5 % Totalbesteuerung mit NHR Status: Wohnsitz Portugal, Firmensitz Malta

Die Portugal-Malta-Lösung ist zwar kaum bekannt, vereint aber die Vorteile zweier, steuerlich überaus interessanter Länder miteinander. Mit einer Firmengründung in Malta nutzen Sie die geringe Körperschaftsteuer des kleinen EU-Staates und bezahlen zugleich dank RNH- bzw. NHR-Status in Portugal auf Auslandseinkünfte keine Steuern. Daraus ergeben sich gesamt 5 % Besteuerung und ein sonniges Leben in Lissabon, Porto oder an der Algarve.

Sie leben in Deutschland oder Österreich, spielen mit dem Gedanken „auszuflaggen“ und hätten gerne einen Wohnsitz im Ausland, der Ihnen nicht nur besseres Wetter, sondern auch Steuervorteile bietet?

Dann könnte die Portugal-Malta-Lösung genau das sein, wonach Sie gesucht haben.

Diese umfasst eine völlig legale und rechtssichere Gestaltung mit der Sie nach Lissabon, an die Algarve oder einen anderen Ort Ihrer Wahl in Portugal ziehen und Ihre Geschäfte über eine Gesellschaft in Malta abwickeln. Auf die generierten Gewinne fällt dabei eine Totalbesteuerung von nur 5 % an.

Dies ist einer Besonderheit im portugiesischen Steuersystem zu verdanken: dem NHR-Status bzw. RNH-Status – der dem Non-Dom-Status in Ländern wie Irland, Malta und Großbritannien ähnelt.

Wenn Sie sich vorstellen können, Ihren Wohnsitz nach Portugal zu verlegen, profitieren Sie dank dieser Steuerregelung als Ausländer 10 Jahre lang von einer 0 % Steuerflatrate auf Auslandseinkünfte. Auf portugiesische Einkünfte bezahlen Sie – je nach Tätigkeit – mit dem NHR-Status einen pauschalen Steuersatz von 20 %.

Voraussetzung dafür ist natürlich die richtige Gestaltung – und genau diese stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.

Mit diesem Guide verschaffen Sie sich einen Überblick über die Wohnsitz-Verlagerung als Unternehmer nach Portugal in Verbindung mit einer Firmengründung in Malta (bzw. einer maltesischen Holding-Struktur mit operativer Ltd). Anhand der vorgestellten Lösung senken Sie die Gesamtbesteuerung auf generierte Unternehmensgewinne auf 5 %.

 
 

Die Portugal-Malta Lösung im Überblick

Potenzielle Steuervorteile bzw. das Wissen einer Steuerbefreiung sind für die meisten Personen nicht Grund genug, zu Hause alles aufzugeben und den Wohnsitz in ein anderes Land zu verlegen.

Vielen Unternehmern erscheint eine Auswanderung schlichtweg zu radikal.

Das Thema Steueroptimierung spielt zwar immer eine Rolle, das tun viele andere Perspektiven im Leben aber auch.

Portugal als ideale Wahl in der EU

Wenn Sie jedoch zu jenen Personen gehören, die auch abgesehen von Besteuerung und Co. bereits einmal über das Ausflaggen nachgedacht haben, dann ist Portugal die perfekte Wahl.

Eine Wohnsitzverlagerung in das EU-Land mit 0 % Steuern auf ausländisches Einkommen stellt in Kombination mit der Firmengründung einer maltesischen Ltd bzw. Gesellschaftsstruktur in Malta eine überaus attraktive Gestaltungsmöglichkeit dar.

Das beste daran? Die Struktur ist sowohl steuergünstig als auch völlig legal.

Voraussetzungen der Totalbesteuerung von 5 %

Tatsächlich ist eine Gesamtbesteuerung von 5 % auf Unternehmensgewinne mit dieser Lösung nicht nur hypothetisch, sondern die Regel.

Diese beiden Dinge müssen dafür auf jeden Fall erfüllt sein:

  • Operative Firma in Malta: Grundlage für den Erfolg der Gestaltung ist eine Firmengründung in Malta mit ordentlicher Betriebsstätte. Eine tatsächliche Wertschöpfung dieser Limited vor Ort ist essenziell. Eine Umgehung in Form einer Briefkastenfirma oder ähnliches funktioniert nicht.

