Malta Firma & Wohnsitz in Portugal, Spanien, Italien

5 % Totalbesteuerung dank Non-Dom-Status: Wohnsitz Italien, Firmensitz Malta

Die Italien-Malta-Lösung ist die ideale Wahl für Mandanten mit hohem Einkommen. Kombinieren Sie das italienische La Dolce Vita mit den Vorzügen des unternehmerfreundlichen, maltesischen Steuersystems. Dank Firmenstruktur in Malta profitieren Sie von 5 % Besteuerung auf Unternehmensgewinne und genießen gleichzeitig in Italien nicht nur Sonne & mediterranes Lebensgefühl, sondern auch die Pauschalsteuer für Ausländer – und das alles innerhalb der EU.

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Sie spielen mit dem Gedanken „auszuflaggen“ und Deutschland oder Österreich bzw. deren progressiven Steuersystemen den Rücken zu kehren und diese gegen einen Wohnsitz im Ausland mit Pauschalsteuer zu tauschen?

In diesem Fall könnte das Italien-Malta-Modell eine hervorragende Option für Sie darstellen.

Diese Gestaltung ist nicht nur aus steuerlicher Sicht attraktiv, sondern auch vollkommen legal und rechtssicher: Sie kombiniert eine Wohnsitzverlagerung nach Bella Italia mit einer maltesischen Unternehmensstruktur bzw. Gründung in Malta und resultiert in einer Totalbesteuerung von lediglich 5 %.

Dank einer Änderung im italienischen Steuersystem gibt es – ähnlich wie in Malta, Irland und Großbritannien – seit 2017 auch in Italien eine Art Non-Dom-Regime, welches gut situierten Auswanderern echte Steuervorteile bietet.

Die sogenannte „Imposta Forfettaria“ ist eine Pauschalsteuer: Mit ihr entledigen sich ausländische Personen mit Wohnsitz in Italien nach Registrierung für 100.000 Euro pro Jahr jeglicher steuerlicher Verpflichtung – und das für bis zu 15 Jahre.

Im Zuge dessen brauchen Sie als Einwanderer auf Auslandseinkünfte aus Erwerbs- bzw. Geschäftstätigkeiten, Mieten, Zins- und Kapitalerträge – selbst wenn sie nach Italien ausgeschüttet und dort ausgegeben werden – keinerlei Steuern zu bezahlen. Auch die italienische Schenkungs- und Erbschaftsteuer fallen weg.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Wohnsitzverlagerung nach Italien als Unternehmer und deren steuerliche Vorteile in Verbindung mit einer Firmengründung in Malta (kombinierte Struktur aus Malta Limited und Holding).

Wir erläutern verschiedene Gesichtspunkte der Gestaltung und erklären, wie Sie auf diese Weise die Gesamtbesteuerung der Unternehmens-Gewinne auf nur 5 % reduzieren.

 
 

Ein Überblick zur Italien-Malta-Lösung

Auswandern um Steuern zu sparen?

Für viele Personen sind potenzielle Steuerersparnisse nicht Anreiz genug für die Verlagerung des eigenen Wohnsitzes ins Ausland.

Wem dieser Schritt im Zusammenhang mit dem Thema Steueroptimiertung aber nicht zu radikal erscheint, der ist hier richtig.

EU-Geheimtipp Italien

Die entspannte, südliche Mentalität der Italiener, den guten Wein sowie Sonne, Kultur und die Geschichte Italiens kennen wohl die meisten.

Beim Thema Steuern sparen, haben Italien hingegen wohl die wenigsten auf dem Schirm. Dabei ist das südliche Land insbesondere für High-Net-Worth Individuals ein regelrechtes Steuerparadies innerhalb der EU.

Die hier beschriebene Gestaltung beinhaltet sowohl das Ausflaggen nach Italien als auch die Firmengründung bzw. den Betriebsaufbau in Malta.

Das Ergebnis?

