschüttet, versteuerst du dort, wo du wohnst. Wer in Deutschland lebt, zahlt auf die Dividende seine deutsche Steuer, und der günstige Satz im Ausland war nur eine Zwischenstation. Welche Wege es gibt, Geld legal aus der Gesellschaft zu holen, steht bei der Gewinnentnahme aus der Auslandsfirma.

Der Steuervorteil entsteht also erst, wenn dein Wohnsitz und die Leitung der Firma außerhalb deines bisherigen Hochsteuerlandes liegen. Dann trifft der niedrige Satz der Gesellschaft auf einen Wohnsitzstaat, der ausländische Dividenden gar nicht oder nur moderat besteuert. Die Firma allein bewegt wenig, der Umzug bewegt fast alles.

Offshore-Firma oder normale Auslandsfirma: der Unterschied

Eine Offshore-Firma, englisch Offshore Company, ist eine Gesellschaft in einem Staat, der Gesellschaften gar nicht oder fast nicht besteuert und sein Gesellschaftsrecht auf internationale Nutzer ausgerichtet hat: die British Virgin Islands, die Cayman Islands, Panama mit seinem Territorialprinzip. Eine normale Auslandsfirma ist eine Gesellschaft in einem Staat mit regulärer, oft niedriger Körperschaftsteuer, etwa Zypern, Irland oder Singapur.

Für die deutsche Steuer ist der Unterschied kleiner, als er klingt. Beide fallen unter dieselben drei Regeln. Der Unterschied liegt woanders: Offshore-Firmen werden heute strenger geprüft, von Banken, Behörden und zunehmend von ihren eigenen Sitzstaaten. Hongkong stellt passive Auslandseinkünfte von Gesellschaften einer multinationalen Gruppe seit dem 1. Januar 2023 nur noch unter Bedingungen frei, darunter einem Substanzerfordernis (IRD Hongkong). Panama zieht mit der Ley 526 ab dem Steuerjahr 2027 nach: Gruppengesellschaften ohne Substanz zahlen auf passive Auslandseinkünfte 15 Prozent.

Das Wort offshore selbst bedeutet nur außerhalb des eigenen Landes. Was heute mit Offshore-Gesellschaften noch funktioniert, wofür sie taugen und woran sie scheitern, haben wir unter Offshore-Gesellschaften ausführlich aufgeschrieben.

Offshore-Firma gründen: der Ablauf in sechs Schritten

Ob Offshore-Firma oder Limited in der EU, der Ablauf ist derselbe. Wichtig ist die Reihenfolge.

  1. Wohnsitz klären. Wo lebst du heute, wo in zwei Jahren? Bleibst du in Deutschland, rechne die drei Regeln oben durch, bevor du irgendetwas gründest.
  2. Zweck festlegen. Operatives Geschäft, Holding, Vermögensverwaltung, Immobilie. Jede Rechtsform beantwortet eine andere Frage. Fünf typische Ausgangslagen mit der jeweils passenden Struktur vergleichen wir unter die 5 Strukturen im Vergleich.
  3. Land wählen. Erst jetzt. Kriterien sind Steuersatz, Ruf bei Banken und Geschäftspartnern, Substanzanforderungen, laufender Aufwand und ob du selbst dort leben willst.
  4. Bank klären. Eine Firma ohne Konto kann keine Rechnung stellen. Die Kontoeröffnung ist heute der engste Engpass jeder Auslandsgründung; wie sie abläuft, steht beim Firmenkonto für die Auslandsgesellschaft.
  5. Gründen. Über einen zugelassenen Dienstleister im Sitzstaat, den Registered Agent. Du brauchst Pass, Adressnachweis, eine Beschreibung des Geschäfts und einen Nachweis, woher das Geld kommt.
  6. Melden. In Deutschland nach § 138 AO mit der nächsten Steuererklärung, im Sitzstaat die laufenden Jahresmeldungen.

Offshore-Firma kaufen: was hinter dem Angebot steckt

Wer eine Offshore-Firma kaufen will, findet Angebote für fertige Gesellschaften, sogenannte Vorratsgesellschaften. Sie sind bereits eingetragen, haben noch keine Geschäfte gemacht und werden mit allen Anteilen übertragen. Der Vorteil ist Zeit, wenn ein Geschäftspartner auf einer bestehenden Gesellschaft besteht oder ein Gründungsdatum zählt.

Steuerlich ändert der Kauf nichts. Der Erwerb ist nach § 138 Abs. 2 AO genauso zu melden wie eine Gründung, und die drei Regeln gelten ab dem ersten Tag. Auch die Bank prüft eine gekaufte Gesellschaft vollständig, einschließlich der Frage, wer vorher dahinterstand. Wer keinen konkreten Grund für eine bestehende Gesellschaft hat, fährt mit der Neugründung meist einfacher.

Was eine Firma im Ausland kostet

Die Kosten bestehen aus vier Posten, und nur der erste steht auf den meisten Werbeseiten:

  • Gründung, mit Registered Agent und Registered Office für das erste Jahr
  • Jährliche Gebühren des Sitzstaates und des Agenten, ab dem zweiten Jahr
  • Laufende Pflichten: Buchführung, Jahresmeldungen, je nach Land Steuererklärung und Abschlussprüfung, bei Bedarf Substanz vor Ort
  • Bank: Kontoführung, Onboarding, Zahlungsverkehr

Die Preise unserer Pakete stehen jeweils bei der Gesellschaft, in der Übersicht der 5 Strukturen auch die Folgejahre. Rechne immer mit den Folgejahren, nicht mit dem ersten Jahr. Eine Gesellschaft, deren Gebühren nicht bezahlt werden, verliert ihren guten Stand im Register, und ohne diesen Nachweis wird jede Bankbeziehung schwierig.