  • Umzug nach Portugal: Wer glaubt, eine Postadresse etc. reicht aus, um einen Umzug ins Ausland als Unternehmer vorzutäuschen und dank NHR-Status Steuern zu sparen, ist hier ebenfalls an der falschen Interesse. Sie müssen (bzw. wollen) wirklich nach Portugal ziehen und dort leben. Doch mehr dazu später. Erfahren Sie hier mehr zu Immobilie in Malta kaufen als Ausländer.

Vorteile der Portugal-Malta-Struktur

Mit der besprochenen Gestaltung nutzen Sie als Unternehmer in erster Linie zwei Regeln:

  1. Den NHR-Status in Portugal: der RNH bzw. NHR-Status verschafft Ihnen als Ausländer mit der richtigen Gestaltung diverse Steuervorteile; für 10 Jahre gelten neben einer Steuerflatrate auf ausländische Einkünfte von 0 % außerdem 0 % Vermögensteuer und 20 % Steuern auf inländisches Einkommen.

  2. Die Tax Refund Regelung in Malta: für maltesische Kapitalgesellschaften gilt ein Steuersatz von 35 %; als ausländischer Gesellschafter bekommen Sie im Rahmen einer Sonderregelung 80 % der Steuern Ihrer maltesischen Limited innerhalb von zwei Wochen zurück und bezahlen mit der Ltd letztendlich eine effektive Körperschaftsteuer von 5 %.

Dank langjähriger Erfahrung mit den Steuerbehörden diverser internationaler und EU-Staaten verfügt unsere Kanzlei unter anderem über ein umfassendes Fachwissen zum portugiesischen und maltesischen Steuersystem.

Wir beraten Sie zu sämtlichen Aspekten des Portugal-Malta-Modells und stehen Ihnen bei der Umsetzung mit Firmengründung in Malta, NHR-Status in Portugal und anderen Aufgaben fachmännisch zur Seite.

So nutzen Sie den Portugal NHR-Status

Den NHR-Status gibt es seit 2009. Damals kam es im portugiesischen Steuergesetz zu einer Änderung, die ausländischen Privatpersonen (z.B. qualifizierte Arbeitskräfte, Selbständige, Rentner etc.) und Investoren aus anderen Ländern gewisse steuerliche Vorteile verschafft.

Laut der neuen Regelung gelten ausländische Personen mit Wohnsitz in Portugal als residente não habitual und profitieren damit von speziellen Steuersätzen.

Eine Registrierung für den NHR-Status ist möglich, sofern Sie nicht bereits in den letzten 5 Jahren steuerlich in Portugal ansässig waren und länger als 183 Tage pro Jahr im Land wohnen.

Besondere Steuersätze für Ausländer

Erfüllt eine Person die Voraussetzungen, nutzt sie den NHR-Status bis zu 10 Jahre und bezahlt:

  • 0 % Steuern auf Auslandseinkommen,

  • 20 % pauschale Einkommensteuer auf portugiesische Einkünfte (bei einem Beruf mit gehobener Wertschöpfung) und

  • 0 % Vermögensteuer – im Unterschied zu Spanien mit dem Beckham Law.

Besonderheiten des portugiesischen NHR-Status

Das ganze funktioniert ähnlich wie das Non-Dom-System in Staaten wie Malta, Großbritannien und Irland – aber mit einem entscheidenden Unterschied:

Ausländische Einkünfte bleiben im Vergleich zum maltesischen/britischen/irischen Pendant auch dann steuerfrei, wenn sie nach Portugal ausgeschüttet werden.

Aus diesem Grund ist eine Wohnsitzverlagerung nach Portugal auch für Freiberufler bzw. selbständige Personen und Rentner äußerst attraktiv. Sie können sich das Steuerprogramm ebenfalls zunutze machen, ganz gleich ob Sie noch berufstätig oder bereits im Ruhestand sind. Familien, berufstätigen Singles und Rentnern kommt dieses Programm der Portugiesen also gleichermaßen zugute. Hier finden Sie mehr zu den Vorteilen Portugals.

Mit einem Umzug an die Algarve, nach Lissabon oder an einen anderen Ort in Portugal entscheiden Sie sich mit dem NHR-Status für die Vorzüge des portugiesischen Steuerrechts und bleiben gleichzeitig in einem Staat innerhalb der EU.

Ausführliche Informationen zum NHR-Regime in Portugal lesen Sie in diesem Artikel.

Für wen empfiehlt sich das Portugal-Malta-Modell?

