Endlich Klarheit bei Steuerfragen in Malta

✅ Speziell für Deutsche, Österreicher & Schweizer

✅ Malta Steuern natürlicher Personen & Unternehmen

✅ Malta DBA Sachverhalte

✅ Umzug nach Malta & Non Dom Status Malta

✅ Wegzugsteuer & Entstrickung: Was Sie beim Wegzug nach Malta in Deutschland erwartet

✅ Firmengründung in Malta: Malta Holding Modell mit 5% Steuern

✅ Leben in Spanien & Portugal mit Gesellschaft in Malta

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £500

Setzen Sie sich bereits seit längerem mit dem Thema Malta vor dem Hintergrund einer möglichen Firmengründung oder der Wohnsitznahme intensiv auseinander? Dann haben Sie vermutlich auch den Eindruck, dass Sie alle brauchbaren Informationen, die Sie im Internet finden konnten, gelesen haben und sich schon einen guten ersten Eindruck verschafft haben. Wie geht es von hier aus weiter? 

Wie wäre es mit einem Beratungsgespräch mit einem ausgewiesenen Experten zum Thema internationale Steuergestaltung und Malta? Im Rahmen eines Strategiegespräches können Sie Ihr Vorhaben in aller Ruhe besprechen und sich konstruktives Feedback holen. Sie können Ihre Fragen beantworten und sich inspirieren lassen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie richtigliegen oder sich auf dem Holzweg befinden. Sie lassen sich über steuerliche Risiken und mögliche Steuerfallen aufklären.

Denn eins ist klar: Wer bei steuerlich ambitionierten Auslandsvorhaben Erfolg haben will, braucht Beratung. Das gilt heute mehr denn je.

Zweifellos haben sich die Regeln und Gesetze rund um die internationale Steuergestaltung in den letzten Jahren extrem verschärft. Auch Malta ist davon betroffen. Vieles was noch vor ein paar Jahren „ganz normal“ war, ist heute absolut undenkbar geworden.

Wenn Sie sich von mir zu internationalen Steuerthemen und Malta beraten lassen, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihnen nur Lösungen präsentieren, die zum Zeitpunkt der Beratung rechtssicher und überprüfbar sind.

Sie werden aus den Medien so gut wie ich wissen, dass sich die Dinge laufend im Fluss befinden und der ständigen Justierung bedürfen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist und dass Sie bereit sind, sich darauf einzulassen.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem hinsichtlich einer angedachten Unternehmensgründung in Malta bzw. der Wohnsitzverlagerung nach Malta, z.B.:

„Kann ich mein Unternehmen nach Malta verlagern?“ oder

„Darf ich mit deutschem Wohnsitz legal eine Auslandsgesellschaft in Malta führen?“ oder

„Lohnt sich für mein Vorhaben die Gründung einer Auslandsgesellschaft schon?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Malta-Vorhabens für unrealistisch halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Sachverhalten rund um Malta wir Sie beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten rund um das Thema umfassend beraten, z.B.:

  • Firmengründung in Malta

  • Wohnsitzverlagerung nach Malta

  • Unternehmensverlagerung nach Malta

  • Betriebsstättenproblematik / Substanz

  • Funktionsverlagerung ins Ausland

  • Internationaler automatischer Informationsaustausch (OECD CRS)

  • OECD Base Erosion und Profit Shifting (BEPS) Initiative der OECD

  • Außensteuergesetz/Controlled Foreign Corporation (CFC) Rules

  • Non-Dom Besteuerung (Remittance Basis)

  • Sitz der geschäftlichen Oberleitung/Management and Control

  • Gewinnentnahme aus der Malta-Gesellschaft

  • Holding-Gesellschaften in Malta

Wir kennen uns nicht nur hinsichtlich Malta aus, sondern haben auch vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Vorhaben, zum Beispiel UK, USA, Irland, Isle of Man und Bahamas.

10 konkrete Praxis-Beispiele zu in der Beratung besprochenen Fragestellungen

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Ich möchte ein E-Commerce-Unternehmen in Malta aufbauen. Wie gehe ich vor?

  • Kann ich eine Malta-Auslandsgesellschaft gründen und von dieser Leistungen an mein Unternehmen in Deutschland in Rechnung stellen?

  • Kann ich mit einer maltesischen Holding-Gesellschaft Steuern sparen?

  • Wohin (außer Malta) kann ich meinen Wohnsitz noch verlegen, um steuerlich optimal aufgestellt zu sein?

  • Kann ich Teile meines Unternehmens nach Malta verlagern?

  • Wie kann ich Einkünfte aus Offshore-Gesellschaften über eine Malta-Holding legal und möglichst steuergünstig in meinem Wohnsitzstaat vereinnahmen?

  • Wie vermeide ich eine Betriebsstätte in meinem Wohnsitzstaat?

  • Welches Non-Dom-System ist für mich am besten geeignet?

  • Kann ich geistiges Eigentum/IP steuergünstig und legal über Malta verwerten?

  • Eignen sich die Steuermodelle von Amazon, Starbucks und Skype auch für mich?

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden Sie uns ein Bild oder einen Scan Ihres Ausweises als Antwort auf diese E-Mail (KYC).

2 - Terminvereinbarung: Sobald wir Ihren Ausweis erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein.

3 - Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

4 - Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.

100% Zufriedenheitsgarantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.