Beantragung einer MFSA-Financial Services License (vgl. BaFin-Lizenz) in Malta

Hier erfahren Sie mehr zum Erwerb einer Finanzdienstleistungslizenz in Malta

Aufgrund der bekannten steuerlichen Vorteile und eines modernen Kreditwesengesetzes ist Malta ein attraktiver Standort für Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen.

Malta ist ein idealer Standort unter anderem für

  • Anlage- und Finanzberater,

  • Wertpapierhändler,

  • Börsenmakler,

  • Vermögensverwaltungen,

  • Investmentfonds,

  • Forex-Broker,

  • Binär-Broker,

  • Betreiber Multilateraler Handelssysteme (MTFs),

  • Betreiber von Algorithmic Trading (AT) Plattformen,

  • Betreiber von High Frequency Trading (HFT) Plattformen.

Aber ohne Zulassung geht es auch im kleinsten Mitgliedsstaat der EU nicht: Wie überall in der EU ist auch in Malta inzwischen nahezu jede gewerbliche Tätigkeit im Finanzsektor erlaubnispflichtig. Dabei entspricht die von der MFSA ausgegebene Erlaubnis einer BaFin-Lizenz. Aufgrund des EU-Rechts kann ein in Malta lizensierter Finanzdienstleister überall in der EU ohne ein weiteres Genehmigungsverfahren seine Dienstleistungen anbieten und bewerben.

Warum Malta als Standort für Finanzdienstleister interessant ist

Das hohe Niveau an Anlegerschutz in Malta ist schon lange ein wesentlicher Vorteil für seriöse Finanzdienstleister. Der maltesische Regelungsrahmen im Finanzdienstleistungssektor gehört zu den umfangreichsten und attraktivsten hinsichtlich der Gründung, Lizenzierung und Vermarktung von Kreditinstitutionen, Geldinstituten, Versicherungsgesellschaften, kollektiven Kapitalanlagen und institutionellen Anlegern, sowie Investment-Anbietern.

Eine Reihe wichtiger Faktoren machen Malta zu einem idealen Standort für die Ansiedlung und den Betrieb solcher Finanzdienstleistungen:

  • Maltas Status als Vollmitglied der europäischen Union;

  • Maltas EU-konforme Gesetzgebung;

  • Maltas Status als Onshore-Sitzstaat und Mitglied globaler Organisationen und Initiativen, einschließlich des Internationalen Währungsfonds („IWF“), des Europarats, der Internationalen Organisation für Wertpapieraufsichtsbehörden, der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen („CESR“);

  • Die Malta Financial Services Authority (MFSA: zu Deutsch: „Malta Finanzdienstleistungsaufsicht“) ist in ihrer Eigenschaft als einzige Regelungsbehörde für Finanzdienstleistungen flexibel, zugängig und proaktiv aber auch gleichzeitig sorgfältig bei der Berücksichtigung und Einschätzung von Anträgen auf Genehmigungen für Finanzdienstleister;

  • Maltas günstige Besteuerung sowie seine breite Palette von Doppelbesteuerungsabkommen mit allen EU Mitgliedstaaten, den USA und anderen Ländern;

  • Die Präsenz von internationalen Finanzdienstleistern auf der Insel, sowie qualifizierte Arbeitskräfte mit beträchtlicher Erfahrung und Sachkenntnissen im Fachbereich;

  • Verwendung der englischen Sprache für offizielle Kommunikationszwecke, Formulare und Unterlagen, sowie den Entwurf von Rechtsvorschriften, Regelungen und Richtlinien für Finanzdienstleistungen.

All das hat zum Erfolg Maltas bei seiner Etablierung und Festigung als Onshore-Zentrum für Finanzdienstleistungen beigetragen, welches nun zur Anwesenheit einer immer zunehmenden Zahl internationaler Banken, Versicherer und Vermögensverwalter führt.

So kann unsere Kanzlei Sie bei der Beantragung der Finanzdienstleistungslizenz in Malta unterstützen

Unsere Kanzlei hat über unser Büro in Malta schon etliche Mandanten bei Fragen rund um die Finanzdienstleistungslizenz in Malta unterstützt.

Unsere kompetenten Mitarbeiter können Sie zu allen Fragen rund um Antragsverfahren beraten und klären, welche Lizenz-Kategorie sich am besten für Ihr Vorhaben eignet (oder ob überhaupt eine Lizenz notwendig ist).

Kommt es zur Antragsstellung, so können wir zu Gesprächen mit der MFSA begleiten, sämtliche Unterlagen für Sie ausarbeiten und zusammenstellen und den Prozess von A-Z betreuen.

Selbstverständlich ist auch die Gründung Ihrer maltesischen Gesellschaft mit ausländischer Holding und die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaften bei uns in besten Händen.

Und wenn Sie einen Wohnsitzwechsel nach Malta erwägen, um das neue Unternehmen vor Ort persönlich zu leiten, können wir Sie bei allen Umzugsvorbereitungen und der damit involvierten steuerlichen Planung unterstützen.

Hinweis zum Thema Bitcoin & Kryptowährungen: Da Kryptowährungen in der neuesten EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II („Markets in Financial Instruments Directive“) nicht als zu regulierende Finanzinstrumente aufgeführt werden, ist der Handel mit und Vertrieb von Kryptowährungen in Malta momentan noch nicht erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für Anlageberatung zu Kryptowährungen. Allerdings ist der maltesische Gesetzgeber dabei, die umfassende Regulierung von Kryptowährungen vorzubereiten. Ziel ist, dass Malta ein EU-Hub für gewerbliche Tätigkeiten rund um Kryptowährungen wird, ähnlich wie dies dem Inselstaat im eGaming Bereich gelungen ist.

Erfahren Sie hier mehr zur Gründung einer Firmenstruktur in Malta.

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