Unseres Erachtens eignet sich die Portugal-Malta-Gestaltung und das damit verbundene Thema Firmengründung in Malta für Personen bzw. Mandanten, auf die folgende Bedingungen zutreffen:

  • Persönliche Flexibilität: Weder Sie noch Ihre Familie sind zu sehr an Ihr Heimatland gebunden und haben persönlich kein Problem mit einem Wegzug.

  • Gegebene internationale Ausrichtung: Ihr Business ist bereits international ausgerichtet und es bestehen ggf. bereits Geschäfte im Ausland.

  • Geringe Ortsgebundenheit: Ihre Firma hat keine Ladenfläche. Die Geschäfte Ihres Unternehmens sind nicht von einem bestimmten Ort oder einer Präsenz in Deutschland oder Österreich abhängig wie z.B. ein Restaurant, Hotel etc. Unternehmen aus der virtuellen Branche (Marketing, PR, SEO etc.) eignen sich besonders gut.

  • Profitables Unternehmen: Wegzug und Betriebsverlagerung ins Ausland wie z.B. nach Malta kosten Geld und Zeit. Diesen Aufwand in Kauf zu nehmen, rechnet sich besonders bei Unternehmen mit hoher Profitabilität, da ein geringer Steuersatz bei höheren Einkünften eine größere Wirkung hat.

  • Affinität zu Portugal und Malta: Eine gewisse Affinität zu Portugal bzw. Malta ist nicht verkehrt. Sie haben eine Schwäche für die Lebenslust und Gelassenheit der Südeuropäer und schätzen zudem die „feine englische – und ein wenig schrullige Art“ der Briten.

  • Anpassungsfähigkeit an lokale Gegebenheiten: Portugal und Malta können in Sachen Lebensstandard und Lebensqualität natürlich nur bedingt mit Deutschland und Österreich mithalten. Wer darauf vorbereitet und offen für Neues ist, wird sich dort aber durchaus wohlfühlen und keinerlei Probleme haben.

Für wen ist die Portugal-Malta-Struktur nicht ideal?

Für Mandanten, die sich mit einem oder mehreren der folgenden Punkte identifizieren können, eignet sich die Portugal-Malta-Gestaltung trotz NHR-Status und niedrigen Steuern weniger bzw. nicht:

  • Widerstand in der Familie: Ihre Familie ist nicht an Bord oder Ihre familiäre Situation lässt einen Umzug nicht zu (schulpflichtige Kinder in vertrautem Umfeld)

  • Persönliche Ortsgebundenheit: Bestimmte Personengruppen wie chronisch Kranke mit regelmäßigen Arztterminen in der Heimat sind stark an Deutschland bzw. Österreich gebunden.

  • Geschäftliche Ortsgebundenheit: Ihr Betrieb ist fest vor Ort verankert – z.B. ein traditionelles Handwerksunternehmen.

  • Unternehmen außerhalb der Gewinnzone: Das Unternehmen generiert noch keine Gewinne und wird dies auch in absehbarer Zeit nicht tun.

 

Bestehenden Betrieb umsiedeln oder Firmengründung in Malta?

Viele Unternehmer mit einem funktionierenden Business stellen sich die Frage, ob es besser ist, eine bestehende Gesellschaft nach Malta zu verlagern oder stattdessen einen neuen Betrieb vor Ort zu gründen und neu aufzubauen.

Unseres Erachtens ist eine neue Gründung in Malta der Verlagerung eines Bestandsunternehmens stets vorzuziehen.

Eine Umsiedelung Ihres Betriebes nach Malta kann steuerliche Negativwirkungen zur Folge haben – Funktionsverlagerung ins Ausland, Wegzugsbesteuerung u.ä.

Dafür verwenden Sie Ihre neue Firma in Malta

Ein neues Unternehmen in Malta bietet hingegen folgende Perspektiven:

  • Auslagerung eines internationalen Geschäfts des deutschen oder österreichischen Betriebs nach Malta

  • Abdeckung neuer Märkte bzw. Geschäftsfelder

  • Tätigkeit als Lieferant bzw. Subunternehmer für Betrieb in der Heimat

  • Aufnahme einer neuen, unternehmerischen Tätigkeit

In der Tat ist es meist ratsam, den Betrieb in der Heimat – wenn auch nicht in vollem Umfang – weiterzuführen und zusätzlich eine Firmengründung in Malta zu erwägen.