Holding im Ausland gründen

Eine Holding im Ausland zu gründen lohnt sich, wenn du Beteiligungen an mehreren Gesellschaften bündeln, Gewinne zwischen ihnen verschieben oder einen späteren Verkauf vorbereiten willst. Für Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland gilt eine wichtige Weiche: Dividenden, die eine ausländische Holding von ihren Töchtern bekommt, gehören nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG grundsätzlich zu den aktiven Einkünften. Die Hinzurechnung greift dann meist nicht bei den Dividenden selbst, aber bei den Töchtern, wenn diese passive Einkünfte erzielen.

Wo eine Holding sinnvoll sitzt, wie Mutter-Tochter-Strukturen in der EU funktionieren und wo die Fallen liegen, steht bei der Steuergestaltung mit Auslandsholdings.

Was ist ein Offshore-Konto?

Ein Offshore-Konto ist ein Bankkonto außerhalb deines Wohnsitzstaates, typischerweise in einem Finanzzentrum wie Singapur, Hongkong oder Dubai. Ein solches Konto zu haben ist legal, privat wie für eine Firma. Geheim ist es nicht mehr.

Seit 2017 tauschen Staaten im Rahmen des Common Reporting Standard Finanzkontendaten aus, inzwischen sind es über 100. Die Bank meldet Kontoinhaber, Kontostand und Erträge an ihre Steuerbehörde, die die Daten an den Wohnsitzstaat weiterleitet. In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern die Daten entgegen und gibt sie an die Finanzämter weiter.

Zinsen und Dividenden von einem ausländischen Konto unterliegen keiner deutschen Kapitalertragsteuer. Du musst sie deshalb selbst in der Einkommensteuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Wer das tut, hat mit einem Offshore-Konto kein Problem.

Offshore Banking in Singapur

Offshore Banking in Singapur ist beliebt, weil das Land politisch stabil ist, eine starke Währung hat und als Finanzplatz für Asien gilt. Ein Singapore Offshore Account oder Offshore Bank Account in Singapur ist aber kein Schlupfloch: Singapur tauscht nach Angaben seiner Steuerbehörde IRAS seit September 2018 Finanzkontendaten unter dem CRS mit seinen Partnerstaaten aus. Ob eine Bank dort ein Konto für Nichtansässige eröffnet, entscheidet sie nach eigener Prüfung. Für eine Firma im Ausland ist ein Konto in Singapur sinnvoll, wenn das Geschäft in Asien stattfindet, nicht als Selbstzweck.

Für eine deutsche Firma im Ausland arbeiten

Manche suchen nach Firma im Ausland und meinen etwas anderes: Sie wollen für eine deutsche Firma im Ausland arbeiten, als Angestellte, im Homeoffice am Meer oder entsandt. Das ist keine Gründungsfrage, sondern eine Frage des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Wer vorübergehend aus Deutschland in einen anderen Staat entsandt wird, bleibt unter Umständen in der deutschen Sozialversicherung und braucht dafür eine Bescheinigung, innerhalb der EU die A1. Anlaufstelle für die Regeln ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Was dabei steuerlich gilt und wie Arbeitgeber damit umgehen, hat unsere Schwester-Property Wohnsitz Ausland zusammengestellt: für eine deutsche Firma im Ausland arbeiten.

Die drei häufigsten Fehler

Gründen, bevor der Wohnsitz geklärt ist. Die Firma im Ausland wird von Deutschland aus geführt und ist damit eine deutsche Firma mit ausländischer Adresse.

Die Hinzurechnung übersehen. Wer eine Gesellschaft mit Zinsen, Lizenzen oder Geschäften mit sich selbst in einem Niedrigsteuerland beherrscht, versteuert deren Gewinn in Deutschland, auch ohne Ausschüttung.

Die Bank als letzten Schritt planen. Erst gründen, dann monatelang ein Konto suchen. Am Ende steht eine Gesellschaft, die keine Rechnung stellen kann.

Wer dir bei der Gründung hilft

Wir planen Gründungen im Ausland in der richtigen Reihenfolge: Wohnsitz, Zweck, Land, Bank, Gründung, Meldung. Die Gründung selbst, vom ersten Gespräch bis zum fertigen Konto, organisiert Perspektive Ausland in der Firmengründung im Ausland. Wenn du noch nicht weißt, welche Struktur zu dir passt, beginn bei den 5 Strukturen im Vergleich; wenn die Offshore-Frage im Vordergrund steht, bei den Offshore-Gesellschaften.

Auf dem Laufenden bleiben

Die Regeln ändern sich laufend. Wir sagen dir rechtzeitig Bescheid.

Neue Meldepflichten, neue Substanzanforderungen, neue Steuersätze: Was sich für Unternehmer mit einer Gesellschaft im Ausland ändert, bekommst du von uns per E-Mail. Kurz, konkret und auf Deutsch.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft? Dann ist es höchste Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland zu sprechen.