Sie wohnen weiterhin innerhalb der Europäischen Union und profitieren dank der italienischen Pauschalsteuer von steuerfreien Auslandseinkommen und anderen steuerlichen Vorzügen sowie von der geringen maltesischen Körperschaftsteuer für Ihre Firma in Malta – und das alles vollkommen legal.

5 % Totalbesteuerung – so geht's

5 % Steuer auf Gewinnausschüttungen sind mit dieser dualen Lösung nicht nur rein hypothetisch, sondern die Norm.

Allerdings gilt dies nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bei der Firma in Malta muss es sich um ein operatives Unternehmen mit ordentlicher Betriebsstätte handeln (keine Briefkastenfirma!).

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz wirklich nach Italien verlegen. Eine Postadresse oder ähnliches ersetzt keinen Umzug (mehr dazu später).

Welche Vorteile bietet die Italien-Malta-Gestaltung?

Als natürliche Person wirken sich mit der vorgestellten Struktur in erster Linie zwei Regelungen zu Ihren Gunsten aus:

  1. Der Non-Dom-Status Italiens: obwohl Italien den Wenigsten als Steuerparadies bekannt sein dürfte, haben Sie dort als Ausländer die Möglichkeit, 15 Jahre eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro zu bezahlen; Steuern auf ausländisches Einkommen aus (Geschäftstätigkeiten, Mieten, Kapitalerträgen etc.) fallen dadurch gänzlich weg.

  2. Die Tax Refund Regelung Maltas: für maltesische Kapitalgesellschaften (z.B. Malta Limited Company) fallen 35 % Körperschaftsteuer an; ausländische Gesellschafter erhalten im Rahmen einer steuerlichen Sonderregelung aber 80 % der Steuer innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet; daraus ergibt sich für Unternehmen ein effektiver Steuerssatz von 5 %.

Unsere Kanzlei blickt beim Thema internationale Steuerangelegenheiten auf jahrelange Erfahrung zurück und verfügt deshalb über das nötige Fachwissen, um Sie sowohl hinsichtlich des italienischen als auch des maltesischen Steuersystems bestens zu beraten.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Schritten der korrekten Umsetzung, Registrierung und Installation der Italien-Malta-Struktur – von der Gründung der entsprechenden Firmenstruktur auf Malta bis hin zum Umzug nach Italien.

Der Italien Non-Dom-Status im Detail

2017 beschloss die italienische Regierung eine Steuererleichterung bzw. Ersatzsteuer für ausländische Personen (aller Nationalitäten, ausgenommen US-Bürger).

Im Rahmen eines pauschalen Steuersatzes gibt es daher mit dem neuen Programm Italiens eine Art Non-Dom-Status für Personen bzw. Unternehmer, die Ihren Steuersitz in das südliche EU-Land verlegen.

So funktioniert das italienische Pauschalsteuersystem

Für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren können sich Einwanderer (bzw. ausländische Personen, die in 9 der letzten 10 Jahre nicht in Italien gewohnt haben) dafür entscheiden, eine jährliche Pauschalsteuer von 100.000 Euro zu bezahlen.

Beim Umzug von Familien erhöht sich die Steuer pro Familienmitglied um je 25.000 Euro.

Mit Entrichtung dieser italienischen Flat Tax muss ausländisches Einkommen (sowohl aus Geschäftstätigkeiten als auch aus selbständigem Erwerb und Miet-, Zins- oder Kapitalerträgen) in Italien nicht versteuert werden.

Außerdem fällt damit auch jegliche Meldung des Einkommens aus dem Ausland sowie die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer auf nicht-italienisches Vermögen weg.

Vorteile des italienischen Non-Dom-Systems

Bei all dem gibt es einen entscheidenden Unterschied zu anderen Non-Dom-Systemen: Während ausländisches Einkommen in Ländern wie Malta, Großbritannien etc. nur steuerfrei ist, solange es auch im Ausland verbleibt, fallen in Italien selbst auf ins Land überwiesenes Kapital keine Steuern an.