Eine Verlagerung eines Bestandsunternehmens ist natürlich möglich. Hier sollten Sie aber mit einem hohen Aufwand und den angesprochenen, steuerlichen Negativwirkungen in Verbindung damit rechnen.

Das ist Malta

Sizilien meets London oder besser gesagt: Willkommen auf Malta.

Wer die Insel noch nicht kennt, kann sich diese wie ein italienisch-britisches Crossover vorstellen.

Maltesische Atmosphäre & Geschäftsklima

Mit Englisch als zweite offizielle Amtssprache merkt man den Einwohnern Maltas zwar durchaus den südlichen, mediterranen Einschlag an, das Geschäftsklima weist aber die typische Hands-On-Mentalität des angesächsischen Raums auf.

Anstatt Ihnen als Unternehmer bzw. Investor bürokratische Hindernisse in den Weg zu legen, ist man auf der Insel stets um einen guten Service bemüht – von dem letztendlich alle Parteien profitieren.

Dazu ein Beispiel: Sie wandern nach Malta aus und gründen dort in Unternehmen. Um dafür ein Büro vor Ort zu mieten, treffen Sie als Gesellschafter den Vermieter und klären mit diesem alle Details persönlich. Anstatt eines Credit-Checks und anderen Unterlagen einigen Sie sich auf einen Preis, unterzeichnen den Mietvertrag, bezahlen Kaution und eine Monatsmiete und schon steht Ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit ausreichender Wertschöpfung auf der Insel nichts mehr im Wege.

Details zum Betriebsaufbau bzw. der Firmengründung in Malta

Wir berücksichtigen bei der Portugal-Malta-Gestaltung alles, damit Sie mit Ihrer Firma in Malta schnellstmöglich starten können – und das am Anfang selbst ohne lokale Arbeitskräfte, Geschäftsführer und Büro vor Ort.

So sieht der Ablauf der Firmengründung konkret aus:

Gründung der operativen, maltesischen Gesellschaft

Im ersten Schritt gründen wir für Sie die operative Gesellschaft in Malta, die Malta Limited Company (oder kümmern uns alternativ um eine Verlagerung Ihres bestehenden Betriebs).

Einrichtung der Gesellschaft in Malta

Anschließend erfolgt die Registrierung auf Malta. Domiziliert wird das Unternehmen dafür nach der Firmengründung zunächst im Büro unserer maltesischen Partnerkanzlei.

Unsere Kanzlei stellt außerdem den Company Secretary Ihres Unternehmens. Dieser Schriftführer ist gesetzlich vorgeschrieben für maltesische Gesellschaften und für administrative Dinge wie Einreichung der Steuererklärung und andere Unterlagen zuständig.

Aufnahme des operativen Betriebs

Sie haben als Gründer also genügend Zeit, um den Betrieb aufzubauen und sich um sämtliche damit verbundene Aufgaben zu kümmern. Im Idealfall schließen Sie die komplette Einrichtung der Firma in Malta bis spätestens 18 Monate nach der Gründung ab.

Ab dem Zeitpunkt der Domizilierung kann die Malta Limited Firma bereits Umsätze generieren.

Wichtig: Mit diesem Modell (privater Wohnsitz in Portugal) benötigt das operative Unternehmen in Malta zwingend einen lokalen Geschäftsführer – Sie selbst sind nur Gesellschafter. Mehr dazu lesen Sie später.

Geschäftsräume Ihres Unternehmens in Malta

Das Angebot an Geschäftsflächen in Malta ist groß und verhältnisweise günstig. Bereits ab Monatsmieten zwischen £ 600 und £ 800 erhalten Sie ein durchschnittliches Büro für 4-5 Mitarbeiter.

Wer Wert auf eine exklusivere Lage legt, sollte mit ca. £ 2.000 pro Monat rechnen.

Gerne stellen wir für Sie Kontakt zu einem Makler her und leiten auf Wunsch jederzeit eine Besichtigung für Sie in die Wege.

Personal Ihrer Malta Limited Company

Neben Büroräumen benötigen Sie natürlich auch Angestellte für Ihr maltesisches Unternehmen.

Obwohl die Arbeitslosigkeit in dem Inselstaat gegen Null geht, sollten Sie beim Thema lokales Mitarbeiter-Recruitment keine Probleme haben (sofern keine speziellen Fähigkeiten erforderlich sind).

