Malta landet auf der grauen Liste der FATF

Hinweis der Redaktion: Die Informationen in diesem Artikel sind überholt. Malta ist seit Juni 2022 nicht mehr auf der grauen Liste der FATF und hat alle Auflagen und Anforderungen erfüllt. Hier lesen Sie mehr zur Entscheidung der Financial Action Task Force.

Die Mittelmeerinsel Malta, die für eine vorteilhafte Unternehmensbesteuerung bekannt ist, wurde im Juni dieses Jahres auf die graue Liste für Finanzstraftaten gesetzt und muss sich nun verschärften Auflagen unterziehen. 

Das heißt ausländische Gesellschafter, die an maltesischen Gesellschaften beteiligt sind, werden zukünftig mit Verzögerungen in der Steuerrückerstattung rechnen müssen. Außerdem müssen Betriebe, die mit Unternehmen aus Malta Geschäftsbeziehungen unterhalten, diese besonders überwachen. 

Im folgenden Beitrag erklären wir, was es mit der grauen Liste auf sich hat und was die Aufnahme für das Steuerparadies Malta bedeutet. Wir schildern die Vorkehrungen, die Malta treffen will und zeigen auf, was es zu beachten gibt, wenn Sie Malta als Standort für Ihr Unternehmen wählen.

Was ist die graue Liste für Finanzstraftaten?

Die graue Liste für Finanzstraftaten wird von einer internationalen Aufsichtsbehörde, der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), erstellt und führt Länder auf, die ein hohes Risiko zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigen. 

Die FATF (z. dt. Finanzbehördliche Eingreiftruppe für Geldwäsche) wurde 1989 von den G7-Ländern ins Leben gerufen und bekämpft die Geldwäsche im In- und Ausland. Eine weitere Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Vermögenswerte zu beurteilen und herauszufinden, ob diese illegal zustande gekommen sind. 

Die EU hat in den letzten Jahren mehrere Richtlinien zum Thema Geldwäsche erlassen. Diese verpflichten die einzelnen Staaten dazu, die Finanzierung von Terrorismus- und Drogengeschäften zu verhindern. Die FATF prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen der Länder ausreichend sind, um den Richtlinien gerecht zu werden. 

In der Vollversammlung im Juni wurde Malta, aufgrund der Einschätzung der FATF, auf die graue Liste, neben Länder wie die Kaiman Inseln, gesetzt. Damit ist dort zum ersten Mal ein Land der Europäischen Union aufgeführt. Gemäß der Beurteilung vom letzten November gibt es aber auch noch andere EU-Staaten, deren Vorkehrungen zum Schutz vor Geldwäsche eher grenzwertig sind.

Der Premierminister von Malta, Robert Abela, hat sich echauffiert und die Einstufung von Malta als Hochrisikoland als ungerechtfertigt betitelt. Nichtsdestotrotz muss sich Malta nun mit strengeren Auflagen herumschlagen und einen höheren Verwaltungsaufwand betreiben.

Was bedeutet die graue Liste für Unternehmen in Malta?

Malta zieht ausländische Unternehmer an, da es effektiv einen niedrigen Steuersatz hat. Bisher haben Unternehmen nach Abführung der Körperschaftsteuer, einen Großteil davon oft schon binnen 2 Wochen als Steuerrückerstattung wieder zurückbekommen. Dies wird sich in Zukunft möglicherweise ändern. Auch Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Malta werden strenger kontrolliert.

Malta hat gemeinsam mit der FATF einen Aktionsplan ausgearbeitet, indem es sich dazu verpflichtet, mehr Ressourcen im Finanzbereich einzusetzen. Damit sollen Geldwäsche und Steuerhinterziehung aufgedeckt und mehr Transparenz im Hinblick auf anonyme Firmen geschaffen werden.

Die Einstufung von Malta als High-Risk-Country hat auch Auswirkungen auf ausländische Firmen, so sind unter anderem Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich dazu angehalten, ihre Beziehungen mit Geschäftspartnern, die in Malta ansässig sind, sorgfältiger zu prüfen und überwachen.