Das Non-Dom-Regime Italiens bietet sich damit in erster Linie für Unternehmer an, die mit einem ausländischen Unternehmen Gewinne ab 1 Million Euro pro Jahr generieren und auf der Suche nach einem steuerlich, interessanten Wohnsitz innerhalb der EU sind, wo sie dieses auch frei vor Ort nutzen können.

Doch auch für viele Freiberufler bzw. selbstständige Personen und Rentner ohne Unternehmen kann eine Wohnsitzverlagerung nach Italien durchaus attraktiv sein.

Durch ein sogenanntes Tax Ruling – einen verbindlichen Steuervorbescheid – können sich Personen vorab Gewissheit zu den Steuerbestimmungen für Ihren spezifischen Fall verschaffen.

Nähere Informationen zur Flat Tax in Italien erhalten Sie auf dieser Seite.

Für wen bietet sich das Italien-Malta-Modell an?

Wie eben erwähnt, ist das italienische Pauschalsteuersystem – und damit die hier vorgestellte Struktur – in erster Linie für High-Net-Worth Individuals, also Unternehmer mit ausländischen Jahreseinkünften von über 1 Million Euro, sinnvoll.

Davon abgesehen empfehlen wir die Lösung mit maltesischer Firmenstruktur Personen bzw. Mandanten, auf die folgendes zutrifft:

  • Persönliche Flexibilität: Sowohl Sie als auch und Ihre Familie können sich vorstellen, tatsächlich aus dem Heimatland wegzuziehen.

  • Gegebene internationale Ausrichtung: Sie verfolgen bereits geschäftliche Tätigkeiten im Ausland oder Ihr Business ist international ausgerichtet.

  • Geringe Ortsgebundenheit: Es gibt weder ein Ladengeschäft Ihres Unternehmens, noch hängen die Geschäfte von einem bestimmten Ort bzw. einer physischen Präsenz in Deutschland/Österreich ab. Während sich Gebäudereinigung, Restaurant oder ähnliches nicht eignen, bieten sich virtuelle Firmen (Marketing, IT, SEO etc.) besonders an.

  • Unternehmen mit hoher Profitabilität: Kosten und Aufwand von Wegzug und Firmengründung bzw. Betriebsverlagerund ins Ausland rentieren sich in erster Linie bei hochprofitablen Unternehmen. Je höher die Gewinne, desto stärker wirkt sich auch ein geringer Steuersatz aus. Insbesondere in Verbindung mit Italien und dem Pauschalsteuersatz von 100.000 Euro lohnt sich ein Umzug erst ab Jahreseinkünften von mindestens 1 Million Euro.

  • Affinität zu Italien und Malta: Die südliche Mentalität und das mediterrane Lebensgefühl sagen Ihnen zu? Italien und Malta zu mögen, ist für diese Gestaltung bestimmt von Vorteil. Die beiden Länder vereinen Lebenslust und südeuropäische Gelassenheit mit der „feinen englischen Art“.

  • Anpassungsfähigkeit an lokale Gegebenheiten: Die italienische bzw. maltesische Lebensqualität sowie der Lebensstandard sind nicht mit jener bzw. jenem in Deutschland und Österreich zu vergleichen. Wer dem offen gegenübersteht und sich anpassen kann, wird ohne Probleme in Italien und Malta zurechtkommen.

Diese Anzeichen sprechen gegen die Italien-Malta-Struktur

Hier haben wir eingige Indikatoren aufgelistet, die dafür sprechen, dass die Italien-Malta-Struktur – trotz potenzieller Steuervorteile durch die italienische Pauschalbesteuerung – für Sie als Person/Gesellschafter nur bedingt bzw. ungeeignet ist:

  • Familiärer Widerstand: Sie haben z.B. schulpflichtige Kinder, die fest in ihr Umfeld integriert sind – und das auch bleiben sollen (wollen) – oder Ihre Familie zieht aus anderen Gründen nicht mit.

  • Persönliche Ortsgebundenheit: Es besteht eine starke Bindung an die Heimat – z.B. Personen mit chronischen Krankheiten und häufigen Arztterminen in Deutschland bzw. Österreich oder ähnliche Gruppen.