Es verschlägt laufend neue Auswanderer nach Malta und auch die Gehälter sind für EU-Verhältnisse relativ niedrig.

Angestellte Ihres maltesischen Unternehmens

Die höchsten Gehälter gibt es in Malta im iGaming-Sektor. Ein Kundendienstmitarbeiter bekommt hier ein jährliches Einkommen von ca. £ 20.000.

Ausländische Firmen anderer Branchen bezahlen Arbeitnehmern rund £ 15.000 pro Jahr. Bei maltesischen Arbeitgebern liegen die Einstiegsgehälter oft bei lediglich £ 12.000.

Sowohl deutsche als auch internationale Mitarbeiter lassen sich also vergleichsweise preiswert finden.

Geschäftsführer für Ihre Firma in Malta

Neben Mitarbeitern ist für den Erfolg der hier beschriebenen Struktur auch ein Geschäftsführer vor Ort wichtig.

Diese Person muss entsprechende Tätigkeiten der Firma ausführen und ein angemessenes Gehalt beziehen – keinesfalls darf es sich nur um einen Erfüllungsgehilfen handeln.

Von den Behörden in Portugal wird dies genauestens überprüft. Ein lokaler Geschäftsführer der Malta Limited ist deshalb unbedingt erforderlich.

Für diese Stelle sollten Sie in dem kleinen EU-Land auf Teilzeitbasis mit 10 Wochenstunden in etwa € 1.500 pro Monat einkalkulieren.

Szenario ohne lokalen Geschäftsführer

Gibt es zwei am Unternehmen beteiligte Gesellschafter – von denen einer in Malta ist und als Geschäftsführer auftritt und der andere in Portugal wohnt – so kann auf das Gehalt verzichtet werden (z.B. bei der Gründung durch zwei Geschäftspartner).

Lediglich Personen, die ihren Wohnsitz in einem Land ohne CFC-Rules haben, können unter Umständen auf einen Geschäftsführer vor Ort verzichten. In Portugal ist dies aufgrund vorhandener CFC-Rules und Außensteuergesetz nicht möglich.

Fazit rund um Firmengründung & Betrieb auf Malta

Ein operativer Betrieb bzw. eine Firmengründung in Malta lässt sich in dem kleinen EU-Land dank geringem Stammkapital (welches auf die Aktien aufgeteilt wird, jedes Mitglied bzw. jeder Aktionär haftet für seinen Anteil) sowohl schnell als auch relativ kostengünstig umsetzen.

Für die gesetzliche Konformität der Gestaltung benötigt das maltesische Unternehmen in absehbarer Zeit zumindest ein Büro sowie lokale Mitarbeiter und einen Geschäftsführer die zur Wertschöpfung beitragen.

Sollten Sie noch weitere Fragen rund um diesen ersten Schritt der Portugal-Malta-Struktur – die Firmengründung in Malta – haben, finden Sie hier nähere Informationen.

Wie bezahle ich nur 5 % Körperschaftsteuer in Malta?

Mit 35 % scheint die Körperschaftsteuer in Malta zunächst recht hoch. Ausländische Gesellschafter erhalten davon aber rund 80 % rückerstattet.

Um die zurückerhaltenen Steuern nicht am Wohnsitzort versteuern zu müssen, beinhaltet unser Portugal-Malta-Modell die Gründung einer weiteren Firma:

5 % Totalbesteuerung dank Holding-Gesellschaft

Die an den Unternehmer rückerstatteten 80 % Steuern sind keine Dividende und fallen damit unter die Einkommensteuer in Portugal.

Damit eine potenzielle Besteuerung bzw. der Umweg über die Rückerstattung vermieden werden kann, gründen wir eine weitere Firma – eine Malta-Holding.

Diese bietet Ihnen als Gesellschafter folgende Vorteile:

Strukturierung als Unternehmensgruppe

Als Holdingstruktur bzw. Unternehmensgruppe können die operative Malta Limited und die Holding-Firma seit 2019 eine konsolidierte Steuererklärung einreichen.

Dadurch erfolgt eine direkte Verrechnung der Körperschaftsteuer mit dem zurückerzuerstattenden Betrag. Die operative Gesellschaft bezahlt also nach der zweiten Gründung effektiv von vornherein nur 5 %.

Die Gewinne der Malta Limited fließen abschließend über die maltesische Holding an Sie in Portugal.