Ein Lichtblick ist jedoch, dass Länder auch schnell wieder von der Liste genommen werden können. Dies sieht man am Beispiel von Island. Island wurde 2019 von der FATF auf die graue Liste gesetzt, weil es keine hinreichenden Gesetze zur Geldwäsche gab und das Land sich nicht zeitnah mit der Währungsreform befasst hatte. Doch schon ein Jahr später, wurde Island wieder von der grauen Liste gestrichen. Die Halbinsel hatte mit der FATF einen Aktionsplan herausgearbeitet und diesen zufriedenstellend umgesetzt.

Malta ist nach wie vor beliebt als Standort für ausländisch geführte Unternehmen. Das Land hat seine Steuergesetze mit globalen Steuerberatungsunternehmen herausgearbeitet und darauf geachtet, die Bürokratie zur Unternehmensgründung gering zu halten. Auf unseren Sitzstaaten-Seiten erklären wir Ihnen mehr zur Unternehmensgründung in Malta.

Wie funktioniert die Unternehmensbesteuerung in Malta

Unternehmen, die in Malta ihren Standort haben, zahlen zunächst einmal 35 % Steuern auf ihre Gewinne. Allerdings können Sie als ausländischer Gesellschafter, der nicht in Malta steuerpflichtig ist, ca. 80 % dieser Steuern wieder zurückerhalten.

Damit Sie den Großteil Ihrer Abgaben wieder bekommen, sollten Sie einen Antrag auf Rückerstattung einreichen, wenn Sie die Steuererklärung für die Körperschaftsteuer abgeben. Momentan bearbeitet das Finanzamt in Malta Steuerrückerstattungen innerhalb von 2 Wochen. Das heißt, Sie erhalten ihre Abgaben umgehend wieder zurück. Somit gilt Malta als Niedrigsteuerland und führt die Liste dieser Länder innerhalb der EU an.

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass diese Rückerstattung an Sie als Gesellschafter geht und somit an Ihrem Wohnort einkommensteuerpflichtig ist. Aber auch hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze, wie unter anderem den Betrieb einer Holding. Wir haben auf unserer Webseite einige Informationen zur Gründung einer Holding-Gesellschaft in Malta für Sie bereitgestellt. 

Beispiel zur Steuerrückerstattung in Malta

Das in Malta ansässige Unternehmen versteuert die Gewinne, die im Ausland erwirtschaftet wurden, mit 35 %. Der Großteil davon (ca. 80 %) kommt durch die Steuerrückerstattung wieder zurück. Die Holding ist Gesellschafter des Malta-Unternehmens und vereinnahmt die Gewinne und Steuerrückerstattung.

Fazit zu Malta als Hochrisikoland

Die Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Malta werden zukünftig genauer überwacht, ebenso kann es Änderungen in der Steuerabwicklungen im Land selbst geben. Malta hat mit der FATF einen Aktionsplan erstellt, den es nun befolgen will und somit in naher Zukunft wieder von der Liste gestrichen werden kann.
Grundsätzlich sollten Sie sich immer gründlich informieren, bevor Sie überlegen, Ihren Unternehmenssitz ins Ausland zu verlegen. Es gibt viele Länder, die attraktiver als Deutschland erscheinen, jedoch gilt es auch immer Ihre persönliche Situation zu betrachten.

Am Beispiel Malta sehen wir, dass Situationen sich rasch ändern können und es vieles zu beachten gibt. Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, ob Malta eine gute Alternative für Ihren Unternehmenssitz ist. 

Unsere Mandanten sind von den neuen verschärften Kontrollen nicht betroffen, da wir gleich zu Beginn die bestmögliche Unternehmensstruktur für Sie wählen. Wir gründen für Sie eine operative Gesellschaft und eine Holding, sodass Sie effektiv nur 5 % Steuern zahlen. Erfahren Sie hier mehr zum Malta Residence Programme.

Haben Sie bereits ein Unternehmen in Malta und möchten dieses gerne umstrukturieren? Befürchten Sie die neuen Verschärfungen könnten ihre Unternehmensstruktur negativ beeinflussen? Planen Sie einen Umzug nach Malta und wünschen sich Unterstützung dabei?

Kontaktieren Sie uns! 

Wir helfen seit 2006 Unternehmen bei der Auswanderung, lassen Sie uns auch Ihnen helfen!

Unser deutsches Sekretariat erreichen Sie unter der Telefon-Nr. +44 20 3318 5946 oder per E-Mail an kontakt@stmatthew.uk. Sie können uns auch eine allgemeine Anfrage über das Kontaktformular senden.

 
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