5% effektiver Körperschaftsteuersatz in Malta erklärt

In Malta gelten offiziell 35% Körperschaftsteuer. Jede maltesische Gesellschaft muss ihre Gewinne zunächst mit 35% versteuern und 35% ihres Gewinnes an das maltesische Finanzamt abführen.

Der Clou ist nun der folgende: Ausländische Gesellschafter (d. h. natürliche und juristische Personen, die nicht in Malta steuerpflichtig sind) können vom Finanzamt 6/7 der bezahlten Steuern (also 80%) wieder zurückfordern. Dazu wird mit der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung ein Antrag auf Rückerstattung mit eingereicht (erledigen wir für Sie). Das Finanzamt ist verpflichtet, diesem innerhalb von 2 Wochen Genüge zu leisten und dem Gesellschafter die bezahlten Steuern zurückzuerstatten. Somit beträgt der effektive Körperschaftsteuersatz nur 5% . Damit ist Malta EU-Meister und Niedrigsteuerland Nummer 1 innerhalb EU.

Rechenbeispiel:

  • Herr Müller aus Duisburg ist alleiniger Gesellschafter der ABC Limited auf Malta.

  • ABC Limited erwirtschaftet €100,000 und bezahlt €35,000 Körperschaftsteuer an das maltesische Finanzamt.

  • Innerhalb von 2 Wochen bekommt Herr Müller 6/7 (80%) der bezahlten Steuern auf sein deutsches Privatkonto zurückerstattet, also €30,000

Steuerrückerstattung einkommensteuerpflichtig am Wohnsitzstaat

Aber das Leben wäre zu einfach, wenn es da nicht einen Haken gäbe! Und hier ist das Problem: Die €30,000, die zurück an den Gesellschafter fließen sind KEINE Dividende, sondern eine Steuererstattung. Somit wird dieser Betrag im Wohnsitzland des Gesellschafters voll mit Einkommensteuer und nicht mit Kapitalertragsteuer belastet.

Handelt es sich beim Gesellschafter um eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine deutsche GmbH), wird die Steuererstattung voll mit Körperschaftsteuer belegt.

Leider verschweigen viele Gründungsagenturen diese und andere wichtige Details. Die richtige Gestaltung ist eben nicht zum Billigpreis zu haben. Somit wird also die Steuerrückerstattung aus Malta leicht zur Steuerfalle und zum Bumerang.

Lösungsansatz Holding-Gesellschaft

Um die Negativwirkung dieser Nachversteuerung zu vermeiden, gründen wir für Mandanten eine Holding-Gesellschaft, welche die Steuererstattung steuerfrei vereinnahmen kann. Die Holding wird einzige Gesellschafterin der operativen Malta-Gesellschaft:

  • Leben Sie in Malta oder planen, im Rahmen der Gründung dorthin umzuziehen, gründen wir als Holding eine schottische oder eine englische Limited Partnership (LP).

  • Wenn Sie nicht in Malta leben, lassen Sie durch uns eine zweite Malta-Gesellschaft, diesmal eine Holding gründen. Die Malta-Holding vereinnahmt die Gewinne, als auch die Steuerrückerstattung. Sie können die Erträge in Malta belassen oder an Ihren Wohnsitzstaat als Dividende ausschütten lassen.

Richtig gestaltet stellt also die Steuerrückerstattung in Malta kein Problem da. Allerdings kommt es auf die richtige Gestaltung an, damit die Steuerfalle vermieden werden kann.

Wenn Sie auch finden, daß 5% Körperschaftsteuer nicht schlecht klingen, schauen Sie sich unser Angebot zur Malta-Gesellschaft an. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.

Update: Hier finden Sie die aktualisierten Regelungen zum Tax-Refund.

 
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Beantragung einer MFSA-Financial Services License (vgl. BaFin-Lizenz) in Malta