Nähere Informationen zum Malta-Holding-Modell gibt es hier.

Umzug nach Portugal & steuerliche Gesichtspunkte der Einkommensplanung

Wer seinen Wohnsitz verlegen möchte – egal ob nach Portugal oder in ein anderes Land – sollte dabei natürlich in jedem Fall etwaige Folgen vorab bedenken.

Da ausländisches Einommen aber dank der Besonderheit des NHR-Status selbst dann nicht besteuert wird, wenn Sie es nach Portugal ausbezahlen bzw. ausschütten, gestaltet sich die Vorbereitung des Umzugs in Hinblick auf die laufende Einkommenssituation verhältnismäßig unkompliziert.

Hier eine Übersicht über die wichtigesten Punkte:

Vor dem Auswandern: Einkommen in Portugal

Da Auslandseinkünfte – wie eben erwähnt – auch steuerfrei sind, wenn sie nicht im Ausland verbleiben, gibt es hinsichtlich der Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten in Portugal aus steuerlicher Sicht keine Probleme.

Sämtliche Gewinne, die von der maltesischen Limited-Firma an Sie ausbezahlt werden, müssen nicht in Portugal versteuert werden – und das egal, ob Sie nach Lissabon, Porto oder Faro auswandern.

Vor dem Wegzug: Einkünfte zu Hause

Der Umgang mit bestehenden Einkommensquellen in Deutschland/Österreich spielt hingegen sehr wohl Rolle und sollte daher vorab berücksichtig werden.

Denn diese Einkünfte fallen zum Teil auch nach Ihrem Umzug nach Portugal in der Heimat unter die Steuerpflicht.

Steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland/Österreich

  • Mieteinnahmen (die laut Gelegenheitsprinzip am Immobilien-Standort versteuert werden),

  • Gewinne aus Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften

  • oder Dividenden aus Schweizer Firmen.

Welcher Moment ist am besten für den Umzug?

Den Zeitpunkt des Umzugs wählen Sie, wann es für Sie am besten passt und sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Manche gehen davon aus, dass organisatorische Gründe für einen Wegzug zum Jahresende bzw. Beginn des neuen Steuerjahrs sprechen und dies Aufwand bei der Steuererklärung spart – dem ist in Wahrheit aber nicht so.

Nach dem Umzug nach Portugal

Über die Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden, die Sie von Ihrer Malta Limited Firma erhalten, können Sie frei verfügen und es für tägliche Ausgaben, Investitionen und andere Dinge nutzen.

Diese Besonderheit macht Portugal (ähnlich wie Spanien oder Italien) vor allem, im Vergleich zu den klassischen Non-Dom-Ländern Großbritannien, Malta und Irland – in denen ausländische Einkünfte bei Ausschüttung ins Land unter die lokale Besteuerung fallen – so attraktiv. Erfahren Sie hier mehr zu Änderungen am Beckham Law in Spanien.

Keine Lust auf Lissabon, Porto oder die Algarve?

Die beschriebene Gestaltung hat Ihr Interesse geweckt, Sie wollen allerdings nicht nach Portugal auswandern?

Keine Sorge, es gibt andere Staaten mit ähnlichen Voraussetzungen – wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und finden ein Land, das Ihnen zusagt. Lesen Sie auch: Steuergünstiger als Dubai: Das EU-Steuerparadies Malta, Malta - Wetter und beste Reisezeit und Malta-Limited: Die 7 häufigsten Steuerfallen und wie sie zu vermeiden sind.

EU-Alternativen zu Portugal

Beispielsweise Spanien oder Italien eigenen sich als EU-Länder mit ähnlichen Steuerregelungen für eine vergleichbare Struktur mit einer Limited in Malta:

Hier finden alles, was Sie zum Pendant in Spanien wissen sollten.

Unter diesem Link gelangen Sie zum Italien-Malta-Modell, Wohnung in Deutschland trotz Wohnsitz in Malta und Bye Bye Dubai.

Weitere Optionen für einen Wegzug

Mandanten, denen keines dieser Länder zusagt, beraten wir gerne auch hinsichtlich einer Wohnsitzverlegung nach Bulgarien, Rumänien, Irland oder in einen beliebigen, anderen Staat mit attraktivem Steuersatz für Auswanderer. Erfahren Sie hier mehr zum Malta Residence Programme.

Auch dafür empfehlen wir in jedem Fall ein persönliches Gespräch.