  • Geschäftliche Ortsgebundenheit: Sie verfügen über ein fest zu Hause verankertes Unternehmen mit langer Tradition (z.B. lokaler Handwerksbetrieb).

  • Unternehmen noch nicht in Gewinnzone: Die Gewinnzone ist mit Ihrer Firma derzeit weder erreicht noch absehbar.

Bestehender Betrieb oder neue Firmengründung in Malta?

Diese Frage stellen sich viele Unternehmer mit einem etablierten Betrieb.

Wir raten Mandanten mit einer bestehenden Gesellschaft in der Regel von der Umsiedelung nach Malta ab, da diese leicht ungewollte Aufmerksamkeit auf sich zieht und mit dem Thema Funktionsverlagerung ins Ausland bzw. Wegzugsbesteuerung und ähnlichen mitunter steuerliche Negativwirkungen hat.

Tatsächlich erachten wir es meist am sinnvollsten, den Betrieb in der Heimat (ggf. in reduzierter Form) weiterzuführen und empfehlen im Zuge dessen die zusätzliche Gründung einer neuen Firma in Malta (Malta Ltd).

Szenarien einer neuen Firma in Malta

Eine Neugründung bietet sich unter anderem für folgende Dinge an:

  • Auslagerung des internationalen Business Ihres deutschen/österreichischen Betriebs nach Malta

  • Erschließung neuer, bisher nicht abgedeckter Märkte und Geschäftsfelder

  • Einsatz als Lieferant bzw. Subunternehmer des bestehenden Betriebs

  • Völlig neue unternehmerische Tätigkeit auf der Insel

Sollte das für Sie als Gesellschafter nicht in Frage kommen, kann der bestehende Betrieb natürlich trotzdem nach Malta verlagert werden. Berücksichtigen Sie allerdings den damit verbundenen Aufwand und die Kosten sowie etwaige steuerliche Negativwirkungen.

Das erwartet Sie in Malta

Sie kennen Malta nicht und waren noch nie dort?

Wenn Sie sich einen Mix aus Sizilien und London vorstellen, bekommen Sie eine gute Idee davon, was Sie in dem kleinen EU-Land erwartet. Dazu kommen darüber hinaus noch jede Menge Kultur und Geschichte, Sonne, Wein und Meer.

Atmosphäre & Geschäftsklima auf Malta

Neben der mediterranen Lebensart mit all ihren Vor- und Nachteilen sind Malta, die Regierung und seine Bewohner auch von der angesächsischen Kultur geprägt. Das macht sich vor allem durch die typische Hands-On-Mentalität im geschäftlichen Bereich für Unternehmen bemerkbar.

Anstelle von italienischem oder französischem Bürokratiebedürfnis steht auf Malta stets der gute Service im Mittelpunkt. Egal ob Unternehmer, Investor oder Arbeitnehmer – man versucht, es allen Parteien möglicht einfach zu machen.

Hier ein Beispiel: Wer als Auswanderer bzw. Gesellschafter in Malta Geschäftsflächen für sein Unternehmen wie eine maltesische Limited anmieten will, muss sich nicht erst mit Credit-Checks und der Einreichung diverser Unterlagen herumschlagen. Zunächst einigen Sie sich mit dem Vermieter auf einen Preis, dann erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags und schließlich bezahlen Sie eine Monatsmiete sowie die Kaution. So schnell hat Ihre Gesellschaft ein maltesisches Büro.

 

So funktionieren Betriebsaufbau bzw. Firmengründung in Malta konkret

Für die meisten unserer Mandanten ist die zeitnahe Installation und Funktionalität der steueroptimierten Gestaltung in Malta bzw. Italien besonders wichtig.

Deshalb legen wir bei der Firmengründung auch großen Wert auf einen schnellen Start.

Wir kümmern uns darum, dass Sie die Italien-Malta-Gestaltung als Gesellschafter frühestmöglich nutzen können – selbst wenn Ihr Unternehmen in Malta zu Beginn noch nicht über ein Büro, lokale Arbeitskräfte oder einen Geschäftsführer verfügt.

