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Vereinigte Staaten

Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid

Eine Option für deutsche Unternehmer, steuergünstig in die USA zu expandieren: Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid kombiniert eine amerikanische LP mit LLC-Komplementärin mit einer GmbH & Co. KG in Deutschland. Richtig aufgesetzt, lässt sich die Gesamtsteuerbelastung auf die in den USA erwirtschafteten und ausgeschütteten Gewinne auf 21 bis 27 % senken.

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BEPS, Mindeststeuer & Hybridregeln

Die Gestaltung richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmer, die in den USA gewerblich aktiv werden wollen und planen, die dort erwirtschafteten Gewinne an sich selbst auszuschütten. Die Struktur setzt sich auf amerikanischer Seite aus einer Personengesellschaft (der US LP mit einer LLC als Komplementärin) und auf deutscher Seite aus einer GmbH & Co. KG zusammen.

Wie funktioniert der Deutsche Foreign Reverse Hybrid?

  • Als Personengesellschaft bezahlt die LP in den USA selbst keine Steuern; die Steuerpflicht liegt bei ihren Gesellschaftern. Limited Partner mit voller Gewinnbeteiligung ist die deutsche GmbH & Co. KG. Da die LP allein keinen Haftungsschutz bietet, fungiert eine LLC als General Partner und schirmt die persönliche Haftung ab.
  • Mit ihren US-Gewinnen ist die GmbH & Co. KG in den Staaten beschränkt steuerpflichtig und wird bei der US-Steuerbehörde angemeldet. Hier kommt der entscheidende Kniff: Eine gängige und legale Wahlfreiheit des US-Steuerrechts erlaubt es, die deutsche KG für US-Zwecke als Kapitalgesellschaft einzustufen. Daher der Name „Reverse Hybrid“: Die USA sehen eine Körperschaft, Deutschland weiterhin eine transparente Personengesellschaft.
  • Dank dieser Einstufung zahlt die KG in den USA die Bundeskörperschaftsteuer von 21 %, je nach Bundesstaat kommen weitere 0 bis 6 % hinzu.
Sie: in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
↑Ausschüttung ohne deutsche NachversteuerungUS-Betriebsstätteneinkünfte sind nach dem DBA in Deutschland freigestellt (Progressionsvorbehalt)
GmbH & Co. KG (Deutschland)
in Deutschland transparent, in den USA auf Antrag als Kapitalgesellschaft eingestuft: zahlt dort 21 % Bundeskörperschaftsteuer plus 0 bis 6 % Bundesstaat
↑volle Gewinnbeteiligung als Limited Partner
US LP mit LLC als General Partner
Personengesellschaft: zahlt in den USA selbst keine Steuer, die LLC schirmt die Haftung ab

Der Foreign Reverse Hybrid: dieselbe Gesellschaft, zwei Einstufungen. Besteuert wird in den USA, Deutschland stellt frei.

Auf deutscher Seite gelten die US-Gewinne als Einkünfte einer amerikanischen Betriebsstätte der transparenten KG. Solche Betriebsstätteneinkünfte stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA in Deutschland grundsätzlich frei. Sie erhöhen lediglich über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihre übrigen deutschen Einkünfte. Im Ergebnis bleibt es bei den in den USA gezahlten 21 bis 27 %; eine deutsche Nachversteuerung der ausgeschütteten Gewinne findet nicht statt. Verglichen mit einer regulären deutschen Besteuerung derselben Gewinne ist das eine erhebliche Ersparnis.

Der Diskretionsvorteil

Ein weiterer Vorteil: Über die GmbH & Co. KG müssen Sie keine persönlichen Steuerinformationen in den Staaten offenlegen. Sie könnten sich zwar auch direkt an der US LP beteiligen, ohne dass sich am Steuerergebnis Grundlegendes ändert. Dann aber sind Sie gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde persönlich auskunftspflichtig, benötigen eine US-Steuernummer (ITIN), reichen eine eigene US-Steuererklärung ein und legen damit Ihr Einkommen offen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die beschriebene Gestaltung über die deutsche GmbH & Co. KG.

Was die Gestaltung trägt und was nicht

  • Echte US-Geschäftstätigkeit: Die Freistellung setzt eine tatsächliche gewerbliche Tätigkeit der LP in den USA voraus. Eine bloße Kapitalanlage oder ein US-Vehikel ohne eigenen Geschäftsbetrieb erfüllt das nicht.
  • Saubere Einstufung auf beiden Seiten: Die Struktur lebt von der unterschiedlichen Qualifikation derselben Gesellschaft in zwei Rechtsordnungen. Die Wahlerklärungen in den USA und die Ausgestaltung der KG in Deutschland müssen exakt zueinander passen. Hier entscheidet die Ausführung über das Ergebnis.
  • Anti-Hybrid-Regeln im Blick behalten: Deutschland und die USA haben in den letzten Jahren Regeln gegen hybride Gestaltungen eingeführt. Der Foreign Reverse Hybrid funktioniert gerade, weil hier keine weiße Einkünfte entstehen. Besteuert wird ja in den USA. Die Struktur gehört dennoch regelmäßig überprüft, damit sie mit der Rechtsentwicklung Schritt hält.

Der Foreign Reverse Hybrid ist eine Gestaltung für den konkreten Einzelfall. Aufgesetzt und betreut wird sie von unserer US-Schwesterkanzlei Mount Bonnell: Dort können Sie die Struktur direkt beauftragen (8.100 USD) oder vorab Fragen stellen. Sprechen Sie uns alternativ über Kontakt an. Für die US LLC als eigenständige Struktur ist unsere Spezial-Property Nullsteuer LLC zuständig; das große Bild zeichnet der Beitrag Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften.

Foreign Reverse Hybrid bei Mount Bonnell beauftragen

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