So läuft die Firmengründung in Malta konkret ab:

Malta Limited Company als operative Gesellschaft

Als erstes erfolgt die Gründung einer maltesischen Limited-Gesellschaft (bzw. die Betriebsverlagerung), über die das operative Geschäft abgewickelt wird.

Vorläufige Einrichtung des Unternehmens in Malta

Im nächsten Schritt kümmern wir uns um die Registrierung der Firma in Malta und domizilieren diese mit den nötigen Unterlagen vorerst unter der Büroadresse unserer Partnerkanzlei vor Ort.

Unsere Kanzlei wird zudem nach Firmengründung als Company Secretary – dem gesetzlich vorgeschriebenen Schriftführer – Ihrer maltesischen Firma eingetragen. Dieser Company Secretary übernimmt hauptsächlich administrative Aufgaben für die Malta Limited wie die Einreichung von Steuererklärungen und anderen Unterlagen.

Betriebsaufnahme Ihrer Firma in Malta

Ab diesem Zeitpunkt ist die Malta Limited bereits voll einsatzfähig und kann erste Umsätze generieren.

Dank Domizilierung haben Sie als Gesellschafter ausreichend Zeit, sich in Ruhe um sämtliche Aufgaben rund um den Betriebsaufbau in Malta zu kümmern. Die Einrichtung des Unternehmens vor Ort sollte wenn möglich in den ersten 12 bis 18 Monaten nach Gründung passieren.

Achtung: Bei der hier vorgestellten Struktur mit privatem Wohnsitz in Italien ist für das maltesische Unternehmen, die Malta Limited, unbedingt ein lokaler Geschäftsführer erforderlich. Mehr dazu weiter unten.

Büroräume Ihrer Malta Limited Company

Geschäftsflächen gibt es in Malta zur Genüge – und das meist auch recht preiswert.

Für ein angemessenes Büro mit Platz für 4-5 Mitarbeiter Ihrer Malta Limited kalkulieren Sie im Durchschnitt Mietkosten von £ 600 und £ 800 pro Monat ein.

Wenn Sie Wert auf eine exklusivere Lage legen, sollten Sie in dem kleinen EU-Inselstaat mit £ 2.000 Monatsmiete rechnen.

Unter unseren maltesischen Kontakten befinden sich diverse Makler, mit denen wir Sie jederzeit vernetzen und eine Besichtigung für Sie und Ihr Unternehmen organisieren können.

Personal Ihrer Gesellschaft in Malta

Zum Thema Substanz vor Ort gehören neben Geschäftsräumen auch Mitarbeiter für Ihr maltesisches Unternehmen.

Sowohl deutschsprachiges als auch internationales Personal ist – trotz der geringen Arbeitslosigkeit in Malta – (sofern kein spezielles Know-how benötigt wird) relativ einfach zu finden.

Während der Zustrom an Auswanderern hoch ist (in Malta leben alleine 7.000 Schweden), sind die Gehälter im EU-Schnitt relativ niedrig.

Angestellte Ihres Unternehmens in Malta

Am besten bezahlt wird auf Malta im iGaming-Sektor. Hier gibt es für Kundendienstmitarbeiter ein Jahresgehalt von ca. £ 20.000.

£ 15.000 pro Jahr bezahlen ausländische Arbeitgeber anderer Branchen als Einstiegsgehalt. Bei maltesischen Unternehmen sind es oft nur £ 12.000.

Geschäftsführer Ihrer maltesischen Firma

Ein lokaler Geschäftsführer ist für die vorgestellte Gestaltung mit Wohnsitz in Italien – wie bereits erwähnt – unbedingt notwendig.

Dabei reicht ein Erfüllungsgehilfe keineswegs aus. Die Person muss dieser Führungsposition entsprechende Aufgaben in der Firma übernehmen und ein angemessenes Gehalt bekommen.

Bei einer Stelle auf Teilzeitbasis (10 Stunden pro Woche) sollten Sie dafür monatlich in etwa € 1.500 Euro veranschlagen.

Hat die Malta Limited keinen Geschäftsführer vor Ort, riskieren Sie Probleme mit den italienischen Behörden und damit die gesamte steuerliche Gestaltung.

Alternativen zum lokalen Geschäftsführerposten

Gründen Sie die maltesische Firma z.B. gemeinsam mit einem Geschäftspartner – der auf Malta wohnt – gibt es ein alternatives Szenario: In diesem Fall tritt Ihr Partner dank Beteiligung ohne eigens bezahltes Gehalt als lokaler Geschäftsführer im Unternehmen auf und Sie können Ihren Wohnsitz bedenkenlos nach Italien verlegen.

Wer in einem Land ohne CFC-Rules wohnt, kann ggf. auf den Geschäftsführer vor Ort verzichten. Das trifft für die Italien-Malta-Gestaltung aufgrund der italienischen CFC-Rules nicht zu.

Fazit zu Gründung und Betrieb auf Malta

Sowohl die Firmengründung als auch das Setup des operativen Unternehmens lassen sich in Malta schnell und verhältnismäßig günstig umsetzen.

Um auf der sicheren Seite zu sein und die Struktur gesetzlich unangreifbar zu machen, sollte die maltesische Firma in absehbarer Zeit zumindest über 1-2 Mitarbeiter sowie einen Geschäftsführer und ein Büro in Malta verfügen.

Detaillierte Informationen zum Thema Firmengründung in Malta finden Sie auf dieser Seite.

So nutzen Sie Maltas 5 % Körperschaftsteuer

Zunächst erscheint die Körperschaftsteuer in Malta mit 35 % recht hoch. Als ausländischer Gesellschafter werden Ihnen davon aber 80 % wieder zurückerstattet.

Damit an Ihrem Wohnsitz keine Steuern anfallen bzw. der Umweg über diese Rückerstattung umgangen werden kann, umfasst das Italien-Malta-Modell eine weitere Firmengründung in Malta:

Gründung einer maltesischen Holding-Gesellschaft

Um mit Ihrem Unternehmen in Malta nicht zuerst 35 % Steuer zu bezahlen und dann wiederum eine 80 %ige Erstattung zu erhalten, erfolgt die Gründung einer zweiten Firma in Malta – einer maltesischen Holding.

Welche Vorteile Ihnen das als Gesellschafter bietet, erfahren Sie nun.

Effektiv 5 % bezahlen dank Unternehmensgruppe

Die operative Malta Limited und die Holding-Gesellschaft haben in Malta seit 2019 die Möglichkeit – als Holdingstruktur bzw. Unternehmensgruppe – gemeinsam eine konsolidierte Steuererklärung einzureichen.

Dabei werden zu bezahlende Körperschaftsteuer und Rückerstattung gegenverrechnet. Die Limited bezahlt damit letztendlich nur noch die effektiven 5 %.

Abschließend erfolgt die Gewinnaussschüttung an Sie in Italien über die Malta Limited als Dividende.

Falls Sie noch mehr rund um die Firmenstruktur sowie die genaue Gestaltung mit operativem Unternehmen und Holding in Malta erfahren wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Das gilt es hinsichtlich Umzug nach Italien & Einkommensplanung zu beachten

Hier kommen wir zu einem der größten Vorteile der Italien-Malta-Struktur:

Während bei anderen Non-Dom-Ländern wie Großbritannien, Malta oder Irland die Planung der laufenden Einkünfte essenziell für den Erfolg der steuerlichen Gestaltung ist, spielt dies für Personen mit italienischem Wohnsitz dank Pauschalsteuer keine Rolle.

Vor dem Auswandern: Einkommen in Italien

Eine Planung des laufenden Einkommens im Voraus ist bei einem Umzug nach Italien mit Firmengründung bzw. Firma in Malta nicht nötig.

Sämtliche ausländischen Gewinne die vom maltesischen Holding-Unternehmen nach Italien an Ihren neuen Wohnsitz ausbezahlt werden, fallen nicht mehr unter die italienische Steuer und lassen sich frei zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten verwenden.

Sie können sich ihr Leben im Süden also sowohl durch erspartes Vermögen, als auch durch nach Italien ausgeschüttete, ausländische Einkünfte finanzieren.

Umzugs-Vorbereitungen: Einkünfte zu Hause

Im Gegensatz dazu im Falle eines Wegzugs sehr wohl zu beachten, ist für Sie als ehemaliger Steuerzahler und natürliche Person das Thema bestehende deutsche bzw. österreichische Einkommensquellen.

Es gibt in der Heimat diverse steuerpflichtige Einkünfte – und das auch nach Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.

Steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland/Österreich

  • Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung (aufgrund des Gelegenheitsprinzips für Immobilien),

  • Anteilsmäßige Gewinne aus deutschen Kapitalgesellschaften

  • sowie Dividenden aus Schweizer Firmen.

Bester Zeitpunkt für den Wegzug

Sie können jederzeit umziehen.

Es gibt weder organisatorische Gründe, noch steuerliche Gründe, die für oder gegen einen bestimmten Zeitpunkt des Wegzugs sprechen.

Ziehen Sie also am besten um, wenn Sie zu Hause alles erledigt haben, die Vorbereitungen abgeschlossen sind und Sie bereit sind, die Steuervorteile Italiens zu nutzen.

Nach dem Umzug nach Italien

Sobald Sie umgezogen sind, erfolgt die Registrierung bei der italienischen Steuerbehörde.

Im Zuge der Registrierung und der Einreichung der nötigen Unterlagen erhalten Sie eine Steuernummer, mit der schließlich die Pauschalsteuer entrichtet wird.

Über die ausgeschütteten Gewinne bzw. Dividenden Ihres maltesischen Unternehmens können Sie dann als Gesellschafter im Land völlig frei verfügen.

Sie nutzen das ausländische Vermögen dank Entrichtung der jährlichen, pauschalen Steuer von 100.000 Euro sowohl für Investitionen und andere Ausgaben im Ausland als auch für Ausgaben am italienischen Wohnsitzort, da auf diese ausländischen Einkünfte keinerlei Besteuerung in Italien anfällt.

Keine Lust auf Kalabrien, Sizilien oder die Toskana?

Die Firmenstruktur in Malta klingt attraktiv, Sie sind aber kein Fan der Italiener oder von Italien?

Kein Problem. Wir beraten Sie als Unternehmer gern hinsichtlich potenzieller Alternativen mit ähnlichen Voraussetzungen.

Alternativen zu Italien in der EU

Wenn Sie an einer ähnlichen Gestaltung innerhab der EU – mit ebenso viel Sonne – und einer Firmengründung in Malta interessiert sind, können wir Ihnen Spanien und Portugal ans Herz legen.

Als EU-Staaten bieten die beiden Länder mit vergleichbaren, steuerlichen Sonderregelungen für Personen aus dem Ausland (Beckham Law bzw. NHR-Status) vergleichbare Voraussetzungen:

Lesen Sie hier mehr zum Pendant in Spanien.

Dieser Link führt Sie zum Portugal-Malta-Modell.

Weitere Alternativen in- & außerhalb der EU

Sollten Ihnen auch diese Optionen nicht zusagen, finden wir gerne in einem persönliches Beratungsgespräch ein passendes Land für Sie. Erfahren Sie hier mehr zu Immobilie kaufen in Malta.

Wir informieren Sie hinsichtlich der individuellen Besonderheiten der jeweiligen Steuerbehörden sowie der lokalen Steuern – z.B. innerhalb der EU mit Bulgarien, Rumänien oder Irland.

Gerne stellen wir Ihnen auch andere Länder außerhalb der EU bzw. Staaten ohne CFC-Rules vor und finden gemeinsam heraus, welche Perspektive Ihnen ein Wegzug bietet.